BT-Drucksache 16/8742

Gleichstellung in der Wissenschaft durch Modernisierung der Nachwuchsförderung und der Beschäftigungsverhältnisse herstellen

Vom 8. April 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8742
16. Wahlperiode 08. 04. 2008

Antrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Gleichstellung in der Wissenschaft durch Modernisierung der
Nachwuchsförderung und der Beschäftigungsverhältnisse herstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages durchgeführte Anhörung zum Thema „Frauen in der
Wissenschaft und Gender in der Forschung“ hat klare Defizite der bisherigen
Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Geschlechtergleichheit im
Wissenschaftssystem aufgezeigt.

Stagnierende Frauenanteile bei W3-/C4-Professuren von knapp 10 Prozent und
von 14 Prozent an allen Professuren können nach 20 Jahren Gleichstellungs-
politik nicht zufrieden stellen. Obwohl seit vielen Jahren Frauen die Hälfte aller
Studienanfängerinnen und -anfänger ausmachen, erweist sich der Schritt zur
Promotion und noch stärker der zur Habilitation für die meisten Absolventinnen
als ein unüberwindbares Hindernis. Je nach Disziplin geht die Zahl der Teil-
nehmerinnen pro wissenschaftliche Qualifikationsstufe um 20 bis 30 Prozent
zurück. Auch an leitenden Positionen der Wissenschaftsverwaltung von Hoch-
schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind Frauen nur zu
15 Prozent beteiligt.

Diese Zahlen zeigen, dass es im wissenschaftlichen Betätigungs- und Berufsfeld
bislang nicht gelungen ist, Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe
zu sichern. Frauen haben bei gleicher Qualifikation geringere Möglichkeiten
zum individuellen Fortkommen, sie bekleiden verhältnismäßig selten entschei-
dungsrelevante Positionen innerhalb der Wissenschaft und haben nicht zuletzt in
weniger sicheren Arbeitsverhältnissen ein niedrigeres durchschnittliches Ein-
kommen.

Neben der Beseitigung dieser Ungerechtigkeit geht es bei der Gleichstellung
von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auch um die Qualität der wis-
senschaftlichen Arbeit. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män-
nern bringt im Ergebnis Wissen hervor, das eher den Anforderungen der gesell-
schaftlichen Realität gerecht wird. Denn zum einen geht der Wissenschaft und

Forschung ein Teil guter Forschender verloren, wenn Frauen unterrepräsentiert
bleiben. Zum anderen erlauben unterschiedliche Erfahrungen und Sozialisation
beider Geschlechter nicht selten vielseitige Sichtweisen auf den Forschungs-
gegenstand. Dies kann die bislang vernachlässigte Geschlechterdimension einer
Forschung sichtbar machen. Beispielsweise wird erst seit kurzem die unter-
schiedliche Wirkung von Medikamenten bei weiblichen und männlichen Patien-
ten thematisiert. Es kann aber auch ganz unvorhersehbare innovative Effekte

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sichtbar machen, wie die neuerdings beobachtete deutlich höhere Neigung von
Forscherinnen zur interdisziplinären Forschung.

Die Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat erschöpfend belegt, dass Geschlechtergleichstellung eine klas-
sische Querschnittsaufgabe von Politik ist und als solche verstärkt betrieben wer-
den muss. Die unmittelbare Förderung von Einzelpersonen in Form von Stipen-
dien und gesonderten Stellenprogrammen bleibt nach diesem Ansatz zwar ein
wichtiger Bestandteil der Förderpolitik. Sie ist häufig aber zeitlich beschränkt und
richtet sich im Endeffekt an wenige Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Für eine nachhaltige Steigerung der Beteiligung von Frauen im Wissenschafts-
system ist daher die Beseitigung von strukturellen Hindernissen und Barrieren
notwendig. Häufig handelt es sich um Strukturen, die sich anhand der Gewohn-
heiten von männlichen Biographien gebildet haben und unreflektiert repro-
duziert werden. Die Verantwortlichen in Politik und Wissenschaft sind daher
gefordert, diese Strukturen sensibel wahrzunehmen und sie im Sinne eines brei-
teren Zugangs zum Arbeitsfeld Wissenschaft umzugestalten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den innerhalb der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) für das
Jahr 2008 vereinbarten Arbeitsschwerpunkt „Rahmenbedingungen für das
wissenschaftliche Personal“ dazu zu nutzen, sich mit den Ländern auf Leit-
linien für einheitliche wissenschaftsspezifische Regelungen im Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) und im Tarifvertrag der Länder (TVL) zu
verständigen. Die Landeszuständigkeit für Hochschulen und die Bundes-
zuständigkeit für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen machen
eine abgestimmte Strategie notwendig, die die Interessen aller Beschäftigten-
gruppen angemessen berücksichtigt sowie die unterschiedliche Bedeutung
von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in einem gemeinsamen Wis-
senschaftssystem widerspiegelt und somit ein Auseinanderdriften der Gehäl-
ter und eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft verhindert.

