BT-Drucksache 16/909

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages -15/5000- Jahresbericht 2004 (46. Bericht)

Vom 13. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/909
16. Wahlperiode 13. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
– Drucksache 15/5000 –

Jahresbericht 2004 (46. Bericht)

A. Problem

Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund des § 2
Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu
berichten.

B. Lösung

Einstimmige Kenntnisnahme des Berichts

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/909 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht
bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Be-
achtung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten,
den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundes-
ministeriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des
Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 1. Juli 2006 dem Verteidigungs-
ausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.

Berlin, den 15. Februar 2006

Der Verteidigungsausschuss

Ulrike Merten
Vorsitzende

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Elke Hoff
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

Anita Schäfer (Saalstadt) Hedi Wegener Elke Hoff

Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter
2005 vorgelegt.

In der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Januar
2006 wurde dieser Bericht an den Verteidigungsausschuss
gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundes-
tages überwiesen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht in seiner
7. Sitzung am 15. Februar 2006 beraten und der Beschluss-
empfehlung einstimmig zugestimmt.

II. Aus den Beratungen im Ausschuss

Seitens der Berichterstatterin der Fraktion der CDU/CSU
wird hervorgehoben, dass mögliche Erweiterungen von
Auslandseinsätzen in der Truppe kritisch gesehen würden.
Dies gelte insbesondere für Spezialisten, die keinen Spiel-
raum für weitere Einsätze sehen würden. Viele Eingaben
würden eine undurchsichtige Beförderungssituation in der
Truppe erkennen lassen. Das innere Gefüge der Streitkräfte
dürfe insofern keinen Schaden nehmen. Um die Vereinbar-
keit von Familie und Soldatenberuf zu verbessern, sei insbe-
sondere das Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz ein
wichtiger Schritt. Neben einer professionellen Familienbe-
treuung durch die Familienbetreuungszentren müsse auch
der sozialen Absicherung von Soldaten im Einsatz und de-
ren Angehörigen in besonderer Weise Rechnung getragen
werden. Das Einsatzversorgungsgesetz leiste hierzu einen
entscheidenden Beitrag. Der gemeinsame Dienst von Solda-
tinnen und Soldaten sei weitgehend Normalität, was ein-
zelne Probleme nicht ausschließe. Fraglich bleibe, wie ange-
sichts der schwierigen Beförderungssituation das Prinzip
der Förderung von Frauen bei gleicher Qualifikation in der
Truppe bewertet werde. Es bleibe festzuhalten, dass durch
die Transformation der Bundeswehr ein enormer Anpas-
sungsdruck auf die Soldaten und ihre Angehörigen ausgeübt
werde und dass die Belastung durch laufende Auslandsein-
sätze unverändert hoch sei. Elementar seien eine optimale
Schutzausstattung im Einsatz, ein gerechteres Laufbahnsys-
tem, eine angemessene Besoldungsstruktur, eine professio-
nelle Familienbetreuung und eine verbesserte soziale Ab-

die Integration von Soldatinnen in die Bundeswehr gelungen
sei. Gelegentliche Klagen sollten nicht überbewertet werden,
gravierende Probleme müssten aber zur Sprache gebracht
werden. Ganz wesentlich seien die Vorbereitung und die
Nachbereitung von Auslandseinsätzen. Insbesondere sollte
man sich dem Problem der Nachbereitung der Einsätze von
Reservisten zuwenden. In diesem Zusammenhang spiele
auch das Rahmenkonzept zur Bewältigung psychischer Be-
lastungen eine große Rolle. Vor allem sei es wichtig, dass im
Auslandseinsatz erfahrene Reservisten eingesetzt würden.

Die Berichterstatterin der Fraktion der FDP dankt dem
Wehrbeauftragten und dessen Mitarbeitern. Wichtig sei es,
gerade im Bereich des Besoldungsrechts im Hinblick auf die
Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften
für die Soldatinnen und Soldaten noch einiges auf den Weg
zu bringen. Auch den Bereich der betrieblichen Altersvor-
sorge dürfe man nicht vernachlässigen. Insgesamt müsse
man die Sorgen und Nöte der Soldatinnen und Soldaten ernst
nehmen, weil sie Ausdruck der Gemütslage einer Armee
seien, die sich in der Transformation befinde.

Der Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE. betont, dass
das Amt des Wehrbeauftragten eine wichtige, zentrale Ein-
richtung des Parlaments sei, die nach Möglichkeit auch
unterstützt werden sollte. Wichtig sei, dass man noch einmal
über die Ergebnisse und Maßnahmen debattiere, über die die
Bundesregierung demnächst berichten werde.

Seitens des Berichterstatters der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wird ausgeführt, dass man aus der Truppe
höre, dass die relativ kurze Stehzeit von 36 Monaten bei
Kommandeuren gelegentlich das Entstehen eines Vertrau-
ensverhältnisses erschweren würde. Zu begrüßen sei es, dass
krasse Infrastrukturmängel in einzelnen Kasernen behoben
worden seien. Die Rahmenbedingungen für Auslandsein-
sätze müssten noch verbessert werden, gerade im Hinblick
auf die Häufigkeit der Einsätze von Spezialisten. Die Zahl
von nur noch 79 600 Grundwehrdienstleistenden beweise,
dass von der Wehrpflicht nicht mehr als einer gleich belas-
tendenen Pflicht gesprochen werden könne. Dennoch gebe es
auch hier immer wieder Klagen über „Gammeldienst“.

Berlin, den 10. März 2006
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/909

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Hedi Wegener, Elke Hoff,
Paul Schäfer (Köln) und Winfried Nachtwei

I. Zum Beratungsverfahren

Der Wehrbeauftragte hat den nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu
erstellenden Jahresbericht für das Jahr 2004 am 15. März

sicherung. Der Wehrbeauftragte leiste als effektives Früh-
warnsystem dazu seinen Beitrag.

Die Berichterstatterin der Fraktion der SPD stellt fest, dass

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