BT-Drucksache 16/8822

Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen, Gedenkfeier in Mittenwald und die Haltung der Bundesregierung

Vom 11. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8822
16. Wahlperiode 11. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln)
und der Fraktion DIE LINKE.

Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen, Gedenkfeier in Mittenwald
und die Haltung der Bundesregierung

Das Kameradentreffen von Gebirgstruppenangehörigen aus Wehrmacht und
Bundeswehr im bayerischen Mittenwald steht seit Jahren in der Kritik. Dort
sind regelmäßig Angehörige von Wehrmachtseinheiten vertreten, denen
Kriegsverbrechen nachgewiesen sind, sowie Rechtsextremisten. Die nächste
Gedenkfeier steht für den 4. Mai an.

Die Bundeswehr unterstützt dieses Treffen, obwohl der Kameradenkreis der
Gebirgstruppe als Veranstalter ein höchst fragwürdiges Verhältnis zur Wehr-
macht pflegt. Sein Ehrenvorsitzender war beispielsweise der in Nürnberg ver-
urteilte Kriegsverbrecher General Hubert Lanz; von diesem Massenmörder hat
sich der Kameradenkreis bis heute nicht distanziert. An die begangenen Kriegs-
verbrechen der Gebirgsjäger erinnert der Verein erst seit einigen Jahren, nach-
dem antifaschistische Proteste gegen das Treffen entfaltet wurden, mit der
einen oder anderen Kranzniederlegung, ansonsten ignoriert er dieses Thema
und bemüht sich darum, die „Ehre“ der Wehrmacht zu retten. Im vergangenen
Jahr waren auch Wehrmachtsveteranen anwesend, die in Italien wegen Kriegs-
verbrechen in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind (Beleg
vgl. http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0351_scheungraber.htm).

Die stark rechtslastige Haltung des Kameradenkreises zeigt sich auch darin,
dass der Vereinspräsident im vergangenen Jahr bei seiner Ansprache ausdrück-
lich den (inzwischen pensionierten) österreichischen Militärangehörigen Bri-
gadier Josef Paul Puntigam begrüßte. Josef Paul Puntigam selbst muss als Sym-
pathisant der extremen Rechten betrachtet werden. So hat er das Vorwort zum
Band „Geheime Krieger“ geschrieben, das vor zwei Jahren im rechtsextremen
Pour-le-Mérite-Verlag erschienen ist. Josef Paul Puntigam rühmt „die unge-
brochene Traditionslinie […], die von den legendären ‚Brandenburgern‘ der
Wehrmacht über die Antiterrorspezialisten der GSG 9 bis zum jüngsten deut-
schen Kommandoverband, dem KSK, reicht“. Die Autoren offenbarten „ein-
zigartige Innenansichten ihrer jeweiligen Truppe“. Bei den Autoren handelt es
sich um den wegen antisemitischer Äußerungen entlassenen Rechtsextremis-
ten, den früheren Chef des Kommandos Spezialkräfte Reinhard Günzel, und

den Wehrmachtsoffizier Wilhelm Walther, der bis heute stolz auf die von den
,Brandenburgern‘ begangenen Kriegsverbrechen ist (vgl. hierzu Bundestags-
drucksache 16/5380).

Anfang dieses Jahres veröffentlichte Hermann Frank Meyer im Berliner Ch.
Links Verlag die erste umfassende Darstellung der 1. Gebirgs-Division im
Zweiten Weltkrieg („Blutiges Edelweiß“). Meyer belegt darin Dutzende von

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Kriegsverbrechen, die von den Wehrmachts-Gebirgstruppen begangen worden
sind, vor allem in Griechenland und Albanien – Verbrechen, die von den alten
Kameraden größtenteils verschwiegen wurden. In einer von Jakob Knab ver-
fassten Rezension heißt es: „Hermann Frank Meyer bringt die Lügengebäude,
die die kriegsnostalgischen Gebirgsjäger (Kameraden unter’m Edelweiß) er-
richtet hatten, zum Einstürzen. Deren Kult um zeitlose soldatische Tugenden,
um kriegerische Tüchtigkeit und siegreichen Kampf ist nun zu Ende. Das Edel-
weiß ist nicht mehr Symbol ‚besten deutschen Soldatentums in Frieden und im
Krieg‘. Diese Blume der Berge ist beschmiert mit braunen Flecken und mit
dem Blut bestialischer Kriegsverbrechen.“

