BT-Drucksache 16/9536

Bau der Ortsumfahrung Schirnding im Zuge der Bundesstraße 303

Vom 9. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9536
16. Wahlperiode 09. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bau der Ortsumfahrung Schirnding im Zuge der Bundesstraße 303

Die Bundesstraße 303 stellt auf ihrem letzten Abschnitt bis zur tschechischen
Grenze die Fortsetzung der geplanten Fichtelgebirgsautobahn (B 303n) dar. Auf
diesem Abschnitt soll an die bereits bestehende einbahnig zweispurige Ortsum-
gehung Schirnding eine zweite Fahrbahn „angebaut“ werden. Die Bundesstraße
erhielte den Charakter einer Autobahn (geplanter Querschnitt RQ 26 +). Für die
Baumaßnahme fand kein Raumordnungsverfahren statt. Ein Erörterungstermin
zum Planfeststellungsverfahren wurde von der Anhörungsbehörde auf Antrag
abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den Prognosewerten
von zwischen 20 000 und 22 000 Kfz/24 h und der aktuellen Verkehrsbe-
lastung, die die Bundesanstalt für Straßenwesen auf täglich 6 100 Fahrzeuge
beziffert?

2. Ist es richtig, dass die Basis für die genannte Prognose von 20 000 Fahr-
zeugen pro Tag aus der Verkehrsuntersuchung 2007 das Bestehen einer
durchgehenden vierspurigen Straßenverbindung von der Grenze bei Schirn-
ding bis zur Autobahn 9 voraussetzt?

3. Ist es weiter richtig, dass ebenfalls laut Verkehrsuntersuchung 2007, im so
genannten Prognosebezugsfall, also ohne den Bau einer durchgehenden vier-
spurigen Straßenverbindung B 303 neu von der Grenze bei Schirnding bis zur
Autobahn 9, im Jahr 2025 etwa 7 200 Fahrzeuge pro Tag auf der B 303 alt
fahren würden?

4. Warum besteht die Notwendigkeit auf der Basis von 7 200 Fahrzeugen pro
Tag eine Straße im Querschnitt RQ 26 zu bauen?

5. Ist es weiter richtig, dass der geplante Anbau der zweiten Fahrbahn an die
Ortsumgehung Schirnding weder nach Osten zum Grenzübergang, noch nach
Westen zur Autobahn 93 oder gar zur Autobahn 9 durch eine durchgehende
vierspurige Straßenverbindung angebunden ist?
6. Ist daher der Schluss zulässig, dass die Begründung des Bedarfs für den
Anbau der 2. Fahrbahn an die Ortsumgehung Schirnding durch einen prog-
nostizierten Verkehr von 20 000 Fahrzeugen auf falschen Annahmen und
unrichtigen Voraussetzungen beruht, ein Bedarf also nicht existiert?

Drucksache 16/9536 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Inwieweit ist es korrekt, dass der Bedarf für den Anbau einer zweiten Fahr-
bahn an die Ortsumgehung Schirnding aus dem induzierten Verkehr herge-
leitet wird, den der Ausbau einer durchgehend vierspurigen Straßenverbin-
dung von der Grenze bis zur Autobahn 9 hervorrufen würde, deren
Fertigstellung aber zum Zeitpunkt der Vollendung der geplanten Baumaß-
nahme nicht absehbar ist?

8. Wie hoch wird der induzierte Verkehr eingeschätzt?

9. Inwieweit hält die Bundesregierung die Behauptung für richtig, dass zwi-
schen dem Anbau einer zweiten Fahrbahn an die Ortsumgehung Schirnding
(Endausbau RQ 26) und den Projekten BY7616 und BY7617 des Bundes-
verkehrswegeplanes kein Zusammenhang besteht?

10. Trifft es zu, dass in den Jahren 2004 bis 2007, trotz Beitritts der tschechi-
schen Republik zur EU, trotz Einführung der LKW-Maut, entgegen dem
historisch bekannten Trend und bei steigendem Wirtschaftswachstum eine
signifikante Zunahme des Schwerverkehrs am Grenzübergang Schirnding
ausgeblieben ist?

11. Welche Auswirkung auf die Verkehrsströme werden durch den Wegfall der
Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge an Grenzübergängen durch die Auf-
nahme Tschechiens zum Schengenraum erwartet?

12. Inwieweit liegen der Bundesregierung Verkehrsbelastungszahlen vor, aus
denen man schließen kann, wie sich der Verkehrsfluss mit der Fertigstellung
der Autobahn 6 auf mittlere Sicht ändert?

Berlin, den 9. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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