BT-Drucksache 16/9368

1. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/8416- zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - 16/5807 - Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) 2. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - 16/5807 - Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Vom 29. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9368
16. Wahlperiode 29. 05. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk,
Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8416 –

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/5807 –

Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

2. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/5807 –

Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

A. Problem

Mit dem Bericht auf Drucksache 16/5807 kommt die Bundesregierung ihrer
Verpflichtung aus Artikel 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) nach, wonach
regelmäßig Berichte über die zur Durchführung des Übereinkommens getroffe-
nen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen und
die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen sind.

Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/8416 nimmt
auf diese Berichterstattung Bezug und enthält einen Katalog weiter Forderungen
zu gleichstellungspolitischen Maßnahmen.
B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/5807:

Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/8416 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/9368 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/8416.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9368

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/5807

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/8416 abzulehnen.

Berlin, den 26. Mai 2008

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Dabei sei in Deutschland die geschlechtsspezifische Arbeits-
teilung in der Familie und im Erwerbsleben als Ursache für

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 62. Sitzung am 7. Mai 2008
viele Ungleichbehandlungen eine durchgängige Herausfor-
derung. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für Frauen und Männer sei heute das zentrale gleich-
stellungspolitische Anliegen. Ohne eine Neuausrichtung der

mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der Mehrheit der Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. sowie eines
Drucksache 16/9368 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Renate Gradistanac, Ina Lenke, Jörn
Wunderlich und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung der Vorlagen

Die Vorlagen auf den Drucksachen 16/5807 und 16/8416
wurden in der 149. Sitzung des Deutschen Bundestages am
7. März 2008 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Innen-
ausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales, dem Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Entschließungsantrag auf Drucksache 16/8416

Der Entschließungsantrag nimmt Bezug auf den Bericht der
Bundesregierung auf Drucksache 16/5807 und hebt hervor,
die im CEDAW-Bericht festgestellten Nachteile für Frauen
in Deutschland seien zahlreich und schwerwiegend. Der An-
trag enthält sodann einen Katalog mit Forderungen zu weite-
ren Maßnahmen im Bereich von Erwerbstätigkeit und Ver-
einbarkeit von Familie und Erwerbsleben, zur Umsetzung
der Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip im öffentlichen
Dienstrecht, zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
und Familienfreundlichkeit in den Streitkräften, zur Finan-
zierung von Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie zur
Förderung von Frauen und Mädchen mit Migrationshinter-
grund.

2. Unterrichtung auf Drucksache 16/5807

Die Bundesrepublik Deutschland hat im April 1985 das
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezem-
ber 1979 ratifiziert. Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens
sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Generalsekretär
der Vereinten Nationen zur Beratung durch einen Ausschuss
mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die zur Durch-
führung des Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-,
Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen und die
diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Bei dem vorliegen-
den Bericht handelt es sich um den Sechsten Staatenbericht
der Bundesrepublik Deutschland; dem waren Berichte in den
Jahren 1988 (Erster Bericht), 1996 (Zweiter und Dritter
Bericht), 1998 (Vierter Bericht) und 2002 (Fünfter Bericht)
vorausgegangen.

In ihrem Bericht legt die Bundesregierung einleitend dar,
Ziel ihrer Gleichstellungspolitik sei es, gleiche Chancen für
Frauen und Männer in allen Lebensbereichen herzustellen.

Rahmenbedingungen sei Gleichstellung nicht durchsetzbar.
Als weitere Ziele werden sodann die Erweiterung der Er-
werbsmöglichkeiten für Frauen, die Förderung von Frauen
und Kindern mit Migrationshintergrund, die Information
und Begleitung von Schwangeren sowie der Schutz von
Frauen vor Gewalt hervorgehoben.

