BT-Drucksache 16/9102

Die Gefangenschaft von Delfinen unverzüglich beenden

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9102
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Antrag
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken,
Cornelia Behm, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Gefangenschaft von Delfinen unverzüglich beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

– dass das Internationale Jahr des Delfins 2007 aufgrund der Dringlichkeit
des Delfinschutzes um weitere 12 Monate verlängert wurde;

– dass die Bundesregierung von jeglicher Unterstützung der Einrichtung
und des Betriebes von Delfintherapiezentren in Deutschland absieht;

– dass sich die Bundesregierung aus Sicht des Arten- und Tierschutzes
grundsätzlich für die Verwendung von Therapieformen ausspricht, die
ohne eine Entnahme wild lebender Tiere aus der Natur auskommen und

– den Beschluss des Abkommens zur Erhaltung von Walen und Delfinen im
Mittelmeer und im Schwarzen Meer (ACCOBAMS) vom Oktober 2007,
keine Einfuhrgenehmigung für in freier Wildbahn gefangene Delfine zu
erteilen, und auf die Risiken der Delfintherapie aber auch der Haltung von
Walen und Delfinen in Gefangenschaft in der Öffentlichkeit und innerhalb
der öffentlichen Behörden hinzuweisen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich im Rahmen des Internationalen Jahres des Delfins engagiert für den
Delfin- und Walschutz einzusetzen. Dies beinhaltet neben der Ausweisung
und dem Management von Schutzgebieten auch die Einführung von
rechtsverbindlichen Regelungen in der Fischerei und zur Reduktion von
Lärmemissionen im Meer zum Schutz der Delfine und Wale sowie eine
umfassende Aufklärung der Bevölkerung und der Entscheidungsträger
über die Gefährdung von Delfinen und Walen;

– sich öffentlich deutlich gegen die Haltung von Walen und von Delfinen in
Gefangenschaft auszusprechen und über die Risiken der Delfintherapie

umfassend zu informieren;

– sich auf europäischer und internationaler Ebene aktiv gegen die illegale
Einfuhr von in freier Wildbahn gefangenen Delfinen und Walen (Cetacea)
einzusetzen;

– sich im Rahmen einer Novellierung des Tierschutzgesetzes für ein gene-
relles Haltungsverbot für solche wild lebenden Tierarten auszusprechen,

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die so hohe Ansprüche an die Haltung und Pflege stellen, dass sie grund-
sätzlich nur in Zoologischen Gärten oder in wissenschaftlichen Einrich-
tungen gehalten werden sollten. Dazu gehören auch die Waltiere (Ce-
tacea);

– bis zu einem generellen gesetzlichen Haltungsverbot von Waltieren, durch
eine Rechtsverordnung auf Grundlage der in § 13 Abs. 3 des Tierschutz-
gesetzes gegebenen Ermächtigung, das Halten und den Handel von Ce-
tacea sowie ihre Ein- und Ausfuhr innerhalb Deutschlands oder eines
Staates, der der Europäischen Union nicht angehört, zu verbieten;

– sich im Rahmen der EU engagiert für eine Verschärfung der EU-Verord-
nung (EG) Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 einzusetzen, um jeglichen
Import aller Cetacea in die Europäische Union zu untersagen;

– sich auch auf internationaler Ebene im Rahmen des Washingtoner Arten-
schutzabkommens für ein generelles Handelsverbot von Cetacea einzuset-
zen.

Berlin, den 7. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Delfine sind weltweit aus vielfältigen Ursachen in ihrem Bestand bedroht und
gehören daher zu den besonders geschützten Meeressäugetieren. Der Zustand
zahlreicher Populationen von Großen Tümmlern und von Weißwalen ist be-
denklich. Ihre Erhaltung ist gefährdet. Die Errichtung und der Ausbau von Del-
finarien sowie das zunehmende weltweite Angebot an Delfintherapien erhöhen
durch die notwendige Versorgung der Anlagen mit Delfinen und Walen den
Druck, wild gefangene Tiere weiterhin einzuführen. Da Cetacea hohe Anforde-
rungen an Transport, Unterbringung, Fütterung und Beschäftigung stellen, sind
diese intelligenten Meeressäuger in Gefangenschaft besonders schwer zu halten
und leiden unter den Bedingungen der Gefangenschaft.

