BT-Drucksache 16/9424

Förderung von Bildung und Ausbildung - Entwicklungspolitischen Schlüsselsektor konsequent ausbauen

Vom 4. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9424
16. Wahlperiode 04. 06. 2008

Antrag
der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, Hartwig Fischer (Göttingen),
Norbert Geis, Manfred Grund, Anette Hübinger, Jürgen Klimke, Hartmut Koschyk,
Dr. Georg Nüßlein, Sibylle Pfeiffer, Dr. Norbert Röttgen, Volker Kauder,
Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann,
Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg,
Iris Hoffmann (Wismar), Walter Kolbow, Ute Kumpf, Lothar Mark, Thomas
Oppermann, Christel Riemann-Hanewinckel, Walter Riester, Frank Schwabe,
Dr. Ditmar Staffelt, Hedi Wegener, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD

Förderung von Bildung und Ausbildung – Entwicklungspolitischen
Schlüsselsektor konsequent ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ungeachtet erheblicher Anstrengungen der internationalen Gebergemeinschaft
und auch der Entwicklungspartner ist die Bildungssituation in vielen Ländern
weiterhin sehr besorgniserregend. Noch immer können 780 Millionen Men-
schen weltweit nicht lesen und schreiben. Millionen von Menschen haben
keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu formellen und informellen
Bildungsangeboten. Bei der Weltbildungskonferenz in Dakar im Jahr 2000
haben daher die 180 teilnehmenden Staaten sechs Ziele verabschiedet, um „Bil-
dung für alle“ (Education For All, EFA) bis zum Jahr 2015 erreichen zu können.
Neben Verbesserungen der Bildung im frühkindlichen Alter, Bekämpfung des
Analphabetismus, Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse und einer besseren
Bildungsqualität fordern die EFA-Ziele auch eine gebührenfreie Grundbildung
für alle sowie die Aufhebung der Benachteiligung von Mädchen.

Eine Schulpflicht für Kinder im Grundschulalter sollte auch in ländlichen Re-
gionen alltäglich werden, denn der Schulbesuch – insbesondere für Mädchen –
wird vielfach ökonomischen Zwängen, wie dem Einsatz der Kinder als Haus-
halts- oder Landwirtschaftshilfe, untergeordnet. Fast 80 Millionen Kinder (2005:
72 Millionen) besuchen keine Schule. Schlechte Ausstattung der Schulen, lange
und unsichere Schulwege, gering qualifiziertes Lehrpersonal fehlende oder un-

zureichende Standards sowie antiquierte Lehrpläne und Unterrichtsmethoden
tragen häufig zusätzlich dazu bei, die Attraktivität eines Schulbesuchs herabzu-
setzen. Auch aus diesen Gründen ist festzustellen, dass in den ärmsten Ländern
der Welt jedes vierte Kind die Schule vorzeitig und ohne Abschluss abbricht; in
Afrika südlich der Sahara sogar jedes dritte Kind. Für Millionen von Grundschul-
absolventen steht bisher kein weiterführendes Bildungsangebot zur Verfügung.

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Bildung ist ein Menschenrecht und wesentliche Voraussetzung für ein selbstbe-
stimmtes Leben und eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Der Zugang
zu Bildung und die praktische Anwendung der erlernten Bildungsinhalte im
Erwerbsleben ist gleichzeitig Hilfe zur Selbsthilfe und die Grundlage für die Er-
reichung aller entwicklungspolitischen Ziele: von wirtschaftlichem Wachstum,
über die Etablierung einer aktiven Zivilgesellschaft, der Förderung von Gesund-
heit, der Gleichstellung der Geschlechter bis hin zur Armutsbekämpfung und
weiterer Millenniumsentwicklungsziele – insbesondere die Verringerung der
Kindersterblichkeit und die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Nicht zu-
letzt sind soziale Entwicklung, gesellschaftliche Teilhabe und eigenverantwort-
liches Handeln ohne Bildung nicht denkbar. Die Defizite im Bildungssektor sind
ein zentraler Hemmfaktor für die wirtschaftliche, soziale, ökologische und ge-
sellschaftliche Entwicklung unserer Partner und wesentliche Ursache für Armut,
schlechte Regierungsführung, Instabilität und kriegerische Konflikte. Darüber
hinaus gilt: Kriege und Gewaltkonflikte verhindern, dass Kinder und Jugend-
liche grundlegende Kompetenzen erwerben. Bildung ist der Schlüsselsektor für
erfolgreiche nachhaltige Entwicklung und das Fundament aller anderen Säulen
unserer Entwicklungszusammenarbeit. Daher sollte Bildung auch als sektor-
übergreifendes Anliegen in andere Schwerpunktsektoren wie Friedensentwick-
lung und Krisenprävention, gute Regierungsführung und Demokratieförderung,
ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Gesundheit integriert werden, ohne
dass es seine Bedeutung als eigenständiger Schwerpunkt verliert.