Im zweiten Abschnitt des Berichts legt die Bundesregie-
rung sodann die seit dem Fünften Staatenbericht von 2002
ergriffenen gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen zur
Umsetzung des Übereinkommens im Einzelnen dar. Die
gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Bundesländer
werden in einem Anhang aufgelistet. Teil B des Berichts
enthält schließlich die Stellungnahme der Bundesregierung
zu den abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Aus-
schusses zum Fünften Staatenbericht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Entschließungsantrag auf Drucksache 16/8416

Der Innenausschuss hat in seiner 67. Sitzung am 7. Mai
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Entschließungsantrags
empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 7. Mai
2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung des Entschließungsantrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 86. Sit-
zung am 7. Mai 2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Entschließungsantrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 59. Sitzung am 7. Mai 2008 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Entschließungsantrags
empfohlen.
geschlechtsspezifischen Verantwortlichkeiten in Familie und
Beruf und ohne das Bereitstellen der hierfür erforderlichen

Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des
Entschließungsantrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9368

2. Unterrichtung auf Drucksache 16/5807

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe sowie der Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben
jeweils in ihren Sitzungen am 7. Mai 2008 die Kenntnis-
nahme der Unterrichtung empfohlen.

IV. Inhalt der Beratung im federführenden
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend

Der Ausschuss hat die Vorlagen in seiner 55. Sitzung am
7. Mai 2008 beraten. In Kenntnis der Unterrichtung auf
Drucksache 16/5807 empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Entschließungsantrags.

In der Ausschussberatung erläuterte die Fraktion der
CDU/CSU, Schwerpunkte des CEDAW-Berichts seien zum
einen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen
Frauen und zum anderen die Gleichstellung von Frauen auf
dem Arbeitsmarkt. Da in der Ausschusssitzung die Be-
kämpfung von Gewalt gegen Frauen bereits ausführlich be-
raten worden war, konzentrierte die Vertreterin der Fraktion
der CDU/CSU ihre Ausführungen sodann auf die Proble-
matik der Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Hierzu habe der Deutsche Bundestag bereits im Januar den
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/4558 mit einem umfangreichen Maß-
nahmenpaket angenommen. Nach wie vor sei es ein wichti-
ges Ziel, die Erwerbstätigenquote von Frauen zu steigern.
Diese habe im Jahr 2005 bei 59,3 Prozent gelegen, weshalb
man auf einem guten Weg sei, die Vorgabe des Europäi-
schen Rates von Lissabon umzusetzen, bis zum Jahr 2010
eine Frauenerwerbstätigenquote von mindestens 60 Prozent
zu erreichen. Aus dem europäischen Raum werde Deutsch-
land aber immer wieder der hohe Anteil von Frauen in Teil-
zeitbeschäftigung entgegengehalten. In diesem Zusammen-
hang müsse man allerdings auch berücksichtigen, dass die
wirtschaftliche Situation in den europäischen Staaten sehr
unterschiedlich sei. Inwieweit man den Anteil der teilzeit-
beschäftigten Frauen zugunsten einer Vollzeitbeschäftigung
steigern könne, müsse mit den jeweiligen Frauen und Män-
nern, Müttern und Vätern gemeinsam betrachtet werden.
Ein wichtiger Punkt sei hierbei das Elterngeld, um das
Deutschland auch in der internationalen Diskussion viel-
fach beneidet werde, insbesondere im Hinblick auf die Er-
folge mit den sog. Vätermonaten.

Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU führte weiterhin
aus, der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP enthalte
viele richtige Ansätze, bleibe jedoch insgesamt zu vage. Die
einzig konkrete Forderung beziehe sich auf die Lohnsteuer-
klasse V. Soweit der Entschließungsantrags weiterhin forde-
re, Stereotypen bei Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
zu bekämpfen, sei darauf hinzuweisen, dass in dem soeben
dargestellten Bericht der Bundesregierung allein zwölf
konkrete Maßnahmen aufgezählt seien, mit denen solchen

hebung zur Einkommensungleichheit zwischen Frauen und
Männern und deren Ursachen. Über dieses Stadium sei man
indes bereits hinaus; hierzu lägen zahlreiche nationale und
internationale Untersuchungen vor. Deshalb sei es nunmehr
erforderlich, auch im Bundestag konkrete Maßnahmen zu
beschließen, um diesem wirklich skandalösen Unterschied
entgegenzutreten. Die entscheidenden Ursachen lägen in der
Berufswahl, in der Karriereförderung und im rollenspezifi-
schen Verhalten. Jetzt komme es darauf an, entsprechende
Instrumente zu formulieren und durchzusetzen. Zu kritisie-
ren sei auch, dass im Entschließungsantrag der Fraktion der
FDP die Unternehmen nicht speziell angesprochen würden,
denn sie trügen in dem gesamten Bereich eine erhebliche
Verantwortung. Auch der Forderung, die Teilzeitbeschäfti-
gung von Männern zu fördern, könne die Fraktion der CDU/
CSU nicht zustimmen, denn es sei nicht unbedingt anzustre-
ben, Männer in diese Beschäftigungsform zu drängen.

