BT-Drucksache 16/9052

Wahlen in Serbien

Vom 5. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9052
16. Wahlperiode 05. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.

Wahlen in Serbien

Am 17. Februar 2008 hat das Provinzparlament des Kosovo die Unabhängig-
keit gegen den Willen des souveränen Staates Serbien verkündet. Obschon es
sich dabei um einen klaren und fundamentalen Rechtsbruch (UN-Charta, UNO-
Sicherheitsratsresolution 1244 und Helsinki Schlussakte) der Kosovo-albani-
schen Behörden handelt, haben die im Rahmen der UNO-Sicherheitsratsresolu-
tion 1244 verantwortlichen und westlich dominierten internationalen Institutio-
nen vor Ort (UNMIK und K-FOR) diesen rechtsbrechenden Akt nicht für Null-
und-Nichtig erklärt.

Angesichts der bevorstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen am 11. Mai
2008 in Serbien spitzt sich die Lage zu. Serbien beabsichtigt, die Wahlen auf
dem gesamten Territorium Serbiens – somit auch in der Provinz Kosovo – statt-
finden zu lassen. Die UNMIK hingegen bezeichnet die Abhaltung von Wahlen
– zumindest Kommunalwahlen – Serbiens auf dem Gebiet des Kosovo als ille-
gal und beruft sich hierbei auf die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird von einer Doppelstaatsangehörig-
keit der serbischen Bevölkerung in der Region Kosovo gesprochen, die im
Einklang mit der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244, der UN-Charta und
der Helsinki-Schlussakte stehen muss?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die UNMIK bzw. die UNO in
der Statusfrage Neutralität wahren sollte?

a) Wenn ja, wie ist dies mit dem Rückgriff auf den sogenannten Ahtisaari-
Plan und dessen Umsetzung in Einklang zu bringen, der bekannterweise
nicht durch die UNO legitimiert worden ist?

b) Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage begründet sich die Positionie-
rung zu Gunsten der „kosovarischen“ Seite?

3. Wer ist auf der Grundlage der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 wahl-
berechtigt?

Dürfen die in der Diaspora lebenden Serben und andere Volksgruppen aus

dem Kosovo an Wahlen in Kosovo (Kommunal- und Parlamentswahlen des
Kosovo) teilnehmen?

Sind sie in den Wahlregistern aufgeführt?

4. Aufgrund welchen Absatzes in der UNO-Sicherheitsratsresolution 1244
leitet die UNMIK die Illegalität der Abhaltung von Wahlen Serbiens in der
Provinz Kosovo ab, und mit welcher konkreten Argumentation?

Drucksache 16/9052 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Unterscheidet UNMIK tatsächlich bezüglich der Frage der Legalität/Illega-
lität einer Abhaltung von Wahlen Serbiens auf dem Gebiet Kosovo zwi-
schen den Parlamentswahlen und den Kommunalwahlen?

Worin liegt der rechtliche Unterschied vor dem Hintergrund der UNO-
Sicherheitsratsresolution?

6. Wer darf laut serbischen Behörden an den Wahlen in der Region Kosovo
teilnehmen – nur Serben oder alle wahlberechtigten Bewohner und Be-
wohnerinnen Serbiens – auch in der Provinz Kosovo?

7. Stellt die UNMIK/OSZE den serbischen Behörden zwecks Prüfung der
Wahlberechtigung der Bürger und Bürgerinnen der Region Kosovo die
erforderlichen Daten (Voter Registration Database) zur Verfügung, so dass
alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Region die Möglichkeit
auf Wahlbeteiligung eingeräumt wird?

8. Wo werden in der Provinz Kosovo voraussichtlich Wahllokale eröffnet?

9. Erhält der serbische Staat hierbei administrative Unterstützung seitens der
UNMIK/OSZE und K-FOR?

10. Werden die Wahllokale für die anstehenden serbischen Parlaments- und
Kommunalwahlen im Kosovo von internationalen Organisationen geschützt
bzw. beobachtet?

11. Welchen Stellenwert hat die Wahlbeteiligung der serbischen Bevölkerung
in Kosovo an den anstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen für die
OSZE-Wahlbeobachtung?

12. Besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kennt-
nisse darüber, ob versucht wird, auf die Bürger und Bürgerinnen in der
Region Kosovo Einfluss auszuüben, nicht an den Wahlen teilzunehmen?

13. Besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kennt-
nisse darüber, ob auf die anstehenden Wahlen in Serbien über sogenannte
internationale oder nationale Nichtregierungsorganisationen oder inter-
nationalen Regierungsorganisationen versucht wird, Einfluss auf das Wahl-
verhalten der Bürger und Bürgerinnen Serbiens zu nehmen?

Berlin, den 28. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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