BT-Drucksache 16/9440

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/7889- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9440
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7889 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

A. Problem

Unterhaltsvorschuss erhalten nach § 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
derzeit nur Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei
einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen
regelmäßigen Unterhalt bekommen. Der Gesetzentwurf möchte den Kreis der
Anspruchsberechtigten auf solche Kinder erweitern, die – beispielsweise nach
dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils – bei Verwandten leben und keinen
Unterhalt von dem anderen Elternteil beziehen.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten werden in dem Gesetzentwurf nicht quantifiziert.

Drucksache 16/9440 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7889 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Helga Lopez
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9440

Bericht der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Helga Lopez, Ina Lenke,
Jörn Wunderlich und Ekin Deligöz

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7889 wurde in der
163. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Mai 2008
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Unterhaltsvorschuss erhalten nach § 1 des Unterhaltsvor-
schussgesetzes derzeit nur Kinder, die das zwölfte Lebens-
jahr noch nicht vollendet haben, bei einem alleinerziehenden
Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen regel-
mäßigen Unterhalt bekommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Unterhalts-
vorschussgesetzes zu ergänzen und den Kreis der An-
spruchsberechtigten auf diejenigen Kinder auszudehnen, die
bei Verwandten bis zum dritten Grad leben.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner 104. Sitzung am 4. Juni
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 4. Juni 2008 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Helga Lopez
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin
Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

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