BT-Drucksache 16/9640

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen -16/4995- Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2006 - Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2006) 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof -16/7100- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2006)

Vom 18. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9640
16. Wahlperiode 18. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 16/4995 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2006
– Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
(Jahresrechnung 2006) –

und

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksache 16/7100 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2006)

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts-
und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2006 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine
Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
– Drucksache 16/4995 –

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-
schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und
§ 97 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen
2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
– Drucksache 16/7100 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 841. Sitzung am

15. Februar 2008 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 erteilt.

Drucksache 16/9640 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1
des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für
das Haushaltsjahr 2006 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Be-
richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse
bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushalts-
ausschuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu
gesetzgeberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzes-
vorhaben von Bedeutung sind.

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts-
jahr 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007 zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Fest-
stellungen zur Jahresrechnung 2006)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9640

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-
dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund

a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache
16/4995 und

b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007 auf Drucksache
16/7100

die Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 erteilt.

Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes,
für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Fest-
stellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 18. Juni 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Vorsitzender Berichterstatter

Drucksache 16/9640 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf
Drucksache 16/4995 wurde in der 97. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 10. Mai 2007 dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Druck-
sache 16/7100 hat der Präsident des Deutschen Bundestages
am 30. November 2007 gemäß § 80 Abs. 3 GO-BT (Druck-
sache 16/7376 Nr. 3) federführend dem Haushaltsausschuss
sowie zur Mitberatung dem Innen-, dem Sport- und dem
Finanzausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Vertei-
digungsausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit, dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung überwiesen.

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am
4. Juni 2008 in seiner 59. Sitzung, der Ausschuss für Ge-
sundheit am 9. April 2008 in seiner 81. Sitzung zustim-
mend, der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung am 28. Mai 2008 in seiner 64. Sitzung sowie der
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung am 4. Juni 2008 in seiner 65. Sitzung zur Kenntnis
genommen.

III. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federführen-
den Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat beide Vorlagen zur Vorbera-
tung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Antrag des Bundes-
ministeriums der Finanzen und die Bemerkungen des Bun-
desrechnungshofes in seinen Sitzungen am 25. Januar 2008,
22. Februar 2008, 14. März 2008, 11. April 2008, 9. Mai
2008, 4. und 6. Juni 2008 beraten und dem Haushalts-
ausschuss in Abwesenheit des Mitglieds der Fraktion DIE
LINKE. einvernehmlich die Entlastung der Bundesregierung
für das Haushaltsjahr 2006 und die Kenntnisnahme der Be-
II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes am 18. Juni 2008 in seiner 71. Sitzung, der
Sportausschuss am 7. Mai 2008 in seiner 52. Sitzung, der
Finanzausschuss am 4. Juni 2008 in seiner 94. Sitzung, der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 4. Juni
2008 in seiner 65. Sitzung, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales am 4. Juni 2008 in seiner 90. Sitzung, der Verteidi-
gungsausschuss am 7. Mai 2008 in seiner 79. Sitzung, der

merkungen vorgeschlagen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 72. Sitzung am
18. Juni 2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, dem Deut-
schen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2006 zu empfehlen. Einvernehmen herrschte
über die Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9640

B. Besonderer Teil
Feststellungen des Haushaltsausschusses

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
für das Haushaltsjahr 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Chance zur nach-
haltigen Haushaltskonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Verantwortungsvoller Umgang mit Haushaltsmitteln erfordert mehr
und bessere Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Teil II

Auswärtiges Amt

Auswärtiges Amt nutzt Liegenschaften im Ausland nicht bedarfs-
gerecht und unwirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Bundesministerium des Innern

Informationen über finanzielle Gesetzeswirkungen verbessern . . . . . 5

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: Organisation straffen, Ehren-
amt stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Bundespolizei zahlt für ihre Diensträume an Bahnhöfen zu viel Miete 7

Bundespolizei hält zu viele Transporthubschrauber vor . . . . . . . . . . . 8

Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht
organisiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Bundesministerium der Justiz

Mietverträge für Hard- und Software sowie unzureichende Vertrags-
überwachung führen zu unnötigen hohen Ausgaben . . . . . . . . . . . . . 10

Bundesministerium der Finanzen

Ermittlungsvorgaben bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit bergen
Fehlanreize . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Datenbankabrufverfahren für die Bekämpfung der Schwarzarbeit
nicht einsatzbereit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren und Kinder-
geldfestsetzung vereinfachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert
werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Gewinnung außenwirtschaftlicher Informationen unwirtschaftlich . . 15

Förderung von Weiterbildungsangeboten im Tourismus verfehlt ihre
Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutsche Rentenversicherung Bund plant ihre neuen Verwaltungs-
gebäude unwirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Grundsicherungsstellen gewährten Einstiegsgeld nach unterschied-
lichen Maßstäben und zahlten es vielfach ohne Anspruch der

Empfänger aus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Drucksache 16/9640 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Leistungsbezahlung im Bereich der Bundesagentur für Arbeit nicht
zielgerichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Verfahren der Sozialversicherungswahlen weist erhebliche Legitima-
tionsdefizite auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Deutsche Rentenversicherung Bund koordiniert nicht ausreichend die
Planung von Rehabilitationsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bund verzichtet auf mindestens 190 Mio. Euro gegenüber der
Deutschen Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Bund zahlt 60 Mio. Euro ohne Gegenleistung aus . . . . . . . . . . . . . . . 23

Bund bewilligt ohne Rechtsgrund 5,9 Mio. Euro für Bahnhofs-
vorplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Einsparpotenzial bei Kennzeichnung von Seeschifffahrtsstraßen noch
immer nicht ausgeschöpft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Bauauftrag in Millionenhöhe regelwidrig ohne Ausschreibung
vergeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Baunutzungskosten bei Planung und Betrieb von Gebäuden des
Bundes vernachlässigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Bundesministerium der Verteidigung

Schwere Versäumnisse bei der Planung einer Halle zur
Zielsimulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Bundeswehr plant Unterkünfte ohne ausreichende Bedarfsprüfung . 29

Wirtschaftlichkeit der Hard- und Softwarepflege bei Fregatten nicht
ermittelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Führungsinformationssysteme der Bundeswehr können auch nach
sechs Jahren Entwicklung nicht zusammenarbeiten . . . . . . . . . . . . . . 31

Bundeswehr will die Ladeflächen von bis zu 30 Jahre alten Lastkraft-
wagen mit nahezu unbrauchbaren Sitzen ausstatten . . . . . . . . . . . . . . 32

Planungsmängel führen zu unzweckmäßiger Ersatzteilbevorratung
bei der Luftwaffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Geplante Organisation der Eurofighter-Geschwader ist rund
1,2 Mrd. Euro zu teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Trotz freier militärischer Kapazitäten 2 Mio. Euro für gewerbliche
Luftabfertigung ausgegeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Konzentration der Objektschutzkräfte in der Streitkräftebasis
notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Angebliche Privatisierungsvorteile behindern interne Optimierung
einer Luftwaffenschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Nutzlose Bunkeranlage kostet die Bundeswehr jährlich rund
1,7 Mio. Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Interessenkonflikt bei der Zulassung militärischer Flugzeuge kann
Flugsicherheit gefährden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Unklare Vorschriftenlage führt zu nicht gerechtfertigten Zulagen an
Beschäftigte der Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9640

Bundesministerium für Gesundheit

Verwaltungsverfahren bei der Erstattung von Zuschüssen zum
Mutterschaftsgeld aufwendig und fehleranfällig . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Einnahmeausfälle bei Bund und Ländern durch unzureichende
Heranziehung von Unterhaltspflichtigen im Ausland . . . . . . . . . . . . 42

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

Zinszuschüsse korrekt veranschlagen und zielorientiert verwenden . 43

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bauvorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft unwirtschaftlich geplant
und ausgeführt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Dienstleister für Hochschulen trotz entfallener Rechtsgrundlage
weiter gefördert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Allgemeine Finanzverwaltung

Ungleichmäßige Besteuerung der Land- und Forstwirte . . . . . . . . . . 46

Steueraufsicht durch die Finanzämter nicht ausreichend . . . . . . . . . . 47

Begünstigung von Reedern mit Lohnsteuer ihrer Seeleute verfehlt
wesentliche Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Verfahren der Freistellungsaufträge zu aufwendig und nicht mehr
zeitgemäß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Mangelnde Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand benachteiligt
private Wettbewerber und verletzt europäisches Recht . . . . . . . . . . . 50

Umsatzsteuerausfälle in Millionenhöhe durch unzutreffende Besteue-
rung von Kombinationsartikeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Gemeinschaftsrechtswidrige Steuerbegünstigungen für Kunstgegen-
stände und Sammlungsstücke abschaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Unternehmensneugründungen nur unzureichend auf umsatzsteuer-
liche Betrugsgestaltungen geprüft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Wohnungsbauprämie nicht mehr notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Kriminelle „Firmenbestatter“ verursachen Steuerausfälle . . . . . . . . . 55

Trotz Verspätungszuschlägen häufig keine rechtzeitige Abgabe der
Steuererklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Fördervoraussetzungen der Eigenheimzulage unzureichend geprüft . 57

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Haushaltsüberschreitungen ohne die notwendige Zu- friedenstellend gelöst sind. Er verweist dazu zunächst

stimmung des Bundesministeriums der Finanzen. Der
Bundesrechnungshof wird beobachten, ob die Maß-
nahmen des Bundesministeriums hier zu einer dauer-

auf die hohen konsumtiven Ausgaben, die die Investi-
tionen um ein Mehrfaches übertreffen. Auf die So-
zialausgaben entfallen allein mehr als die Hälfte der
Drucksache 16/9640 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Bemerkung Nr. 1

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung
des Bundes für das Haushaltsjahr 2006

1. Der Bundesrechnungshof hat zur Jahresrechnung 2006
im Wesentlichen Folgendes festgestellt:

a) Der Bundesrechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung
2006 geprüft. Er hat hinsichtlich des kassenmäßigen
Ergebnisses keine für die Entlastung wesentlichen
Abweichungen zwischen den Beträgen festgestellt,
die in diesen Rechnungen und in den Büchern aufge-
führt sind. Dies gilt auch für die Rechnungen der Son-
dervermögen.

Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichproben-
weise geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen
ordnungsgemäß belegt. Es wurden formale Fehler
festgestellt, die jedoch keine nennenswerten finan-
ziellen Auswirkungen hatten. Dennoch hat der Bun-
desrechnungshof den Fehleranteil im Hinblick auf
den notwendigen sorgfältigen Umgang mit den Vor-
schriften und Grundsätzen über die ordnungsgemäße
Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln als zu hoch
angesehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat
Maßnahmen zur Vermeidung formaler Fehler ergrif-
fen und wird weiter regelmäßig zur Beachtung der
entsprechenden Vorschriften auffordern.

b) Vor allem wegen der aufgrund der positiven wirt-
schaftlichen Entwicklung höheren Steuereinnahmen
lagen die tatsächlichen Einnahmen 2006 (ohne Netto-
kreditaufnahme und Münzeinnahmen) knapp 10 Mrd.
Euro über dem Soll. Die Nettokreditaufnahme von
27,9 Mrd. Euro überstieg aber dennoch um über
5 Mrd. Euro die Investitionsausgaben. Die Bundesre-
gierung begründete dies als zur Abwehr einer dro-
henden Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleich-
gewichts notwendig. Der Bundesrechnungshof
bewertet diese Überschreitung der Regelkreditgrenze
des Artikels 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes als
einen Beleg für eine weitgehende Unwirksamkeit der
verfassungsrechtlichen Kreditbegrenzungsregel. Die
Gesamtverschuldung des Bundes belief sich Ende
2006 auf 916,6 Mrd. Euro.

c) Zum Haushaltsvollzug hat der Bundesrechnungshof
darüber hinaus insbesondere ausgeführt:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen
gut 0,5 Mrd. Euro und waren damit gegenüber dem
Vorjahr deutlich rückläufig. In sechs Fällen kam es zu

Eine deutliche Verringerung der Ausgabereste ist dar-
auf zurückzuführen, dass übertragbare Ausgaben im
Bereich der Zinsen und Gewährleistungen in Abgang
gestellt worden sind.

