BT-Drucksache 16/9024

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/8546- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Vom 30. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9024
16. Wahlperiode 30. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8546 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

A. Problem

Der Gesetzentwurf will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor media-
len Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen,
verbessern. Dazu sollen der Katalog der schwer jugendgefährdenden Träger-
medien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen
erweitert, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale
Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert sowie die Mindestgröße und
Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Film-
wirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetz-
lich festgeschrieben werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage.

D. Kosten

Nach Angaben der Bundesregierung entstehen keine finanziellen Auswirkun-

gen auf die öffentlichen Haushalte. Auf Unternehmen, die Bildträger mit
Filmen oder Spielen in den Verkehr brächten, kämen die Mehrkosten der größe-
ren Kennzeichnung zu, die allerdings nicht gravierend seien. Außerdem geht
die Bundesregierung von einer marginalen Erhöhung der Bürokratiekosten aus,
da mit dem Gesetz eine bereits bestehende bedingte Informationspflicht für
Unternehmen geändert bzw. konkretisiert werden soll.

Drucksache 16/9024 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8546 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

,5. § 28 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 1“ die An-
gabe „und 2“ eingefügt.

bb) In Nummer 2 wird nach der Angabe „§ 12 Abs. 2“ die Angabe
„Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt.

b) In Absatz 3 Nr. 1 wird nach der Angabe „§ 12 Abs. 2“ die Angabe
„Satz 3“ durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt.‘

Berlin, den 23. April 2008

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Jürgen Kucharczyk
Berichterstatter

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Elke Reinke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

A. Allgemeiner Teil Selbstkontrolle gesetzlich festgeschrieben werden sollten.

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE

Die Bundesregierung strebe nach Abschluss der Gespräche
mit den Ländern weitere Änderungen des Jugendschutz-
gesetzes an, auch noch in dieser Legislaturperiode.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, Kinder und
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9024

Bericht der Abgeordneten Antje Blumenthal, Jürgen Kucharczyk, Miriam Gruß,
Elke Reinke und Kai Gehring

I. Überweisung der Vorlage
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8546 wurde in der
154. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. April 2008
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss,
dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Träger-
medien, die kraft Gesetzes indiziert sind, soll im Hin-
blick auf Gewaltdarstellungen erweitert werden.

2. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug
auf mediale Gewaltdarstellungen sollen erweitert und
präzisiert werden.

3. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskenn-
zeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirt-
schaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbst-
kontrolle (USK) sollen gesetzlich festgeschrieben wer-
den.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 66. Sitzung am 23. April
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Ge-
setzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 96. Sitzung am 23. April
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Ge-
setzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
55. Sitzung am 23. April 2008 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

2. Inhalt der Ausschussberatungen
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 54. Sitzung am 23. April 2008 beraten.
Hierzu hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen
Änderungsantrag vorgelegt, der ebenfalls mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen wurde und Bestandteil der eingangs
wiedergegebenen Beschlussempfehlung ist. Bereits im Vor-
feld des Gesetzgebungsverfahrens hatte sich der Ausschuss
mit dem Gesamtevaluierungsbericht „Analyse des Jugend-
medienschutzsystems – Jugendschutzgesetz und Jugend-
medienschutz-Staatsvertrag“ des Hans-Bredow-Instituts be-
fasst, den dieses im Oktober 2007 vorgelegt hatte.
In den Beratungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf er-
läuterte die Bundesregierung, dass Bund und Länder ent-
sprechend des Koalitionsvertrags der CDU, CSU und SPD
die Vorschriften zum Jugendmedienschutz gemeinsam eva-
luierten, also das Jugendschutzgesetz des Bundes und den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Problema-
tisch sei hierbei die Lösung der Konvergenzprobleme beim
Übergang vom Offlinebereich (Jugendschutzgesetz) zum
Onlinebereich (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und um-
gekehrt. Dort sei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem
Bund und den Ländern erforderlich und die entsprechenden
Gespräche nähmen noch einige Zeit in Anspruch. Die Bun-
desregierung wolle diesen Bund-Länder-Gesprächen, die
auf der Grundlage der Ergebnisse der Gesamtevaluierung
des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut
geführt würden, nicht vorgreifen, dennoch aber mit den be-
reits jetzt feststehenden und notwendigen Verbesserungen
des Jugendschutzgesetzes nicht warten. Deshalb habe das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das
unter den Ländern für die Alterskennzeichnung von Com-
puterspielen zuständig sei, das Sofortprogramm zum wirk-
samen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewalt-
beherrschten Computerspielen gestartet. Der vorliegende
Gesetzentwurf sei Teil dieses Sofortprogramms und sehe in
einigen entscheidenden Punkten notwendige Verbesserun-
gen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor media-
len Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten
Computerspielen, vor. Konkret heiße dies, dass der Katalog
der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft
Gesetzes indiziert seien, im Hinblick auf die Gewaltdarstel-
lungen erweitert, die im Gesetz genannten Indizierungs-
kriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erwei-
tert und präzisiert sowie die Mindestgröße und die Sicht-
barkeit der Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbst-
kontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