Vor diesem Hintergrund erscheint die Behauptung der Bundesregierung vom
Vorjahr, es sei „historisch falsch“, von einer verbrecherischen Geschichte der
Gebirgstruppen zu sprechen (Bundestagsdrucksache 16/5506), endgültig un-
haltbar und wie ein Versuch, am Mythos der angeblich „sauberen“ Wehrmacht
festzuhalten, die einen „ritterlichen“ Krieg geführt haben soll, in dem es nur
ausnahmsweise und in Einzelfällen zu Verbrechen gekommen sei.

Das österreichische Verteidigungsministerium hat im vergangenen Jahr ein
Teilnahmeverbot für uniformierte Angehörige des Bundesheeres verfügt. Es
wäre zu wünschen, dass auch die Bundeswehr einen solch entschlossenen
Schritt geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, ihr Verhältnis zum Kameraden-
kreis der Gebirgstruppe und der Kameradenfeier in Mittenwald zu ändern,
und wenn ja, inwiefern?

I. Einschätzung der Kriegführung der Wehrmachts-Gebirgstruppen

2. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der völkerrechtswidrige Kommissarbefehl auch von Einheiten der
Gebirgstruppen umgesetzt wurde?

3. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der Angehörige der Gebirgstruppen Oberst K. W. in seiner Eigen-
schaft als Stadtkommandant von Lemberg keinerlei Anstalten unternommen
hatte, um das Pogrom vom 30. Juni/1. Juli 1941, dem Tausende von Jüdin-
nen und Juden zum Opfer fielen, zu stoppen, sondern dass das Pogrom „mit
offensichtlicher Billigung“ W.’s stattfand (Meyer)?

4. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der damalige Hauptmann der 1. Gebirgsdivision J. S. in einem
Tagesbefehl vom 1. Juli 1941 in Lemberg die „Notwendigkeit dieses Kamp-
fes gegen die jüdisch-bolschewistische Verbrecherbande“ betonte und for-
derte, „dass jeder deutsche Soldat, der Blut und Leben in diesem Entschei-
dungskampf zwischen Ordnung und Chaos lassen muss, tausendfach gerächt
werden muss“?

5. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die 1. Gebirgsdivision im Winter 1943 weit über tausend „wehr-
fähige Zivilisten“ sowjetischer Staatsbürgerschaft zur Zwangsarbeit depor-
tierte und bei Weigerung die Todesstrafe androhte?

6. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, W. R. z. S., im Rahmen
des „Unternehmens Schwarz“ im Mai/Juni 1943 in Montenegro einen soge-
nannten Sühnebefehl erließ, demzufolge für jeden von Partisanen getöteten
(verwundeten) Wehrmachtssoldaten 50 (25) Zivilisten umgebracht werden

sollten?

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7. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der Erste Generalstabsoffizier (und spätere Bundeswehroffizier)
K. W. T. anlässlich des Vorgehens gegen eine größere Gruppe Partisanen
am 10. Juni 1943 den Befehl erteilte: „Kein wehrfähiger Mann verlässt le-
bend den Kessel“?

8. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach ein Gefreiter der 13. Kompanie des 98. Regiments am 13. Juni
1943 in seinem Tagebuch notierte: „Unbekannte Ortschaft, alle Häuser
angezündet, alles was laufen konnte wurde erschossen, gesamtes Vieh mit-
genommen, Feldwebel M erschoss kaltblütig mehrere verwundete Parti-
sanen“ (Meyer, S. 124)?

9. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die Kampfgruppe Salminger bei der „Sicherung“ des Sarontoporo-
Passes, obwohl sie keinerlei Feindberührung hatte, „sämtliche Ortschaften
im durchstreifen Gebiet niedergebrannt“ hat (Meyer, S. 147) und in der
Ortschaft Livadi am 3. Juli 1943 über 40 Männer ermordete, wobei sie laut
dem Bericht eines Überlebenden „fortwährend und unterschiedslos jedes
Haus“ anzündete, „gleichgültig ob es verschlossen war oder ob sich Frauen
und Kinder darin befanden“?

10. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die 11., 12. und 13. Kompanie des 98. Regiments sowie Teile der
Aufklärungs-Abteilung 54 am 6. Juli 1943 im albanischen Dorf Borovë ein
Massaker anrichteten, nach Augenzeugenberichten „alle, die sie fangen
konnten, töteten und alle Häuser in Brand steckten“ und 107 Menschen,
darunter 64 Frauen, ermordeten?

11. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die gleichen Kompanien am 8. Juli 1943 auch die Ortschaft
Barmash niederbrannten und acht Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht
rechtzeitig fliehen konnten, umbrachten?

12. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach das II. Bataillon des 98. Regiments dem Tagebucheintrag eines
Soldaten zufolge am 8. Juli das Dorf Leskovik „dem Erdboden durch un-
sere 15 cm Artillerie […] gleichgemacht und dann gestürmt“ und „alles
was kreucht und fleucht […] erschossen“ hat, obwohl es auf deutscher
Seite nicht einen einzigen Verwundeten gegeben hat (Meyer, S. 166)?

13. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die 6. Kompanie des II. Bataillons des 98. Regiments am 10. Juli
1943 in der griechischen Ortschaft Kalovrisi 73 Häuser anzündete und
sechs Menschen umbrachte und am gleichen Tag nach Erkenntnissen
griechischer Ermittler (Balanos-Delegation) im Nachbardorf Melisopetra
„10 Jugendliche als Sühnemaßnahme“ ermordete?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Erkenntnissen von H. F. Meyer
von den acht Kompanien der Kampfgruppe Salminger im Juli 1943 „jedes
Dorf an der Hauptversorgungsstraße der Division zwischen Korçë und
Ioannina“ zerstört wurde und „die Einwohner, vor allem ‚wehrfähige
Männer‘, die nicht rechtzeitig geflohen waren, […] in der Regel getötet“
wurden?

15. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die deutschen Verluste bei der „Säuberung“ des Weges nach
Ioannina (Juli 1943) nur wenige Tote betrugen, dafür aber Hunderte von
Albanerinnen und Albanern sowie Griechinnen und Griechen umkamen
und mindestens 1000 Häuser zerstört wurden?

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16. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die Kampfgruppe Remold am 23. Juli 1943 nach einem Gefecht
mit Partisanen die Ortschaft Elefthero besetzte, jedes Haus mit Flammen-
werfern in Brand steckte und dabei vier Menschen ermordete?

17. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach Stabsangehörige des I. Bataillons und Angehörige der 1., 4. und
5. Kompanie am 22. Juli 1943 nahe der Ortschaft Plaisia sieben Personen,
darunter zwei Frauen und zwei Priester, die den deutschen Truppen ent-
gegengekommen waren, in Hütten eingesperrt und darin verbrannt haben?

18. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach der Divisionskommandeur W. R. z. S. am 24. Juli 1943 befohlen
hat: „Ortsfremde Bevölkerung wird wie Angehörige von Banditen behan-
delt“, was im Klartext hieß, diese zu ermorden?

19. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach unter Führung von Oberleutnant W. R. die 12. Kompanie des
III. Bataillons in der Nähe des Dorfes Kato Mousiotitsa rund 100 Men-
schen in Reihen aufgestellt und mit Maschinengewehren erschossen oder
auf andere Weise umgebracht hat?

20. Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt,
wonach die im August 1943 im Rahmen des Unternehmens „Augustus“
eingesetzten Einheiten (im Wesentlichen das 98. und 99. Regiment) zwar
keine Feindberührung hatten, aber dennoch rund 250 Zivilistinnen und
Zivilisten umbrachten und mehr als 20 Ortschaften niederbrannten sowie
400 Geiseln in ein Konzentrationslager verschleppten?

21. Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die hier erwähnten Kriegs-
verbrechen längst keine vollständige Aufzählung darstellen, sondern noch
etliche Massaker mit häufig noch weit mehr Toten (z. B. Kommeno,
Kefallonia) hinzukommen?

22. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung aus dem Vorjahr (Bundes-
tagsdrucksache 16/5506)

a) „Von einer verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen zu spre-
chen ist historisch falsch“,

b) und glaubt sie auch angesichts der nun vorliegenden, wesentlich erwei-
terten Kenntnisse über die Dutzenden von Kriegsverbrechen, diese seien
lediglich „von einzelnen Angehörigen und einzelnen Truppenteilen“ be-
gangen worden,

und wenn ja, wie viele Massaker müsste eine Armee nach Auffassung der
Bundesregierung durchführen, um von einer verbrecherischen Kriegfüh-
rung sprechen zu können?

