BT-Drucksache 16/8978

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Sylvia Kotting-Uhl, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/6636- Umweltqualitätsnormen im Bereich Wasserpolitik - Forderungen des Europäischen Parlaments aufgreifen und ausweiten

Vom 25. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8978
16. Wahlperiode 25. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Sylvia Kotting-Uhl, Winfried
Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6636 –

Umweltqualitätsnormen im Bereich Wasserpolitik – Forderungen des
Europäischen Parlaments aufgreifen und ausweiten

A. Problem

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere dazu aufgefordert wer-
den,

– dafür Sorge zu tragen, dass das zentrale Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und
der OSPAR- und Helsinkikonvention, die Gewässerverschmutzung durch
Stoffe mit hohem Umweltrisiko (so genannte prioritär und prioritär gefähr-
liche Stoffe) zu verringern, nicht aufgeweicht wird,

– sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass die Forde-
rungen des Europaparlaments umgesetzt werden, und

– eine nationale Strategie zur Emissionsbegrenzung und -vermeidung prioritär
gefährlicher Stoffe bis spätestens 2008 vorzulegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/8978 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6636 abzulehnen.

Berlin, den 23. April 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Stellv. Vorsitzende und
Berichterstatterin

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Nicole Maisch
Berichterstatterin

GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/6636 Beschlüsse zu hohen Standards fassen, an denen sich andere
Mitgliedstaaten nicht beteiligten. Hieraus könne ein Wett-
abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.

bewerbsnachteil für Deutschland resultieren, während
gleichzeitig für die Umwelt keine Verbesserung erzielt
werde. Das Ziel müsse daher sein, einheitliche und hohe
Standards zu erreichen, die europaweite Gültigkeit besäßen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8978

Bericht der Abgeordneten Ulrich Petzold, Detlef Müller (Chemnitz), Horst
Meierhofer, Eva Bulling-Schröter und Nicole Maisch

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/6636 wurde in der 123. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. November 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union, den Ausschuss für Gesundheit und den
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere dazu
aufgefordert werden,

– dafür Sorge zu tragen, dass das zentrale Ziel der Wasser-
rahmenrichtlinie und der OSPAR- und Helsinkikonven-
tion, die Gewässerverschmutzung durch Stoffe mit
hohem Umweltrisiko (so genannte prioritär und prioritär
gefährliche Stoffe) zu verringern, nicht aufgeweicht
wird,

– sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzuset-
zen, dass die Forderungen des Europaparlaments umge-
setzt werden, und

– eine nationale Strategie zur Emissionsbegrenzung und
- vermeidung prioritär gefährlicher Stoffe bis spätestens
2008 vorzulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 16/6636 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/6636 abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/6636 in seiner
Sitzung am 23. April 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass unter der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine politische Einigung
erzielt worden sei, obwohl es sehr konträre Auffassungen
gegeben habe. Die bestehenden Vorgaben der Wasser-
rahmenrichtlinie würden weder aufgeweicht noch seien die
Forderungen des EU-Parlaments in der vorgeschlagenen
Richtlinie nicht berücksichtigt worden. Es sei jedoch von
Seiten der Bundesregierung angestrebt, weitere Abstimmun-
gen mit dem EU-Parlament vorzunehmen, um insbesondere
im Bereich der Umweltqualitätsnormen und Emmissions-
begrenzungen weitere Verbesserungen zu erzielen. Die
Forderung nach einer Produktionseinstellung für prioritär
gefährliche Stoffe lasse sich am besten im Rahmen der
REACH-Verordnung lösen. Eine Ausweitung der Liste der
prioritär gefährlichen Stoffe solle erst nach Entscheidung des
technischen Ausschusses erfolgen, die kurz bevorstehe. Eine
durch das EU-Parlament angestrebte Ausweitung der Über-
wachungsbemühungen für Wasser und Sedimente erhöhe
lediglich den administrativen Aufwand und habe keinen
wasserwirtschaftlichen Nutzen. Das gelte auch für die ange-
strebte Verpflichtung zur Ausweisung von Durchmischungs-
zonen. Hier sei die in Deutschland übliche Einleitungskont-
rolle effektiver. Aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU sei die
angestrebte Berichtspflicht der EU-Kommission im Jahr
2025 zu spät, man solle sich hier an den von den Mitglied-
staaten in den Jahren 2013 und 2019 zur Wasserrahmenricht-
linie abzugebenden Berichten orientieren. Der vom EU-Par-
lament angestrebte dreijährige Berichtszeitraum hingegen
sei zu eng gefasst.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass sich der derzeitige
Beratungsstand in dem Antrag nicht widerspiegle. Die beste-
henden Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie zum Ge-
wässerschutz würden durch den Vorschlag des Rates nicht
aufgeweicht und die Forderungen des EU-Parlaments be-
rücksichtigt. Der vorliegende Antrag greife einige der Forde-
rungen des EU-Parlaments auf und weite diese sogar aus.
Man solle die zweite Lesung des EU-Parlaments abwarten
und einen weiteren Ausbau von Bürokratie verhindern.

