BT-Drucksache 16/9233

Einmalige Erlaubnis für den Import von Elfenbein in die Volksrepublik China

Vom 20. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9233
16. Wahlperiode 20. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einmalige Erlaubnis für den Import von Elfenbein in die Volksrepublik China

Da der Handel mit Elfenbein in vielen Ländern zur dramatischen Dezimierung
der Elefantenbestände geführt hat, wurde der kommerzielle internationale Han-
del mit Elfenbein 1989, durch Aufnahme des Afrikanischen Elefanten in den
Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), verboten. In
der Konsequenz sank der Elfenbeinpreis vorerst schlagartig um 90 Prozent und
die Wilderei ging in vielen Ländern massiv zurück.

Bereits 1997 wurden die Elefantenbestände Simbabwes, Botswanas und Nami-
bias jedoch in Anhang II herabgestuft und damit diesen Ländern die Möglich-
keit eröffnet, partielle Handelsgenehmigungen zu beantragen. 1999 erfolgte
erstmals der Verkauf von knapp 50 Tonnen Elfenbein aus Simbabwe, Namibia
und Botswana.

Im Juni 2007 bewilligte der Ständige Ausschuss der CITES den Ländern Bots-
wana, Namibia und Südafrika den einmaligen Handel von 60 Tonnen Elfen-
bein, der ihnen 2002 bereits unter Vorbehalt zugesagt worden war, endgültig.
Zudem genehmigte die 14. CITES-Konferenz den einmaligen Verkauf des ge-
samten bis zum 31. Januar 2007 registrierten Elfenbeinlagerbestandes in Bots-
wana, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Die Gesamtmenge des bewilligten
Elfenbeins ist bis heute nicht bekannt. Danach soll mindestens neun Jahre lang
kein weiterer internationaler Handel mit Elfenbein möglich sein. Allerdings
führten in der Vergangenheit selbst partielle Handelsgenehmigungen für Elfen-
bein stets zum Wiederaufleben der Wilderei und inzwischen werden jedes Jahr
wieder etwa 20 000 Afrikanische und einige hundert Asiatische Elefanten für
den illegalen Elfenbeinhandel gewildert.

Als Abnehmer für künftige Elfenbeinlieferungen haben sich Japan und China
beworben. Bislang ist nur Japan als Absatzmarkt durch das CITES legitimiert,
da China wegen massiver Vollzugsprobleme bei der Verhinderung illegalen
Elfenbeinhandels die geforderten Kriterien nicht erfüllt.

Bei der letzten Abstimmung über seine Anerkennung als Importland für Elfen-

bein im Juni 2007 erhielt China eine Absage durch den Ständigen Ausschuss
von CITES; die nächste Abstimmung findet im Rahmen der Sitzung des Stän-
digen Ausschusses vom 14. bis 18. Juli 2008 statt.

Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung wird der Bericht des CITES-Se-
kretariats bilden, in dem neben eigenen Erkenntnissen auch Eingaben Dritter
berücksichtigt werden. Im Anschluss an eine viertägige Chinareise im Oktober

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2007 fertigte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit (BMU) ein Dokument an, welches dessen Eindrücke der Reise bezüg-
lich des dortigen Elfenbeinmarktes wiedergibt. Eine Einbringung des Doku-
ments als gemeinsames EU-Papier beim CITES-Sekretariat wurde allerdings
von der EU abgelehnt. Am 19. Januar 2008 reichte das BMU das Papier beim
CITES-Sekretariat ein.

Eine Legalisierung des Elfenbeinhandels in China gilt, selbst wenn dies nur
einmalig erfolgt, als höchst bedenklich, da China weltweit als größter Markt für
illegales Elfenbein gilt und eine Legalisierung als Deckmantel des illegalen
Handels und Schmuggels von Elfenbein dienen und somit zu einer weiteren
Eskalation der Wilderei in Afrika beitragen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Derzeitige Situation: Elfenbeinhandel und Wilderei

1. a) Wie bewertet die Bundesregierung die partiellen CITES-Handelserlaub-
nisse mit Elfenbein, hinsichtlich der Verschleierung des illegalen Handels
bzw. der Förderung der Wilderei?

b) Welche Möglichkeiten sieht sie, Wilderei und Schmuggel vorzubeugen?

2. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bislang von CITES zur Kontrolle
der Wilderei und des Elfenbeinschmuggels eingesetzten Systeme MIKE
und ETIS?

b) Wer finanziert diese Kontrollsysteme derzeit?

c) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur
weiteren Finanzierung dieser Kontrollmechanismen nach Ablauf des der-
zeitigen Finanzierungsprogramms?

d) Inwieweit lässt die Auswahl der MIKE-Untersuchungsgebiete, die teils
erst Jahre nach der partiellen Freigabe des Elfenbeinhandels einbezogen
wurden, überhaupt eine Aussage über die Entwicklungen der Wilderei
zu?

e) Inwieweit ist die stichpunktartige Auswahl der unter MIKE beobachteten
Elefantenpopulationen, die teils in geschützten Nationalparks leben, re-
präsentativ?

f) Berücksichtigt ETIS neben offiziellen Angaben von Regierungen zu
Elfenbeinbeschlagnahmen auch andere Quellen wie Zeitungsberichte und
Informationen von Organisationen?

g) Welche Möglichkeiten von Verbesserungen oder Alternativen zu MIKE
und ETIS sieht die Bundesregierung; welche Anstrengungen unterstützt
oder fördert sie?

3. Von wem wird wie überprüft, dass die Gewinne aus den Verkäufen der vor-
handenen Elfenbeinbestände nur zum Schutz der Elefanten und für Entwick-
lungsprogramme zugunsten der Bevölkerung in den Elefantengebieten oder
den Nachbarregionen verwendet werden?

4. Wofür genau wurden die Erlöse aus dem Elfenbeinverlauf von 1999 in Bots-
wana, Simbabwe und Namibia eingesetzt?

Anerkennung Chinas als Importland für Elfenbein

5. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen
Anerkennung Chinas als Elfenbein-Importland durch den Ständigen Aus-

schuss der CITES (14. bis 18. Juli 2008) ein, und von welchen Kriterien
macht sie ihre Bewertung abhängig?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9233

6. Welchen Inhalt hat das vom BMU verfasste Dokument COM 42/8/2, das
das BMU am 14. Dezember in Brüssel vorgestellt und am 19. Januar 2008
beim CITES-Sekretariat eingereicht hat?

7. Woran bzw. an welchen Ländern scheiterte die Einbringung des Doku-
ments als gemeinsames EU-Dokument beim CITES-Sekretariat?

8. Wurden neben den Erfahrungen der viertägigen Chinareise im Oktober
2007 in Begleitung chinesischer Behördenvertreter auch andere Informa-
tionsquellen und Kriterien zur Erstellung des Dokuments herangezogen,
und wenn ja, welche?

9. Wurden auch Meinungen und Erfahrungen von dem Elfenbeinhandel eher
kritisch gegenüberstehenden Organisationen eingeholt, und wenn ja, von
welchen Organisationen?

10. Worauf begründet sich angesichts der Rolle Chinas als weltgrößtem Elfen-
bein-Schwarzmarkt das im genannten Dokument geäußerte Bedauern, dass
es nicht möglich war, China und Japan gleichzeitig als Handelspartner an-
erkennen zu lassen?

11. Auf welche Quellen oder Erkenntnisse stützt sich der Hinweis in Punkt 3.1.
des Dokuments COM 42/8/2, in China sei seit 2005 ein Rückgang beim
Handel mit illegalem Elfenbein zu verzeichnen?

12. Wird die Bundesregierung auf dem kommenden Treffen des Ständigen
Ausschusses das beim CITES-Sekretariat am 19. Januar 2008 eingereichte
Dokument vorstellen und für eine Anerkennung Chinas werben?

13. Welche Haltung werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Euro-
päische Union bzw. andere EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung über
China als Elfenbein-Importland im Ständigen Ausschuss der CITES ein-
nehmen?

Berlin, den 20. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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