BT-Drucksache 16/964

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/858, 16/912- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/644- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

Vom 15. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/964
16. Wahlperiode 15. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/858, 16/912 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/644 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

A. Problem

Nach der Einigung der Europäischen Gemeinschaft am 24. November 2005 über
die Reform der Zuckermarktordnung wird der Mindestpreis für Zuckerrüben in
vier Schritten um ca. 39 Prozent gesenkt. Um die dadurch entstehenden Verluste
der Zuckerrübenerzeuger teilweise aufzufangen, sollen finanzielle Unterstüt-
zungen durch den Staat eingeführt werden.

Diese Stützung soll in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz einbezogen
werden und gleichzeitig die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom
29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit Stützungsregeln für Inhaber landwirt-
schaftlicher Betriebe geändert werden.

Da der Zuckerausgleich in die Betriebsprämienregelung bereits im Jahr 2006
einbezogen werden soll und die Umsetzungsentscheidungen bis Ende April
2006 zu treffen sind, muss die Gesetzesänderung schnellstmöglich erfolgen.

Weiterhin soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

B. Lösung

1. Annahme des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 16/858, 16/912 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/964 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/644

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Durch die Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die Betriebsprämienregelung
ergibt sich für die durchführenden Länder ein zusätzlicher Vollzugsaufwand, der
nach deren Angaben derzeit nicht genau quantifizierbar ist. In den Folgejahren
dürfte der Zusatzaufwand allenfalls geringfügig sein.

Für den Bund ergibt sich durch die Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die
Betriebsprämienregelung allenfalls ein geringfügig erhöhter Koordinierungs-
aufwand.

Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen sind nicht zu erwarten.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen inso-
weit geringfügige Kosten, als die Zuckerhersteller zur Übermittlung von Daten
an die durchführenden Behörden verpflichtet sind. Auswirkungen auf Einzel-
preise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/964

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf den Drucksachen 16/858, 16/912 unverändert anzu-
nehmen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/644 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 15. März 2006

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp- und die Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Zucker-

fohlen, den Gesetzentwürfen auf den Drucksachen 16/644
und 16/858 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 8. Sitzung am 15. März 2006 mit den

quote auf Ost und West verstetigt würden. Die im Gesetzent-
wurf vorgesehene Einkommenssicherung sei jedoch not-
wendig. Deshalb werde man dem Gesetzentwurf auch
zustimmen.
Drucksache 16/964 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marlene Mortler, Gustav Herzog,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/644 in sei-
ner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 und den Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Drucksache 16/858, der gleich
lautend ist mit dem Text der Vorlage auf Drucksache 16/644,
in der 22. Sitzung am 9. März 2006 beraten und an den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung und an den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit zur Mitberatung überwiesen.

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 10. März 2006
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/858 Stellung genommen und beschlossen, gegen den Ge-
setzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

II Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Durch die Herabsetzung des Mindestpreises für Zuckerrü-
ben, wie sie durch die Zuckermarktreform am 24. November
2005 beschlossen wurde, ist es erforderlich geworden, ein-
heimische Zuckerrübenerzeuger durch finanzielle Aus-
gleichszahlungen zu unterstützen. Dadurch sollen die eintre-
tenden Verluste teilweise kompensiert werden. Das dem
Betriebsprämiendurchführungsgesetz zugrunde liegende
Kombinationsmodell aus flächenbezogenen und betriebs-
individuellen Beträgen soll auch beim sog. Zuckerausgleich
Anwendung finden.

Die Herabsetzung des Zuckerpreises erfolgt in vier Schrit-
ten, wodurch die Ausgleichszahlungen entsprechend anzu-
passen sind. Das Prämienvolumen aus dem Zuckerausgleich
soll gemäß der im damaligen Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung (Bundestagsdrucksache 15/2553) aufgestellten Kri-
terien vollständig betriebsindividuell ausbezahlt werden. Als
Bezugsjahr für die Ausgleichszahlungen dient das Wirt-
schaftsjahr 2006/2007. Die Ausgleichszahlungen werden bis
zum Jahr 2009 jeweils schrittweise erhöht. Mit der vorgese-
henen Regelung werden Fälle in besonderer Situation durch
einen zwischenzeitlichen Strukturwandel zwischen Bezugs-
und Antragsjahr vermieden und eine administrativ einfach
umsetzbare Regelung getroffen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 8. Sitzung am 15. März 2006 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die

GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwürfen auf den Druck-
sachen 16/644 und 16/858 zuzustimmen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 15. März
2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
würfen auf den Drucksachen 16/644 und 16/858 zuzustim-
men.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlagen in seiner 12. Sitzung am
15. März 2006 abschließend behandelt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/858 wurde zur Beratungsgrundlage, der Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
16/644 für erledigt erklärt.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklärten, dass die
Regelung dringend notwendig sei. Es sei ein eher techni-
sches Gesetz, dass aber bedeutsame Auswirkungen für die
betroffenen Zuckerrüben produzierenden Landwirte habe,
denn auf der Grundlage des Gesetzes werde den Landwirten
die Planbarkeit gegeben, die sie brauchten, um zu wissen,
womit sie in Zukunft rechnen könnten. Dabei konnten be-
stimmte regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt wer-
den. Hervorzuheben sei ferner, dass durch den Entwurf kein
Umverteilungseffekt eintreten werde, da die betriebsindivi-
duellen Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2006/2007 Grund-
lage für die geplanten Ausgleichszahlungen seien. Insgesamt
stelle der Gesetzentwurf ein gutes Ergebnis für die betroffe-
nen Landwirte dar.

Die Fraktion der FDP begrüßte den Gesetzentwurf. Die
Fraktion habe schon sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass
eine Änderung der Zuckermarktordnung unausweichlich sei.
Man habe sich schon in der letzten Legislaturperiode für
einen entsprechenden Kompromiss ausgesprochen. Im jetzt
vorgelegten Gesetzentwurf zum Betriebsprämiendurchfüh-
rungsgesetz werde dem Rechnung getragen. Dabei sei be-
sonders hervorzuheben, dass den Zuckerrüben produzieren-
den landwirtschaftlichen Betrieben nun die Grundlage für
die Weiterführung ihrer Betriebe gegeben werde.

Die Fraktion DIE LINKE. sah in dem Gesetzentwurf einen
Reaktion auf Änderungen im Weltmarkt. Man hätte sich
zwar eine zukunftsorientiertere und nachhaltigere Struktur-
reform gewünscht, da mit dem Gesetzentwurf lediglich eine
Einkommenssicherung für die Landwirte angestrebt werde
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
der vorliegende Gesetzentwurf keine Verbesserung in Hin-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/964

blick auf eine gerechtere Verteilung zugunsten der Entwick-
lungsländer bedeute. Der Marktzugang für die Entwick-
lungsländer zur Europäischen Union werde dadurch nicht
verbessert. Zudem binde die jetzt angestrebte Lösung zu vie-
le Mittel, die künftig an anderer Stelle im Haushalt des Bun-
desministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz fehlen und dringend benötigt würden.
Deshalb werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
den Gesetzentwurf ablehnen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/858 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen.

Berlin, den 15. März 2006

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

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