Eckpunkte solcher wissenschaftsspezifischer Regelungen sollen

a) den Beruf Wissenschaft über die verschiedenen Statusgruppen hinweg ar-
beitsrechtlich und sozial attraktiver machen und Mindestlaufzeiten von
Verträgen vereinbaren;

b) hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Möglichkeiten von
Teilzeit- und Telearbeit ausweiten;

c) Personalkonzepte für dauerhafte Beschäftigung auch für vorwiegend über
Drittmittel finanzierte Forscherinnen und Forscher enthalten. Letzteres ist
in vielen Instituten der außeruniversitären Forschung längst Realität;

d) Wissenschaft als normales Berufsfeld professionalisieren und Konzepte
zu Personalentwicklung und -management realisieren;

2. im Rahmen der Artikel 125a, 125b des Grundgesetzes (GG) das Hochschul-
rahmengesetz (HRG) und damit die darin enthaltenen Regelungen zu Fragen
der Geschlechtergleichstellung (§§ 3, 5, 6, 42 sowie 37 Abs. 2 HRG) und der
Bedürfnisse von Studierenden mit Kind (§ 2 Abs. 4, §§ 16, 34 HRG) fort-
gelten zu lassen;

3. den Wissenschaftsrat mit einer Studie zur Reform der Nachwuchsförderung
zu beauftragen. Diese sollte statt der jetzigen informellen, lehrstuhlbezoge-
nen Prozesse der Vorauswahl Anforderungen an Promovierende und Habili-
tanden, konkrete Karriereberatung, Mentoring- und Personalentwicklungs-

programme als verpflichtende Aufgaben der Hochschulen und Forschungs-
einrichtungen in den Mittelpunkt stellen;

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4. die für Mai 2008 angekündigte Studie des Instituts für Hochschulforschung
Wittenberg, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung die Auswirkungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes evaluiert,
zeitnah auszuwerten, dabei der Perspektive der Geschlechtergleichstellung
besondere Aufmerksamkeit zu schenken und aus den Ergebnissen Konse-
quenzen für den Fortbestand der Regelungen zu ziehen;

5. die Verhandlungen über einen Hochschulpakt II zu nutzen, um mit den Län-
dern verbindliche, abrechenbare Vereinbarungen über die signifikante Erhö-
hung der Anteile von Frauen besonders in wissenschaftlichen Dauerstellen
zu treffen;

6. zusammen mit den Ländern im Rahmen der Möglichkeiten von Artikel 91b
Satz 1 Nr. 2 GG eine Übereinkunft über die Fortsetzung eines Hochschul-
und Wissenschaftsprogramms (HWP) zur Geschlechtergleichheit zu treffen.
Im Vergleich zu den 2006 ausgelaufenen Programmen soll dabei stärker auf
Stellen- statt auf Stipendienprogramme orientiert werden. Bewährte Mento-
ringprogramme, die Unterstützung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung
an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen und die Förderung von
Genderforschung in unterschiedlichen Disziplinen sollten weitere Elemente
eines solchen Programms sein;

7. entsprechend den Empfehlungen aus dem Monitoring des Paktes für
Forschung und Innovation der Bund-Länder-Kommission (BLK) die
Vereinbarungen für Frauenförderung mit den Forschungs- und Wissen-
schaftsorganisationen verbindlich zu gestalten;

8. darauf hinzuwirken, dass die Drittmittelvergabe durch die DFG sowie die
Forschungsförderung des Bundes auf die Basis anonymer Begutachtung
(„Double-blind-Verfahren“) gestellt werden;

9. dem Bundestag einen Bericht über die Umsetzung des Gender Mainstrea-
ming und die Berücksichtigung der Genderdimension in der programm-
basierten Forschungsförderung der Bundesministerien und in der Ressort-
forschung vorzulegen;

10. vergleichbar zur Regelung des Gender-Action-Plans des 6. Forschungs-
rahmenprogramms der EU, die Integration der Genderdimension in aus-
geschriebenen Forschungsprojekten verbindlich einzufordern;