Ende 2006 ist ein neuer Höchststand der sich aus Ver-
pflichtungsermächtigungen ergebenden Vorbelastun-
gen für die künftigen Haushaltsjahre von über
110 Mrd. Euro erreicht worden.

Die seit 1998 eingeführten flexiblen Haushaltsinstru-
mente haben zu einer gleichmäßigeren unterjährigen
Ausgabeentwicklung geführt und dem „Dezemberfie-
ber“ tendenziell entgegengewirkt. Es wird darauf zu
achten sein, dass vom Haushaltsausschuss beschlos-
sene Sperren und Kürzungen im Haushaltsvollzug be-
achtet werden. Überprüft werden sollte auch eine teil-
weise zu findende Vermischung von Deckungs- und
Verstärkungsvermerken.

Die vom Haushaltsausschuss ausdrücklich unterstütz-
te Reform des Haushalts- und Rechnungswesens des
Bundes wird vom Bundesrechnungshof begleitet.
Stichworte für die Reformbemühungen sind eine Er-
höhung von Transparenz, Generationengerechtigkeit
und Outputorientierung sowie eine aussagefähigere
Vermögensrechnung. Für Bund und Länder soll ein
möglichst einheitlicher Ansatz angestrebt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss erkennt an, dass das Bundesministe-
rium der Finanzen – als die für die Rechnungslegung
zuständige Stelle – die Ressorts aufgefordert hat, die
Verwaltungsvorschriften für die Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln sorgfältig anzuwenden, um künftig
formale Fehler zu vermeiden. Die Ressorts bleiben
angehalten, die für die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung geltenden Vorschriften und Grundsätze zu be-
achten.

Bemerkung Nr. 2

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Chance
zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung

1. Der Bundesrechnungshof analysiert wesentliche Zahlen
des Bundeshaushaltes, auch im Vergleich zu den Ländern
und vor dem Hintergrund des Europäischen Stabilitäts-
und Wachstumspakts:

a) Er hält fest, dass die strukturell bedingten wirtschaft-
lichen Probleme auf der Ausgabenseite noch nicht zu-
haften Vermeidung nicht genehmigter Ausgaben füh-
ren.

für 2008 vorgesehenen Ausgaben. Dies beruht nicht
zuletzt auf der zunehmenden Finanzierung sozialer

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9640

Sicherungssysteme aus dem Bundeshaushalt. Bei den
Zinsausgaben muss wegen des hohen Schuldenstan-
des und eines höheren Zinsniveaus mit einem weite-
ren Anstieg gerechnet werden.

b) Der Bundesrechnungshof erinnert daran, dass der
Bund zur Finanzierung von Reformvorhaben erheb-
liche Steueranteile an die Länder verloren hat. Die
verstärkt erfolgte Vermögensverwertung müsse nach
finanzwirtschaftlichen Prämissen konsequent für die
Schuldentilgung verwendet werden.

c) Auch wenn 2006 der Referenzwert für das gesamt-
staatliche Defizit von 3 Prozent des Bruttoinlandspro-
dukts (BIP) erstmals seit 2001 wieder unterschritten
wurde und 2007 wieder ein ausgeglichenes Finan-
zierungssaldo erreicht wurde, verweist der Bundes-
rechnungshof auf die für den Bundeshaushalt kaum
geminderte strukturelle Unterdeckung aus Nettokre-
ditaufnahme und Einmalmaßnahmen. Er begrüßt
daher die Überlegungen, im Zuge der Föderalismus-
reform zu einer stringenteren verfassungsrechtlichen
Schuldenregelung zu gelangen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Trotz der deutlichen Einnahmeverbesserungen beste-
hen auf der Ausgabenseite weiterhin große struktu-
relle Herausforderungen. Der Konsolidierungskurs
sollte insbesondere im Bereich der konsumtiven Aus-
gaben fortgesetzt werden. Angesichts der demogra-
fischen Entwicklung besteht dazu keine Alternative.

c) Der Ausschuss empfiehlt, möglichst schnell einen
ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne Nettokreditauf-
nahme und Einmaleffekte zu erreichen. Nicht geplan-
te steuerliche Mehreinnahmen sollten dafür eingesetzt
werden, ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs
zu verhindern. Sie stehen zur Finanzierung zusätz-
licher Ausgaben nicht zur Verfügung.

d) Im Hinblick auf die Vorgaben zur Haushaltsdisziplin
im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt
bleibt die Sicherung tragfähiger öffentlicher Haushal-
te eine zentrale Aufgabe für Bund und Länder. Der
Ausschuss hofft daher, dass die Kommission zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehun-
gen zeitnah Vorschläge für eine wirksamere verfas-
sungsrechtliche Kreditbegrenzung sowie ein Verfah-
ren zur Vermeidung von Haushaltskrisen vorlegt.

Bemerkung Nr. 3

Verantwortungsvoller Umgang mit Haushaltsmitteln
erfordert mehr und bessere Wirtschaftlichkeits-
untersuchungen

1. In seinen Bemerkungen 2007 hat der Bundesrechnungs-
hof einen besonderen Schwerpunkt auf die Wirtschaft-
lichkeit des Handelns der öffentlichen Verwaltung gelegt.
Zur Sicherung dieses Grundsatzes verpflichtet die Bun-
deshaushaltsordnung, für alle finanzwirksamen Maßnah-

seiner Prüfungen festgestellt, dass dieser Verpflichtung in
der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht oder nicht
vollständig entsprochen worden ist. Die durchgeführten
Untersuchungen wiesen methodische und organisato-
rische Defizite auf. Der Bundesrechnungshof hat die Ver-
antwortung aller Bundesministerien herausgestellt, im
eigenen Zuständigkeitsbereich Verbesserungen einzulei-
ten und das Bewusstsein zu schärfen, dass Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen für einen wirtschaftlichen Umgang
mit Haushaltsmitteln notwendig sind. Dem Bundesminis-
terium der Finanzen komme darüber hinaus eine zentrale
Rolle bei der Weiterentwicklung des ressortübergreifen-
den Regelungs- und Orientierungsrahmens für Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen zu.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis. Er fordert
die Bundesministerien auf, dafür zu sorgen, dass den
bei ihnen und in ihren Geschäftsbereichen durchge-
führten finanzwirksamen Maßnahmen stets sachge-
rechte und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen zugrunde gelegt werden.

b) Der Ausschuss erwartet zudem von der Bundesregie-
rung, dass sie die Weiterentwicklung des Regelungs-
und Orientierungsrahmens für Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen einleitet. Das federführende Bundes-
ministerium sollte alsbald die Initiative für ressort-
übergreifende Ansätze ergreifen, um

– die durchgängige Verpflichtung für Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchungen stärker zu verdeutlichen,
grundlegende Qualitätsanforderungen zu benen-
nen und Eckpunkte für wesentliche Verfahrens-
schritte klarzustellen,

– Klarheit darüber zu schaffen, bei welchen Formen
finanzwirksamer Maßnahmen spezifische Rege-
lungen und Orientierungen zu beachten sind,

– verbesserte allgemeine methodische Grundlagen
zu schaffen,

– zu prüfen, inwieweit mit Hilfe eines software-
gestützten Verfahrens weitere Fortschritte bei
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erreicht wer-
den können,

– Ansätze zur Bündelung des Wissens über Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen weiterzuverfolgen
und

– betriebswirtschaftliche Qualifikationen gezielt zu
stärken.

c) Das federführende Bundesministerium der Finanzen
wird gebeten, bis zum 30. September 2009 einen
Sachstandsbericht vorzulegen.

Bemerkung Nr. 4

Auswärtiges Amt nutzt Liegenschaften im Ausland nicht
bedarfsgerecht und unwirtschaftlich

1. Nach fünf Bemerkungen in den Jahren 1995 bis 2002 hat

men angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat im Rahmen

der Bundesrechnungshof erneut Mängel bei der Liegen-
schaftsverwaltung des Auswärtigen Amts festgestellt. Er

Drucksache 16/9640 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

greift zwei Einzelfälle im Jemen, wo bereits 1999 festge-
stellt wurde, dass die Nutzung eines ehemaligen Bot-
schaftsgebäudes nicht mehr wirtschaftlich sei, und in der
Schweiz heraus, wo für die Zwecke der Auslandsvertre-
tung nicht benötigte unbebaute Grundstücke dennoch
nicht veräußert werden. Daneben wurden in zahlreichen
Fällen Dienstwohnungen, die für entsandte Bedienstete
über einen längeren Zeitraum nicht benötigt wurden, an
Dritte vermietet und nicht verkauft. Die Verwaltung von
Dienstwohnungen erfordert im Auswärtigen Amt einen
erheblichen Aufwand.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, in de-
ren Verlauf die Forderung nach einer Überprüfung der
Konzeption des Auswärtigen Amts zu Dienstwohnungen
im Ausland und deren Bewirtschaftung erhoben wurde,
hat der Ausschuss die weitere Beratung und eine
Beschlussfassung zu der Bemerkung vertagt. Zu den be-
anstandeten Liegenschaften sollen noch weitere Informa-
tionen gesammelt werden. Dazu sollen auch Dienstreisen
von Ausschussmitgliedern genutzt werden, die aus ande-
ren Gründen ohnehin in die genannten Staaten führen.

Bemerkung Nr. 5

Informationen über finanzielle Gesetzeswirkungen ver-
bessern

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass Gesetzes-
vorlagen den Vorgaben des Haushaltsrechtes und der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
nicht immer entsprachen. Er bemängelt insbesondere, das
Bewusstsein für die Notwendigkeit einer systematischen
Auseinandersetzung mit den finanziellen Gesetzesfolgen
sei nicht durchgehend ausgeprägt. Der Bundesrech-
nungshof fordert eine konsequente Anwendung beste-
hender Hinweise und Hilfen zur Gesetzesfolgenabschät-
zung. Er empfiehlt, durch ein Gesetzescontrolling
sicherzustellen, dass Informationen und Entscheidungs-
grundlagen zu den finanziellen Auswirkungen belastbar
vorlägen. Kostenfolgen sollten rückschauend geprüft
werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der zwischenzeitlich bereits eingeleitete Maßnahmen zur
Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung herausge-
stellt wurden, hat der Ausschuss folgenden Beschluss ge-
fasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert die Bundesministerien auf, den
Auswirkungen von Gesetzen auf die öffentlichen
Haushalte besondere Aufmerksamkeit zu widmen
und die Gesetzesfolgenabschätzung zu einem nach-
haltigen Instrument besserer Rechtssetzung zu entwi-
ckeln.

Bemerkung Nr. 6

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: Organisation
straffen, Ehrenamt stärken

2004/2005 eine Organisationsuntersuchung mit dem Ziel
einer stärkeren Ausrichtung auf die Unterstützung des
Ehrenamtes durchgeführt. Der Bundesrechnungshof hält
es für erforderlich, zur Ausschöpfung von Wirtschaftlich-
keitsreserven auch die mehrstufige Organisation des
Technischen Hilfswerks in eine Organisationsuntersu-
chung einzubeziehen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der hervorgehoben wurde, dass durch eine Umorganisa-
tion die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Tech-
nischen Hilfswerks wirkungsvoller unterstützt werden
sollten und das Bundesministerium des Innern erzielte
Effizienzgewinne hierzu einsetzen solle, hat der Aus-
schuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, dafür Sorge zu
tragen, dass das Technische Hilfswerk

– seine gesamte Organisation umfassend und vorbe-
haltlos untersucht,

– die Innenrevision mit dem erforderlichen haupt-
amtlichen Personal ausstattet und nur hauptamtli-
che Beschäftigte der Innenrevision mit Prüfungs-
aufgaben beauftragt,

– nachweist, wie und wo die 100 Stellen, die in der
letzten Organisationsuntersuchung als Effizienz-
gewinne erzielt werden konnten, für die Stärkung
der ehrenamtlich Tätigen und für die Jugendarbeit
eingesetzt worden sind.

c) Der Ausschuss erwartet von dem Bundesministerium
einen mit dem Bundesrechnungshof abgestimmten
Bericht über die Ergebnisse der erbetenen Unter-
suchungen und das Veranlasste bis spätestens
1. Oktober 2008.

