BT-Drucksache 16/9144

Einzelcharterabschiebungen vom Flughafen Frankfurt am Main

Vom 8. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9144
16. Wahlperiode 08. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen und der Fraktion DIE LINKE.

Einzelcharterabschiebungen vom Flughafen Frankfurt am Main

Im Rahmen der asylrechtskundigen Beratung am Flughafen Frankfurt am Main
haben dort tätige Rechtsanwälte festgestellt, dass zunehmend mehr Menschen
per Einzelcharter abgeschoben werden. Dabei handelt es sich sowohl um abge-
lehnte Flüchtlinge als auch um Abschiebungen im Rahmen von Zurückweisun-
gen beim Versuch der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

Bislang werden abzuschiebende Personen begleitet und unbegleitet in normale
Passagierflugzeuge gesetzt. Mehr und mehr wird der Einsatz von Charterflügen
zur Abschiebung von ganzen Gruppen von Flüchtlingen, auch gemeinsam mit
anderen EU-Staaten zur gängigen Praxis. Ein Flugzeug zur Abschiebung einer
einzigen Person zu chartern, wäre hingegen eine neue Entwicklung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden seit 2005 Charterflüge zur Abschiebung von
Gruppen von ausreisepflichtigen Personen eingesetzt, und an wie vielen
davon waren auch andere EU-Staaten beteiligt (bitte nach Jahr und Zielland
differenzieren)?

2. Seit wann werden Einzelcharter zum Zwecke der Abschiebung eingesetzt
(bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?

3. Wie viele Einzelcharterabschiebungen wurden bislang durchgeführt (bitte
trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?

4. In welche Zielstaaten erfolgten diese Einzelcharterabschiebungen bzw. -zu-
rückweisungen (bitte trennen nach Abschiebungen und Zurückweisungen)?

5. Findet diese Praxis auch in Fällen von Abschiebungen bzw. Überstellungen
nach der Dublin-II-Verordnung statt, und in welche Dublin-Staaten?

6. Von welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland aus werden der-
artige Einzelcharterabschiebungen durchgeführt (bitte trennen nach Ab-
schiebungen und Zurückweisungen)?

7. In welchen Fallkonstellationen werden Einzelcharterabschiebungen bzw.
-zurückweisungen durchgeführt?
a) Setzt dies ein bestimmtes Verhaltensmuster der Betroffenen voraus, und
wenn ja, welches?

b) Gibt es Handlungsanweisungen hierzu an die Bundespolizei, und wenn
ja, welche?

8. Welche Kosten entstehen durch die Einzelcharterabschiebungen bzw. -zu-
rückweisungen?

Drucksache 16/9144 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
a) Wie setzen sich diese zusammen, und wie hoch sind die durchschnitt-
lichen Kosten einer Einzelcharterabschiebung?

b) Wer trägt diese Kosten?

c) Werden zur Erstattung dieser Kosten EU-Mittel verwendet, und wenn ja,
aus welchen Haushaltstiteln bzw. Fördertöpfen?

9. Finden die Einzelcharterabschiebungen (inkl. Zurückweisungen) in Be-
gleitung statt?

a) Wenn ja, wie viele Personen begleiten diese Abschiebungen, und wie
setzen sich diese Begleitgruppen zusammen?

b) Befinden sich unter den Begleitern auch Ärzte, welche besondere Qua-
lifikation haben diese Ärzte?

c) Werden dabei Ärzte eingesetzt, die zuvor bereits die Flugtauglichkeit
der Abzuschiebenden festgestellt haben?

d) In welcher Höhe werden solche Begleitdienste bei Abschiebecharter-
flügen honoriert?

10. Bei welchen Fluggesellschaften oder -eignern werden die Flugzeuge ge-
chartert (bitte auflisten und die Länder angeben, in denen die Fluggesell-
schaften ihren Hauptsitz haben)?

Berlin, den 7. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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