Wie in anderen Sektoren auch, muss bei der Bildungsförderung darauf geachtet
werden, ein angepasstes, bedarfsgerechtes und kohärentes System aufzubauen,
bzw. fortzuentwickeln. Es gilt dabei, in einem übergreifenden Ansatz Mechanis-
men und Strukturen formeller und non-formaler Bildungsangebote für die früh-
kindliche Bildung, die Grundbildung, die Sekundarschulbildung, die akademi-
sche Bildung, die berufliche Aus- und Fortbildung und die Erwachsenenbildung
ebenso zu etablieren, wie die dazu erforderlichen Voraussetzungen für die
Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur und der dazu notwendigen
Lehrkräfte sowie deren Aus- und Fortbildung. Dabei sollten übergreifende,
integrierte Ansätze im Vordergrund stehen und der Einrichtung von Zu- und
Übergängen Rechnung getragen werden. Dabei ist es notwendig, dass alle
konzeptionellen Ansätze zwischen Partnern und Gebern eng abgestimmt und
verzahnt werden – auch im Rahmen übergeordneter Armutsbekämpfungsstrate-
gien – und dass die Gestaltung der Unterstützung so erfolgt, dass möglichst alle
Landesteile in gleicher Weise in die Maßnahmen mit einbezogen werden. Die
stärkere Einbeziehung von dezentralen Regierungseinheiten durch Förderung
ihrer Kapazitäten sollte daher einbezogen werden. Von zentraler Bedeutung bei
der Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit im Bildungssektor sind
auch die Bereiche Folgekostennachhaltigkeit und Qualitätskontrolle. Maßnah-
men der Bildungsunterstützung sind nur dann nachhaltig erfolgreich, wenn die
weitere Finanzierung auch nach dem Rückzug der Geldgeber abgesichert ist.
Entsprechende Strategien müssen bereits bei der Konzeption der Maßnahmen
integraler Bestandteil der Planungen und Vereinbarungen sein. Zur effizienten
Planung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen der Bildungsförderung
benötigen die jeweiligen Ministerien und Verwaltungen häufig eine Stärkung
ihrer Kapazitäten. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere der tech-
nischen und personellen Zusammenarbeit, kann zur Effektivität der Umsetzung
beigetragen werden.

Vor allem in Nachkriegsregionen, in Flüchtlingslagern und so genannten failing
oder failed states hat Bildung eine ganz besondere Bedeutung für die Eröffnung
von Friedens- und Entwicklungsperspektiven. Diese Gebiete und Staaten sind
durch ein sehr geringes Bildungsniveau gekennzeichnet. Afghanistan zum Bei-

spiel hat die höchste Analphabetenrate weltweit – rund 72 Prozent der Bevölke-
rung können nicht lesen und schreiben. Besonderer Berücksichtigung bedürfen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9424

auch sensible Gruppen wie ehemalige Kindersoldaten, dies ist beispielsweise im
Sudan oder dem Osten der Demokratischen Republik Kongo unabdingbar.
Allerdings sollten Maßnahmen im Sinne eines konfliktsensiblen integrierten
Ansatzes möglichst nicht ausschließlich eine (ehemalige) Konfliktgruppe an-
sprechen. Es bedarf einer sinnvollen Friedenspädagogik zur Herstellung von
gesellschaftlicher Reintegration, zur Vermittlung von gewaltfreien Formen der
Konfliktbearbeitung und somit zur Sicherung einer friedlichen Zukunft unter
Teilhabe aller. Um Konfliktpotentiale zu verringern und die Friedens- und Auf-
bauarbeit zu stärken, sind Perspektiven entscheidend. Der Zugang zu Grund-
und weiterführender Bildung ist Kernelement dieser Perspektive – Beschäf-
tigung ein weiteres. Begleitende Beschäftigungsförderung sollte im Rahmen
einer wirkungsorientierten Zusammenarbeit einbezogen werden. Insbesondere
Menschen mit Behinderung bleibt der Zugang zu Bildung fast gänzlich ver-
wehrt. Das Risiko für ein behindertes Kind, keine Schule zu besuchen, ist um
zwei Drittel höher als das für ein Gesundes. Auch für sie muss die Möglichkeit
zur Teilhabe am Menschenrecht Bildung geschaffen werden.

