BT-Drucksache 16/9470

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/8306- Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7872- Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschleunigen

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9470
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8306 –

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas
für Wettbewerb

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7872 –

Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschleunigen

A. Problem

Zu Nummer 1

Bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas sind bisher
nur Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb)
für den Wettbewerb geöffnet, während die Ab- bzw. Auslesung der Messgeräte
(Messung) noch ausschließlich dem Netzbetreiber als Aufgabe übertragen ist.
Die fehlende Markteröffnung in diesem Bereich hat sich als ein zentrales
Hindernis für den Wettbewerb auch beim Messstellenbetrieb erwiesen.

Zu Nummer 2

Nach Artikel 13 der EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienst-
leistungen aus 2006, die spätestens bis Mai 2008 in nationales Recht umzu-
setzen ist, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Rahmen der technischen
Machbarkeit und wirtschaftlichen Vertretbarkeit sicherzustellen, dass alle End-
kunden intelligente Zähler erhalten und so informiert werden, dass sie ihr Ver-
braucherverhalten steuern können. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert,

die Einführung der neuen Zählertechnologie zu beschleunigen.

Drucksache 16/9470 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8306 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7872 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Nummer 1

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der
öffentlichen Haushalte.

2. Vollzugsaufwand

Die Neuregelung löst keinen zusätzlichen Vollzugsaufwand aus.

Zu Nummer 2

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Sonstige Kosten

Zu Nummer 1

Die Neuregelung verbessert die Möglichkeit, durch Wettbewerb auch zu einer
Absenkung der Einzelpreise im Strom- und Gasmarkt zu gelangen.

Im Übrigen hat die Neuregelung weder quantifizierbare Auswirkungen auf die
Kosten für die Wirtschaft noch auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf
die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Zu Nummer 2

Kosten wurden nicht erörtert.

F. Bürokratiekosten

Zu Nummer 1

a) Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Es wird eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft eingeführt, die aller-

dings die bisherige Regelung in § 42 Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) entfallen lässt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9470

b) Bürokratiekosten für die Bürger

Es werden keine Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger neu ein-
geführt, geändert oder aufgehoben.

c) Verwaltung

Es werden keine neuen Berichts- oder Informationspflichten für die Verwaltung
neu eingeführt.

Zu Nummer 2

Bürokratiekosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/9470 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8306 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Buchstabe c wird folgender neuer Buchstabe d eingefügt:

,d) Nach dem neuen Absatz 3 werden die folgenden Absätze 3a
und 3b eingefügt:

„(3a) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumut-
bar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 beim
Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das
Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größe-
ren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EU Nr. L 1 S. 65)
unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die
dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energiever-
brauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

(3b) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zu-
mutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 bei
bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen an-
zubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen
Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspie-
geln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1
abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrich-
tung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu verein-
baren.“‘

b) Der bisherige Buchstabe d wird neuer Buchstabe e.

2. Artikel 1 Nr. 6 wird wie folgt neu gefasst:

,Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt:

㤠40
Strom- und Gasrechnungen, Tarife

(1) Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in ihren Rech-
nungen für Energielieferungen an Letztverbraucher die Belastungen aus
den Entgelten für den Netzzugang und gegebenenfalls darin enthaltene
Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen
Letztverbraucher gesondert auszuweisen.

(2) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl
monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht
wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Sofern der Letztverbrau-
cher dies wünscht, ist der Lieferant verpflichtet, eine monatliche, viertel-
jährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren.

