BT-Drucksache 16/9577

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/1031- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

Vom 17. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9577
16. Wahlperiode 17. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/1031 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeuten-
gesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

A. Problem

Im Hebammen-, Logopäden-, Masseur- und Physiotherapeutengesetz wird die
Zulassung zur Ausbildung von einem Mindestalter abhängig gemacht. Bewer-
berinnen und Bewerber, die zwar die schulischen Voraussetzungen, aber nicht
die Altersanforderung erfüllen, verlieren somit Zeit bis zum Ausbildungsbeginn.

B. Lösung

Nachdem im Alten- und im Krankenpflegegesetz bereits 2003 auf die Altersvor-
gabe mit dem Hinweis verzichtet wurde, dass die Schulen bei der Durchführung
der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigten, soll
diese Auffassung nun in weiteren Gesetzen Berücksichtigung finden und die
Altersvorgabe im Hebammen-, Logopäden-, Masseur- und Physiotherapeuten-
gesetz gestrichen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung und Beibehaltung der Altersvorgabe in den o. g. Gesetzen.

D. Kosten
Keine

Drucksache 16/9577 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1031 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:

„Artikel 3a

Änderung des Gesetzes
über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen
Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997
(BGBl. I. S. 2349), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird aufgehoben.“

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge
Vorsitzende

Maria Michalk
Berichterstatterin

Die Anhörung fand in der 80. Sitzung am 12. März 2008
dungen sehr nahe am Menschen erfolgten.
statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen: Bund
Deutscher Hebammen e. V. (BDH), Bundesärztekammer
(BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Bund freiberuf-

B. Besonderer Teil
Soweit der Ausschuss für Gesundheit die unveränderte An-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9577

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1031 in seiner 136. Sitzung am 17. Januar 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Gesundheit sowie zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die bisherigen
Altersvorgaben in folgenden Berufen zu streichen: Masseur/
Masseurin (16. Lebensjahr), Physiotherapeut/Physiothera-
peutin und Hebamme (17. Lebensjahr) sowie Logopäde/Logo-
pädin (18. Lebensjahr). Zurzeit verlören Bewerber und Be-
werberinnen, die zwar die schulischen Voraussetzungen, aber
nicht die Altersanforderungen erfüllten, bis zu einem Jahr bis
zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheits-
fachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehr-
gängen begännen. Zudem biete eine streng am Lebensalter
ausgerichtete Grenze keine Gewähr für das Vorliegen der
persönlichen Reife für die Ausbildung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 65. Sitzung am 4. Juni 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss empfohlenen Änderung anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 60. Sitzung am 4. Juni
2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf unter Berücksichtigung der vom federführenden Aus-
schuss empfohlenen Änderung anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratung des Ge-
setzentwurfs in seiner 76. Sitzung am 13. Februar 2008 auf-
genommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung von
Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
durchzuführen.

Privatschulen e. V. (VDP), Bundesverband selbstständiger
Physiotherapeuten – IFK e. V., Deutsche Krankenhaus-
gesellschaft e. V. (DKG), Deutscher Bundesverband für Lo-
gopädie e. V. (dbl), Deutscher Verband für Physiotherapie –
Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten
e. V. (ZVK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), VDB –
Physiotherapieverband e. V., Verband Physikalische Thera-
pie (VPT) – Vereinigung für die physiotherapeutischen Be-
rufe e. V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
e. V.

Als Einzelsachverständige nahmen Prof. Dr. Helge Sodan
(für den kurzfristig verhinderten Prof. Dr. Winfried Boe-
cken) und Achim Rößler teil.

Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Bezug
genommen.

Der Ausschuss hat seine Beratungen in der 86. Sitzung am
4. Juni 2008 fortgesetzt und abgeschlossen. Dabei wurde der
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Ausschussdrucksache 388 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der von
ihm geänderten Fassung.

Alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen erklärten, der
Gesetzentwurf stelle sicher, dass die dort genannten Bewer-
berinnen und Bewerber, die zwar die schulischen Voraus-
setzungen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllten, in
Zukunft ohne Verzögerung in die von ihnen angestrebten
Ausbildungen eintreten könnten. Die persönliche Reife einer
Schülerin oder eines Schülers sei in der Person selbst be-
gründet. Eine streng am Lebensalter ausgerichtete Grenze
biete keine Gewähr, dass die persönliche Reife zur Durch-
führung der praktischen Ausbildung vorliege.

Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE.
betonten darüber hinaus, die Schulen sollten auf Grund ihrer
fachlichen Kompetenzen in allen Bildungsgängen Alter und
Reife der Schüler berücksichtigen, wie es der Bundesgesetz-
geber im Rahmen des Altenpflegegesetzes und des Kranken-
pflegegesetzes von 2003 bereits vorgesehen habe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob zur Be-
gründung ihrer Stimmenthaltung hervor, dem Gesetzentwurf
fehle aus ihrer Sicht ein Hinweis darauf, dass die Ausbil-
dungsträger nach dem Wegfall der Altersgrenzen sehr ver-
antwortlich mit der persönlichen Reife der Bewerberinnen
und Bewerber umgehen müssten, da die genannten Ausbil-
licher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD), Bundesver-
band der Freien Berufe (BFB), Bundesverband Deutscher

nahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Begrün-
dung auf Drucksache 16/1031 verwiesen. Zu den vom Aus-

Drucksache 16/9577 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Gesundheit

Maria Michalk
Berichterstatterin

schuss für Gesundheit beschlossenen Änderungen ist
darüber hinaus Folgendes anzumerken:

Zu Artikel 3a

Die Änderung ist erforderlich, um den pharmazeutisch-tech-
nischen Assistenten/Assistentinnen, die ihre Ausbildung
abgeschlossen haben, keine unnötige Wartezeit für ihren
Berufsbeginn aufzuerlegen. Eine Verzögerung des Berufs-
beginns nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist
weder fachlich vertretbar noch entspricht es den bildungs-
politischen Grundsätzen.

Mit dieser Regelung wird die Altersvorgabe zur Berufs-
erlaubnis an die anderer Gesundheitsfachberufe angegli-
chen.

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