Schwierige wirtschaftliche Bedingungen und fehlender Zugang zu Bildung sind
Faktoren, die Menschen für radikal religiöse und politische Heilslehren anfällig
machen können.

Um den Herausforderungen des Extremismus oder religiösen Fundamentalis-
mus zu begegnen, sollte insbesondere bei „failing oder failed states“ die Zusam-
menarbeit im Bildungsbereich nicht nur als ein Schwerpunktsektor angeboten
werden; vielmehr gilt es in diesem Fall Bildung als ein sektorübergreifendes An-
liegen zu verstehen. Staatliche Bildungssysteme müssen gestärkt werden, damit
sie attraktive Alternativen zu einem fundamental religiös geprägten Bildungs-
angebot werden. Dazu gehört auch die Form der Wissensvermittlung dahin-
gehend umzugestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird,
Unterrichtsinhalte stärker als bisher zu reflektieren.

Grundlage für eine gelungene Ausbildung in allen Bereichen ist eine ausrei-
chende Zahl qualifizierter Lehrkräfte. Bei allen Fortbildungseinrichtungen ist es
daher von besonderer Wichtigkeit, sei es im akademischen oder im nichtakade-
mischen Bereich, auf die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte besonderen Wert
zu legen. Die rasante Verbreitung von HIV/Aids ist in diesem Zusammenhang
eine große Herausforderung. Die schon jetzt stark unterbesetzten schulischen
Einrichtungen sind davon betroffen, dass auch viele ihrer Lehrkräfte an HIV/
Aids erkrankt sind. Die UNESCO schätzt, dass bis zum Jahr 2015 weltweit ins-
gesamt 18 Millionen Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer eingestellt
werden müssen. Allein in Afrika südlich der Sahara sind bis zu vier Millionen
zusätzliche Lehrkräfte nötig. Um diesem gravierenden Mangel zu begegnen, ist
verstärkt in die Ausbildung von Lehrkräften vor allem im Grundschulbereich zu
investieren.

Eine immer größere Bedeutung kommt dem Bereich der Informations- und Te-
lekommunikationstechnologie zu. Vor allem das Internet ist dazu geeignet, den
technologischen und informativen Anschluss an die Globalisierung zu beschleu-
nigen. Zur Schließung der digitalen Kluft zwischen Industrie- und Entwick-
lungsländern sollten die Informationstechnologien des E-learning verstärkt ge-
fördert und eingesetzt werden. Damit kann auch für abgelegene Gebiete ein
Zugang zu den Wissensnetzwerken in allen Bereichen ermöglicht werden.

Grundbildung und Sekundarschulbildung

Voraussetzung für alles weitere Lernen und die Entwicklung ist ein solides
Grundbildungsfundament. Studien belegen, dass sich durch bessere Bildung
auch der Umgang mit Geburtenkontrolle, der frühkindlichen Gesundheitsvor-

sorge und der HIV-Prävention verbessert. Die Chancen für ein Kind, die Schule
zu besuchen, sind weitaus höher, wenn seine Mutter ebenfalls eine Schulbildung

Drucksache 16/9424 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

genossen hat. Bereits bei der frühkindlichen Erziehung legen Eltern den Grund-
stein für den Erfolg aller weiteren Bemühungen um Bildung. Investitionen in
Grundbildung, sowohl im formalen wie im non-formalen Bereich, sind somit
Investitionen für eine nachhaltige Entwicklung durch eigenverantwortlich han-
delnde Menschen.

Um den Bereich der primären Bildung voranzubringen, sind mehr regionale und
praxisorientierte Ansätze notwendig. Noch immer herrscht eine sehr ungleiche
Verteilung der Grundbildungsangebote zwischen Land und Stadt. Zur Überwin-
dung der den Schulbesuch hemmenden Faktoren müssen angepasste Anreizstra-
tegien (zum Beispiel Anpassung der Ferien an den landwirtschaftlichen Kalen-
der, Erhöhung der Schuldichte, Schulspeisung) identifiziert und umgesetzt
werden. Schulgebühren für den Grundschulbesuch müssen abgeschafft werden.
Zugleich muss auch der Einsatz von qualifiziertem und auch adäquat besolde-
tem Lehrpersonal gewährleistet sein. Durch kleine Veränderungen, wie zum
Beispiel getrennte Toiletten in Schulen, sichere Schulwege, Kinderbetreuung
und der verstärkte Einsatz weiblichen Lehrpersonals, können wichtige Beiträge
zur Umsetzung des dritten Millenniumsentwicklungsziels, der Überwindung der
Geschlechterdisparitäten im Bildungswesen, geleistet werden. Es gilt zudem,
Anreize für Lehrpersonal zu schaffen, einen Lehrauftrag an abgelegenen Stand-
orten aufzunehmen.

