BT-Drucksache 16/9407

Unfaire Geschäftspraktiken von Energieunternehmen

Vom 30. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9407
16. Wahlperiode 30. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried
Hermann, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unfaire Geschäftspraktiken von Energieunternehmen

In letzter Zeit berichten Verbraucherverbände verstärkt über unseriöse und be-
nachteiligende Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Energielieferverträ-
gen an private Verbraucherinnen und Verbraucher.

Europäisches Parlament, Rat und die EU-Kommission haben große Einigkeit in
dem Ziel gezeigt, die Verbraucherrechte auf dem Erdgas- und Elekrtrizitäts-
binnenmarkt zu stärken (Mitteilung der EU-Kommission „Auf dem Weg zu ei-
ner Charta der Rechte der Energieverbraucher“ KOM(2007) 386 endg.; Rats-
dok. 11573/01/01). Neben dem Schutz der sozial schwächsten Bürger im Falle
von Energiepreiserhöhungen und der Verbesserung des Mindestinformations-
angebots sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäfts-
praktiken besser geschützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie schützt die Bundesregierung private Verbraucherinnen und Verbraucher
vor unlauteren Geschäftspraktiken auf den Energiemärkten?

2. Auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung Verbraucherinnen und
Verbraucher vor rechtswidrig angewendeten Preiserhöhungsklauseln schüt-
zen?

3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bun-
desgerichtshofes vom 29. April 2008 (BGH KZR 2/07)?

4. Welche Verfahren von Bundesaufsichtsbehörden laufen gegenwärtig gegen
Energieversorgungsunternehmen (Stand 30. April 2008), was ist deren
Inhalt, wie lautet deren Aktenzeichen, und wer ist federführend für die Bear-
beitung verantwortlich (bitte in Form einer Tabelle)?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umgehung recht-
licher Verbraucherschutzvorschriften bei Energielieferverträgen z. B. durch
Abschluss von Sondertarifen?

6. Welche Einrichtung des Bundes ist für die Überwachung und Berichterstat-
tung von (unlauteren) Geschäftspraktiken auf den Energieverbrauchermärk-

ten zuständig?

7. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen
Union wegen nichterfolgter Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über
unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf unfaire Prak-
tiken beim Wechsel des Energieanbieters durch Verbraucherinnen und Ver-
braucher?

Drucksache 16/9407 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesverbandes
Neuer Stromanbieter wonach es in rund der Hälfte der Fälle zu Verzöge-
rungen kommt?

10. Durch welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Stel-
lung der Energieverbraucherinnen und -verbraucher im Energiemarkt seit
2006 verbessert?

11. Stimmt die Bundesregierung aus verbraucherpolitischer Sicht der Auf-
fassung zu, dass Stromsperren das Abgleiten in Not- und Armutssituatio-
nen beschleunigen, und was unternimmt die Bundesregierung zur Verhin-
derung dieser Sperrandrohungen?

12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen ver-
braucherunfreundliche Praktiken wie kostenpflichtige Telefonwarteschlei-
fen, automatisierte Beschwerdeverfahren, aggressive Mahnverfahren und
Falschauskünfte von Energieunternehmen, denen sich Verbraucherinnen
und Verbraucher immer wieder ausgesetzt sehen, vorzugehen?

13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über eine kostenlose
jährliche Auskunft hinausgehend, um Verbraucherinnen und Verbraucher
vor unkontrollierten Bewertungen ihrer Kundendaten durch Energieversor-
gungsunternehmen und Auskunfteien zu schützen und das informationelle
Selbstbestimmungsrecht zu stärken?

14. Durch welche Maßnahmen in der Messzugangsverordnung (MessZV) stellt
die Bundesregierung sicher, dass die Daten der Messung in einem einheit-
lichen, genormten Format zur Verfügung gestellt werden, so dass die Ver-
braucherinnen und Verbraucher bei der Auswertung und Verwendung ihrer
Messdaten z. B. für eine weiterführende Energieberatung nicht an den
jeweiligen Messstellenbetreiber gebunden sind?

15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einem Wechsel des Mess-
stellenbetreibers keine übermäßigen bürokratischen Hürden für die Ver-
braucherinnen und Verbraucher entstehen, bestehende bürokratische Hür-
den abgebaut und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher
durch entsprechende Regelungen in der Messzugangsverordnung gewähr-
leistet werden?

16. Welche rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung aus den verstärkt auftretenden Schönfärbereien mit einem an-
geblichen ökologischen Engagement deutscher Energieunternehmen, soge-
nanntes Greenwashing?

17. Welche Verhaltenskodizes und Initiativen der Wirtschaft gegen unfaire
Geschäftspraktiken sind der Bundesregierung bekannt, und an welchen ist
die Bundesregierung beteiligt worden?

18. Wie und durch wen erfolgt eine Evaluierung von verbraucherrelevanten
Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz der bestehenden Klage-
rechte von Verbraucherverbänden und Verbraucherinitiativen bei unfairen
Geschäftspraktiken?

Berlin, den 30. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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