In den 1990er Jahren wurde in Deutschland und Europa die Mehrzahl der Del-
finarien geschlossen. Aber seit Delfintherapien angeboten werden, nimmt das
Interesse an Delfinarien wieder zu. Dies hat zur Folge, dass der Aus- und Neu-
bau von Delfinarien wieder erwogen wird. So soll neben der Ausweitung des
Delfinariums in Nürnberg zum Zweck der Delfintherapie auch in der Gemeinde
Glowe auf Rügen ein so genanntes Delfintherapiezentrum eröffnet werden.

Gefahrenquellen für Delfine und Wale

Im Jahr 2007 hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) zusam-
men mit dem Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tier-
arten (CMS), dem Übereinkommen zur Erhaltung von Walen und Delfinen im
Mittelmeer und im Schwarzen Meer (ACCOBAMS) und dem Abkommen zur
Erhaltung von Kleinwalen in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) sowie zu-
sammen mit der Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS) das Interna-
tionale Jahr des Delfins ausgerufen, um auf die vielfachen Bedrohungen der
Delfine aufmerksam zu machen. Aufgrund der Dringlichkeit des Delfinschutzes
wurde das Internationale Jahr des Delfins um weitere 12 Monate verlängert. Als

Wanderer durch unsere Ozeane und Flüsse sind diese durch die unterschied-
lichsten Auswirkungen menschlichen Handelns bedroht. Fortwährend wachsen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9102

die Gefahren für die Meeressäuger: Vor allem durch den Beifang in Fischerei-
netzen verenden jährlich 300 000 Wale und Delfine qualvoll. Die Meeresver-
schmutzung, der Klimawandel und der damit einhergehende Verlust von
Lebensräumen sowie die gezielte Bejagung gefährden zudem die globalen Del-
finbestände. Andere Bedrohungen gehen unter anderem von Tätigkeiten aus, die
diese Tierarten verängstigen, vertreiben oder schädigen könnten, wie z. B. sog.
Lärmverschmutzung der Meere durch Schiffsverkehr, Windkraftanlagen, seis-
mische Studien und militärische Sonarsysteme. Zudem gefährdet die weltweite
Überfischung das Nahrungsangebot vieler Delfinarten.

Aber auch der Lebendfang von Delfinen bedroht aufgrund der gesteigerten
Nachfrage von Delfinarien die Delfin- und Walpopulationen. Der „Aktionsplan
für Wale und Delfine 2002–2010“ der Weltnaturschutzorganisation IUCN
erachtet den Wildfang von lebenden Delfinen als eine potentielle Bedrohung für
das Überleben wild lebender Kleinwalpopulationen. Die brutalen Treibjagden
auf Kleinwale in japanischen Gewässern versorgen gegenwärtig vor allem Del-
finarien im asiatischen und amerikanischen Raum. Trotz des Verbotes der
Einfuhr für vorwiegend kommerzielle Zwecke werden in kubanischen Gewäs-
sern gefangene Große Tümmler vor allem an Institutionen innerhalb der Euro-
päischen Union (Spanien) oder in der Karibik (Dominikanische Republik, Nie-
derländische Antillen) veräußert. Diese Importe wurden bereits von einigen
Ländern innerhalb der EU heftig kritisiert, vor allem da einige Delfine danach in
andere europäische Staaten weiter exportiert wurden, obwohl die betroffenen
Staaten derartige Einfuhranträge zunächst abgelehnt hatten. Jede Neuerrichtung
eines Delfinariums innerhalb der Europäischen Union, z. B. auf Rügen in
Deutschland, würde vor allem die Fangaktivitäten wild lebender Delfine in
kubanischen Gewässern fördern, selbst wenn zunächst Delfine importiert wer-
den könnten, die bereits in anderen europäischen Einrichtungen gehalten wer-
den. Experten der IUCN, der WDCS und des internationalen Wal- und Delfin-
schutz-Forums (WDSF) kritisieren die fortwährenden Fänge und die hohe
Anzahl an Exporten von Lebendtieren, die ohne abgesicherte wissenschaftliche
Erhebungen lokaler Delfinpopulationen durchgeführt wurden und werden.