Wichtig ist darüber hinaus, den Lehrplan und dessen Umsetzung praxisorientiert
zur Stärkung von Kompetenzen und Fertigkeiten zu gestalten. Neben Grundla-
genfächern sollten verstärkt auch „Life Skills“, zum Beispiel aus den Bereichen
Soziales, Gesundheit und Landwirtschaft, unterrichtet werden. So können die
Kinder und ihre Familien schon während der Schulzeit von dem Erlernten pro-
fitieren und ihr Wissen weiter vermitteln. Um Konflikte zu vermeiden und die
Qualität der Bildung zu steigern, sollte der Unterricht, zumindest in den ersten
Jahren, in der regionalen Muttersprache durchgeführt werden. Die Umstellung
auf die jeweilige Landes- oder Amtssprache sollte schrittweise erfolgen. Beim
Ausbau der Schulsysteme und Einrichtungen sollten die Faktoren Quantität und
Qualität ineinander greifen. Neben den Einschulungsraten ist verstärkt auf die
Abschlussraten zu achten. Vermitteltes Wissen sollte durch Qualitätskontrollen
und Leistungstests kontrolliert werden.

Parallel zum Aufbau eines leistungsfähigen Grundbildungssystems müssen
auch angepasste und leistungsfähige Sekundarschulstrukturen auf-, beziehungs-
weise ausgebaut werden. Zielsetzung muss dabei sein, ein Sekundarbildungsan-
gebot zu etablieren, welches sowohl die Basis für ein selbstbestimmtes Leben
der Jugendlichen schafft, die für die Landesbedürfnisse notwendige Ausbil-
dungsfähigkeit in praktischen Berufen sicherstellt, als auch die Qualifikation für
eine weiterführende technische oder akademische Weiterbildung vermittelt,
sowie die Beschäftigungsfähigkeit verbessert. Auch hier gilt, dass dafür Sorge
getragen werden muss, im ländlichen Raum einen attraktiven Zugang zu
Sekundarbildungsangeboten zu ermöglichen. Dabei muss – wie schon bei der
Grundbildung – darauf geachtet werden, Lehrpläne, Unterrichtsmethoden und
Schulzeiten an die lokalen Bedürfnisse und Bedingungen anzupassen.

Zur Umsetzung der Ziele der Weltbildungskonferenz wurde im April 2002 unter
Führung der Weltbank und mit Unterstützung der G8 die „Education For All –
Fast Track Initiative“ (EFA-FTI) ins Leben gerufen. Diese ist ein weltweiter
Zusammenschluss von über 60 Partner- und Geberländern, um eine bessere
Koordinierung von Hilfsgeldern zu erreichen und Ländern, die erfolgverspre-
chende und qualitativ gute Bildungspläne erarbeiten, gezielt technische und
finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Mit Beginn des Jahres 2008
erhöht sich die Anzahl der teilnehmenden Entwicklungsländer von 31 auf 35.

Nach Berechnungen der UNESCO sind für eine effektive Arbeit jährlich
11 Mrd. US-Dollar erforderlich. Derzeit stehen allerdings erst 3,1 Mrd. US-Dol-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9424

lar zur Verfügung. Hier sind noch weitere Anstrengungen der Gebergemein-
schaften erforderlich. Zur Optimierung der Effizienz, der Arbeitsteilung und der
Qualität sollte aber auch die Koordinationsrolle der FTI weiter gestärkt werden.
Das Ziel der Paris Agenda, die Geberkoordinierung in der Entwicklungszusam-
menarbeit zu verbessern, ist auch für den Bildungsbereich von elementarer
Bedeutung, um den Aufbau und die Förderung von kohärenten staatlichen
Bildungssystemen in den Partnerländern zu erreichen.

