BT-Drucksache 16/8832

zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/5677- Beschäftigungspolitische Verantwortung der Bundesregierung bei der Deutschen Telekom AG

Vom 15. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8832
16. Wahlperiode 15. 04. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5677 –

Beschäftigungspolitische Verantwortung der Bundesregierung bei der
Deutschen Telekom AG

A. Problem

Nach Ansicht der Antragsteller habe die Bundesregierung eine beschäftigungs-
politische Verantwortung bei der Deutschen Telekom AG, der sie verstärkt
nachkommen solle. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass der Vor-
stand der Deutschen Telekom AG seiner sozialen Verantwortung für die Be-
schäftigten stärker wahrnehme.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, ihre beschäftigungspolitische
Verantwortung bei der Deutschen Telekom AG verstärkt nachzukommen, ins-
besondere der Vorstand solle seine soziale Verantwortung gegenüber den Be-
schäftigten stärker wahrnehmen. Zudem sollten Schließungen und Veräußerun-
gen von Unternehmensteilen der Telekom verhindert werden, solange nicht ein
Konzept vorläge, welches einen verbesserten Schutz für alle Beschäftigten be-
rücksichtige. Des Weiteren solle sich die Bundesregierung über die Vertreter
des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG für eine Unterneh-
menspolitik einsetzen, die nicht auf Umverteilung zu Lasten der Beschäftigten
und Kostensenkung durch Arbeitsplatzabbau beruhe.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrages auf Drucksache 16/5677.

D. Kosten

Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 16/8832 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/5677 abzulehnen.

Berlin, den 9. April 2008

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Heinz-Peter Haustein
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8832

Bericht des Abgeordneten Heinz-Peter Haustein

I. Verfahren

1. Überweisungen

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/5677 ist in der 121. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 25. Oktober 2007 an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen worden.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 9. April 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
des Antrages zu empfehlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Ansicht der Antragsteller habe die Bundesregierung
eine beschäftigungspolitische Verantwortung bei der Deut-
schen Telekom AG, der sie verstärkt nachkommen solle.

Anlass zu dieser Aussage gäbe die im Oktober 2006 getrof-
fene Entscheidung der Telekom, dass sie im Rahmen der
Umsteuerung ihrer Geschäftspolitik beabsichtige, mindes-
tens 45 000 Beschäftigte in eine Gesellschaft „T-Service“
auszulagern, um deren Kosten um ca. 30 bis 50 Prozent zu
senken. Diesen Plänen zur Umstrukturierung habe der Auf-
sichtsrat der Deutschen Telekom AG nach Pressemeldungen
gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreterinnen und
-vertreter auf seiner Sitzung im Februar 2007 zugestimmt.

In der Vergangenheit habe die Telekom gezielt in kleineren
Tochtergesellschaften schlechtere Konditionen durch Aus-
nutzung der Ängste der jeweiligen Beschäftigten um ihren
Arbeitsplatz durchgesetzt. So sei es gelungen, in kleineren
Telekom-Einheiten Tarifbindungen zu schaffen, die deutlich
unterhalb des Niveaus beim Mutterkonzern lägen, die jedoch
von den betroffenen Beschäftigten gezwungenermaßen tole-
riert würden. Die o. g. Umstrukturierungspläne zielten darauf
ab, über das Instrument des Betriebsübergangs (§ 613a des
Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) die betroffenen Einheiten
in schlechter tarifierte Bereiche zu überführen.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, darauf hinzu-
wirken, dass der Vorstand der Deutschen Telekom AG seine
soziale Verantwortung wahrnehme. Als Miteigentümerin der
Telekom solle die Bundesregierung weiterhin darauf hin-
wirken, dass keine Schließungen und Veräußerungen von
Unternehmensteilen stattfänden, solange nicht ein Konzept
vorläge, das gesicherte Perspektiven für alle Beschäftigten
berücksichtige. Weiterhin solle sich die Bundesregierung
über die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen
Telekom AG für eine soziale Unternehmenspolitik einsetzen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 16/5677 in seiner 81. Sitzung am 9. April 2008
abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde beschlossen, die Ablehnung des Antrages auf Druck-
sache 16/5677 zu empfehlen.

Berlin, den 9. April 2008

Heinz-Peter Haustein
Berichterstatter

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