Jugendliche seien vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt,
weshalb es oberstes Ziel sein müsse, junge Menschen zu be-

Drucksache 16/9024 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

fähigen, Gefährdungen selbst zu erkennen, sich damit aus-
einanderzusetzen und sie zu bewältigen. Auch die Eltern,
Erzieherinnen und Erzieher müssten darin unterstützt wer-
den, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen
zu schützen. Für den funktionierenden Schutz vor gewalt-
beherrschten Medien sei das Jugendschutzgesetz der wich-
tigste Pfeiler. Die Politik müsse deshalb die vielfältigen
technischen Entwicklungen in diesem Bereich sorgsam be-
obachten, um notwendige Änderungen des Gesetzes zu er-
kennen und umzusetzen. Bund und Länder hätten mit dem
Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutz-Staats-
vertrag, die gemeinsam am 1. April 2003 in Kraft getreten
seien, die Verantwortung für diese Bereiche übernommen
und bereits damals beschlossen, beide Regelwerke einer
Evaluation zu unterziehen. Diese sei vom Hans-Bredow-
Institut bis zum Herbst 2007 durchgeführt worden. Die
tragischen Ereignisse von Emsdetten hätten dann dazu ge-
führt, dass eine Teilevaluierung für den Bereich der Video-
und Computerspiele vorgezogen worden sei; die daraus
resultierenden gesetzlichen Maßnahmen des Sofortpro-
gramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und des nordrhein-westfälischen Fami-
lienministeriums sollten mit dem hier vorliegenden Gesetz-
entwurf jetzt umgesetzt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU fuhr fort, die Vergrößerung der
bestehenden Kennzeichnungspflicht sowie die Platzierung
der Alterskennzeichnung auf der Vorderseite der Hülle
werde Eltern und Erziehungsberechtigten dabei helfen, die
Altersbegrenzungen zu beachten und ggf. eine Beratung
einzuholen. Zu begrüßen sei auch, dass die Beschränkungen
des § 15 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes jetzt auch für
Trägermedien gelten sollten, die besonders realistische,
grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter
Gewalt beinhalteten, die das Geschehen beherrschten. Die
Erweiterung des Kriterienkatalogs für die Einstufung als
schwer jugendgefährdende Trägermedien werde ebenfalls
befürwortet.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte abschließend, dieser
Gesetzentwurf sei nur ein Zwischenschritt. Man warte mit
Spannung auf das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche zur
Gesamtevaluation und werde dann sicherlich noch zu weite-
ren notwendigen Anpassungen kommen.

Die Fraktion der SPD ergänzte, die Vorlage des Gesetzent-
wurfs sei Ausdruck des bestehenden Handlungsbedarfs, der
wohl von keiner Fraktion in Abrede gestellt werde. In einer
ersten Novellierung sollten die Punkte herausgegriffen wer-
den, die sich unproblematisch realisieren ließen. Man sei je-
doch noch nicht am Ende der Erkenntnisse angelangt, son-
dern werde nach den Ergebnissen der Bund-Länder-Gesprä-
che prüfen, welche Maßnahmen insbesondere im Onlinebe-
reich noch erforderlich seien. Mit den Vorschlägen des
vorliegenden Gesetzentwurfs befinde man sich bereits auf
einem guten Weg, denn die Regelungen zur besseren Kenn-
zeichnung könnten Eltern, Großeltern und Bekannten oder
Verwandten dabei helfen, beim Einkauf in Videotheken die
Wünsche der Kinder besser einzuschätzen. Mit dem Online-
bereich werde man sich noch gesondert befassen müssen,
wobei ein besonderes Augenmerk auf die Vorreiterrolle
Deutschlands innerhalb Europas zu legen sei. Man müsse
versuchen, in Deutschland vorhandene Erkenntnisse und

Staaten auszuweiten. Ein wirksamer Jugendmedienschutz
könne nur funktionieren, wenn alle an einen Strang zögen.

Die Fraktion der FDP lehnte den vorliegenden Gesetzent-
wurf ab. Von den drei dort vorgesehenen Maßnahmen könne
die Fraktion der FDP nur eine tendenziell begrüßen, näm-
lich die Veränderung der Schriftgröße. Tatsächlich sei zu
fragen, ob hier überhaupt ein Gesetz erforderlich sei.
Deutschland verfüge über ein gut funktionierendes System
der freiwilligen Selbstkontrolle und es sei zu befürchten,
dass dieses mit der jetzt vorgesehenen Erweiterung der Indi-
zierungskriterien konterkariert werde, denn die Aufnahme
dieser Kriterien in das Gesetz könne die freiwillige Selbst-
kontrolle auch überflüssig erscheinen lassen. Die Auswei-
tung des Katalogs der schwer jugendgefährdenden Träger-
medien, die kraft Gesetzes indiziert seien, sowie die Erwei-
terung der im Gesetz genannten Indizierungskriterien in
Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen seien deshalb abzu-
lehnen. Ebenso sei zu kritisieren, dass mit dem Gesetz nur
ein Teilschritt vorgenommen werde, denn der gesamte On-
linebereich sei ausgeklammert. Hier bestehe jedoch tatsäch-
lich Handlungsbedarf. Auch hätten die Vorschläge des
Hans-Bredow-Instituts keinen Eingang in den Gesetzent-
wurf gefunden. Wichtig wäre es schließlich, Medienkompe-
tenz in der Schule effektiv zu vermitteln und auch die Eltern
besser zu schulen.

Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich den Ausführungen
der Fraktion der FDP an und lehnte den Gesetzentwurf
ebenfalls ab. Aus Sicht der Fraktion wäre es wichtig, die
Medienkompetenz zu stärken und unsere Kinder und
Jugendlichen in die Lage zu versetzen, mit virtuellen Welten
vernünftig umzugehen und zwischen Wahrheit und Fiktion
unterscheiden zu können. Darin müssten sie durch Lehrer
und Erzieher unterstützt werden. Es seien deshalb finanzi-
elle Mittel erforderlich, um die entsprechenden Maßnahmen
im Bildungswesen umzusetzen. Demgegenüber hätten
durchgeführte Studien bestätigt, dass im Medienbereich
Verschärfungen und Verbote nicht zielführend seien. Die
Regelungen zur Alterskennzeichnung schließlich würden
größtenteils wirkungslos bleiben, da der hauptsächliche
Vertrieb über das Internet und auch unter der Ladentheke er-
folge.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der
Jugend- und der Jugendmedienschutz müssten kontinuier-
lich an neue Herausforderungen angepasst werden. Der jetzt
vorliegende Gesetzentwurf könne indes nur als Schmalspur-
entwurf bezeichnet werden, denn er enthalte lediglich zwei
Änderungen, nämlich die Vergrößerung der Alterskenn-
zeichnungen, sowie neue Formulierungen bei den Gewalt-
begriffen. Die vergrößerten Altershinweise seien sicherlich
sinnvoll; allerdings hätten das Hans-Bredow-Institut und
andere auch eine bessere Verständlichkeit angemahnt. Es sei
bedauerlich, dass die Vorschläge der Evaluation des Hans-
Bredow-Instituts und auch die des Runden Tisches zum
Jugendschutz in diesem Gesetzentwurf ignoriert worden
seien.

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte weiter
aus, zum Gewaltbegriff sei seine Fraktion der Auffassung,
dass die bestehende Sanktionierung gewaltverherrlichender
Computerspiele durch § 131 des Strafgesetzbuchs völlig
ausreiche. Die neuen Gewaltbegriffe des vorliegenden Ge-
gut funktionierende Systeme zunächst an die technische
Situation anzupassen und dann auch auf andere europäische

setzentwurfs seien demgegenüber zu unbestimmt. Im Übri-
gen habe sich die von der rot-grünen Koalition vorgenom-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9024

Berlin, den 23. April 2008

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Elke Reinke
Berichterstatterin
dieser Gesetzentwurf jetzt so zügig beraten werde, während
man auf der anderen Seite noch eine eingehende Beratung
des Jugendschutzes insgesamt anstrebe.

B. Besonderer Teil
Soweit die Bestimmungen des Gesetzentwurfs unverändert
übernommen wurden, wird auf deren Begründung verwie-
sen.

Die im Ausschussverfahren noch vorgenommene Änderung
zu Artikel 1 Nr. 5 betrifft eine weitere erforderliche Folge-
änderung in den Bußgeldvorschriften des § 28 des Jugend-
schutzgesetzes.

Jürgen Kucharczyk
Berichterstatter

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
mene Reform des Jugendschutzes und des Jugendmedien-
schutzes bewährt und Gesetzesverschärfungen seien nicht
erforderlich. Allerdings habe die Evaluation des Hans-
Bredow-Instituts ergeben, dass Umsetzungs- und Kontroll-
defizite bestünden. Es gebe neue technische Entwicklungen
wie beispielsweise Onlinecomputerspiele etc., so dass der
Jugendmedienschutz entsprechend angepasst werden
müsse. Außerdem sei es beschämend, dass Verstöße gegen
den Jugendschutz mit kaum spürbaren Geldstrafen belegt
seien. Erforderlich seien weiterhin Verfahren zur Indizie-
rung von Telemedien. Zur Alterskennzeichnung müsse
überlegt werden, ob das Suchtpotenzial von Spielen in den
Alterseinstufungen zu berücksichtigen sei. Benötigt würden
außerdem verbindlichere Kooperationsregelungen zwischen
der Selbstkontrolle und der Bundesprüfstelle für jugendge-
fährdende Medien. Ebenso hätte man in diesem Gesetz auch
eine Regelung treffen sollen, die Testkäufe von Kindern
unter 14 Jahren ausschließe. Bei den 16- bis 18-jährigen
Jugendlichen seien Testkäufe mit entsprechender pädagogi-
scher und psychologischer Begleitung und unter strengen
Bedingungen akzeptabel, bei unter 14-Jährigen aus ethi-
schen, pädagogischen und entwicklungspsychologischen
Gründen jedoch nicht. Schließlich sei es bedauerlich, dass

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