Berufliche Bildung und Weiterbildung

Der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften für Produktion, Handel und
Dienstleistungen ist ein wichtiger hemmender Faktor für die Entwicklung in
vielen Entwicklungsländern. Er kommt in fast allen Wirtschaftszweigen zum
Tragen. Dieser Aspekt spielt auch eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über
entwicklungsfördernde Investitionen durch ausländische Investoren. Der Auf-
bau angepasster Berufsausbildungssysteme in enger Kooperation mit der ört-
lichen Wirtschaft ist daher eine große Herausforderung für viele Partner und
damit für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Berufliche Bildung hat in
der Entwicklungszusammenarbeit zwei wichtige Zieldimensionen: Sie unter-
stützt die Entwicklung und Erschließung von Wachstumspotenzialen insbeson-
dere der modernen Wirtschaft und sie befähigt gleichzeitig die Menschen zur
eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Lebens und der Arbeit.

Berufliche Bildung ist gefordert, beizutragen zur Schaffung und zum Erhalt von
Beschäftigungsfähigkeit sowohl für die Bedarfe traditioneller kleiner und mitt-
lerer Betriebe als auch für die moderne Wirtschaft. Arbeitslose und Beschäftige
müssen dabei die Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln. Qualifizierungs-
möglichkeiten von guter Qualität über den gesamten Zyklus des Arbeitslebens
sind dazu unerlässlich. Angepasste, transparente und übergreifende Qualifizie-
rungsrahmenwerke sollten hierzu entwickelt werden. Im Rahmen der deutschen
Zusammenarbeit sollten entsprechende Anknüpfungspunkte im Kontext von
Bildungsreformen genutzt werden.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Eröffnung von Perspektiven für die
Beschäftigten des non-formalen Sektors, für junge Erwachsene und Menschen,
denen es nicht möglich war, am formalen Bildungssystem teilzuhaben. Es geht
nicht um den Ersatz der formalen Bildung, sondern um die Stärkung einer
Brückenfunktion hin zu Zugängen in den formalen Bildungsbereich. Ebenso
müssen die Chancen zur eigenen Existenzsicherung erhöht werden, indem bes-
sere berufliche Kenntnisse erworben werden können. Aus diesem Grund kommt
der non-formalen Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit besondere Be-
deutung zu. Gerade auch Nichtregierungsorganisationen und Kirchen leisten
hier gute Arbeit.

Durch die Vermittlung von anwendungsorientiertem Wissen können mehr Men-
schen erreicht und diesen zusätzliche Perspektiven eröffnet werden. Stellvertre-
tend für die wegweisenden Ansätze vieler Projekte soll hier als Beispiel für ein
gelungenes Brückenangebot ein Projekt der Deutschen Welthungerhilfe in In-
dien genannt werden: Neben Vorbereitungskursen für die Wiederaufnahme von
Schulbesuchen für die Kinder, wird in der Öffentlichkeit durch eine aufklärende
Kampagne die soziale Ächtung der Kinderarbeit angestrebt.

Jugendlichen sollen durch Berufsausbildung nicht nur Fachwissen und prak-
tische Fähigkeiten, sondern auch soziale Verhaltensweisen vermittelt werden,
die sie für erfolgreiches Wirtschaften als angestellte Fachkraft oder selbststän-
dige Unternehmer in Produktion, Handel und Dienstleistungen brauchen. Die
lokale Anpassung des deutschen Systems der dualen Berufsausbildung kann
dabei wichtige Impulse liefern, wird aber erfahrungsgemäß nicht immer eine

angepasste Lösung für die spezifischen Bedürfnisse eines bestimmten Landes

Drucksache 16/9424 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

darstellen. Die Kooperation von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollte
grundsätzlich angestrebt werden.

Eine besondere Aufgabe ist es zudem, bereits ausgebildeten Fachkräften Zugang
zur Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen, damit ihr Wissen und ihre prak-
tischen Fähigkeiten mit den schnelllebigen Entwicklungen Schritt halten kön-
nen. Neben der Etablierung und dem Ausbau bestehender Bildungseinrichtun-
gen in den betroffenen Ländern sowie der Herstellung von Kooperationen mit
entsprechenden Einrichtungen in Deutschland und anderen Industrieländern
sollte über das Instrument der Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (PPP) auch
die Einrichtung überbetrieblicher Bildungseinrichtungen über die Industrie und
Handelskammern oder die Handwerkskammern angestrebt werden.

