BT-Drucksache 16/8808

Bundesstraße 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Bundesverkehrswegeplan Nr. NW 5512)

Vom 10. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8808
16. Wahlperiode 10. 04. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Sevim Dag˘delen, Lutz Heilmann, Dorothee
Menzner, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesstraße 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel
(Bundesverkehrswegeplan Nr. NW 5512)

Die Bundesstraße (B) 58 neu unterteilt sich in drei Abschnitte: Nordumfahrung
des linksrheinischen Büderich, Neubau einer vierstreifigen Rheinquerung, Süd-
umfahrung des rechtsrheinischen Wesel. Während die Nordumfahrung und die
neue Rheinquerung eine Verbesserung der Verkehrssituation darstellen, ist die
seit den 1960er Jahren geplante Südumfahrung nicht mehr den jetzigen inner-
städtischen Entwicklungen angepasst. Hinzu kommen Ausweisungen von Na-
turschutzräumen und FFH-Gebieten, die von einer Südumfahrung erheblich
tangiert würden. Insbesondere ist die Führung der B 58 neu über die Lippeauen
aufgrund massiver ökologischer Eingriffe abzulehnen.

Außerdem ist der Verkehrsbedarf für eine Südumfahrung fraglich. Die jetzige
Ortsdurchfahrt mit derzeit 18 000 KFZ pro Tag wird von Umweltverbänden
und Bürgerinitiativen als verträglich angesehen. Da für 2015 lediglich 19 000
KFZ prognostiziert sind, wird Bedarf für die Südumfahrung als nicht gegeben
angesehen, insbesondere da der Durchgangsverkehr laut Verkehrsentwick-
lungsplan von 1997 nur zehn Prozent ausmacht. Vom Bundesverkehrsministe-
rium wurde zudem die städtebauliche Entlastungswirkung als „nicht nennens-
wert“ eingestuft; auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten wurde das Vorhaben mit
0 Punkten bewertet. Der Bau der Südumfahrung der B 58 neu würde somit
voraussichtlich keine verkehrlichen und damit auch keine städtebaulichen Ent-
lastungen zur Folge haben, während erhebliche ökologische Eingriffe unver-
meidbar erscheinen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen im Zuge des Bundesver-
kehrswegeplans 2003 für die noch aus den 1960er Jahren stammenden Pla-
nungen der Südumfahrung der B 50 neu bezüglich des

a) Nutzen-Kosten-Verhältnisses,

b) der Umweltrisikoeinschätzung,
c) der Raumwirksamkeitsanalyse, dabei insbesondere die städtebauliche
Entlastungswirkung?

2. Welche Erhebungsergebnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Durchgangs- und Quell-/Zielverkehrs auf der geplanten Südumfahrung B 58
neu?

Drucksache 16/8808 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Inwieweit würde die Innenstadt von Wesel durch die Südumfahrung entlas-
tet (Angabe in DTV und Prozent vom jetzigen Durchgangsverkehr)?

4. Welche Alternativen zur jetzigen Planung B 58 neu Südumfahrung liegen
der Bundesregierung, unter Berücksichtigung des massiven Eingriffs in die
Lippeauen, vor?

5. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den mautbelasteten LKW-
Verkehr, der die vierstreifige B 58 neu zur Abkürzung zur BAB 2 bzw.
BAB 42 nutzt, entscheidend einzuschränken, z. B. sind Fahrverbote für
Transitverkehr geplant?

6. Werden bei der Planung zur B 58 neu Südumfahrung die traditionellen Lippe-
überschwemmungsgebiete sowie die prekären Grundwasserverhältnisse be-
rücksichtigt?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

7. Sind im Baugebiet Südumfahrung Bodenproben hinsichtlich der Festigkeit
des Bau-Untergrunds genommen worden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

8. Entstehen durch die seit den 1960er Jahre veränderten städtebaulichen Ent-
wicklungen, die die geplante Südumfahrung dicht an Wohngebieten vorbei-
führen, auch Kosten für den Lärmschutz, und sind diese eingeplant worden?

9. Trifft die Gesamtkostensumme von 150 Mio. Euro (siehe Faltblatt B 58
neu Ortsumgehung Wesel, 2006) unter Einrechnung von Preissteigerungen,
Inflationsrate und Mehrwertsteuererhöhung auch zum heutigen Zeitpunkt
noch zu?

10. In welcher Höhe bezuschusst der Bund das Bauvorhaben?

11. Werden Modelle über Public Private Partnership (PPP) zur Finanzierung
des Bauvorhabens einbezogen?

12. Mit welcher Bauzeit rechnet die Bundesregierung für die insgesamt drei
Bauabschnitte, bzw. in welchem Jahr ist die Eröffnung der B 58 neu Süd-
umfahrung geplant?

13. Wird die B 58 neu im Zuge der Bedarfsplanfortschreibung 2009 erneut auf
ihren Bedarf und ihre möglichen Alternativen überprüft?

Berlin, den 8. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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