BT-Drucksache 16/9134

Auswirkungen der B 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Nachfrage zu Bundestagsdrucksachen 16/8808, 16/8987)

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9134
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Sevim Dag˘delen, Lutz Heilmann,
Dorothee Menzner, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der B 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksachen 16/8808, 16/8987).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung die vom Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vorgeschlagene Alternativroute „Lippeumgehung“ (mit Anbindung der
neuen Rheinbrücke an die B 8 wie Planung B 58 neu und Weiterführung über
B8, K12 über Nordrand der Gemeinde Friedrichsfeld und durch den Gewer-
bepark Bucholtwelmen zur A 3) bekannt?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Alternative, und wurde sie
in den Abwägungsprozess einbezogen?

Wenn nein, was spricht dagegen, diese Alternative im weiteren Verfahren zu
prüfen bzw. berücksichtigen?

2. Gesetzt den Fall, die vorgeschlagene Alternative würde umgesetzt werden,
ergäbe sich daraus eine Kostenersparnis?

Wenn ja, wie hoch wäre diese im Vergleich zu einem Neubau der B 58 neu?

Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Bürgerinitiative
von gravierenden Einsparungen spricht?

3. Trifft es zu, dass es bei der Realisierung des Vorhabens Nr. NW 5512 aus dem
Bundesverkehrswegeplan in erster Linie um den Ausbau der Bundesstraße 58
neu geht und nicht um die „Südumgehung Wesel“?

4. Wo genau prognostiziert die Bundesregierung die auf 0,5 km bemessene
Zunahme an Verkehrsmengen (Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage)?

5. Auf welches Gutachten bezieht sich die Bundesregierung im Satz 2 der Ant-
wort auf die Fragen 2 und 3?

Kann das Gutachten von jedermann eingesehen werden?

Wenn ja, wo?

Wenn nein, warum nicht?
6. Warum spricht die Bundesregierung von einer Ortsumfahrung, wenn es tat-
sächlich um eine Verlagerung des innerörtlichen Verkehrs geht?

7. Welche konkreten Maßnahmen sind für den Lärmschutz vorgesehen, und
welche Kosten entstehen daraus bzw. sind eingeplant?

Drucksache 16/9134 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, auf welcher Länge und
in welchem Umfang der Baugrund

a) ausgetauscht bzw.
b) verbessert werden muss bzw.
c) tragfähig ist?

9. Warum muss der Baugrund ausgetauscht bzw. verbessert werden?

Durch welche Materialien soll der Baugrund ausgetauscht bzw. verbessert
werden?

Welche Kosten entstehen dadurch insgesamt?

Berlin, den 5. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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