BT-Drucksache 16/9015

Verwirklichung der Fehmarnbelt-Querung - Staatsvertrag und Finanzierung

Vom 29. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9015
16. Wahlperiode 29. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Peter Hettlich, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Sylvia Kotting-Uhl, Undine
Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verwirklichung der Fehmarnbelt-Querung – Staatsvertrag und Finanzierung

Derzeit verhandeln die Bundesregierung und die dänische Regierung über
einen Staatsvertrag über die geplante Fehmarnbelt-Querung. Mit gut 9 Mrd.
Euro könnte der Brückenbau plus Zulaufstrecken nach aktuellen Berech-
nungen, die der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) im Februar 2008 vorge-
legt hat, mehr als doppelt so teuer werden als veranschlagt. Die Europäische
Union will in der Förderperiode bis 2013 gut 351 Mio. Euro für den Bau der
Brücke zuschießen. Für den Ausbau von Schiene und Straße auf deutscher
Seite ist die Bundesregierung verantwortlich. Offen ist, aus welchem Haus-
haltstopf die Landesregierung Schleswig-Holstein die in Aussicht gestellten
60 Mio. Euro für die Hinterlandanbindung nehmen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des für Ende
2007 angekündigten Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Königreich Dänemark über Bau und Betrieb einer festen
Fehmarnbelt-Querung, und was sind die Gründe für die Verzögerung der
Unterzeichnung?

2. Wann und in welcher Form wird der Deutsche Bundestag beim Abschluss
des Staatsvertrags beteiligt?

3. Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des
Staatsvertrags eine Übertragung deutscher Hoheitsrechte auf das Königreich
Dänemark, und wenn ja, welche Hoheitsrechte wären das, und wie soll die
Übertragung der Hoheitsrechte gesetzestechnisch erfolgen?

4. Sind der Bundesregierung Vorbehalte in Dänemark wegen der alleinigen Fi-
nanzierung der Baukosten für die Brücke und Sorgen vor einer Klagewelle
gegen den Brückenbau auf deutscher Seite bekannt, und wenn ja, wie bewer-
tet die Bundesregierung die von dänischer Seite geäußerten Bedenken?

5. Hält die Bundesregierung die kalkulierten Kosten von 5,6 Mrd. Euro für das

Gesamtprojekt noch für belastbar?

Wenn nein, von welchem Kostenrahmen geht die Bundesregierung mittler-
weile aus?

Drucksache 16/9015 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Aus welchen Haushalten und mit welchen Finanzierungsanteilen soll gege-
benenfalls der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, wenn die ange-
strebte Förderung des Fehmarnbelt-Projekts durch die Europäische Union
in Höhe von 1,5 Mrd. Euro nicht zustande kommt?

7. Werden Finanzmittel für die Hinterlandanbindungen der Fehmarnbelt-Que-
rung auf deutscher Seite aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereitgestellt, und wenn ja, wann, in
welcher Höhe, und für welche Projekte?

Wenn nein, wie werden die deutschen Hinterlandanbindungen dann finan-
ziert?

8. Wer soll gegebenenfalls die durch Mehrkosten verursachten zusätzlich er-
forderlichen Mittel für den Brückenbau und für die Hinterlandanbindungen
aufbringen?

9. Wie ist der Verhandlungsstand der Bundesregierung mit der Landesregie-
rung Schleswig-Holstein über die Frage, in welcher Form der von der Lan-
desregierung in Aussicht gestellte Investitionszuschuss von 60 Mio. Euro
für den Ausbau der deutschen Hinterlandanbindungen eingebracht werden
kann, bis wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss der Verhand-
lungen, und welche Ergebnisse liegen bereits vor?

10. Welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung für Planung und Bau bzw.
Ausbau der für die Brücke nötigen Anschlussstellen und Hinterlandanbin-
dungen auf deutscher Seite?

11. Gibt es von Seiten der EU-Kommission Vorgaben hinsichtlich des Zeit-
plans zur Verwirklichung der Hinterlandanbindungen, und wenn ja,
welche, und macht die EU ihre finanzielle Unterstützung des Projekts von
der termingebundenen Umsetzung konkreter Planungs- und Bauschritte ab-
hängig?

12. Sind für den Fall des Baus der Fehmarnbelt-Querung Kompensationsmaß-
nahmen für die Insel Fehmarn für die infolge des Projekts zu erwartenden
wirtschaftlichen Nachteile und Arbeitsplatzverluste vorgesehen, und wenn
ja, werden diese mit dem Land Schleswig-Holstein und/oder mit der Bun-
desregierung verhandelt?

Berlin, den 29. April 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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