Die immensen Verluste durch die unterschiedlichen Bedrohungen kann diese
Tiergruppe mit ihrer niedrigen Fortpflanzungsrate nicht dauerhaft ausgleichen.
Der Chinesische Flussdelfin (auch Jangtse-Delfin genannt) ist ein ausschließlich
im Jangtse beheimateter Flussdelfin, der bereits als ausgestorben gilt. Auch der
seltene La-Plata-Küstendelfin in Südamerika ist vom Aussterben bedroht.

Internationale Artenschutzbestimmungen

Der „Conservation Action Plan of the World’s Cetaceans 2002–2010“ der Welt-
naturschutzorganisation IUCN weist darauf hin, dass die fortwährenden Lebend-
entnahmen von Walen und Delfinen eine Gefahr für die Erhaltung der betroffe-
nen Populationen darstellen. Die internationale Staatengemeinschaft erkannte
die fatalen Folgen der Lebendfänge auf die wild lebenden Populationen. Folg-
lich wurde auf der Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES) 2002 mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung der inter-
nationale Handel für kommerzielle Zwecke verboten (Anhänge I und II).

Für eine Einfuhrgenehmigung von Cetacea in die Europäische Union ist der Ar-
tikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 die Rechts-
grundlage. Hiernach gilt, dass Delfine und Wale nicht für hauptsächlich kom-
merzielle Zwecke gehalten werden dürfen. Die Verordnung stellt weiterhin die
Forderung, dass der Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der
Population durch die Entnahme nicht beeinträchtigt werden darf. Die Tiere dür-
fen nur zu Zucht- und Fortpflanzungszwecken verwendet werden, die zur Erhal-

tung der betreffenden Art beitragen. Zudem wird eine Einfuhrgenehmigung er-
teilt, wenn die Tiere Forschungs- oder Bildungszwecken dienen, die den Schutz

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oder die Erhaltung der Art zum Ziel haben. Deutschland ist nur für die Erteilung
einer Einfuhrgenehmigung zuständig, wenn Cetacea aus einem Drittstaat über
Deutschland in die EU eingeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die
zuständige wissenschaftliche Behörde, das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Bei Importen aus anderen EU-Ländern kann Deutschland gemäß Artikel 11
Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 die in einem anderen Mitgliedstaat
erteilte Einfuhrgenehmigung nicht wieder aufheben. Der freie Warenverkehr
innerhalb der Europäischen Union erleichtert den Austausch von Cetacea-Indi-
viduen zwischen Anlagen in den unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten.

Zusätzlich verbietet das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen
wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom
19. September 1979 (sog. Berner Konvention) grundsätzlich jede Form
absichtlichen Fangens und Haltens der streng geschützten Großen Tümmler
(Tursiops truncatus) (Artikel 6 Buchstabe a). Dennoch sehen diese Regelwerke
Ausnahmegenehmigungen für den Import von Cetacea für besondere Zwecke
wie Forschung und Bildung sowie Bestandserneuerung vor.

Wale und Delfine in Gefangenschaft

Die Haltungsbedingungen von Cetacea in Gefangenschaft entsprechen nicht den
biologischen Bedürfnissen der Tiere. Delfine und Wale sind schon bei der Ge-
fangennahme und dem Transport erheblichem Stress ausgesetzt. Zudem exis-
tieren besonders bei der Haltung zahlreiche Probleme. Die Einrichtung der Ge-
hege und Becken kann in der Regel auch mit größtem Aufwand nicht an den Be-
wegungs-, Ruhe-, Schutz- und Ernährungsbedürfnissen sowie an den sonstigen
essenziellen Verhaltensweisen der Tiere ausgerichtet werden, die in Freiheit
große Distanzen zurücklegen, mit ihrem Orientierungssystem auf weitläufige
räumliche Bedingungen eingestellt sind und regelmäßig in große Tiefen ab-
tauchen. Laut Artikel 3 der EG-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom
29. März 1999 ist vorgesehen, dass die Bedingungen, unter denen Große Tümm-
ler gehalten werden, den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen dieser
Art Rechnung tragen müssen. Dazu gehören unter anderem eine artgerechte
Ausgestaltung der Gehege und ein gut durchdachtes Programm der tiermedizi-
nischen Vorbeugung und Behandlung sowie der Ernährung, damit die Tierhal-
tung stets hohen Anforderungen genügt.