Bemerkung Nr. 7

Bundespolizei zahlt für ihre Diensträume an Bahnhöfen
zu viel Miete

1. Die Bundespolizei hat zur Wahrnehmung bahnpolizei-
licher Aufgaben etwa 250 Mietverträge für Flächen in
Bahnhofsbereichen geschlossen. Die Mieten dürfen da-
bei grundsätzlich die entstehenden Kosten nicht überstei-
gen. In rd. zwei Dritteln der Fälle waren – im Prinzip zu-
lässige – Pauschalen aufgrund einer frei verhandelten
Rahmenvereinbarung festgelegt worden. Die Pauschalen
waren jedoch nicht auf der Basis geprüfter Selbstkosten
bestimmt worden. In Fällen, in denen Kosten berechnet
wurden, waren ein Abschreibungszeitraum für Inves-
titionen von zehn Jahren und ein kalkulatorischer Zins-
satz von 7 Prozent zugrunde gelegt worden. Nach den
Feststellungen des Bundesrechnungshofes wurden in ver-
gleichbaren Fällen ein Abschreibungszeitraum entspre-
chend der Nutzungsdauer von 50 Jahren und ein Zinssatz
von 6 Prozent zugrunde gelegt. Der Bundesrechnungshof
fordert eine flächendeckende Überprüfung und neue Ver-
einbarungen auf der Grundlage geprüfter Selbstkosten.

2. Das Bundesministerium des Innern hat darauf verwiesen,

1. Das Technische Hilfswerk, das acht Landesverbände mit

66 Geschäftsstellen und 669 Ortsverbänden umfasst, hat
gesetzliche Regelungen zur Flächenüberlassung auf
Selbstkostenbasis richteten sich nur an das Verkehrsun-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/9640

ternehmen. Der Ausschuss hat das Bundesministerium
aufgefordert, in seinem Bericht Vorschläge zu gesetz-
geberischen Maßnahmen zu erörtern.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-
wirken, dass die Bundespolizei auf der Grundlage der
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes

– alle Verträge und Vereinbarungen – soweit mög-
lich – umgehend kündigt,

– bei den Kostenmietverträgen für die zurückliegen-
den Jahre die Investitionskosten prüft und etwaige
Überzahlungen zurückfordert und

– in neuen Vereinbarungen und Verträgen den Er-
stattungsanspruch auf die nach gesetzlichen Vor-
gaben ermittelten und geprüften Selbstkosten be-
schränkt.

c) Das Bundesministerium hat dem Ausschuss bis zum
31. August 2008 über die eingeleiteten Maßnahmen
und deren Erfolg zu berichten.

Bemerkung Nr. 8

Bundespolizei hält zu viele Transporthubschrauber vor

1. Die Bundespolizei verfügt über insgesamt 63 Hubschrau-
ber. 40 Transporthubschrauber werden vorgehalten, um
eine größere Zahl von Polizeikräften zeitgleich an einen
Einsatzort transportieren zu können. Diese waren jedoch
in den letzten Jahren nur zu etwa 10 Prozent ausgelastet.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt eine Überprüfung
der Einsatzkonzeption unter Einbeziehung weiterer
geeigneter Polizeihubschrauber und ist der Auffassung,
dadurch könnten drei Transporthubschrauber entbehrlich
werden.

2. In einem Bericht zu Ausstattung und Einsatz von Polizei-
hubschraubern bei der Bundespolizei kommt das Bun-
desministerium des Innern zu dem Schluss, die Ausstat-
tung sei sachgerecht und eine Reduzierung nicht
vertretbar. Die Ausstattung sollte jedoch fortlaufend
kritisch geprüft und eine Einsatzkonzeption sollte bei
intensivierter Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt
werden.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt den Bericht des Bundesminis-
teriums und die Bemerkung des Bundesrechnungs-
hofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er erwartet vom Bundesministerium, den Lufttrans-
portbedarf der Bundespolizei fortlaufend kritisch zu
prüfen und die Ausstattung der Bundespolizei mit
Transporthubschraubern an dem unabweisbaren Be-
darf für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei
auszurichten.

despolizei unter Berücksichtigung der Verwendung
aller Hubschrauber der Bundespolizei zu fertigen.

d) Er fordert das Bundesministerium auf, die Zusam-
menarbeit mit den Ländern zu intensivieren.

e) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium um
einen Bericht zum 31. Oktober 2009.

Bemerkung Nr. 9

Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung
schlecht organisiert

1. Bereits seit Mitte der 90er-Jahre sind im Bundesministe-
rium des Innern Mängel bei der derzeit dezentral organi-
sierten Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung
und Ausrüstung bekannt. Ein vorhandenes Konzept für
eine zentrale Versorgung wurde bislang jedoch nicht um-
gesetzt. Versuche zur Zusammenarbeit mit den Ländern
auf diesem Gebiet sind bislang gescheitert.

Der Bundesrechnungshof vermisst den nötigen Nach-
druck bei der Konzeptumsetzung und fordert eine ergän-
zende Personalbedarfsermittlung. Aufgrund der Erfah-
rungen in einzelnen Ländern sollten auch Privatisie-
rungsmöglichkeiten geprüft werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Neuorganisation des Bekleidungswesens der
Bundespolizei zügig voranzutreiben, den künfti-
gen Personalbedarf nach anerkannten Methoden
zu ermitteln und

– weitere Optimierungsmöglichkeiten unter Berück-
sichtigung sozialverträglicher Umsetzung zu prü-
fen.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium

– sich weiterhin mit Nachdruck für ein gemeinsames
Vorgehen von Bund und Ländern sowie mit ande-
ren Bundesministerien (wie Bundesministerium
der Verteidigung), Bundesbehörden (wie Zoll) und
Bundesanstalten (wie Technisches Hilfswerk –
THW) bei der Neu- und Weiterentwicklung der
Dienstkleidung einsetzt und

– bei der Beschaffung der Dienstkleidung mit den
Ländern und anderen (oben genannten) zusam-
menarbeitet.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
bis zum 30. September 2008 über das Veranlasste zu
berichten.

Bemerkung Nr. 10

Mietverträge für Hard- und Software sowie unzurei-
chende Vertragsüberwachung führen zu unnötigen
hohen Ausgaben

1. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mietete

c) Er fordert das Bundesministerium auf, eine Einsatz-

konzeption für die Transporthubschrauber der Bun-
den Großteil seiner Computer, Software und die zugehö-
rigen Dienstleistungen an. Dazu erfolgten – vergabe-

Drucksache 16/9640 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rechtlich problematische – freihändige Vergaben. Nach
Ablauf der Verträge wurden die Mietgegenstände regel-
mäßig gegen Zahlung des Restwertes gekauft. Bei der Er-
mittlung des Restwertes wurden auch Dienstleistungen
einbezogen, die während der Laufzeit des Mietvertrages
erbracht und bereits durch die laufenden Zahlungen hier-
auf abgegolten waren. Durch die Mietverträge konnten
zuvor angebotene mengenabhängige Preisnachlässe
eines Softwareherstellers nicht genutzt werden. Insge-
samt waren die Kosten für das vom DPMA gewählte Ver-
fahren über 1 Mio. Euro höher als bei einem Kauf.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Justiz auf, das
DPMA zu veranlassen,

– Hard- und Software künftig grundsätzlich nach
dem Vergaberecht im Wettbewerb zu beschaffen,

– seine Informationstechnik zu kaufen und nur in
begründeten und wirtschaftlichen Ausnahmefällen
zu mieten,

– Dienstleistungen nicht über einen Mietvertrag,
sondern über eine gesonderte Vereinbarung zu be-
ziehen,

– seine Computer möglichst über die der Bundesver-
waltung vorgegebene Mindestnutzungsdauer von
fünf Jahren hinaus einzusetzen und

– nicht mehr benötigte Informationstechnik
schnellstmöglich einer angemessenen Anschluss-
verwendung zuzuführen.

c) Das Bundesministerium wird zudem gebeten, dem
Ausschuss über die hierzu unternommenen Schritte,
aber auch über die Ergebnisse der angekündigten Un-
tersuchung der Vorgänge bei der Miete der Spezial-
software des DPMA einschließlich der Geltend-
machung möglicher Rückerstattungsansprüche bis
zum 30. Juni 2008 zu berichten.

Bemerkung Nr. 11

Ermittlungsvorgaben bei der Bekämpfung von Schwarz-
arbeit bergen Fehlanreize

1. Zu den Vorgaben für die Arbeit der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) gehörte die Aufdeckung einer mög-
lichst hohen Schadenssumme. Ein Ausgleich der festge-
stellten Schäden in Höhe von jährlich über 0,5 Mrd. Euro
gelingt jedoch nur in einem geringen Umfang. Durch die
Zielvorgabe einer möglichst hohen Schadenssumme
wurden nach den Feststellungen des Bundesrechnungs-
hofes Fehlanreize gesetzt. Sie verleiteten zu aufwendigen
Ermittlungen, auch wenn nur geringe Chancen auf einen
Ausgleich des Schadens bestehen oder die Ergebnisse
keine weiteren Auswirkungen auf ein nachfolgendes
Strafverfahren nach sich ziehen.

Schadenssumme nicht mehr besteht und eine Ausdiffe-
renzierung der Ziele bereits erfolgt sei.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, eine stär-
kere Ausdifferenzierung der Steuerungsziele der FKS
zu prüfen.

c) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht bis zum
1. September 2008.

Bemerkung Nr. 12

Datenbankabrufverfahren für die Bekämpfung der
Schwarzarbeit nicht einsatzbereit

1. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist die Zusam-
menarbeit zwischen Bund und Ländern von zentraler Be-
deutung. Vorschriften, die für eine zentrale Prüfungs- und
Ermittlungsdatenbank ein bundesweites Datenabrufver-
fahren vorsehen, konnten bis heute nicht umgesetzt wer-
den. Landesbehörden können daher nicht auf die Daten
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zurückgreifen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, sich wei-
terhin intensiv für eine zügige Anbindung der Finanz-
und Polizeibehörden sowie der Staatsanwaltschaften
aller Länder an das Datenbankabrufverfahren einzu-
setzen.

c) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht bis zum
1. September 2008.

Bemerkung Nr. 13

Familienkassen des öffentlichen Dienstes zentralisieren
und Kindergeldfestsetzung vereinfachen

1. Der Bundesrechnungshof bemängelt die zersplitterte Or-
ganisation der Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
In diesen zurzeit rd. 12 000 Familienkassen, die für
1,8 Millionen Kinder zuständig sind, kommt es aufgrund
teilweise geringer Fallzahlen und daher fehlender Stan-
dards und Routinen bei der Bearbeitung zu Fehlern, die
Überzahlungen zur Folge haben können. Der Bundes-
rechnungshof hat daher eine Konzentration der Kinder-
geldbearbeitung auf wenige zentrale Familienkassen und
eine Vereinfachung der Voraussetzungen für die Kinder-
geldfestsetzungen empfohlen. Dadurch könnten der Ver-
waltungsaufwand verringert und Bearbeitungsfehler ver-
mieden werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.
2. In der Beratung wurde durch das Bundesministerium der
Finanzen klargestellt, dass die genannte Zielvorgabe zur

b) Er fordert das Bundesministerium auf, initiativ zu
werden, um eine Konzentration der Familienkassen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/9640

auf Bundes- und Landesebene und durchgreifende
Vereinfachungen des materiellen Kindergeldrechts
für volljährige Kinder zu erreichen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. September 2008.

