BT-Drucksache 16/9473

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9078- Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 (Gesetz zu den Pariser Atomhaftungs-Protokollen 2004)

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9473
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9078 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Protokollen vom 12. Februar 2004
zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960
über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie
in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964
und des Protokolls vom 16. November 1982
und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963
zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960
über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie
in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964
und des Protokolls vom 16. November 1982
(Gesetz zu den Pariser Atomhaftungs-Protokollen 2004)

A. Problem

Durch den Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen geschaffen, die nach
Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderlich sind, um die o. g. Pro-
tokolle zu ratifizieren. Im Geltungsbereich des Pariser Abkommens und des
Brüsseler Zusatzübereinkommens soll für eine harmonisierte Verbesserung des
haftungsrechtlichen Schutzes Sorge getragen werden. Hierzu sollen insbeson-
dere die Summen staatlicher Ersatzleistungen für den nuklearen Schadensfall
und die Mindesthaftungs- und Mindestdeckungssummen – entsprechend den
Vereinbarungen im Änderungsprotokoll zum Pariser Übereinkommen – ange-
passt werden.
B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/9473 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9473

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9078 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

der CDU/CSU begrüße ebenso die Neuordnung des terri-
vorsorge unter der rot/grünen Bundesregierung habe man
den ersten Schritt getan. Trotzdem müsse eine wie für
torialen Anwendungsbereichs sowie die Regelungen zum
Staatenklagerecht.

Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass mit den vor-
liegenden Gesetzentwürfen die Voraussetzungen zur Rati-

andere Industrieanlagen übliche Haftungspflicht eingeführt
und die Versicherungssummen erhöht werden. Ferner müsse
eine anlagenspezifische Versicherungssumme in Abhängig-
keit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines
Drucksache 16/9473 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Christoph Pries, Angelika Brunkhorst,
Hans-Kurt Hill und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9078 wurde in der
163. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Mai 2008
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch den Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen ge-
schaffen, die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgeset-
zes erforderlich sind, um die o.g. Protokolle zu ratifizieren.
Im Geltungsbereich des Pariser Abkommens und des Brüs-
seler Zusatzübereinkommens soll für eine harmonisierte
Verbesserung des haftungsrechtlichen Schutzes Sorge getra-
gen werden. Hierzu sollen insbesondere die Summen staat-
licher Ersatzleistungen für den nuklearen Schadensfall und
die Mindesthaftungs- und Mindestdeckungssummen – ent-
sprechend den Vereinbarungen im Änderungsprotokoll zum
Pariser Übereinkommen – angepasst werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9078 an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/9078 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass das Atomhaf-
tungsrecht von internationalen Übereinkommen geprägt sei.
Die Haftungsfrage habe in diesem Zusammenhang und vor
dem Hintergrund einer verantwortungsbewussten Energie-
politik eine hohe Bedeutung. Mit dem Pariser Übereinkom-
men und dem Brüsseler Zusatzübereinkommen habe man
eine internationale Harmonisierung erzielt und die multila-
terale Haftungsgrundlage verbessert. Hierbei sei insbeson-
dere auf die Anhebung der Mindesthaftung und die Haf-
tungshöchstgrenzen zu verweisen, die eine Verbesserung
der Schadensausgleichssituation darstellten. Die Fraktion

habe mit der Novelle des Atomgesetzes bereits 2002 im Be-
reich des Atomhaftungsrechts weitgehende Verbesserungen
erzielt, die über die zur Debatte stehenden Regelungen hin-
ausgingen. Die Gesetzentwürfe würden dennoch substan-
tielle Verbesserungen in der Haftungsfrage erzielen. Es
werde der Opferschutz verbessert und eine Ausweitung des
territorialen Anwendungsbereichs vorgenommen. Hiervon
profitierten insbesondere die Nichtatomstaaten. Der Kreis
der ersatzfähigen Schäden werde durch eine Neudefinition
des Begriffs des nuklearen Schadens erweitert und damit
insbesondere auch Umweltschäden erfasst. Die Überein-
kommen sicherten zudem eine weitgehende Kongruenz zum
weltweit gültigen Wiener Atomhaftungsabkommen. Die Er-
mächtigung des Bundesamtes für Strahlenschutz, Gebühren
zu erheben, sei richtig, da hierdurch die für die Bearbeitung
von Anträgen nötigen Personalkosten gesichert würden.

Die Fraktion der FDP begrüßte, dass die Haftung nunmehr
auch dann greife, wenn Anlagen im benachbarten Ausland
Auslöser eines Schadens wären. Auch die Anhebung der
Haftungshöchstsummen für alle Betreiber weise in die rich-
tige Richtung. Man sei jedoch nicht damit einverstanden,
dass es dem Bundesamt für Strahlenschutz ermöglicht
werde, von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von
bestimmten juristischen Personen und gemeinnützigen For-
schungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Dies habe auch
der Bundesrat kritisiert. Hierdurch würden den Einrichtun-
gen Forschungsgelder auch für die Sicherheitsforschung
entzogen. Das Zustandekommen der Höhe der im Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
nannten Zahlen könne man nicht nachvollziehen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass das Bundesamt
für Strahlenschutz die Kosten für Verwaltungsaufgaben
künftig den Betreibern von Atomanlagen in Rechnung
stellen dürfe und damit nicht die Bürgerinnen und Bürger
belastet würden. Die Fraktion DIE LINKE. bemängelte, dass
die geplante Mindesthaftungssumme bei Atomtransporten
von 80 Mio. Euro im Schadensfall nicht ausreichend wäre.
Ebenso werde eine Haftungsregelung für deutsche Atom-
kraftwerke ausgeklammert, um den Betreibern hohe Erträge
zu sichern. Es sei zu befürchten, dass im Schadensfall die
ungeheuren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt wür-
den. Den Energiekonzernen würden so niedrige Versiche-
rungsbeträge ermöglicht, was die tatsächlichen Kosten der
Atomenergie verdecke. Man fordere die Bundesregierung
auf, die Haftungsfrage auch in Deutschland neu zu regeln.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
es keinen Versicherer gebe, der das Risiko einer Atoman-
lage übernehmen würde. Mit der Anhebung der Deckungs-
fizierung der Pariser und Brüsseler Beschlüsse geschaffen
würden. Die Fraktion der SPD stehe zum Atomausstieg und

Störfalls verlangt und die Vorsorgegelder unter staatliche
Kontrollen gestellt werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9473

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/9078 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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