11. die institutionelle und die Programmförderung des Bundes auf die Grund-
lage verbindlicher Zielvereinbarungen zur Geschlechtergleichstellung zu
stellen inklusive

– verpflichtender Entwicklung von Gleichstellungskonzepten an den Be-
werbereinrichtungen, wie sie bislang nur mit der Exzellenzinitiative und
dem Professorinnenprogramm als Anreizkonzepte verlangt werden;

– der Einführung eines Kaskadenmodells, das die Beteiligung von Frauen
mindestens entsprechend des Anteils der nächst niedrigeren Qualifika-
tionsstufe sichert;

– der geschlechterparitätischen Zusammensetzung von Gutachtergremien;

12. für eine angemessene Repräsentanz von Frauen auch in den Entscheidungs-
gremien des Akkreditierungsrats und der Akkreditierungsagenturen zu
sorgen und Genderkompetenz in den Gremien durch entsprechende Weiter-
bildung zu fördern;

13. im Rahmen des Bologna-Folgeprozesses dafür Sorge zu tragen, dass
Genderaspekte in der weiteren Ausgestaltung der Schaffung des euro-
päischen Hochschulraums und besonders bei der Akkreditierung und

Reakkreditierung von Studienprogrammen prioritär berücksichtigt werden;

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14. direkte und indirekte Altersgrenzen bei Wissenschaftskarrieren – für die Be-
setzung von Stellen, Stipendien, Maßnahmen der Graduiertenförderung und
Juniorprofessuren – abzuschaffen.

Berlin, den 8. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die Sachverständigen haben in der Anhörung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am
18. Februar 2008 mehrheitlich Missstände im deutschen Wissenschaftssystem
hervorgehoben, die Frauen besonders treffen:

I.

Es fehlen attraktive Aufstiegs- und Beschäftigungsperspektiven für den wissen-
schaftlichen Nachwuchs. Im Kern betrifft dies zunächst das vertikale Karriere-
konzept an deutschen Hochschulen mit einer langen Zeit der Qualifikation bis
zur Berufung auf eine Professur. Dabei ist die Chance auf eine dauerhafte An-
stellung gering. Verantwortlich ist die seit Jahren zurückgehende Zahl der Pro-
fessuren – in den letzten zehn Jahren waren es 1 500 Stellen – und ein System,
das neben der Professur keine fest angestellten Forscherinnen und Forscher
kennt. Wird keine Berufung erreicht, gibt es für hochqualifizierte Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler bis auf wenige Stellen in der außeruniversitären
Forschung und je nach Disziplin gegebenenfalls in der Wirtschaft keine Per-
spektive.

Der Wegfall der C1-/C2-Kategorien des Hochschulrahmengesetzes wurde von
den Ländern nicht zu einer nachhaltigen Neuordnung der Personalstruktur im
Sinne von „Wissenschaft als Beruf“ genutzt. Statt den Einstieg in den Ausstieg
aus dem Beamtenverhältnis zu wagen, setzen einige Länder sogar auf eine Re-
naissance von befristeten Beamtenstellen. Die als Ersatz für die wegfallenden
Kategorien geplante Juniorprofessur wird von vielen Hochschulen nur unzurei-
chend eingesetzt. Eine feste Tenure-Option ist in den wenigsten Fällen obligato-
risch. Die Juniorprofessur ist grundsätzlich als Qualifizierungsinstrument und
nicht als Dauerperspektive angelegt. Abhängigkeiten und Unberechenbarkeiten
wissenschaftlicher Karrieren werden durch diese Entwicklung nicht abgebaut.

Verschärfend auf die Perspektiven junger Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler wirkt sich die Verschlechterung bestehender Beschäftigungsverhält-
nisse im wissenschaftlichen Mittelbau aus. An Hochschulen hat die Unter-
finanzierung zum Abbau regulärer Stellen im Mittelbau zugunsten halber
Stellen, reiner drittmittelfinanzierter Stellen und schlecht- oder nichtbezahlter
Lehrbeauftragten- und Privatdozentenjobs geführt. Junge Absolventinnen und
Absolventen erleben das Berufsfeld Wissenschaft frühzeitig als nicht zukunfts-
trächtig und unsicher.

Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen folgen dem Trend zur „Flexi-
bilisierung“ und Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen. Trotz insge-
samt steigender Mittel aus dem Pakt für Forschung und Innovation bieten sie
inzwischen zu 45 Prozent befristete Beschäftigung mit immer kürzeren Lauf-
zeiten an. Wenn eine kontinuierliche Arbeitsmöglichkeit, die Forschern längere

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zeitliche Freiräume für ihre Forschung bietet, zur Ausnahme wird, leidet darun-
ter nicht zuletzt die Qualität der geleisteten wissenschaftlichen Arbeit.

Erfahrungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zeigen, dass das
im April 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
dieser Entwicklung Vorschub leistet. Das Gesetz ermöglicht eine sachgrundlose
befristete Einstellung auf drittmittelbasierten Stellen und bewirkt, dass in einer
wachsenden Anzahl von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen der
tarifliche Kündigungsschutz nicht mehr greift und ableitbare tarifliche An-
sprüche bei der Eingruppierung und damit der Vergütung nicht mehr erworben
werden können.

Für Frauen sind diese Strukturen und die Ausstattung des deutschen Wissen-
schaftssystems, die eine mittelfristige Lebensplanung erschweren, besonders
unattraktiv. Wie von Sachverständigen hervorgehoben, entscheiden sich viele
aus diesem Grund auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen gegen die weitere
Verfolgung einer wissenschaftlichen Karriere.

Hier ist also sowohl aus Gründen der Herstellung von Geschlechtergleichheit als
auch mit Blick auf die Attraktivität des Wissenschaftssystems für den wissen-
schaftlichen Nachwuchs insgesamt dringend ein Umdenken erforderlich. Es
muss eine dauerhafte und eigenständige Beschäftigung an Hochschulen für die
grundständige Lehre, Forschung und Aufgaben des Wissenschaftsmanagements
jenseits der begrenzten Anzahl von Professuren ermöglicht werden.

II.

Eine strukturelle Neugestaltung ist auch im Bereich der Gewinnung und Be-
treuung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefordert. Im Zentrum der Kritik
steht die individuelle Nachwuchsförderung durch Lehrstuhlinhaberinnen und
- inhaber. Nach einhelliger Meinung der Sachverständigen leistet diese Form der
Auswahl und Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissen-
schaftlern informellen Verfahren Vorschub, die Frauen überdurchschnittlich
stark ausgrenzen. Studien belegen, dass Personalentscheidungen in hohem
Maße unreflektiert anhand von sozialer Ähnlichkeit gefällt werden. Für die
meist männlichen Entscheider hat das Geschlecht daher im Zweifelsfalle eine
ebenso hohe Bedeutung wie die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerbe-
rinnen und Bewerber. Nachwuchsförderung sollte daher Aufgabe der Institute
werden, die in diesem Rahmen transparente Standards zur Auswahl und Betreu-
ung sowie eine verantwortliche Personalplanung und -entwicklung einführen
sollten.

III.

Die Genderforschung nimmt als Querschnittsdisziplin für das Verständnis der
Zusammenhänge, die die Kategorie Geschlecht auf unterschiedlichen Ebenen in
der Wissenschaft spielt, einen besonderen Platz ein. Es besteht die Gefahr, dass
stagnierende oder sinkende Hochschulhaushalte in vielen Bundesländern und
damit einhergehende Stellenstreichungen sowie die zeitliche Straffung der Lehr-
pläne nach der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge geschlechter-
theoretische Schwerpunkte in den Lehrplänen und entsprechende Lehrstühle in
den Einzeldisziplinen wegfallen lassen. Die Bundespolitik muss auch hier ihre
Verantwortung wahrnehmen.

Ein ähnliches Schicksal erleiden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Ihre
Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte, aber auch ihre Ausstattung bedürfen
dringend der Verbesserung. Wie das „Hochschulranking nach Gleichstellungs-
aspekten“ des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung

(CEWS) deutlich macht, sind deren Einflussmöglichkeiten bereits jetzt je nach

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Bundesland qualitativ sehr unterschiedlich einzuschätzen. Ihre Zukunft ist daher
nach dem geplanten Wegfall ihrer bundesweiten Verankerung im Hochschulrah-
mengesetz völlig unklar.

Die Rahmenbedingungen für Forschende und Lehrende an den Hochschulen
und Wissenschaftseinrichtungen bedürfen aus der Perspektive der Geschlechter-
gleichstellung einer gründlichen Überholung. Hierfür bedarf es zum einen einer
Vorbereitung durch konzentrierte Debatten in Fachöffentlichkeit und Politik.
Die notwendigen Reformen können aber in der Mehrzahl der Fälle nicht ohne
die Stärkung der finanziellen Basis der Wissenschaftseinrichtungen durchge-
führt werden, ohne dass es zu bloßen Umverteilungseffekten zwischen Status-
gruppen oder Standorten kommt.

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