(3) Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar
und wirtschaftlich zumutbar, spätestens bis zum 30. Dezember 2010 für

Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen An-
reiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9470

Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeit-
abhängige Tarife.“‘;

b) den Antrag auf Drucksache 16/7872 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

der Markteinführung neuer, intelligenter Zählergeneratio- Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
nen. Der Strom- und Gaswettbewerb könnte zudem durch
neue, nach Tageszeit oder Netzlast differenzierte Tarife sti-
muliert werden. Der Verbraucher könnte dadurch seinen

Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
Drucksache 16/9470 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulla Lötzer

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/8306 und der Antrag der Fraktion der FDP auf Druck-
sache 16/7872 wurden in der 148. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 6. März 2008 dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur federführenden Beratung sowie
dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz und dem Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-

sache 16/8306

Nach der bisher geltenden Fassung des Energiewirtschafts-
gesetzes (EnWG) sind Einbau, Betrieb und Wartung von
Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) im Strom- und Gas-
bereich bereits heute für den Wettbewerb geöffnet. Dagegen
weist das EnWG die Ab- bzw. Auslesung der Messgeräte
(Messung) noch allein dem Netzbetreiber als Aufgabe zu.
Diese geteilte Markteröffnung hat sich in der Vergangenheit
als zentrales Hindernis für den Wettbewerb erwiesen. Die
Erweiterung der Markteröffnung auf den Bereich der Mes-
sung soll helfen, Preisvorteile für den Verbraucher zu er-
schließen und technische Innovationen beim Zähl- und
Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze zu för-
dern. Die Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden,
ihren Eigenverbrauch zu steuern und sich gezielt energie-
sparend zu verhalten. Die Einführung innovativer Zähler
soll die Grundlage dafür schaffen, dass die Endverbraucher
mehr Möglichkeiten erhalten, Energie zu sparen. Angestrebt
wird, in den nächsten sechs Jahren möglichst flächende-
ckend intelligente Zähler zum Einsatz zu bringen, soweit
dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Zudem werden die Energieversorger aufgefordert, in ihren
Strom- und Gasrechnungen das Entgelt für den Zugang zu
Strom- und Gasnetzen und gegebenenfalls darin enthaltene
Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim
Endverbraucher gesondert auszuweisen. Denn ohne zu wis-
sen, wie hoch die Entgelte für den Messstellenbetrieb und
die Messung sind, können die Endverbraucher nicht beurtei-
len, wie wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/8306 ver-
wiesen.

2. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/7872

Nach Auffassung der Antragsteller schafft die Marktöff-
nung für das Messwesen die Voraussetzungen und Anreize
zum Austausch der „technologisch veralteten Zähler“ und

Kostensenkungen für Netzbetreiber und Lieferanten wären
nach Meinung der Fraktion durch eine „Fernauslesung“ der
Verbrauchsdaten beim Kunden möglich. Sie ließen sich bei
einer Funktion des Stromzählers als Schnittstelle für eine
automatisierte Gas- und Wasserverbrauchserfassung noch
weiter steigern. Bei Gewerbekunden bestehe Spielraum für
Stromeinsparungen von durchschnittlich 300 Euro und
mehr im Jahr. Zugleich könnte die Installation neuer Zähler-
technik zu Konzepten so genannter intelligenter Netze wei-
terentwickelt werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die flächende-
ckende Marktdurchdringung mit intelligenten Zählern zu
forcieren, ohne dabei zwischen Gewerbe- und Haushalts-
kunden zu unterscheiden. Auch sollten die Messentgelte
nicht mehr von der Bundesnetzagentur reguliert werden, so-
bald sich Wettbewerb eingestellt hat. Auf eine Preisregulie-
rung, die neue Anbieter vom Markt fernhält, sollte verzich-
tet werden. Schließlich sollten Netzbetreiber, die zugleich
Strom- und Gaslieferanten sind, Messentgelte nicht mit
ihren Netzentgelten subventionieren dürfen.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/7872 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-
sache 16/8306

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 80. Sitzung am
4. Juni 2008 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungs-
antrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 16(9)1032.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 67. Sitzung am 4. Juni
2008 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdruck-
sache 16(9)1032.

2. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/7872

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 80. Sitzung am
4. Juni 2008 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Verbrauch besser steuern. Durch „Preissignale“ könnte die
Nachfrage der Verbraucher zeitlich stärker gelenkt werden.

sicherheit hat die Vorlage in seiner 67. Sitzung am 4. Juni
2008 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

Vorlagen auf Drucksachen 16/8306 und 16/7872 in seiner
65. Sitzung am 4. Juni 2008 abschließend beraten. Die
Koalitionsfraktionen brachten zur abschließenden Beratung
einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Ausschussdrucksache 16(9)1032 ein.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD legten dar, auch
dieser Gesetzentwurf sei ein wichtiger Baustein des inte-
grierten Energie- und Klimapaketes. Ziel sei eine Liberali-
sierung der Ablesung der eigentlichen Messung. Letztend-
lich sollten damit Innovationen beim Zähl- und Messwesen
bis zum Kunden vordringen. Der Verbraucher soll damit in
die Lage versetzt werden, seinen Energieverbrauch besser
zu steuern und damit Preisvorteile wahrzunehmen. Die
Energieanbieter seien aufgefordert, spezielle Tarife anzubie-
ten, damit sollten die Verbraucher zum Beispiel weniger
zahlen in Zeiten des starken Stromangebots. Ziele seien
Technologieoffenheit und Freiwilligkeit der Teilnahme der
Verbraucher. Der Einbau dieser Geräte soll ab 2011 in Neu-
bauten verpflichtend sein.

Die Fraktion der FDP begrüßte im Grundsatz das Ziel der
Optimierung des Messwesens durch den vorliegenden Ge-
setzentwurf. Es sei allerdings fraglich, ob die geplante
schnelle Markteinführung angemessen sei. Ein Blick in die
Nachbarländer Niederlande und Großbritannien zeige, dass
dies dort zumindest so nicht funktioniert habe. Zu klären
seien auch wichtige Rahmenbedingungen wie etwa die
Frage, wer die Kosten zu tragen habe, wem der Zähler ge-
höre und wie sich die Situation bei einem Wechsel des Ver-
sorgers gestalte.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die vorgesehene Maß-
nahme, allerdings fehle bisher die notwendige ergänzende
Verordnung. Auch der Bundesrat habe beanstandet, dass
bisher nicht geklärt sei, ob Nachteile für die Kunden hin-
sichtlich des Daten- und Verbraucherschutzes sowie hin-
sichtlich der Entgelte entstünden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, man
unterstütze im Grundsatz die Zielsetzung der Bundesregie-
rung. Es sei positiv zu werten, dass das Messwesen liberali-
siert werde.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(9)1032 zu
empfehlen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/7872 zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf verwiesen. Hin-
sichtlich der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
geänderten oder neu eingefügten Vorschriften ist Folgendes
zu bemerken:

Zu Artikel 1 Nr. 3
Die Öffnung des Marktes des Messwesens soll zudem tech-
nische Innovationen beim Zähl- und Messwesen fördern
und zusätzliche Funktionen auch für intelligente Netze er-
öffnen. Solche Netze sind geeignet, energiesparendes Ver-
halten beim Letztverbraucher zu unterstützen durch kon-
krete Informationen über den Verbrauch in Ist-Zeit. Im Neu-
bau sollen solche Zähler ab dem 1. Januar 2010 zum Stan-
dard werden, die den Anforderungen des Artikels 13 Abs. 1
der EDL-Richtlinie entsprechen. Den Letztverbrauchern
soll ab diesem Zeitpunkt auch ein Angebot unterbreitet wer-
den, auf diese neue Zählergeneration umzusteigen.

Zu Artikel 1 Nr. 6
Für Absatz 1 wird auf die Begründung der Bundesregierung
zu Nummer 6 verwiesen. Ergänzt wird durch diese Ände-
rung die Konkretisierung auf die Belastungen.

Absatz 2 eröffnet für die Verbraucher die Option, eine unter-
jährige Abrechnung zu vereinbaren.

Absatz 3 eröffnet konditioniert eine Tarifunterscheidung in
Abhängigkeit der jeweiligen Lasten. Daraus kann sich ein
Einspareffekt ergeben, wenn bestimmte Lasten aus den
Spitzenzeiten herausgenommen werden.

Berlin, den 4. Juni 2008

Ulla Lötzer
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9470

der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die An-
nahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Ausschussdrucksache 16(9)1032.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die An-
nahme des Gesetzentwurfes auf Drucksache 16/8306 in der

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