Akademische Bildung, Hochschul- und Wissenschaftskooperation

Der Fachkräftemangel im akademischen Bereich hat weitreichende Folgen für
die Entwicklung, gerade auch im Bereich von Bildungssystemen. Nachhaltige
Bildungssysteme können nur dann etabliert werden, wenn die Partner mittel-
fristig auch ohne Hilfe der Geber selbstständig ausbilden können. Ohne gute
akademische Bildungseinrichtungen (Universitäten und Fachhochschulen) vor
Ort ist dies nicht möglich.

Die Zusammenarbeit im Hochschulbereich ist auf verschiedene Weise zu inten-
sivieren. Neben der Möglichkeit, Stärkung von Hochschulbildung als Quer-
schnittsbereich verstärkt in den Fokus der bilateralen Zusammenarbeit zu
rücken, sollte auch eine Vernetzung der Hochschulen in und zwischen Entwick-
lungsländern stärker gefördert werden, um einen lebhaften Wissenstransfer
innerhalb eines Landes oder einer Region zu gewährleisten. Es sollten auch die
Optionen für die Gründung deutscher Universitäten in Entwicklungsländern
weiter verfolgt werden.

Die universitären Einrichtungen sollten bei ihrer akademischen Ausbildung
auch die besonderen Bedingungen des Arbeitsmarkts der jeweiligen Länder
berücksichtigen. Darüber hinaus sollte auch die Querschnittsfunktion von Hoch-
schulbildung für Entwicklung beachtet werden. Hochschulen stellen die zen-
tralen Agenten des Wissens in Entwicklungsländern dar, die den Anschluss an
die globale Wissensgesellschaft gewährleisten und dieses Wissen auf lokale
Herausforderungen anwenden. Darüber hinaus übernehmen Hochschulen eine
Verbindungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft und begleiten gesell-
schaftliche und politische Reformprozesse.

Bei der Hochschul- und Wissenschaftskooperation können Synergieeffekte er-
zielt werden, wenn Brücken zu den anderen Sektoren der Entwicklungszusam-
menarbeit geschlagen werden. Institute und Forschungseinrichtungen für länd-
liche Entwicklung, Umweltschutz und Gesundheit sollten die Fachkräfte und
Projektleiter von morgen ausbilden. Auch können im Rahmen von PPP die in
Entwicklungsländern angesiedelten Verbände und Unternehmen dabei unter-
stützt werden, Ausbildungszentren und Hochschulen vor Ort zu initiieren und
auszustatten. Die wesentlichen Prämissen sind hierbei Entwicklungsrelevanz
und die Einbindung in den Arbeitsmarkt. Gegenwärtig werden in diesem Seg-
ment vielversprechende Pilotprojekte getestet.

Die Einrichtung von grenzüberschreitenden Studiengängen mit möglicher Ver-
netzung zu regionalen Forschungsnetzwerken stellt ein geeignetes Instrument
für die ressortübergreifende Förderung von Hochschulkooperationen in Schwel-
lenländern dar. Diese gilt es weiter auszubauen.

Die Hochschul- und Wissenschaftskooperation muss an die besonderen Heraus-
forderungen der Partner angepasst werden. Während bei fortgeschrittenen Ent-

wicklungsländern mit stabilen Hochschulsystemen der akademische Austausch
und gemeinsame Wissenschaftskooperationen eher im Vordergrund stehen soll-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9424

ten, müssen bei den weniger entwickelten Partnern die Prioritäten eher auf den
Auf- und Ausbau, sowie die Stabilisierung der akademischen Bildungseinrich-
tungen gelegt werden.

Die Förderung von Stipendiaten aus Entwicklungsländern und die Vertiefung
der Wissenschaftskooperation zwischen den universitären Einrichtungen erhöht
das Bildungsniveau und festigt die Beziehungen zwischen den beteiligten
Staaten zum gegenseitigen Vorteil. Kooperationen deutscher Universitäten und
Forschungsinstitute mit Partnern in Entwicklungsländern sind wegen des damit
verbundenen Aufbaus von Kontakten zur wissenschaftlichen Lösung globaler
Probleme (Klima, Gesundheit, u. a.) notwendig aber auch von Vorteil für die
deutsche Wirtschaft. Ein wichtiges Element der Kooperationen ist die Verste-
tigung der wissenschaftlichen und persönlichen Kontakte sowie des gegensei-
tigen Austauschs durch eine intensivierte Pflege der Alumni-Netzwerke.

