BT-Drucksache 16/9472

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9077- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9472
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9077 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften
des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

A. Problem

Der Gesetzentwurf schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Ratifizie-
rung des Protokolls vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens
vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kern-
energie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Pro-
tokolls vom 16. November 1982 sowie die durch die Ratifizierung des Proto-
kolls vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über
die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung
des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. Novem-
ber 1982 erforderlich sind. Insbesondere werden die haftungsrechtlichen Vor-
schriften sowie die Regelungen zur Erhebung der Kosten für Amtshandlungen
des Bundesamtes für Strahlenschutz angepasst.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/9472 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9077 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Im Eingangssatz wird die Angabe „Artikel 9 Abs. 11 des Gesetzes vom 23. No-
vember 2007 (BGBl. I S. 2631)“ durch die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom
26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215)“ ersetzt.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9077 in die geplante Mindesthaftungssumme bei Atomtransporten
von 80 Mio. Euro im Schadensfall nicht ausreichend wäre.
seiner 67. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass das Atom-
haftungsrecht von internationalen Übereinkommen geprägt
sei. Die Haftungsfrage habe in diesem Zusammenhang und

Ebenso werde eine Haftungsregelung für deutsche Atom-
kraftwerke ausgeklammert, um den Betreibern hohe Erträge
zu sichern. Es sei zu befürchten, dass im Schadensfall die un-
geheuren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt würden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9472

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Christoph Pries,
Angelika Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9077 wurde in der
163. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Mai 2008
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf schafft die gesetzlichen Voraussetzun-
gen, die zur Ratifizierung des Protokolls vom 12. Februar
2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960
über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der
Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Ja-
nuar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 sowie
die durch die Ratifizierung des Protokolls vom 31. Januar
1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über
die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernener-
gie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964
und des Protokolls vom 16. November 1982 erforderlich
sind. Insbesondere werden die haftungsrechtlichen Vor-
schriften sowie die Regelungen zur Erhebung der Kosten für
Amtshandlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz ange-
passt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/9077 in der Fassung des von den Fraktionen
der CDU/CSU und SPD vorgelegten Änderungsantrages auf
Ausschussdrucksache 16(16)416 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/9077 in der Fassung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Änderungs-
antrages auf Ausschussdrucksache 16(16)416 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

kommen und dem Brüsseler Zusatzübereinkommen habe
man eine internationale Harmonisierung erzielt und die mul-
tilaterale Haftungsgrundlage verbessert. Hierbei sei insbe-
sondere auf die Anhebung der Mindesthaftung und die Haf-
tungshöchstgrenzen zu verweisen, die eine Verbesserung der
Schadensausgleichssituation darstellten. Die Fraktion der
CDU/CSU begrüße ebenso die Neuordnung des territorialen
Anwendungsbereichs sowie die Regelungen zum Staaten-
klagerecht.

Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass mit den vorlie-
genden Gesetzentwürfen die Voraussetzungen zur Ratifizie-
rung der Pariser und Brüsseler Beschlüsse geschaffen wür-
den. Die Fraktion der SPD stehe zum Atomausstieg und habe
mit der Novelle des Atomgesetzes bereits 2002 im Bereich
des Atomhaftungsrechts weitgehende Verbesserungen er-
zielt, die über die zur Debatte stehenden Regelungen hinaus-
gingen. Die Gesetzentwürfe würden dennoch substantielle
Verbesserungen in der Haftungsfrage erzielen. Es werde der
Opferschutz verbessert und eine Ausweitung des territoria-
len Anwendungsbereichs vorgenommen. Hiervon profitier-
ten insbesondere die Nichtatomstaaten. Der Kreis der ersatz-
fähigen Schäden werde durch eine Neudefinition des
Begriffs des nuklearen Schadens erweitert und damit insbe-
sondere auch Umweltschäden erfasst. Die Übereinkommen
sicherten zudem eine weitgehende Kongruenz zum weltweit
gültigen Wiener Atomhaftungsabkommen. Die Ermächti-
gung des Bundesamtes für Strahlenschutz, Gebühren zu er-
heben, sei richtig, da hierdurch die für die Bearbeitung von
Anträgen nötigen Personalkosten gesichert würden.

Die Fraktion der FDP begrüßte, dass die Haftung nunmehr
auch dann greife, wenn Anlagen im benachbarten Ausland
Auslöser eines Schadens wären. Auch die Anhebung der
Haftungshöchstsummen für alle Betreiber weise in die rich-
tige Richtung. Man sei jedoch nicht damit einverstanden,
dass es dem Bundesamt für Strahlenschutz ermöglicht wer-
de, von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von bestimm-
ten juristischen Personen und gemeinnützigen Forschungs-
einrichtungen Gebühren zu erheben. Dies habe auch der
Bundesrat kritisiert. Hierdurch würden den Einrichtungen
Forschungsgelder auch für die Sicherheitsforschung entzo-
gen. Das Zustandekommen der Höhe der im Entschließungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genannten
Zahlen könne man nicht nachvollziehen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass das Bundesamt
für Strahlenschutz die Kosten für Verwaltungsaufgaben
künftig den Betreibern von Atomanlagen in Rechnung
stellen dürfe und damit nicht die Bürgerinnen und Bürger be-
lastet würden. Die Fraktion DIE LINKE. bemängelte, dass
vor dem Hintergrund einer verantwortungsbewussten Ener-
giepolitik eine hohe Bedeutung. Mit dem Pariser Überein-

Den Energiekonzernen würden so niedrige Versicherungs-
beträge ermöglicht, was die tatsächlichen Kosten der Atom-