Die Fraktion der FDP begrüßte, dass man auf europäischer
Ebene versucht habe, gemeinsame Lösungen herbeizufüh-
ren, da das Thema Wasserreinheit in einigen Mitgliedstaaten
ein Problem darstelle. Man dürfe aber nicht voreilig
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 16/6636 abzulehnen.

Auch in der Diskussion um das Umweltgesetzbuch habe sich
die Fraktion der FDP gegen eine Änderung der Umwelt-

Drucksache 16/8978 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

standards ausgesprochen, um die schwierigen Verhandlun-
gen nicht weiter zu erschweren.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass der vorliegende
Antrag einen sachgerechten Umgang mit den prioritären
Stoffen beinhalte, da bisher zu wenige Stoffe als gefährlich
galten. In den Meeresschutzabkommen OSPAR oder
HELCOM gebe es weitaus mehr Stoffe, die als problema-
tisch eingestuft seien. Das Umweltbundesamt habe ebenfalls
von rund 10 000 Stoffen gesprochen, die gefährlich seien.
Das EU-Parlament habe in seiner ersten Lesung etwa eine
Verdopplung der Stoffe vorgeschlagen, die im Anhang X der
Qualitätsnormenrichtlinie aufgenommen werden sollten.
Der Rat habe diesen Vorschlag jedoch nicht übernommen.
Zudem solle die Einleitung der prioritär gefährlichen Stoffe
auch über 2020 hinaus erlaubt werden. Auch der Einzelstoff-
ansatz werde der Problematik nicht gerecht, er müsse um
Summenparameter analog der Grundwasserrichtlinie ergänzt
werden. Offenbar hätten sich hier die Interessen der Wirt-
schaft erneut durchgesetzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass das EU-Parlament am 6. Mai 2008 in zweiter Le-
sung über die Richtlinie zu den prioritären Stoffen berate und
sich anschließend auch die EU-Kommission und der Rat da-

mit befassten. Das EU-Parlament habe sich einvernehmlich
auf eine Verschärfung der Bestimmungen verständigt. Es sei
auch ein Anliegen der deutschen Wasserwirtschaft, die
Möglichkeiten zum Eintrag gefährlicher Stoffe weiter einzu-
schränken, um eine aufwändige nachträgliche Filterung
möglichst zu vermeiden.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass man sich in den
Verhandlungen in der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft
nicht in allen Punkten habe durchsetzen können. Die Posi-
tionen hätten weit auseinandergelegen. Man habe durchaus
Sympathie für einige der vom EP vorgetragenen Positionen
und würde diese in den Verhandlungen vertreten. Für die
Aufnahme weiterer gefährlicher Stoffe in die Richtlinie gebe
es auf EU-Ebene ein Verfahren, das im Rahmen der Wasser-
rahmenrichtlinie einen vierjährigen Prüfungszyklus vorsehe.
Eine Prüfung hinsichtlich der ergänzend vorgeschlagenen
Stoffe finde zurzeit statt. Ferner werde man sich für eine Ver-
kürzung der Berichtspflichten einsetzen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/6636 abzulehnen.

Berlin, den 23. April 2008

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

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