BT-Drucksache 16/9264

Europäisches Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger

Vom 13. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9264
16. Wahlperiode 13. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Peter Hettlich,
Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Europäisches Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger

Mit der Tötung von nicht reinerbigen Jungtieren der Sibirischen Tigerkatze „Ko-
lina“ im Magdeburger Zoologischen Garten geriet das Europäische Erhaltungs-
zuchtprogramm für Sibirische Tiger in den Blick der Öffentlichkeit. Zweck,
Aufgaben und Finanzierung dieses Programms sind weitgehend unbekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welches sind die Aufgaben der Londoner Koordinierungsstelle des Euro-
päischen Erhaltungszuchtprogramms für Sibirische Tiger?

b) Welche Laufzeit hat es?

c) Wer ist Träger des Programms?

d) Wer finanziert es?

2. Welche inhaltlichen Bestimmungen für die Zucht des Sibirischen Tigers sind
im Europäischen Erhaltungszuchtprogramm getroffen worden?

3. Worin liegt der Wert der Zucht reinerbiger Sibirischer Tiger in Hinblick auf
die Tatsache, dass gezüchtete Sibirische Tiger nicht ausgewildert werden
können?

4. a) Schreibt das Erhaltungszuchtprogramm die Tötung nicht reinerbiger
Jungtiere vor?

b) Schreibt das Zuchtprogramm die Tötung des jetzt als nicht reinerbig
deklarierten Katers „Taskan“ vor?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, welches Schicksal den 31 Tigern
beschieden ist, die durch Erbgutuntersuchungen im Rahmen des Euro-
päischen Erhaltungszuchtprogramms als nicht reinerbig identifiziert
wurden?

5. Welche möglichen ethologischen Folgen hat die Wegnahme und Tötung der
Jungtiere für das Muttertier und hinsichtlich deren Umgangs mit späterem

Nachwuchs?

6. Wie viele Tiere in wie vielen Zoologischen Gärten sind für das Europäische
Erhaltungszuchtprogramm für Sibirische Tiger registriert?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Jung- bzw. Alttiere, die von der
Londoner Koordinierungsstelle als nicht reinerbig identifiziert wurden, getö-
tet wurden?

Drucksache 16/9264 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Sind nach Auffassung der Bundesregierung mit den Optionen „Abgabe an
einen Zirkus“ bzw. „Abgabe an dubiose Händler“, die der Magdeburger
Zoo ablehnte, alle in Frage kommenden Möglichkeiten geprüft, die ein Wei-
terleben der Jungtiere ermöglicht hätten, und wenn nein, welche Alterna-
tiven sieht sie?

9. Wie bewertet die Bundesregierung unter Beachtung des § 1 des Bundestier-
schutzgesetzes die Tötung der Jungtiere im Magdeburger Zoo?

10. Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Nichterreichung von
Zuchtzielen ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung von gesunden Jungtie-
ren sein?

11. Wer ist berechtigt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Tötung gesunder
Jungtiere anzuordnen, und wer tat dies nach Kenntnis der Bundesregierung
im vorliegenden Fall?

12. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Zoologischen Gartens
Magdeburg, der die Notwendigkeit der Tötung der gesunden, aber nicht
reinerbigen Jungtiere damit begründete, dass die Erhaltung der bedroh-
ten Tierarten und der biologischen Vielfalt und die Zurschaustellung
wild lebender Tiere zu ihren hauptsächlichsten Aufgaben gehöre (Arti-
kel 3 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates der Europäischen Union vom
29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos)?

b) Untersagt diese Richtlinie die Haltung nicht reinerbiger Wildtiere in
Zoologischen Gärten bzw. schreibt sie deren Tötung vor?

13. Unterstützt die Bundesregierung den Erhalt des Lebensraums des Sibiri-
schen Tigers, und wenn ja, wie?

Berlin, den 13. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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