Bemerkung Nr. 14

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
kann verbessert werden

1. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, die vor allem
von den Handwerkskammern für die ergänzende prakti-
sche Berufsausbildung und für Fortbildungsmaßnahmen
betrieben werden, werden sowohl vom Bundesministeri-
um für Wirtschaft und Technologie als auch vom Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung gefördert. Für
Förderanträge sind daher verschiedene nachgeordnete
Behörden zuständig. Im Bereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie fehlt zudem eine Förder-
richtlinie mit klaren Vorgaben. Die Zahlen der Ausbil-
dungsverträge und der Teilnehmer an überbetrieblichen
Lehrgängen sind in den letzten Jahren stark zurückgegan-
gen. Gerechnet wird mit einer deutlichen Steigerung der
Fortbildung gegenüber der überbetrieblichen Ausbil-
dung. In einem Forschungsvorhaben sollen Strukturdaten
und Modernisierungsbedarfe der Bildungsstätten ermit-
telt werden. Eine bundesweit abgestimmte Bedarfspla-
nung ist jedoch darüber hinaus erforderlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– zusammen mit dem Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung eine einheitliche Richtlinie
für die Förderung überbetrieblicher Berufsbil-
dungsstätten zu erarbeiten,

– eine abgestimmte Bedarfsplanung zu erstellen, die
überregionale Aspekte und die Kapazitäten ge-
werblicher Anbieter berücksichtigt, und

– die Abwicklung der Förderung auf eine Stelle zu
übertragen.

c) Er bittet das Bundesministerium um einen Bericht bis
zum 31. August 2008.

Bemerkung Nr. 15

Gewinnung außenwirtschaftlicher Informationen
unwirtschaftlich

1. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft versorgt die
deutsche Wirtschaft mit außenwirtschaftlich relevanten
Informationen. Dazu ist sie mit etwa 60 Korrespondenten
an 40 Standorten vertreten. Auch die etwa 120 Außen-
handelskammern, die die Wirtschaftsbeziehungen för-
dern und die deutsche Wirtschaft repräsentieren, bereiten
für deutsche Unternehmen Wirtschaftsinformationen auf.
Beide Einrichtungen arbeiten teilweise, etwa in Büro-

Wirtschaft und Technologie lehnt jedoch die Anregung
des Bundesrechnungshofes, das Auslandskorresponden-
tennetz mittelfristig aufzulösen und die Aufgaben weit-
gehend den Außenhandelskammern zu übertragen, ab.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Auflösung des Korrespondentennetzes um-
zusetzen und zügig eine bedarfsgerechte und
wirtschaftliche Informationsbeschaffung unter
Nutzung des Außenhandelskammernetzes zu or-
ganisieren und

– die Auflösung des Korrespondentennetzes bereits
im Rahmen der derzeit stattfindenden Neustruktu-
rierung der Außenwirtschaftsförderung konzeptio-
nell zu berücksichtigen.

c) Er bittet das Bundesministerium um einen Bericht bis
zum 31. Dezember 2008.

Bemerkung Nr. 16

Förderung von Weiterbildungsangeboten im Tourismus
verfehlt ihre Ziele

1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
trägt den ganz überwiegenden Teil der Kosten eines ge-
meinnützigen Vereins, der Weiterbildungsveranstaltun-
gen zur Förderung des Tourismus durchführt. Dadurch
soll die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständigen Touris-
muswirtschaft gestärkt werden. Die Veranstaltungsteil-
nehmer kommen jedoch überwiegend nicht aus diesem
Bereich, sondern etwa aus Verwaltungen, Verbänden und
Bildungseinrichtungen. Auch sind nur wenige Beschäf-
tigte aus stark tourismusorientierten Flächenstaaten ver-
treten. Die Zahl der Vortragenden ist im Vergleich zu der
der Teilnehmer oft relativ hoch. Jeder Veranstaltungstag
wird rechnerisch mit rd. 3 000 Euro gefördert. Das Bun-
desministerium sieht das Förderziel erreicht und verweist
etwa auf eine Multiplikatorenfunktion der Teilnehmer.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Förderung
des Vereins einzustellen und seine Förderung neu zu
organisieren.

c) Er bittet das Bundesministerium um einen Bericht bis
zum 31. August 2008.

Bemerkung Nr. 17

Deutsche Rentenversicherung Bund plant ihre neuen
Verwaltungsgebäude unwirtschaftlich

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass bei der
Planung von zwei Verwaltungsgebäuden für die Deut-
gemeinschaften, zusammen. Diese Zusammenarbeit soll
zwar ausgebaut werden, das Bundesministerium für

sche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die für
die Bundesministerien geltenden Flächenrichtwerte um

Drucksache 16/9640 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rd. ein Viertel überschritten wurden. Weiter waren auf-
wendige Fassaden und technische Anlagen sowie aus
Sicht des Bundesrechnungshofs unnötige Lichthöfe vor-
gesehen. Das Bundesversicherungsamt will die Planun-
gen erst nach einer Überarbeitung genehmigen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales auf, dafür zu sorgen, dass die
DRV Bund bei den anstehenden Umplanungen die
Hinweise des Bundesrechnungshofes beachtet. Um
wirtschaftlich zu bauen, soll sie insbesondere so viele
Büroarbeitsplätze wie möglich in den Gebäuden un-
terbringen und auf aufwendige Gestaltungen verzich-
ten.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
dem Bundesrechnungshof bis zum 31. Dezember
2008 einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen
zu erstatten.

Bemerkung Nr. 18

Grundsicherungsstellen gewährten Einstiegsgeld nach
unterschiedlichen Maßstäben und zahlten es vielfach
ohne Anspruch der Empfänger aus

1. Als ein Anreiz zur Erleichterung der Eingliederung
arbeitsloser, erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den Ar-
beitsmarkt ist das sog. Einstiegsgeld (§ 29 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) vorgesehen. Es kann
gezahlt werden, wenn Hilfebedürftige erwerbstätig wer-
den und die Hilfebedürftigkeit dadurch entfällt. Eine
mögliche Rechtsverordnung zur Bemessung des Ein-
stiegsgeldes ist bislang nicht erlassen worden. Der Bun-
desrechnungshof hat festgestellt, dass Einstiegsgeld viel-
fach gezahlt wird, ohne dass die Voraussetzungen
vorliegen. Die Höhe der Leistung wird nach unterschied-
lichen Kriterien festgelegt. Bei Existenzgründungen wird
in der Regel keine fachliche Stellungnahme zur Tragfä-
higkeit des Vorhabens vorgelegt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den Grund-
sicherungsstellen aufzugeben, bei der Förderung von
Existenzgründungen durch Einstiegsgeld die Vorlage
einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundi-
gen Stelle zwingend zu verlangen und – um auch die
zugelassenen kommunalen Träger zu erreichen – von
seiner Verordnungsermächtigung zur Bemessung des
Einstiegsgeldes Gebrauch zu machen.

c) Er bittet das Bundesministerium, über die getroffenen

Bemerkung Nr. 19

Leistungsbezahlung im Bereich der Bundesagentur für
Arbeit nicht zielgerichtet

1. Der Bundesrechnungshof hat die Praxis der Bundesagen-
tur für Arbeit bei der Vergabe von Leistungsprämien und
-zulagen in den Jahren 2004 und 2005 untersucht und
verschiedene Mängel festgestellt. So sind Prämien bei er-
heblichen Arbeitszeitguthaben und gegen eine teilweise
Kürzung derselben gewährt worden. Höchstgrenzen für
die Honorierung von Teamleistungen wurden überschrit-
ten, Vergabeentscheidungen nicht individuell begründet.
Eine Zentralisierung der Entscheidung über die Leis-
tungsbezahlung ohne Einbindung der örtlichen Agentur
für Arbeit und eine fehlende systematische Auswertung
waren weitere Kritikpunkte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass die Bundesagentur die neu geregelte
leistungsbezogene Bezahlung künftig rechtlich ein-
wandfrei umsetzt und die Ergebnisse im Hinblick auf
die Zielerreichung systematisch evaluiert. Die Bun-
desagentur wird aufgefordert, ein transparentes und
nachvollziehbares Kriteriensystem zur Gewährung
von Leistungsbezahlung zu entwickeln, das sich nicht
an der Arbeitszeit, sondern insbesondere am Erfolg
der Vermittlungsbemühungen orientiert.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium im Rahmen
seiner Aufsicht die Verfahren zur Vergabe leistungso-
rientierter Bezahlung stärker begleitet und sicher-
stellt, dass die Bundesagentur die leistungsbezogene
Bezahlung ordnungsgemäß und zielgerichtet einsetzt.

d) Das Bundesministerium hat dem Ausschuss bis zum
31. Oktober 2008 über die eingeleiteten Maßnahmen
und deren Ergebnis zu berichten.

Bemerkung Nr. 20

Verfahren der Sozialversicherungswahlen weist erheb-
liche Legitimationsdefizite auf

1. Bei den Sozialversicherungswahlen, für die im Jahre
2005 mehr als 40 Mio. Euro aufgewendet worden sind,
bemängelt der Bundesrechnungshof, diese führten nicht
zu einer repräsentativen und wirkungsvollen Beteiligung
der Versicherten und würden von diesen mehrheitlich
nicht akzeptiert. Dazu verweist er etwa auf die geringe
Wahlbeteiligung von unter 30 Prozent und auf die fakti-
schen Probleme, Listen außerhalb einer Gewerkschaft
oder Arbeitnehmerorganisation aufzustellen. Er bemän-
gelt insgesamt den Einfluss dieser Organisationen auf die
Wahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
hat ein Projekt zur Modernisierung der Sozialversiche-
rungswahlen initiiert.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
Maßnahmen bis zum 30. September 2008 zu berich-
ten.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/9640

b) Der Ausschuss begrüßt, dass das Bundesministerium
das Projekt „Modernisierung der Sozialversiche-
rungswahlen“ eingerichtet hat. Er erwartet, dass das
Bundesministerium das initiierte Projekt mit Nach-
druck vorantreibt, um die vom Bundesrechnungshof
aufgezeigten Legitimationsdefizite zu beseitigen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über den Stand seiner Reformbemühungen bis
zum 31. Oktober 2008 zu berichten.

Bemerkung Nr. 21

Deutsche Rentenversicherung Bund koordiniert nicht
ausreichend die Planung von Rehabilitations-
maßnahmen

1. Bereits 2004 hatte der Bundesrechnungshof gefordert,
die notwendige Anzahl an Rehabilitationskliniken der
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb
eines Gesamtkonzeptes auf Grundlage belastbarer Daten
zu bestimmen. Die DRV Bund, die auch Grundsatz- und
Querschnittsaufgaben in der Rentenversicherung wahr-
nimmt, hat zwar nunmehr Grundsätze zur Koordinierung
der RehaPlanung beschlossen, der Bundesrechnungshof
hält jedoch ein aktives Einwirken auf die Rentenversi-
cherungsträger zur Schaffung wirtschaftlicher Klinik-
strukturen für erforderlich. Für die Regionalverbünde der
Rentenversicherungsträger, die über die Planung der ih-
nen zugeordneten Kliniken entscheiden, sollten verbind-
liche Maßstäbe vorgegeben werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die DRV Bund
anzuhalten, die notwendige Anzahl trägereigener
Kliniken – unter Offenlegung der maßgeblichen Para-
meter – neu zu bestimmen und auf verbindlich einzu-
haltende Vorgaben für die Regionalverbünde hinzu-
wirken, damit die auf regionaler Ebene gewonnenen
Planungsdaten auf Bundesebene koordinierbar sind.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
31. März 2009.