Berlin, den 4. Juni 2008

Anlage 1: Änderungsantrag d 16(16)416

Anlage 2: Entschließungsant cksache 16(16)420

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

runkhorst
atterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter
anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(16)420 abzulehnen.

er Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache

rag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdru

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika B
Berichterst

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Drucksache 16/9472 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

energie verdecke. Man fordere die Bundesregierung auf, die
Haftungsfrage auch in Deutschland neu zu regeln.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
es keinen Versicherer gebe, der das Risiko einer Atomanlage
übernehmen würde. Mit der Anhebung der Deckungsvor-
sorge unter der rot/grünen Bundesregierung habe man den
ersten Schritt getan. Trotzdem müsse eine wie für andere In-
dustrieanlagen übliche Haftungspflicht eingeführt und die
Versicherungssummen erhöht werden. Ferner müsse eine an-
lagenspezifische Versicherungssumme in Abhängigkeit der
jeweiligen Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Störfalls
verlangt und die Vorsorgegelder unter staatliche Kontrollen
gestellt werden.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Ände-
rungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 16(16)416 anzunehmen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9077 unter
Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(16)416

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9472

Anlage 1

Änderungsantrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher
Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger
Rechtsvorschriften

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Im Eingangssatz wird die Angabe „Artikel 9 Abs. 11 des
Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631)“ durch
die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2008
(BGBl. I S. 215)“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Durch die Änderung wird der Hinweis auf die letzte Ände-
rung des Atomgesetzes aktualisiert.

Anlage 2

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher
Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger
Rechtsvorschriften (16/9077)

I. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Wer Gewinne aus dem Atomstromverkauf erzielt, muss auch
voll für die Risiken haften. Betreiber von Atomanlagen müss-
ten deshalb bei einem etwaigen Atomunfall voll in die Ver-
antwortung genommen werden. Auch wenn der vorliegende
Gesetzentwurf zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschrif-
ten des Atomgesetzes gegenüber dem Status Quo einige Ver-
besserungen bringt, ist er insgesamt unzureichend. So stellt

zwar z. B. die Präzisierung, wonach zukünftig allein die In-
haber von Atomanlagen für Schäden haften müssen – indem
der Staat den betreffenden Konzern dazu heranziehen kann
unbegrenzt zu haften – eine Verbesserung dar. Aber ange-
sichts der ungeheuren Folgen, die durch einen Größten An-
zunehmenden Unfall eines AKW im dicht besiedelten
Deutschland entstehen würden, steht die nach wie vor gel-
tende garantierte Deckungssumme von 2,5 Milliarden Euro
in einem krassen Missverhältnis.

Das Prognos-Institut hat ermittelt, dass ein GAU Schäden in
Höhe von etwa 5 000 Milliarden Euro verursachen würde,
das entspricht dem 20-fachen Wert des Bundeshaushalts und
übertrifft die Deckungsvorsorge um den 2500-fachen Faktor.
Angesichts dieser Zahlen wird deutlich: Abgesehen von der
menschlichen Tragödie und den im übrigen überhaupt nicht
bezifferbaren Auswirkungen eines solchen Unfalls ist allein
aus rein fiskalischer Betrachtung das Risiko der Atomkraft
viel zu hoch. Im Falle eines Super-Gau wären nicht einmal
0,1 Prozent der Schäden durch eine Versicherung abgedeckt.
Die restlichen 99,9 Prozent liegen damit bei der Allgemein-
heit. Dieses Missverhältnis ist eine drastische Subvention,
denn bei Versicherungen der gesamten Schadenssumme
würde Atomstrom drastisch teurer: zwischen 21 Cent und
1,84 Euro pro kWh. Derzeit liegen die Stromerzeugungskos-
ten bei den abgeschriebenen AKW bei unter drei Cent!

Im Wirtschaftsleben ist es gängige Praxis, dass ein Unterneh-
men eine betriebliche Risikovorsorge zu treffen hat, die sich
in der Größenordnung des tatsächlich möglichen Schadens
bewegt. Das gilt beispielsweise auch beim Bau einer Wind-
kraftanlage. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, dass aus-
gerechnet die Risikotechnologie Atomkraft von diesem Prin-
zip ausgenommen ist und die Atomwirtschaft trotz ihrer
exorbitanten Gewinne u. a. auch durch eine nur unzureichen-
de Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen subventio-
niert wird.

II. Der Umweltausschuss fordert die Bundesregierung auf:

– Die haftungsrechtlichen Vorschriften des Atomgeset-
zes zu überarbeiten und dabei

● eine Anpassung der Haftungspflicht von AKW an
die für andere Industrieanlagen üblichen Ver-
pflichtungen durchzuführen und die Versiche-
rungssumme von maximal 2,5 Mrd. Euro entspre-
chend zu erhöhen,

● darüber hinaus anstelle einer generellen Festset-
zung des Versicherungsvolumens eine am techni-
schen Zustand des jeweiligen AKW sowie an der
Zahl von Unfällen und Störungen orientierte an-
lagenspezifische Versicherungssumme in Abhän-
gigkeit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit für den
Eintritt eines Störfalls zu verlangen und

● diese Vorsorgegelder unter staatliche Kontrollen
zu stellen.

Berlin, den 3. Juni 2006

DEUTSCHER BUNDESTAG

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache 16(16)416
zu TO am 04.06.2008
22.05.2008

DEUTSCHER BUNDESTAG

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

16. WP

Ausschussdrucksache 16(16)420
zu Top 3 der TO am 04.06.2008
03.06.2008

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