Sowohl die Richtlinie 1999/22/EG als auch das Säugetiergutachten beinhalten
jedoch keine konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung von Gehegen zur
Haltung von Delfinen in Gefangenschaft. Diese Regelungen enthalten auch
keine spezifischen Anforderungen für Delfine, die zu Therapiezwecken einge-
setzt werden. In den USA zum Beispiel ist das Halten (Beckengröße, Wasser-
qualität) und Behandeln (Therapieintervalle, Therapielänge, Therapieinhalte
etc.) von Delfinen in Delfinarien oder sonstigen Einrichtungen durch den „Ani-
mal Welfare Act“ (1979) geregelt. Zudem wurde im Jahr 1995 in den USA ein
Gesetzentwurf zu Schwimmprogrammen (swim-with-the-dolphin-programs)
entwickelt, welcher jedoch noch nicht ratifiziert wurde.

Eine Nachzucht ist unter den nicht artgerechten Haltungsbedingungen nur äu-
ßerst selten erfolgreich. Das bestätigt auch die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Import von Wa-
len und Delfinen zu kommerziellen Zwecken in die Europäische Union und nach
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/1378). Somit wird immer noch eine
Vielzahl von Wildfängen in die Europäische Union und nach Deutschland ein-
geführt, um dem Bedarf an Delfinen für Delfinarien gerecht zu werden.

Auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen des Schutzes
von Walen und Delfinen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer

(ACCOBAMS) vom 22. bis 25. Oktober 2007 in Kroatien wurde eine Resolu-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9102

tion gegen die Delfintherapie beschlossen. Die Vertragsstaaten verurteilten das
Schwimmen mit und das Füttern von frei lebenden Delfinen. Gleichzeitig wur-
den die Staaten aufgefordert, keine Einfuhrgenehmigung für in freier Wildbahn
gefangene Delfine zu erteilen und auf die Risiken der Delfintherapie aber auch
der Haltung von Walen und Delfinen in Gefangenschaft in der Öffentlichkeit
hinzuweisen.

Die Dachorganisation der Mensch-Tier-Organisationen (IAHAIO) hat auf ihrem
Weltkongress in Prag bereits 1998 eine Deklaration verabschiedet, wonach tier-
gestützte Therapien nur unter eng umschriebenen Rahmenbedingungen statt-
finden sollen, bei welcher der Schutz der Tiere vor Übernutzung sichergestellt
werden muss. Nachdrücklich sprechen sie sich gegen den Missbrauch von Wild-
tieren, namentlich von Delfinen, zu so genannten therapeutischen Zwecken aus.

Delfintherapien

Tiere werden seit geraumer Zeit in Therapien einbezogen, um die psychische
und physische Konstitution sowie das soziale Verhalten von geistig und/oder
körperlich behinderten Menschen positiv zu beeinflussen. Tiere können „eis-
brechend“ wirken, indem sie den ersten Kontakt zwischen fremden Menschen
erleichtern oder Menschen ermöglichen, sich zu öffnen und aus sich heraus-
zugehen. Meist werden dabei domestizierte Tierarten wie z. B. Hunde, Pferde,
Katzen, Kaninchen und Ziegen berücksichtigt. Es gibt allerdings eine wach-
sende Zahl von Anbietern, welche auch Wildtiere wie Delfine in Therapie-
programme einbinden. Die Delfintherapie wurde vor ca. 25 Jahren in den USA
ins Leben gerufen und ist keine allgemein anerkannte Therapieform. Verständ-
licherweise wecken die zahlreichen Medienberichte über Erfolge bei der Delfin-
therapie große Hoffnungen und Erwartungen bei Betroffenen. Bis heute konnte
jedoch noch nicht nachgewiesen werden, dass die Therapie mit Delfinen bessere
Erfolge erzielt als die Therapie mit domestizierten Tieren wie Pferden oder Hun-
den.

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