Bemerkung Nr. 22

Bund verzichtet auf mindestens 190 Mio. Euro gegen-
über der Deutschen Bahn AG

1. Der Bundesrechnungshof hat die Finanzierung der Neu-
baustrecke zwischen Köln und dem Rhein-Main-Gebiet
geprüft und dabei erhebliche finanzielle Zugeständnisse
des Bundes an die Deutsche Bahn AG (DB AG) festge-
stellt: Durch Vorauszahlungen erhielt die DB AG Preis-
nachlässe, denen Zinsen für die vorzeitige Kapitalbereit-
stellung beim Bund gegenüberstanden. Weiter wurde ein
Streckenabschnitt, für den die Mittel bereits abgerufen
sind, bisher nicht gebaut. Schließlich wurde die Verlän-
gerung eines Bahnsteiges durch zusätzliche Bundesmittel

2. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat Mängel im Ablauf und bei der Vertrags-
gestaltung eingeräumt und darauf verwiesen, dass die
DB AG aufgrund der geschlossenen Höchstbetragsver-
einbarung noch fehlende Maßnahmen auf eigene Kosten
realisiere.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die dargestellten Probleme zur
Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– im Rahmen eines geeigneten Vertragsmanage-
ments Probleme der dargestellten Art zukünftig zu
vermeiden und

– im Hinblick auf die Bahnsteigverlängerung in
Wiesbaden zu prüfen, ob die hierfür ausgezahlten
Bundesmittel in Höhe von 1,7 Mio. Euro zurück-
gefordert werden können.

Hierzu soll es bis zum 30. September 2008 einen Be-
richt vorlegen.

c) Er fordert das Bundesministerium auf künftig sicher-
zustellen, dass über vereinbarte Finanzierungszusa-
gen hinaus keine weiteren finanziellen Mittel zur Ver-
fügung gestellt werden.

Bemerkung Nr. 23

Bund zahlt 60 Mio. Euro ohne Gegenleistung aus

1. Der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Ingolstadt und
München sollte nach einer Finanzierungsvereinbarung
bis zum Jahr 2003 fertiggestellt sein. Sämtliche Bundes-
mittel dafür wurden bis Ende 2003 abgerufen. Einige der
vereinbarten Baumaßnahmen mit einem geschätzten
Wert von 60 Mio. Euro sind jedoch bislang noch nicht
ausgeführt worden. Ein konkreter Fertigstellungstermin
ist bislang nicht genannt worden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass die Deut-
sche Bahn AG den Streckenabschnitt bis 2013 fer-
tigstellen lässt oder die ausgezahlten Mittel für die
noch ausstehenden Bauarbeiten einschließlich
Verzinsung zurückzahlt,

und er fordert auf

– sicherzustellen, dass künftig Bundesmittel nur
dem Baufortschritt entsprechend ausgezahlt wer-
den.

Bemerkung Nr. 24

Bund bewilligt ohne Rechtsgrund 5,9 Mio. Euro für
Bahnhofsvorplätze
finanziert, obwohl sie bereits Bestandteil der Finanzie-
rungsvereinbarung war.

1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat beim Neubau des Bahnhofs Berlin-Süd-

Drucksache 16/9640 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

kreuz auch die Errichtung der zugehörigen Vorplätze, die
dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, finanziert.
Hierfür sind jedoch die Länder zuständig. Dennoch hat
das Bundesministerium das Eisenbahn-Bundesamt ange-
wiesen, dem Antrag auf Finanzierung der Vorplätze statt-
zugeben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,

– alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Beteili-
gung des Landes Berlin an den Kosten der noch
offenen Baumaßnahmen einzufordern und

– keine Bundesmittel für Vorhaben auszureichen,
die nicht in die Finanzierungskompetenz des Bun-
des fallen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. September 2008.

Bemerkung Nr. 25

Einsparpotenzial bei Kennzeichnung von Seeschiff-
fahrtsstraßen noch immer nicht ausgeschöpft

1. Seeschifffahrtsstraßen werden mit schwimmenden Ton-
nen gekennzeichnet, deren Bedeutung jedoch wegen der
nahezu vollständigen Ausrüstung der Schifffahrt mit
elektronischen Navigationshilfen abnimmt. 2003 kündig-
te das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung dem Ausschuss die Erarbeitung eines Konzepts
für die bedarfsgerechte Kennzeichnung von Seeschiff-
fahrtsstraßen an. Dieses Konzept liegt jedoch bis heute
nicht abschließend vor. Allerdings verlangt das Bundes-
ministerium von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
Nord und Nordwest die Reduzierung der für Betrieb und
Erhaltung der Tonnen eingesetzten Schiffe von elf auf
vier. Der Bundesrechnungshof hält für erforderlich, dass
auf der Grundlage des 2003 zugesagten Konzepts auch
der Schiffseinsatz noch einmal zu überprüfen ist, um zu
einer ganzheitlichen Optimierung zu gelangen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf sicherzustellen,
dass die Küstendirektionen

– das im Jahre 2003 zugesagte Konzept für die
bedarfsgerechte Kennzeichnung von Seeschiff-
fahrtsstraßen nunmehr zum Abschluss bringen,

– das Ergebnis zügig umsetzen und

– auf dieser Grundlage das Konzept für den Schiffs-
einsatz überprüfen und ggf. korrigieren.

c) Der Ausschuss bittet den Bundesrechnungshof, die

Bemerkung Nr. 26

Bauauftrag in Millionenhöhe regelwidrig ohne Aus-
schreibung vergeben

1. Das Land Schleswig-Holstein hat Bauleistungen zur
Sanierung einer Bundesautobahn vergaberechtswidrig
ohne öffentliche Ausschreibung vergeben, um kurzfristig
zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel des Bundes aus-
nutzen zu können. Der Rechtsverstoß ist vom Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hingenommen worden. Nach der Auffassung des Bun-
desrechnungshofes schwächt dies den Anspruch des
Bundes auf einen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Straßenbau. Auch bei einer kurzfristigen Mittelzuteilung
müssten die rechtlichen Vorgaben des Bundes eingehal-
ten werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium
seine Einflussmöglichkeiten auf die Straßenbauver-
waltungen der Länder konsequent nutzt und sicher-
stellt, dass diese die vergaberechtlichen Vorschriften
des Bundes einhalten.

Bemerkung Nr. 27

Baunutzungskosten bei Planung und Betrieb von Gebäu-
den des Bundes vernachlässigt

1. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Gebäuden
des Bundes spielen die Kosten für die Gebäudenutzung
während des Betriebes eine wesentliche Rolle. Der Bun-
desrechnungshof hat festgestellt, dass bei der Planung die
Betriebskosten vielfach nicht oder nur unvollständig er-
mittelt wurden und die tatsächlichen Kosten oft über den
Plandaten lagen. Zwischenzeitlich hat das Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erste
Schritte eingeleitet, um den Baunutzungskosten sowohl
bei Planung als auch im Betrieb die notwendige Beach-
tung zukommen zu lassen. Hier werden hohe Anforde-
rungen zu stellen sein, um die wirtschaftlichste Variante
der Bedarfsdeckung zuverlässig zu ermitteln.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– künftig Baumaßnahmen nur noch dann zu geneh-
migen, wenn vollständige baufachliche Unterla-
gen einschließlich verlässlich ermittelter Baunut-
zungskosten vorliegen,

– die Betriebsüberwachung in die Lage zu verset-
zen, fachgerecht arbeiten zu können, und

– einen regelmäßigen Vergleich der geplanten mit
den tatsächlichen Baunutzungskosten durchzufüh-
Entwicklung zu beobachten und bei Bedarf erneut zu
berichten.

ren, um daraus Erkenntnisse und Vergleichswerte
für zukünftige Bauvorhaben zu gewinnen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/9640

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundes-
ministeriums über das Veranlasste bis zum
1. Juni 2008.

Bemerkung Nr. 28

Schwere Versäumnisse bei der Planung einer Halle zur
Zielsimulation

1. 1998 begann die Bundeswehr mit dem Bau einer Ziel-
simulationshalle. Erst 2004 konnte sie den Kuppelbau
mit einem Durchmesser von 46 m übernehmen. Unver-
zichtbarer Bestandteil des Projektes, für das bereits über
16 Mio. Euro aufgewendet worden sind, ist eine Projek-
tionswand im Innern, auf der u. a. mit Hilfe von Lasern
wirklichkeitsnahe Szenarien dargestellt werden sollen.
Durch die zu erprobenden Waffensysteme können Verun-
reinigungen dieser Projektionswand entstehen, die beim
Betrieb der Laseranlage irreparabel eingebrannt werden
können. Der beabsichtigte Bau einer Rüsthalle zur Reini-
gung der Waffensysteme ist derzeit mit 2,4 Mio. Euro
veranschlagt. Trotz frühzeitiger Hinweise ist nicht er-
kennbar, mit welcher Konzeption ein vollständiger Be-
trieb der Anlage sichergestellt werden kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, schnellstmöglich ein Gesamtkonzept für das wei-
tere Vorgehen zu erarbeiten und dem Bundesrech-
nungshof zu übersenden. Im Gesamtkonzept sind die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu berück-
sichtigen und insbesondere auf folgende Fragestellun-
gen einzugehen:

– Woher stammen die auf der Oberfläche der Ele-
mente der Projektionswand befindlichen Verunrei-
nigungen?

– Welche Auswirkungen auf die Projektionswand
hat eine Laserbestrahlung, die über die für den Er-
probungsbetrieb vorgesehene Leistung hinaus-
geht?

– Welche Wirkungen entfalten die derzeit vom Bun-
desministerium geplanten Maßnahmen im Hin-
blick auf die Erhaltung der Projektionswand bei
Unglücksfällen (z. B. Brand eines Untersuchungs-
objektes)?

Bemerkung Nr. 29

Bundeswehr plant Unterkünfte ohne ausreichende Be-
darfsprüfung

1. Bei den Planungen für den Umbau einer Kaserne in Mün-
chen, in der Schülerinnen und Schüler der Bundeswehr-
fachschule untergebracht werden sollen, ging das Bun-
desministerium der Verteidigung von Schülerzahlen aus,
die weit über den tatsächlichen Zahlen liegen. Das Bun-
desministerium geht jetzt von einem höheren Bedarf für

gen. Der Bundesrechnungshof fordert eine Bedarfs-
ermittlung.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, zeitnah den tat-
sächlichen Bedarf an Unterkünften am Standort Mün-
chen zu ermitteln. Sollte sich dabei ein den bisher an-
genommenen Umfang übersteigender Bedarf ergeben
und auf das Bauvolumen des Kooperationsprojekts
mit der Wirtschaft auswirken, ist dessen Wirtschaft-
lichkeit unter den veränderten Bedingungen erneut zu
prüfen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesmi-
nisteriums bis zum 30. September 2008.

Bemerkung Nr. 30

Wirtschaftlichkeit der Hard- und Softwarepflege bei
Fregatten nicht ermittelt

1. Die Fregatten der Marine verfügen zur Informationsauf-
bereitung, Befehlsübermittlung und Koordination des
Waffeneinsatzes über sog. Führungs- und Waffeneinsatz-
systeme (FüWES). 2004 entschied die Marine, entgegen
der bis dahin gültigen Vorgehensweise Systempflege und
- änderung an die Industrie zu vergeben. Dies geschah
ohne eine vorhergehende Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung. In Zukunft ist mit erheblichen Mehrausgaben für
diese Systeme zu rechnen, die in der Bundeswehrplanung
bisher nicht berücksichtigt sind. Notwendig wird auch
zukünftig eine Begleitung der Arbeiten der Industrie
durch kompetentes eigenes Personal der Marine sein. Der
Bundesrechnungshof hat zur Begrenzung des Ausgaben-
anstiegs die zügige Prüfung verschiedener Maßnahmen
angeregt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Aus-
schuss über

– das Ergebnis der Untersuchung zum Einsatz eines
Basis-FüWES für alle Boote und Schiffe,

– die ermittelten Aufwendungen für Personal, Infra-
struktur und Ausbildung für eine kompetente Be-
gleitung der Systempflege und -änderung sowie

– das Ergebnis der Prüfung, ob auf die Fähigkeitsan-
passung für die Fregattenklasse 122 verzichtet
werden kann, und die Auswirkungen auf die Aus-
gaben für die Systempflege und -änderung

bis zum 31. Oktober 2008 zu berichten.

c) Weiterhin fordert er das Bundesministerium auf, den
Haushaltsmittelbedarf für die Systempflege und -än-
die Unterbringung aus (100 Prozent statt bisher 70 Pro-
zent), ohne jedoch den erhöhten Bedarf weiter darzule-

derung bei den Fregatten vollständig in die Haushalts-
und Finanzplanung einzubringen.