Die Fraktion der FDP erwiderte, aus dem Bericht der Bun-
desregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz ergebe sich,
dass in den Behörden des Bundes die Möglichkeit der Teil-
zeitbeschäftigung als Hilfe zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf nahezu ausschließlich von Frauen in Anspruch ge-
nommen werde und dies mit steigender Tendenz. Es sollte
deshalb insbesondere bei langjährigen Beschäftigungsver-
hältnissen mit tatsächlicher oder faktischer Unkündbarkeit
verstärkt auch Männern das Angebot gemacht werden, für
einen gewissen Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten. Es sei davon
auszugehen, dass es auch in der Wirtschaft bei den Einstel-
lungen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen würde,
wenn mehr Männer aus Gründen von Familienpflichten in
Teilzeit gingen. Wenn bekannt sei, dass nicht immer nur
Frauen diese Möglichkeit in Anspruch nähmen, werde es
insoweit auch nicht mehr zu geschlechtsspezifischen Be-
nachteiligungen kommen. Dies wäre ein großer Schritt hin
zu mehr Gleichberechtigung und zu besseren Karrieremög-
lichkeiten für Frauen. Es werde immer wieder betont, dass
teilzeitbeschäftigte Frauen, die Familie und Beruf vereinbar-
ten, dabei ihre organisatorischen Fähigkeiten entwickelten
und auch bessere Einblicke in das soziale Leben gewännen.
Diese Erfahrungen sollten auch Männern zugute kommen,
denn sie würden im Beruf, beispielsweise bei der Personal-
planung und -gewinnung, ebenfalls benötigt.

Die Fraktion der FDP kritisierte weiterhin, für Soldatinnen sei
es praktisch unmöglich, Dienst und Familie miteinander zu
vereinbaren. Hier müssten die Bundesregierung und die sie
unterstützenden Fraktionen konkrete Lösungsmöglichkeiten
aufzeigen. Auch das Problem der Lohnsteuerklasse V sei
noch immer nicht geregelt. Es sei zu begrüßen, dass hierzu
im Jahressteuergesetz 2009 ein neuer Anlauf genommen wer-
de. Die Fraktion der FDP werde diese Vorschläge prüfen und
auch unterstützen, sofern nicht wieder durchgreifende daten-
schutzrechtliche oder andere Bedenken entgegenstünden.

Die Fraktion der SPD begrüßte den CEDAW-Bericht der
Bundesregierung als eine umfassende Standpunktbestim-
mung zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen. Der
alle vier Jahre vorzulegende Bericht zeige auf, welche struk-
turellen Verbesserungen bereits umgesetzt und welche noch
erforderlich seien. Er beziehe sich schwerpunktmäßig auf
die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, auf
Stereotypen entgegengetreten werden solle. Eine weitere
Forderung des Entschließungsantrag sei eine umfassende Er-

die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und enthalte auch
Aussagen zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In

regierung ausführlich die Einführung des Elterngeldes; indes
gingen die Meinungen auseinander, inwieweit diese und auch
andere familienpolitische Maßnahmen tatsächlich sozial ge-
recht seien. Bereits in seinen Anmerkungen zum Fünften
Staatenbericht habe der CEDAW-Ausschuss Besorgnis über
das hohe Maß von Langzeitarbeitslosen unter den Frauen ge-
äußert. Angesichts der wachsenden Zahl der Frauen in Teil-
zeitbeschäftigung oder in gering qualifizierten Arbeitsver-
hältnissen habe der Ausschuss schon damals gefordert, die
Anstrengungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen
am Arbeitsmarkt einschließlich ihres Zugangs zu Vollzeitbe-
schäftigung zu verstärken. Es sei jedoch das genaue Gegenteil
geschehen. Der Niedriglohnbereich werde zu 68 Prozent von
Frauen besetzt. Ebenso sei im Berichtszeitraum die Teilzeit-
beschäftigung gestiegen und Arbeitsplätze seien auf Kosten
der Existenzsicherung der betroffenen Frauen zerstückelt
worden. Die Entgeltdiskriminierung erreiche mit 22 Prozent
ein europäisches Rekordniveau.

Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP wiederum
benenne eine Reihe gleichstellungspolitischer Defizite und

sie mit einer Teilzeitbeschäftigung ihre Existenz nicht
sichern könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wies weiter darauf hin, dass Deutschland bei der Lohn-
ungleichheit im europäischen Vergleich nahezu den letzten
Platz einnehme. Die Differenz betrage im Durchschnitt der
EU 15 Prozent, in Deutschland jedoch 22 Prozent und habe
sich gegenüber den letzten Jahren sogar noch etwas erhöht.
In diesem extremen Lohngefälle liege ein Verstoß gegen das
Grundgesetz, zumindest aber gegen das Allgemeine Gleich-
behandlungsgesetz. Während der Reise nach Kanada sei eine
Delegation dieses Ausschusses auch über die dort bestehen-
den Regelungen informiert worden, insbesondere über den
Pay Equity Act des Bundesstaates Ontario, der sowohl für
den öffentlichen Dienst als auch für die Privatwirtschaft
gelte. Hier bestehe auch in Deutschland Handlungsbedarf.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP schließlich
analysiere aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die bestehenden Schwierigkeiten gerade im Be-
reich der Erwerbsarbeit und beim Steuer- und Sozialrecht
richtig, allerdings folgten dieser richtigen Analyse keine ent-
sprechenden Forderungen.

Berlin, den 26. Mai 2008

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin
Drucksache 16/9368 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

diesem Zusammenhang begrüßte die Vertreterin der Fraktion
der SPD die Ausführungen der Fraktion der FDP zum
Thema Väter und Teilzeit. Es sei ein guter Ansatz, junge
Männer zu motivieren, ihre Lebenszeit auch für Familienar-
beit zu nutzen, um die daraus gewonnenen Kompetenzen
dann auch im Beruf einzusetzen. Zum Thema Gewalt gegen
Frauen betonte die Vertreterin der Fraktion der SPD die be-
sondere Schutzbedürftigkeit von Migrantinnen und wandte
sich in diesem Zusammenhang gegen Bestrebungen, Ver-
schlechterungen beim eigenständigen Aufenthaltsrecht aus-
ländischer Ehegattinnen herbeizuführen. Sie wies schließ-
lich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hin und
regte eine Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten dieses
Gesetzes an.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, der vorliegende Be-
richt der Bundesregierung mache deutlich, dass in Deutsch-
land im Grunde so gut wie keine Gleichstellungspolitik mehr
stattfinde. Dies zeige sich insbesondere beim Thema Er-
werbsarbeit. In diesem Zusammenhang lobe die Bundes-

fordere die Bundesregierung auf, entsprechend aktiv zu wer-
den. Die Forderung zur Lohnsteuerklasse V teile auch die
Fraktion DIE LINKE. Zu kritisieren sei jedoch, dass der Ent-
schließungsantrag zwar Ausführungen über die Gleichstel-
lungsorientierung im öffentlichen Dienst enthalte, nicht je-
doch im Hinblick auf die Privatwirtschaft.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte eben-
falls ihre Besorgnis über Bestrebungen, die Frist für das
eigenständige Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner zu
verlängern. Weiterhin hielt es die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für besorgniserregend, dass nach dem Be-
richt der Bundesregierung zwar eine steigende Erwerbsquote
von Frauen zu verzeichnen sei, diese aber mit einem sinken-
den Arbeitsvolumen einhergehe. Nach den neuesten Zahlen
werde inzwischen jede zweite Ehe geschieden und soeben
sei durch die Novelle des Unterhaltsrechts auch der An-
spruch auf nachehelichen Unterhalt verkürzt worden. Es
müsse deshalb allen Frauen deutlich gemacht werden, dass

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