BT-Drucksache 16/9698

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/9211, 16/9391 Nr. 2.1- Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -

Vom 20. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9698
16. Wahlperiode 20. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1 –

Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
– Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung –

A. Problem

Ausweitung der Genehmigungspflicht für die Lieferung bestimmter schwerer
LKW nach Iran oder Syrien.

B. Lösung

Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Durch die Ausweitung des Genehmigungsvorbehaltes für die Lieferung be-
stimmter schwerer LKW in den Iran oder Syrien entstehen für die öffentlichen
Haushalte keine wesentlichen zusätzlichen Kosten; mögliche geringfügige
Auswirkungen sind nicht zu quantifizieren.

E. Sonstige Kosten
Durch die Ausweitung des Genehmigungsvorbehaltes für die Lieferung be-
stimmter schwerer LKW in den Iran oder Syrien entstehen für die Wirtschaft
keine wesentlichen zusätzlichen Kosten, da die Genehmigungserfordernisse nur
selten zur Anwendung kommen werden. Die Höhe der Kosten ist nicht quanti-
fizierbar. Nennenswerte Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

Drucksache 16/9698 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Mit der Verordnung wird eine bestehende Informationspflicht geändert. Auf
Grund geringer Fallzahlen, die durch die Änderung zusätzlich zu erwarten sind,
sind die bürokratischen Belastungseffekte vernachlässigbar gering.

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung

Die vorliegende Verordnung tangiert keine Informationspflichten für Bürger
und Verwaltung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9698

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1
nicht zu verlangen.

Berlin, den 18. Juni 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

Berlin, den 18. Juni 2008

Ulla Lötzer
Berichterstatterin
2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle
von Gütern und Technologie mit doppeltem Verwendungs-
zweck (ABl. EG Nr. L 159 S. 1) lässt in Artikel 5 ergän-
zende nationale Ausfuhrbeschränkungen aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit zu.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksachen 16/9211,
16/9391 Nr. 2.1 verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Verordnung der Bundesregierung in seiner 67. Sitzung am
18. Juni 2008 abschließend beraten.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, die Aufhebung der Ver-
ordnung auf Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1 nicht zu
verlangen.
Drucksache 16/9698 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulla Lötzer

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksachen
16/9211, 16/9391 Nr. 2.1 wurde am 30. Mai 2008 gemäß
§ 92 der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur federführenden Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

Mit der Einhundertsiebten Verordnung zur Änderung der
Ausfuhrliste auf Drucksachen 16/9211, 16/9391 Nr. 2.1
wird die Genehmigungspflicht nach § 5 Abs. 2 der Außen-
wirtschaftsverordnung (AWV) auf die Lieferung bestimm-
ter schwerer LKW nach Iran oder Syrien ausgeweitet. Die
Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni

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