Drucksache 16/9640 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Der Ausschuss hat das Bundesministerium weiter aufge-
fordert, zum 30. September 2008 einen Zwischenbericht
vorzulegen.

Bemerkung Nr. 31

Führungsinformationssysteme der Bundeswehr können
auch nach sechs Jahren Entwicklung nicht zusammen-
arbeiten

1. Die Bundeswehr versucht, durch ein Pilotprojekt die vor-
handenen Führungsinformationssysteme mittelfristig zur
Zusammenarbeit zu befähigen und langfristig zu einem
gemeinsamen Führungsinformationssystem zu harmoni-
sieren. Auch nach mehrjähriger Entwicklungsarbeit
konnte das mittelfristige Projektziel noch nicht erreicht
werden. Der Bundesrechnungshof hatte frühzeitig auf
Risiken hingewiesen, wenn ein neues System als Grund-
lage für das künftig streitkräftegemeinsame System ent-
wickelt wird, bevor die Anforderungen an eine Harmoni-
sierung der bestehenden Systeme festgelegt sind.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– vor Weiterentwicklung der bestehenden Führungs-
informationssysteme verbindliche technische und
inhaltliche Vorgaben mit dem Ziel zu treffen, mit-
telfristig die Zusammenarbeitsfähigkeit zu verbes-
sern und langfristig die Systeme zu harmonisieren
sowie

– eine Zeit- und Kostenplanung für die gewählte
Vorgehensweise zu erstellen.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Aus-
schuss bis zum 31. Dezember 2008

– die Zeit- und Kostenplanung vorzulegen und

– über die eingeleiteten Maßnahmen zur Herstellung
der Zusammenarbeitsfähigkeit der bestehenden
Führungsinformationssysteme zu berichten.

Bemerkung Nr. 32

Bundeswehr will die Ladeflächen von bis zu 30 Jahre
alten Lastkraftwagen mit nahezu unbrauchbaren Sitzen
ausstatten

1. Aus Sicherheitsgründen hat die Bundeswehr in Lastkraft-
wagen zur Personenbeförderung spezielle Sitzmodule
anstelle einfacher Holzbänke einbauen lassen. Der Bun-
desrechnungshof hat festgestellt, dass auch die umgerüs-
teten Lastkraftwagen aus Sicherheitsgründen nicht im öf-
fentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, so dass die
Soldatinnen und Soldaten mit angemieteten Bussen zum
Übungsplatz gefahren werden. Die Fahrzeuge besitzen
zudem keinen Schutz vor Minen und ähnlichen Bedro-
hungen. Die Absicht, dennoch weitere Lastkraftwagen

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, keine weiteren
Sitzmodule zu beschaffen und die dadurch überzäh-
ligen Lastkraftwagen auszusondern.

Bemerkung Nr. 33

Planungsmängel führen zu unzweckmäßiger Ersatzteil-
bevorratung bei der Luftwaffe

1. Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft benötigt die Luft-
waffe für neue Waffensysteme einen bestimmten Erst-
vorrat an Ersatzteilen. Zur Festlegung des Bedarfs fehlt
jedoch ein dokumentiertes und verbindliches Verfahren.
Aus einer 1991 eingeführten unterstützenden Software
wurde kein erkennbarer Nutzen gezogen. Das Bundes-
ministerium der Verteidigung hat zugesagt, die Nutzung
der angeschafften Software in einem standardisierten
Verfahren zur Festlegung des Ersatzteilerstbedarfs künf-
tig umfassend zu regeln.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Regelun-
gen der Bundeswehr zur Festlegung des Ersatzteil-
erstbedarfs, beginnend bei Rüstungsvorhaben der
Luftwaffe, unter Beachtung der Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes beschleunigt zu überarbeiten
und in die Praxis umzusetzen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 30. September 2009.

Bemerkung Nr. 34

Geplante Organisation der Eurofighter-Geschwader ist
rund 1,2 Mrd. Euro zu teuer

1. Die Bundeswehr will für die 180 vorgesehenen Kampf-
flugzeuge vom Typ Eurofighter fünf Geschwader unter-
halten. Der Bundesrechnungshof sieht erhebliches
Einsparpotential bei den Personalkosten, wenn die Flug-
zeuge in nur drei Geschwadern organisiert würden. Dies
hält er aufgrund der Erfahrungen der Marine mit dem
Kampfflugzeug Tornado für möglich. Er hat zudem dar-
auf hingewiesen, dass das geplante Jahresflugstunden-
Soll für den Eurofighter bisher bei Weitem nicht erreicht
worden ist. Die Luftwaffe plant, dieses Soll zukünftig
noch weiter anzuheben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, seine Planun-
gen zur künftigen Organisation der Eurofighter-
umzurüsten, hat das Bundesministerium der Verteidigung
nach Vorlage der Bemerkung aufgegeben.

Geschwader zu überprüfen und dabei die Empfehlun-
gen des Bundesrechnungshofes sowie das Gebot der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/9640

Wirtschaftlichkeit zu beachten. Allzu ehrgeizige Pla-
nungsvorgaben sollten vermieden werden.

c) Er erwartet dazu einen ersten Zwischenbericht bis
zum 30. Juni 2009.

Bemerkung Nr. 35

Trotz freier militärischer Kapazitäten 2 Mio. Euro für
gewerbliche Luftabfertigung ausgegeben

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass für Luft-
transporte nach Afghanistan gewerbliche Anbieter einge-
setzt worden sind, obwohl militärische Kräfte, die hierzu
zur Verfügung stehen, seit 1998 im Schnitt mit weniger
als 50 Prozent ausgelastet waren. Für die gewerbliche
Unterstützung wurde 2006 eine Pauschalabrechnung ein-
geführt, die zu Zahlungen in doppelter Höhe im Vergleich
zur vorherigen Einzelabrechnung führte. Das Bundes-
ministerium der Verteidigung will nunmehr eine Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchung einleiten. Außerdem hat es
eine Reduzierung der Pauschale erreichen können.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, jetzt beschleu-
nigt den tatsächlichen Bedarf an Luftumschlagleis-
tungen zu ermitteln und auf dieser Basis den opti-
malen Mix von militärischen und gewerblichen
Kapazitäten festzulegen.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium den Ursa-
chen und Verantwortlichkeiten für die festgestellten
Mehrausgaben für gewerbliche Luftumschlagleistun-
gen nachgeht und Maßnahmen gegen mögliche Ma-
nagementfehler einleitet.

d) Dazu erwartet er einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 31. Oktober 2008.

Bemerkung Nr. 36

Konzentration der Objektschutzkräfte in der Streit-
kräftebasis notwendig

1. Im Organisationsbereich Streitkräftebasis sollen seit
2000 gleichartige Aufgaben der Teilstreitkräfte gebün-
delt werden. Die Objektschutzkräfte des Heeres wurden
dorthin bereits verlagert, während entsprechende Kräfte
der Luftwaffe in deren Bereich verblieben sind. Der Bun-
desrechnungshof hält eine Konzentration der Objekt-
schutzkräfte der Luftwaffe im Organisationsbereich
Streitkräftebasis für wirksamer und wirtschaftlicher.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Auch aus wirtschaftlichen Gründen unterstützt er die
wesentliche Forderung der Konzeption der Bundes-
wehr zu uneingeschränkt bundeswehrgemeinsamem

c) Er fordert das Bundesministerium auf zu prüfen, wie
der Objektschutz als streitkräftegemeinsame Aufgabe
unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz
reorganisiert werden kann.

d) Er erwartet dazu einen ersten Zwischenbericht bis
zum 30. Juni 2009.

Bemerkung Nr. 37

Angebliche Privatisierungsvorteile behindern interne
Optimierung einer Luftwaffenschule

1. Die Bundeswehr beabsichtigte, eine Luftwaffenschule zu
privatisieren. Ein externer Berater kam 2004 zu dem Er-
gebnis, dass ein Kooperationsmodell mit einem privaten
Anbieter wesentlich wirtschaftlicher sei als ein eigener
Betrieb, selbst bei einer internen Optimierung der Schule.
Der Bundesrechnungshof stellte erhebliche Mängel bei
der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fest und kam nach
deren Korrektur zu einem Kostenvorteil für den optimier-
ten eigenen Betrieb. Nach Vorlage der Bemerkung des
Bundesrechnungshofes hat das Bundesministerium der
Verteidigung entschieden, dieses Modell im Praxis-
betrieb zu erproben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er begrüßt, dass das Bundesministerium nunmehr die
Einsparpotenziale des optimierten Eigenmodells er-
schließen will.

c) Er erwartet bis zum 31. Juli 2010 einen Erfahrungs-
bericht, in dem auch die tatsächlich erreichten Einspa-
rungen dargestellt werden.

Bemerkung Nr. 38

Nutzlose Bunkeranlage kostet die Bundeswehr jährlich
rund 1,7 Mio. Euro

1. Die Bundeswehr wollte eine seit 2004 militärisch nicht
mehr notwendige Bunkeranlage trotz erheblicher Be-
triebskosten bis Ende 2009 weiter betreiben, um aus ihr
andere, oberirdische Bauwerke mit Strom und Fernmel-
dedaten zu versorgen. Das Bundesministerium der Ver-
teidigung suchte nicht nach Möglichkeiten, die Versor-
gung des Komplexes der Bunkeranlage unabhängig zu
machen und diese teure Anlage möglichst schnell schlie-
ßen zu können. Der Bundesrechnungshof hat dies ebenso
wie die lange Planungsdauer bemängelt. Er sieht sich da-
durch bestätigt, dass die Bundeswehr die Bunkeranlage
zwischenzeitlich zum Jahresende 2007 stilllegen konnte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er begrüßt, dass die Bundeswehr die Bunkeranlage
nunmehr beschleunigt stillgelegt hat.
Denken und Handeln in allen Fällen, in denen dies
möglich und vorteilhaft ist.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, den Ursachen
für das überlange Verfahren und das unwirtschaftliche

Drucksache 16/9640 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Planungsergebnis nachzugehen und darauf zu achten,
dass eine Wiederholung derartiger Fälle künftig ver-
mieden wird.

d) Er erwartet einen Ergebnisbericht über die ergriffenen
Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2008.

3. Der Ausschuss hat das Bundesministerium weiter aufge-
fordert, zum 30. September 2008 einen Zwischenbericht
vorzulegen.

Bemerkung Nr. 39

Interessenkonflikt bei der Zulassung militärischer Flug-
zeuge kann Flugsicherheit gefährden

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass bei der
Bundeswehr die Aufgaben der Musterprüfung, die die
Verkehrssicherheit und Luftfahrttauglichkeit eines Luft-
fahrzeugtyps festzustellen hat, mit der des Vorhaben-
ingenieurs, der die Entwicklung eines Flugzeugtyps von
Anfang an begleitet, in einer Hand liegen. Der Vorhaben-
ingenieur bewertet etwa Entwicklungsfortschritte und
fordert auch Änderungen ein. Dabei arbeitet er mit Ver-
antwortlichen des Herstellers zusammen. Im Rahmen der
Musterprüfung überprüft er das Ergebnis dieser Entwick-
lung und damit letztlich auch sich selbst. Das Bundesmi-
nisterium der Verteidigung sieht hier keinen Interessen-
konflikt, da die Musterprüfer die Entwicklungsarbeiten
nur begleiteten, um andere Dienststellen bei der Abnah-
me zu unterstützen. Der Bundesrechnungshof sieht nach
wie vor einen Konflikt, da die Begleitung der Entwick-
lung wesentlich am Fortschritt des Verfahrens interessiert
ist, während die Musterprüfung ausschließlich sicher-
heitsorientierte Ziele verfolgt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, in den Rege-
lungen des Prüf- und Zulassungswesens für Luftfahr-
zeuge eine eindeutige und strikte Trennung zwischen
den Aufgaben eines Vorhabeningenieurs und denjeni-
gen eines Musterprüfers festzulegen und dafür zu sor-
gen, dass dies in der Praxis der Musterprüfung auch
eingehalten wird.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 31. Dezember 2008. Dem
Bericht sind Abdrucke der entsprechend geänderten
Regelungen und Vorschriften beizufügen.