Neben der Technischen Zusammenarbeit ist zentraler Akteur im Rahmen der
deutschen Förderung für die internationale Hochschulzusammenarbeit der
DAAD. Er erfüllt mit erheblichen öffentlichen Finanzmitteln zugleich Aufgaben
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, der Entwicklungspolitik sowie
der nationalen Wissenschaftspolitik. Die Alexander von Humboldt-Gesellschaft
ist ein weiterer wichtiger Akteur.

Bildung und Berufsleben intelligent verzahnen

Gleich welche Bildungsstufe durchlaufen wurde, sollen die Menschen dadurch
in die Lage versetzt werden, ihr eigenes Einkommen zu erwirtschaften, damit er-
worbenes Wissen und Fähigkeiten somit dem jeweiligen Partnerland nachhaltig
erhalten bleiben. Es gilt die Abwanderung von qualifizierten Kräften mit ihrem
Wissen (so genannter Brain Drain) zu vermeiden. Dazu sind Anreize zu schaf-
fen, qualifizierte Menschen dort zu beschäftigen, wo sie am nötigsten gebraucht
werden: im eigenen Land. Sowohl die berufliche wie akademische Ausbildung
muss die Perspektiven der Studierenden auf dem heimischen Arbeitsmarkt be-
rücksichtigen und die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im jeweiligen Partner-
land beachten. So gelingt es, Menschen gezielt für eine berufliche Zukunft im
eigenen Land zu qualifizieren und dort in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine
gut geregelte „zirkuläre Migration“ kann dabei ein Zugewinn für alle sein: Die
Entsendeländer, die Aufnahmeländer und die Arbeitskräfte. So ermöglicht bei-
spielsweise die Option auf befristete Arbeitserlaubnisse ausländischen Fach-
kräften nach Ausbildung bzw. Studium in Deutschland und anderen Industrie-
staaten ihre Qualifikationen und die Berufserfahrung zu erhöhen und sich auf
leitende Positionen in ihren Herkunftsländern vorzubereiten.

Hier kommt im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit insbeson-
dere den gezielten Austauschprogrammen von Organisationen wie der Interna-
tionalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und der Alexander
von Humboldt-Stiftung Bedeutung zu, die die Menschen darauf vorbereiten, er-
worbenes Wissen im Anschluss an das Austauschprojekt im eigenen Land mit
Erfolg nachhaltig einzubringen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

1. das Engagement der Bundesregierung, das Thema „Capacity Development“
insbesondere auch für den Bereich Bildung auf internationaler Ebene voran-
zutreiben und sich im Rahmen von EFA-FTI für eine verstärkte Geberharmo-
nisierung einzusetzen;

2. dass ein verstärktes Engagement im Bereich der Grundbildung zu verzeich-
nen ist und dabei auch ein besonderer Fokus auf die Bildung für Mädchen

gelegt wird;

Drucksache 16/9424 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. das Engagement der Bundesregierung auf internationaler Ebene einen frei-
willigen Verhaltenskodex herbeizuführen, der insbesondere die Abwerbung
von Lehrern aus Entwicklungsländern verhindern soll.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Bildung zu einem Schlüsselsektor deutscher Entwicklungszusammenarbeit
auszubauen und insbesondere die dazu relevanten Kapazitäten und Koordi-
nationsmechanismen zu stärken;

2. mit den Partnerländern Strategien zu entwickeln, um das Bildungsangebot
in den Ländern nachhaltig zu verbessern und der Bildungsförderung in
Nachkriegsregionen, Ländern mit fragiler Staatlichkeit und Flüchtlings-
lagern besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen;

3. bei der Zusammenarbeit im Bildungssektor darauf zu achten, dass hohe
Qualitätsstandards und die nachhaltige Finanzierung gesichert sind und
diese auch überprüft werden;

4. bei der Konzeption der Zusammenarbeit im Bildungssektor weiterhin das
Ziel des Aufbaus bzw. der Fortentwicklung eines angepassten, praxisorien-
tierten, bedarfsgerechten und kohärenten Bildungssystems zu verfolgen
und dabei auch darauf zu achten, dass die Wissensvermittlung die inhalt-
liche Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den Lehrinhal-
ten fördert;

5. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bildungssystemförderung in einem
übergreifenden, arbeitsteiligen Ansatz, Mechanismen und Strukturen for-
meller und non-formaler Bildungsangebote für die frühkindliche Bildung,
die Grundbildung, die Sekundarschulbildung, die akademische Bildung, die
berufliche Aus- und Fortbildung und die Erwachsenenbildung ebenso
etabliert werden, wie die dazu erforderlichen Voraussetzungen für die
Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur und der dazu notwendigen
Lehrkräfte sowie deren Aus- und Fortbildung;