23. Hat die Bundesregierung jemals überprüft, wie viele der in den 1950er
Jahren Dienst tuenden Offiziere der neu aufgestellten Gebirgstruppen an
Kriegsverbrechen beteiligt waren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

II. Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Kameradenkreis der Gebirgs-
truppe

24. Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich entschieden wie das österreichi-
sche Verteidigungsministerium einen Trennstrich zur Wehrmacht zu ziehen
und die Aussage des österreichischen Verteidigungsministers, die Wehr-
macht sei „nicht in die Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres
einbezogen“ (Drucksachennummer 1221/AB XXIII. GP vom 4. September

2007 im österreichischen Nationalrat) analog zu übernehmen?

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25. Will die Bundesregierung ähnlich wie der österreichische Verteidigungs-
minister ein Teilnahmeverbot für Soldaten in Uniform erlassen, oder sollen
auch in diesem Jahr uniformierte Bundeswehrsoldaten neben Abordnungen
der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger und verurteilten Kriegsver-
brechern stehen?

26. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, die Bun-
deswehr dürfe nicht mit Vereinen zusammenarbeiten, die die Verbrechen
der Wehrmacht leugnen, verharmlosen oder ignorieren, und es sei dabei
nicht nur der Wortlaut einer Vereinssatzung oder einer einzelnen Presse-
mitteilung zu berücksichtigen, sondern auch das praktische Agieren der
Vereinsmitglieder, insbesondere des Vereinsvorstandes?

27. Distanziert sich die Bundesregierung vom Kameradenkreis aufgrund der
Tatsache, dass dieser im Vorjahr den Brigadier Josef Paul Puntigam be-
grüßte, der wie erwähnt von einer durchgehenden Traditionslinie von
Wehrmachtsverbrechern bis zum KSK nicht nur ausgeht, sondern diese
gutheißt, und wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Distanzierung?

28. Warum hat sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministe-
rium der Verteidigung, Christian Schmidt, in seiner nach der Begrüßungs-
rede des Kameradenpräsidenten vorgebrachten Ansprache im Vorjahr nicht
von der Begrüßung Puntigams distanziert?

29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Zweite Vorsitzende des Kamera-
denkreises Gerhard Klamert

a) anlässlich der Wehrmachsaustellung 1997 in der „Gebirgstruppe“
schrieb: „Wie krank müssen Hirne sein, die sich so etwas ausdenken,
wie pervers die Absichten dahinter“,

b) im Jahr 2001 eine Rezension über das Buch „Kommeno“ von H. F.
Meyer schrieb, in der er sich ereiferte, H. F. Meyer sei „realitätsfern und
rauschlüstern“, werfe „alle Unseligkeiten vergangener Tage immer neu“
auf, und wenn ja, wieso arbeitet die Bundeswehr mit einem Verein zu-
sammen, der geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse über die Wehr-
macht derart vehement ablehnt?

30. Wie vereinbart sich das bisherige intensive und gute Verhältnis zwischen
Bundeswehr und Kameradenkreis im Lichte der genannten Vorfälle mit
dem stets beteuerten Anspruch der Bundesregierung, einige Distanz zur
Wehrmacht zu halten?

31. Wie vereinbart sich der Anspruch der Bundeswehr, Teil der demokra-
tischen Gesellschaft sein zu wollen, mit der Zusammenarbeit mit einem
Verein, der ausgerechnet den wegen tausendfacher Morde in Nürnberg zu
12 Jahren Haft verurteilten Kriegsverbrecher Hubert Lanz zu seinem
Ehrenpräsidenten gemacht hatte und sich bis heute nicht von diesem dis-
tanziert hat?

32. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen dem
Kameradenkreis und der Bundeswehr?

a) Wie oft hat die Bundeswehr im vergangenen Jahr der Zeitschrift des
Kameradenkreises Artikel und/oder Bildmaterial überlassen?

b) Welche Veranstaltungen hat der Kameradenkreis in diesem Jahr bislang
innerhalb militärischer Liegenschaften durchgeführt, und welche wei-
teren sind derzeit in Planung bzw. bereits genehmigt (bitte ausführlich
erläutern mit Datum und Art der Veranstaltung sowie jeweiliger Liegen-
schaft)?

c) Entstehen der Bundeswehr hierdurch Kosten, und wenn ja, in welcher

Höhe, für welche Zwecke, und wer trägt diese?

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33. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundeswehr, den Kameraden-
kreis an der Nutzung der Zugangswege zum (privaten, aber nur über Bun-
deswehrgelände erreichbaren) Veranstaltungsgelände zu hindern, um eine
Fortführung des Gedenkens zu verhindern?

34. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich des Archivs, das der Kameraden-
kreis in der Bayernkaserne in München unterhält?

a) Welchen Bestand beinhaltet dieses Archiv?

b) Warum wird angestrebt, „dass alles Archivgut in das Eigentum des Ka-
meradenkreises übergeht“, anstatt die Archivalien dem Bundesarchiv/
Militärarchiv in Freiburg zu überlassen (Gebirgstruppe 5/Oktober
1996)?

c) Wie viel Quadratmeter umfasst die dem Kameradenkreis überlassene
Fläche in der Bayernkaserne?

d) Bezahlt der Kameradenkreis hierfür Miete und Betriebskosten, und
wenn ja, in welcher Höhe?

e) Entspricht die ggf. bezahlte Miete dem ortsüblichen Preis in München,
oder liegt sie wesentlich darunter?

f) Wer genau führt das Archiv, und welche Regelungen bestehen hinsicht-
lich des Zugangs der interessierten Öffentlichkeit zum Archiv?

g) Welche Öffnungszeiten hat das Archiv?

h) Welche Möglichkeiten hat und nutzt die Bundeswehr, die Führung des
Archivs zu kontrollieren, und welche Erfahrungen hat sie dabei ge-
macht?

III. Diesjährige Feier am 4. Mai

35. Wird die Bundeswehr angesichts der erweiterten Kenntnisse über die
Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen auch in diesem Jahr die Gedenkfeier
des Kameradenkreises unterstützen?

36. Welche Gespräche haben bislang zwischen Bundeswehr, Kameradenkreis,
Polizei und ggf. weiteren Stellen (welchen?) über die Durchführung der
Veranstaltung in diesem Jahr stattgefunden, und welche Angaben zum Ge-
sprächsinhalt kann die Bundesregierung machen (bitte ggf. Protokoll beifü-
gen)?

37. Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind geplant?

a) Wie viele Soldaten sollen insgesamt zum Einsatz kommen?

b) Mit welchen konkreten Aufgaben sollen diese betraut werden?

c) Wird wieder ein Shuttle-Service für Besucherinnen und Besucher der
Veranstaltung angeboten?

d) Werden Musikgruppen der Bundeswehr auftreten, und wenn ja, welche?

e) Welche materiellen Unterstützungsleistungen werden erbracht?

f) Welche weiteren Vergünstigungen werden dem Kameradenkreis ge-
währt?

g) Welche Kosten entstehen (bitte jeweils aufgliedern), und wer kommt für
diese auf?

h) Werden im Vorfeld Unterstützungsleistungen für die Organisation und
Vorbereitung (inklusive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) gewährt, und

wenn ja, welche?

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i) Warum sind die Unterstützungsleistungen nicht in der Antwort auf die
Kleine Anfrage „Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstüt-
zungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand erstes Quartal 2008)“
(Bundestagsdrucksache 16/8615) aufgeführt?

38. Treffen Aussagen von Bundeswehrsoldaten zu, dass sie für ihre Teilnahme
an der Feier Dienstausgleich bekommen, und wenn ja, wie wird dieses An-
gebot innerhalb der Truppe kommuniziert?

39. Wird ein Angehöriger der Bundeswehr und/oder der Bundesregierung auch
in diesem Jahr wieder eine Ansprache halten, und wenn ja, wer?

40. Ist auch diese Kleine Anfrage wie in den Vorjahren von einem Mitglied des
Kameradenkreises der Gebirgstruppe beantwortet worden, und geht die
Bundesregierung weiterhin davon aus, es gebe da keinen Interessenkon-
flikt?

Berlin, den 9. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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