Bemerkung Nr. 40

Unklare Vorschriftenlage führt zu nicht gerechtfertigten
Zulagen an Beschäftigte der Bundeswehr

1. Im Bereich der Nachrichtengewinnung kann den einge-
setzten Beschäftigten in bestimmten Fällen eine Stellen-
zulage gezahlt werden. Die Zulage erhielten jedoch auch
Beschäftigte aus Dienststellen, für die eine erforderliche
Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung

ten. Das Bundesministerium hat bereits 2006 eine ver-
altete Erlasslage eingeräumt und eine Überprüfung
zugesagt. Die Durchführungshinweise sollten evaluiert
und optimiert werden. Bis heute ist die angekündigte Prü-
fung jedoch nicht abgeschlossen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass das Bundesministerium

– die Überprüfung der unberechtigten Zahlungen
zügig abschließt und über deren gesetzlich vorge-
sehene Folgewirkungen entscheidet und

– seine Durchführungshinweise so überarbeitet,
dass die Anwendung der Regelungen erleichtert
und die Qualität der Bearbeitung verbessert wer-
den.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über die Ergeb-
nisse bis zum 30. September 2008.

Bemerkung Nr. 41

Verwaltungsverfahren bei der Erstattung von Zuschüs-
sen zum Mutterschaftsgeld aufwendig und fehleranfällig

1. Neben dem Mutterschaftsgeld erhalten berufstätige (wer-
dende) Mütter von ihren Arbeitgebern einen Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld. Zahlt der Arbeitgeber nach einer
Kündigung oder bei einer Insolvenz nicht, treten die ge-
setzlichen Krankenkassen ein, die auch das Mutter-
schaftsgeld zahlen. Das Bundesverwaltungsamt erstattet
auf Antrag diese Zahlungen. Das Erstattungsverfahren ist
verwaltungsaufwendig. Trotzdem bleiben Fehler oft un-
erkannt, da für eine Nachprüfung geeignete Unterlagen
nicht vorgelegt werden müssen. Eine veränderte vollstän-
dige Prüfung würde den Aufwand indes noch erhöhen.
Eine pauschale Abgeltung der Aufwendungen, wie sie in
wesentlich höherem Volumen für das Mutterschaftsgeld
selbst bereits praktiziert wird, würde den Aufwand für
das Einzelerstattungsverfahren wegfallen lassen, erfor-
dert aber eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur
Lastentragung im Mutterschutzgesetz.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Ge-
sundheit auf, entsprechend seiner Absichtserklärung
die erforderlichen Änderungen des Mutterschutzge-
setzes zu veranlassen und den Krankenkassen ab dem
1. Januar 2009 die Aufwendungen für den Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld pauschal abzugelten.

Bemerkung Nr. 42

Einnahmeausfälle bei Bund und Ländern durch unzu-
reichende Heranziehung von Unterhaltspflichtigen im
Ausland
fehlte oder die mit verwandten Aufgaben beschäftigt wa-
ren, die die Voraussetzungen für die Zulage nicht erfüll-

1. Die Unterhaltsvorschussstellen bei den Jugendämtern
ziehen Elternteile, auf deren Unterhaltsverpflichtungen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/9640

sie Vorschuss geleistet haben, sehr häufig nicht zur Zah-
lung von Unterhalt heran. Das für eine erfolgreiche Gel-
tendmachung erforderliche Spezialwissen ist bei den
lokalen Behörden regelmäßig nicht vorhanden. Der Bun-
desrechnungshof sieht in einer Zentralisierung Chancen
zu besseren Ergebnissen. Das Bundesministerium für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf die Organisa-
tionshoheit der Länder für den Vollzug des Gesetzes hin-
gewiesen und mitgeteilt, eine Arbeitsgruppe solle eine
Handlungsanleitung erarbeiten. Zentralstellen hätten die
Länder bisher jedoch abgelehnt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, gemeinsam
mit den Ländern – neben der Erarbeitung einer Hand-
lungsanleitung für den Rückgriff in Auslandsfällen –
Lösungsvorschläge für die zentrale Bearbeitung der
Auslandsrückgriffe bei einer vom Land zu bestim-
menden Stelle zu erarbeiten.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. September 2008.

Bemerkung Nr. 43

Zinszuschüsse korrekt veranschlagen und zielorientiert
verwenden

1. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung gewährt im Rahmen der Ent-
wicklungszusammenarbeit Zinszuschüsse zur Verbilli-
gung von Darlehen der KfW Entwicklungsbank (KfW).
Diese werden als Investitionen veranschlagt, sind nach
der Bundeshaushaltsordnung jedoch konsumtive Ausga-
ben. Das Bundesministerium der Finanzen hat für zuläs-
sig gehalten, diese Mittel gemeinsam mit Zuschüssen bei
dem Investitionstitel zu veranschlagen, wenn eine Auf-
teilung nicht vertretbar sei und die Zweckbestimmung
des Titels dies zulasse. Der Bundesrechnungshof hält hier
vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Schul-
denobergrenze einen strengen Maßstab für erforderlich.
Eine gesonderte Veranschlagung sei auch möglich, da die
geplante Höhe der Zinszuschüsse bei der Haushaltsauf-
stellung offengelegt werde. Zukünftig ist mit einem er-
heblichen Anstieg der Zinszuschüsse zu rechnen.

Weiter erwirtschaftet die KfW aus bereits zugewiesenen,
aber verspätet oder in geringerem Umfang abgerufenen
Mitteln Erträge. Hier soll eine Regelung erfolgen, die
diese zusätzlichen Erträge wieder dem Bundeshaushalt
zuführt.

Schließlich wurde aus diesen Mitteln der Bau eines Kran-
kenhauses in Indien gefördert, bei dem nicht nachgewie-
sen ist, dass es für die Versorgung der Armen von wesent-
licher Bedeutung ist. Der Bundesrechnungshof fordert
hier eine Beschränkung auf Projekte, die dem entwick-
lungspolitischen Ziel der Armutsbekämpfung dienen.

sung der Zinszuschüsse im Bundeshaushalt verzichtet
und folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium sollte auf die KfW einwir-
ken, den Bedarf für die zinssubventionierten Darlehen
genauer als bisher zu prüfen. Nicht benötigte Zins-
zuschussmittel sollten an den Bundeshaushalt zurück-
geführt werden.

Bemerkung Nr. 44

Bauvorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft unwirtschaft-
lich geplant und ausgeführt

1. Der Bundesrechnungshof hat zwei Bauvorhaben der
Fraunhofer-Gesellschaft geprüft und dabei verschiedene
Mängel festgestellt. Verstöße gegen vergaberechtliche
Vorschriften und Bestimmungen zur Korruptionspräven-
tion sollen durch eine neu eingerichtete Vergabestelle bei
der Fraunhofer-Gesellschaft zukünftig verhindert wer-
den. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
hat Beanstandungen zum Raumbedarf sowie zu Planung
und Ausführung zwar weitgehend bestritten, aber Ver-
besserungen bei der Bemessung des Raumbedarfs und in
den Abstimmungen mit der Fraunhofer-Gesellschaft zu-
gesagt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Bauvorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft
weiterhin eingehend zu prüfen und dabei eine
wirtschaftliche Planung und eine sparsame Ver-
wendung der Zuwendungsmittel bei deren Umset-
zung sicherzustellen,

– darauf hinzuwirken, dass Zuwendungsmittel unter
Beachtung der Verfahrensrichtlinien bei der Aus-
führung genehmigter Vorhaben nur dann veraus-
gabt werden dürfen, wenn dies notwendig und an-
gemessen ist, und

– das Einhalten der Vergabevorschriften durch die
Fraunhofer-Gesellschaft zu überprüfen.

c) Der Ausschuss bittet den Bundesrechnungshof, das
vom Bundesministerium Veranlasste in eigener Zu-
ständigkeit zu prüfen und den Ausschuss bei Bedarf
zu unterrichten.

Bemerkung Nr. 45

Dienstleister für Hochschulen trotz entfallener Rechts-
grundlage weiter gefördert

1. Der Bundesrechnungshof beanstandet, dass das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung eine Einrich-
tung, die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
unterstützt (HIS GmbH), trotz der Verlagerung der Zu-
2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss auf eine Forderung nach gesonderter Auswei-

ständigkeiten im Hochschulbereich auf die Länder wei-
terhin finanziell fördert. Das Bundesministerium will die

Drucksache 16/9640 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

HIS GmbH im Rahmen seiner Ressortforschung jedoch
auch in Zukunft institutionell fördern. Der Bundesrech-
nungshof fordert eine Überprüfung der Förderung, die
nur erfolgen solle, soweit ein konkreter Erkenntnisbedarf
zur Erfüllung der Ressortaufgaben bestehe.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss stimmt dem Bundesrechnungshof da-
rin zu, dass eine Förderung der HIS GmbH durch das
Bundesministerium überwiegend durch auftrags-
oder projektbezogene Finanzierung zu erfolgen habe.
Er hält eine institutionelle Förderung der HIS GmbH
aber in dem Umfang für geboten, wie sie zur Auf-
rechterhaltung einer kontinuierlichen Verfügbarkeit
von wissenschaftlicher Expertise für die hochschulbe-
zogene Aufgabenwahrnehmung des Bundes erforder-
lich ist. Ein darüber hinausgehender konkreter Er-
kenntnisbedarf des Bundesministeriums ist durch eine
auftrags- oder projektbezogene Finanzierung zu de-
cken. Der Ausschuss fordert das Bundesministerium
auf, seine Förderung der Gesellschaft an diesen Leit-
linien auszurichten.

Er bittet den Bundesrechnungshof, dies zu begleiten.

Bemerkung Nr. 46

Ungleichmäßige Besteuerung der Land- und Forstwirte

1. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe legen vielfach
keine Steuererklärung und Gewinnermittlungen vor.
Finanzämter setzen entsprechende Verpflichtungen nicht
durch und schätzen vielfach die Gewinne. Da die Länder
unterschiedliche Schätzverfahren anwenden, entstehen
Steuerausfälle in Millionenhöhe. Daher sollen Land- und
Forstwirte künftig mit der Steuererklärung Gewinnermitt-
lungen vorlegen und Schätzungen der Erträge die Aus-
nahme bleiben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,
dafür Sorge zu tragen, dass Land- und Forstwirte
künftig mit der Steuererklärung Gewinnermittlungen
vorlegen.

Dazu sollte es bei den Ländern darauf hinwirken, dass

– die Finanzämter die Vorlage von Steuererklärun-
gen und Gewinnermittlungen nachhaltig durch
den Einsatz von Zwangsmitteln durchsetzen,

– in Schätzungsfällen die bestehenden Spielräume
ausgeschöpft werden,

– die Verletzung der Pflicht zur Abgabe einer Steu-
ererklärung und der Gewinnermittlung als Ord-
nungswidrigkeit verfolgt wird und

c) Er erwartet einen Bericht über das Veranlasste bis
zum 15. Dezember 2008.

Bemerkung Nr. 47

Steueraufsicht durch die Finanzämter nicht ausreichend

1. Die Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbe-
kannter Steuerfälle obliegt den Steuerfahndungsstellen
der Finanzämter. Dort fehlen jedoch ausreichendes Per-
sonal und teilweise auch eine geeignete IT-Ausstattung,
insbesondere ein ausreichender Zugang zum Internet.
Eine zentrale Organisationseinheit zur besseren Steuer-
aufsicht findet sich nur in drei Ländern. Eine behörden-
und ressortübergreifende Zusammenarbeit ist die Aus-
nahme. Vor dem Hintergrund guter Erfahrungen mit zen-
tralen Organisationseinheiten sollte die Zentralisierung
verstärkt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die durch zen-
tralisierte Behörden bisher gewonnenen Erfahrungen
auszuwerten und in künftige Planungen für eine ein-
heitliche Steueraufsicht einzubeziehen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
15. Dezember 2008.