6. bei der Bildungssystemförderung weiterhin verstärkt darauf zu achten, dass
alle konzeptionellen und Umsetzungsansätze zwischen Partnern und Ge-
bern eng abgestimmt und verzahnt werden;

7. die Förderung der Bildung auch als Querschnittsanliegen in die Durch-
führung von Maßnahmen in weiteren sektoralen Schwerpunktbereichen der
Entwicklungszusammenarbeit wie zum Beispiel der Friedensentwicklung
und Krisenprävention, guten Regierungsführung, Dezentralisierung und
Demokratieförderung, der ländlichen Entwicklung, den Umweltschutz und
der Gesundheit zu integrieren;

8. der Unterstützung der Grundbildungsförderung erhöhte Priorität beizumes-
sen und dabei verstärkt auf regional angepasste und praxisrelevante Strate-
gien zu setzen sowie darauf zu achten, dass für den Schulbesuch wichtige
Anreizstrukturen – gerade auch Gebührenfreiheit der Schulbildung und
spezifische Förderung des Schulbesuchs von Mädchen – etabliert werden;

9. die Bildung von Mädchen und Frauen weiterhin explizit zu fördern, da
Frauen eine Schlüsselrolle für Entwicklung zukommt. Ihre Bildung ist von
großer Bedeutung für eine nachhaltige Armutsbekämpfung, HIV-Präven-
tion und das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele insgesamt;

10. sich dafür einzusetzen, dass die „Fast Track Initiative“ ihrer Bedeutung ge-
mäß angemessen finanziell ausgestattet wird;

11. sich verstärkt in der akademischen Bildung und der Hochschul- und Wis-

senschaftskooperation zu engagieren. In den Bereichen Hochschule, Aus-
und Weiterbildung verstärkt auf Praxisrelevanz und Anbindung in die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9424

Arbeitsmärkte zu setzen und hierfür die Zusammenarbeit durch mehr PPP
zu vertiefen;

12. durch Beratung und Schulung von Fach- und Führungskräften des Bil-
dungsbereichs die Kapazitäten der Partnerländer bei der Erarbeitung, Um-
setzung und beim Monitoring sowie bei Evaluierung und Kontrolle von
Projekten und Programmen zu stärken;

13. auch das Wissen und die Erfahrung der deutschen Auslandschulen und des
Goethe Instituts zur Unterstützung und Stärkung der Akteure im Bildungs-
sektor in den Entwicklungsländern zu nutzen;

14. mit den Partnerländern Strategien zu entwickeln, um die berufliche Quali-
fizierung durch die Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Zivilgesell-
schaft beschäftigungsrelevant zu gestalten und transparente und übergrei-
fende Qualifizierungsrahmenwerke zu entwickeln;

15. die Zusammenarbeit mit den im Bildungsbereich tätigen Nichtregierungs-
organisationen und Kirchen zu intensivieren, diese verstärkt zu unterstützen
und diese zu ermuntern, noch stärker als bisher die non-formalen Bildungs-
ansätze auszubauen;

16. Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
sowie Erneuerung der Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien besondere
Aufmerksamkeit zu schenken und sich für eine angemessene Besoldung der
Lehrkräfte einzusetzen;

17. technologischen Fortschritt durch Einbindung von Computereinsatz und
Internetzugang voranzutreiben. Hier ist vor allem dazu beizutragen, die
Möglichkeit des E-learnings auszubauen;

18. die komparativen Vorteile Deutschlands bei der Konzeption von Bildungs-
systemen einzubringen;

19. sich verstärkt für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO – Inter-
national Labour Organization) im Bereich der Kinderarbeit einzusetzen, um
allen Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen;

20. den Ansatz zur verstärkten Förderung der Grundbildung in Entwicklungs-
ländern fortzuführen. Daher ist es auch nötig, die Bundesländer im Rahmen
ihrer Finanzierungsbeiträge in die Verantwortung zu nehmen;

21. im Einvernehmen mit den Bundesländern die entwicklungspolitische Bil-
dungsarbeit in Deutschland im Rahmen der vorhandenen Mittel zu verstär-
ken und so die Umsetzung der „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“
wirksam zu fördern;

22. Verfahren und Mechanismen zu prüfen, die dazu führen, dass Kosten einer
Studienaufnahme von Studierenden aus Entwicklungsländern nicht entge-
genstehen.

Berlin, den 4. Juni 2008

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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