Bemerkung Nr. 48

Begünstigung von Reedern mit Lohnsteuer ihrer See-
leute verfehlt wesentliche Ziele

1. Die Beschäftigung von Seeleuten auf Handelsschiffen
unter deutscher Flagge wird steuerlich dadurch gefördert,
dass die Reeder einen Teil der Lohnsteuer ihrer Seeleute
für sich einbehalten dürfen (§ 41a Abs. 4 des Einkom-
mensteuergesetzes – EStG). Die Anspruchsvorausset-
zungen lassen sich jedoch praktisch nicht überprüfen. Die
Förderung fällt bei der Beschäftigung lediger Seeleute
besonders hoch aus. Begünstigt werde auch die Beschäf-
tigung von Seeleuten, die nicht im Inland oder EU-Aus-
land ansässig sind. Nach den Feststellungen des Bundes-
rechnungshofes verfehlt die Förderung insbesondere das
Ziel, die Beschäftigung deutscher Seeleute auf Handels-
schiffen unter deutscher Flagge zu sichern, und führt dar-
über hinaus zu einer Benachteiligung von Familien.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium zu prü-
fen, inwieweit die Maßnahmen des Maritimen Bünd-
nisses vom 26. Mai 2003 die dabei gesteckten Ziele
erreichen.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum

– zukünftig nur noch bundesweit abgestimmte

Schätzungsverfahren angewendet werden.
15. Dezember 2008 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/9640

Bemerkung Nr. 49

Verfahren der Freistellungsaufträge zu aufwendig und
nicht mehr zeitgemäß

1. Über Freistellungsaufträge besteht die Möglichkeit, in-
ländische Kapitalerträge bis zur Höhe der freigestellten
Beträge ohne Abzug auszuzahlen. Die Kontrolle der Frei-
stellungsaufträge ist mit erheblichem Aufwand bei Bun-
des- und Landesfinanzbehörden verbunden und verur-
sacht bei den Kreditinstituten hohe Bürokratiekosten.
Der Bundesrechnungshof hat daher die Abschaffung des
steuerlichen Freistellungsverfahrens empfohlen. Freibe-
träge müssten dann im Veranlagungsverfahren zur Ein-
kommensteuer geltend gemacht werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der eine Prüfung möglicher Alternativen verlangt wurde,
hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
15. Dezember 2008 über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 50

Mangelnde Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
benachteiligt private Wettbewerber und verletzt euro-
päisches Recht

1. Bereits 2004 hatte der Bundesrechnungshof darauf auf-
merksam gemacht, dass juristische Personen des öffent-
lichen Rechts in vielen Bereichen auch dann nicht besteu-
ert werden, wenn sie im Wettbewerb mit privater
Konkurrenz stehen. Hingewiesen wurde dazu auf die
Wettbewerbsverzerrung und gemeinschaftsrechtliche
Probleme. Durch ein inzwischen ergangenes Urteil des
Europäischen Gerichtshofs sei der Handlungsbedarf noch
dringender geworden. Die Arbeiten einer bereits einge-
richteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema
sollten ohne weitere Verzögerung abgeschlossen werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der deutlich gemacht wurde, dass in der laufenden Wahl-
periode keine parlamentarische Mehrheit für eine Neu-
regelung zu erwarten sei, hat der Ausschuss folgenden
Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Feststellung des Bundes-
rechnungshofes zur mangelhaften Umsatzbesteue-
rung der öffentlichen Hand zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, sich mit
den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu
befassen, die Beratungen in der zu diesem Zweck ein-
gerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe fortzuführen
und bis zum 31. Dezember 2009 über das Veranlasste
zu berichten.

Bemerkung Nr. 51

Umsatzsteuerausfälle in Millionenhöhe durch unzutref-
fende Besteuerung von Kombinationsartikeln

1. Kombinationsartikel aus Waren, die dem ermäßigten, und
solchen, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterlie-

bestimmten Fällen, auf den Artikel einheitlich den ermä-
ßigten Steuersatz anzuwenden. Eine vollständige ermä-
ßigte Besteuerung erfolgt jedoch häufig auch dann, wenn
die Voraussetzungen der Vereinfachungsregelung nicht
vorliegen. Der Bundesrechnungshof hält langfristig eine
Besteuerung von Kombinationsartikeln nach dem allge-
meinen Steuersatz für angebracht. Bis dahin sollen die
Länder zu verstärkten Kontrollen auf dem Gebiet bewegt
werden, durch die es zu erheblichen Steuernachforderun-
gen kommen könnte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, eine Änderung
des Umsatzsteuerrechts zu prüfen und sich bis dahin
bei den Ländern für verstärkte Kontrollen einzusetzen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Fortschrittsbericht bis
zum 15. Dezember 2008.

Bemerkung Nr. 52

Gemeinschaftsrechtswidrige Steuerbegünstigungen für
Kunstgegenstände und Sammlungsstücke abschaffen

1. Kunstgegenstände und Sammlungsstücke unterliegen
unter bestimmten Voraussetzungen dem ermäßigten Um-
satzsteuersatz. Daneben existieren weitere steuerliche
Begünstigungen im Bereich des Kunsthandels. Die Grün-
de für die Einführung der Steuerermäßigung sind zwi-
schenzeitlich überholt. Das Gemeinschaftsrecht schreibt
seit 1995 den allgemeinen Umsatzsteuersatz verbindlich
vor. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, den ermäßigten
Steuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
baldmöglichst zu streichen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten bei der
auf die Festlegung im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vom 11. November 2005 hingewiesen
wurde, wonach der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von
7 Prozent zur Wahrung der sozialen Balance unverändert
bleibt, hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Feststellung des Bundes-
rechnungshofes zur unzureichenden und gemein-
schaftsrechtswidrigen Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes für Kunstgegenstände und Sammlungs-
stücke zur Kenntnis.

b) Der Ausgang der aktuell durch die EU-Kommission
in Gang gesetzten Diskussionen über eine Neukon-
zeption des Systems der ermäßigten Mehrwertsteuer-
sätze bleibt abzuwarten.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, sich mit
den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu be-
fassen und bis zum 31. Dezember 2009 über das Ver-
anlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 53

Unternehmensneugründungen nur unzureichend auf
umsatzsteuerliche Betrugsgestaltungen geprüft

1. Bei Unternehmensneugründungen, aber auch bei Verän-

gen, müssen grundsätzlich entsprechend differenziert be-
steuert werden. Eine Vereinfachungsregelung erlaubt in

derungen bestehender Unternehmen sind Vorkehrungen
erforderlich, um systematische Umsatzsteuerhinterzie-

Drucksache 16/9640 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

hungen, etwa durch Vorsteuererschleichung mit fingier-
ten Rechnungen, zu verhindern. Entsprechende bundes-
einheitlich vereinbarte Prüfkriterien erfassen nur echte
Neugründungen und werden nach den Feststellungen des
Bundesrechnungshofes häufig nicht konsequent ange-
wandt. Ein System zur maschinellen Erkennung von Ri-
sikofällen ist lediglich in Teilen umgesetzt. Der Bundes-
rechnungshof hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, die
das Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern er-
örtern will.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss geht davon aus, dass der Bundesrech-
nungshof das Thema in eigener Zuständigkeit weiter
beobachtet.

Bemerkung Nr. 54

Wohnungsbauprämie nicht mehr notwendig

1. Die 1952 eingeführte Wohnungsbauprämie erfüllt heute
ihren Zweck, den Wohnungsbau zu fördern, nicht mehr.
Bemühungen der Bundesregierung zu einer Abschaffung
der Förderung sind im Bundesrat gescheitert. Der Bun-
desrechnungshof sieht im Hinblick auf das haushalts-
rechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
unabhängig von einer Reform der privaten Altersvorsor-
ge Bedarf für eine zügige Entscheidung über den Fortbe-
stand der Regelung.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, einen Ge-
setzentwurf zu erarbeiten, der eine zügige Entschei-
dung über den Fortbestand der Wohnungsbauprämie
ermöglicht.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
17. Dezember 2008 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 55

Kriminelle „Firmenbestatter“ verursachen Steuer-
ausfälle

1. Kriminelle sogenannte Firmenbestatter verschleiern die
Verhältnisse bei insolvenzbedrohten Unternehmen und
schlachten diese aus. Dadurch machen sie den Gläubigern,
darunter auch den Finanzbehörden, eine Rechtsverfol-
gung nahezu unmöglich. Um dabei entstehende Steuer-
ausfälle möglichst einzudämmen, müssen Finanzbehör-
den erste Anzeichen möglichst frühzeitig erkennen und
darauf reagieren. Dazu sind Hinweise von Register- und
Insolvenzgerichten, Notaren und Strafverfolgungsbehör-
den erforderlich. Der Bundesrechnungshof empfiehlt da-
her, ressortübergreifend einen Maßnahmenkatalog zur

wurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-
Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (Druck-
sache 16/6140) enthaltenen Neuregelungen zur Erschwe-
rung von Firmenbestattungen hingewiesen. Der Bundes-
rechnungshof hält flankierend einen behördenübergrei-
fenden Austausch und eine konsequentere Anwendung
bestehender Verpflichtungen für nötig.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, zur Ver-
meidung von Steuerausfällen durch Firmenbestattun-
gen auf einen regelmäßigen, behördenübergreifenden
Erfahrungsaustausch hinzuwirken. Zudem sollte es
sich für eine konsequente Anwendung der bestehen-
den Informationspflichten einsetzen und bis zum
15. Oktober 2008 über das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 56

Trotz Verspätungszuschlägen häufig keine rechtzeitige
Abgabe der Steuererklärungen

1. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen für nicht
fristgerecht abgegebene Steuererklärungen liegt im Er-
messen der Finanzämter, die zu beachtende Kriterien teils
mit hohem Aufwand ermitteln müssen und daher Zu-
schläge häufig nicht oder in nicht ausreichender Höhe
festsetzen. Festgesetzte Zuschläge führten in vielen Fäl-
len nicht dazu, dass Steuerpflichtige Steuererklärungen
daraufhin fristgerecht abgeben. Der Bundesrechnungshof
hat daher eine Neuregelung der Vorschriften zum Verspä-
tungszuschlag gefordert, die auch eine IT-gestützte Fest-
setzung ermöglichen soll.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, die Erör-
terungen mit den Ländern zügig durchzuführen und
bald einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Verspätungszuschlages vorzulegen. Die Neureglung
sollte es den Finanzämtern ermöglichen, den Ver-
spätungszuschlag anhand eindeutiger Kriterien IT-un-
terstützt festzusetzen. Sie sollte zudem geeignet sein,
Verhaltensänderungen bei den Steuerpflichtigen zu
bewirken.

c) Das Bundesministerium sollte bis zum 15. Oktober
2008 über das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 57

Fördervoraussetzungen der Eigenheimzulage
unzureichend geprüft

1. Obwohl die Eigenheimzulage nicht mehr neu bewilligt
werden kann, wird der Bundesanteil für Altfälle in den
Jahren 2007 bis 2011 insgesamt rd. 12 Mrd. Euro betra-
Bekämpfung von Firmenbestattungen zu vereinbaren.
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die im Ent-

gen. Dennoch werden einige Fördervoraussetzungen,
insbesondere ob die Wohnung weiterhin im Eigentum der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/9640

Begünstigten steht und von ihnen genutzt wird, in einigen
Ländern nur unzureichend überprüft. Da eine Überprü-
fung nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes
zu Einsparungen in Millionenhöhe führen könnte, drängt
er auf geeignete Kontrollen in allen Ländern. Das Bun-
desministerium der Finanzen hat auf die dazu nötige län-
gere Vorlaufzeit und die ablehnende Haltung der Länder-
mehrheit verwiesen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bei den
Ländern auf geeignete Kontrollen hinzuwirken. Der
Ausschuss regt automationsgestützte Kontrollen der
Eigentumsverhältnisse an. Daneben hält er es für an-
gebracht, stichprobenweise zu prüfen, wie die Woh-
nung genutzt wird.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
15. Oktober 2008 über das Veranlasste zu berichten.

Berlin, den 18. Juni 2008

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

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