BT-Drucksache 16/8657

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3542- Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3842- Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ächten und bekämpfen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Sevim Dagdelen, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke -16/4152- Weibliche Genitalverstümmelung verhindern - Menschenrechte durchsetzen

Vom 26. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8657
16. Wahlperiode 26. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck
(Bremen), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3542 –

Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks,
Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3842 –

Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ächten und bekämpfen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche,
Sevim Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4152 –

Weibliche Genitalverstümmelung verhindern – Menschenrechte durchsetzen

A. Problem

Die Anträge weisen auf die grausame Praxis der weiblichen Genitalverstümme-
lung (Female Genital Mutilation, FGM) hin, von der weltweit Millionen von

Frauen und Mädchen betroffen seien. Die globalen Wanderungsbewegungen
führten dazu, dass diese Form der Gewalt gegen Frauen auch in Industrieländern
stattfinde, so auch in Deutschland. Die Anträge legen Kataloge mit unterschied-
lich akzentuierten Forderungen vor, um sowohl in der internationalen Zusam-
menarbeit als auch auf Bundesebene und in Zusammenarbeit mit den Ländern
Mädchen und Frauen zu schützen und weibliche Genitalverstümmelungen zu
bekämpfen.

Drucksache 16/8657 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

1. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3542 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3842 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4152 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8657

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/3542 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/3842 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 16/4152 abzulehnen.

Berlin, den 12. März 2008

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Michaela Noll
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

men zur Verhinderung weiblicher Genitalverstümmelungen
beraten. Außerdem solle sich die Bundesregierung bei den

Ausmaß und Formen weiblicher Genitalverstümmelungen,
deren Zahl er weltweit mit 130 bis 150 Millionen betroffenen
Bundesländern für die Einrichtung und Ergänzung speziali-
sierter Beratungsstellen für Opfer und potenzielle Opfer ein-
setzen und in der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt
Projekte unterstützen, die sich in den betroffenen Ländern

Frauen und Mädchen angibt, wobei jedes Jahr weitere drei
Millionen Opfer hinzukämen. Die in Deutschland lebenden
Betroffenen schätzt der Antrag auf ca. 30 000 gefährdete
oder bereits verletzte Personen. Nach Feststellungen des Ab-
Drucksache 16/8657 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michaela Noll, Angelika Graf (Rosenheim), Sibylle
Laurischk, Jörn Wunderlich und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung der Vorlagen

Die Anträge auf Drucksachen 16/3542, 16/3842 und 16/4152
wurden in der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages am
1. Februar 2007 dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem
Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Rechts-
ausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/3542

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
klagt, weltweit seien 130 Millionen Mädchen und Frauen an
ihren Genitalien verstümmelt und laut einer UNICEF-Studie
aus dem Jahr 2005 kämen jährlich weitere drei Millionen
hinzu. Der Antrag verweist auf die schweren Folgen dieses
grausamen Rituals, die bis zum Tod der betroffenen Mäd-
chen führen könnten. Durch Migration und Flucht lebten
heute immer mehr Frauen in Europa, die in ihren Herkunfts-
ländern an den Genitalien verstümmelt worden seien. Viel-
fach werde an dieser Praxis aber auch in Europa festgehal-
ten. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes und
der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V.
seien in Deutschland etwa 30 000 Frauen und Mädchen da-
von betroffen oder bedroht.

Der Antrag enthält einen Katalog von neun Forderungen zur
Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelungen. Länder,
in denen Genitalverstümmelung in einem nicht unerheb-
lichen Ausmaß stattfinde, dürften weder in Deutschland
noch in der EU als sichere Herkunftsländer eingestuft
werden. Die Genitalverstümmelung müsse ausdrücklich in
den Straftatbestand der schweren Körperverletzung (§ 226
des Strafgesetzbuchs – StGB) aufgenommen werden. Straf-
verfolgungsbehörden, Polizei und Justiz sowie Ärztinnen
und Ärzte müssten über das Thema informiert und fortgebil-
det werden. Ebenso müsse eine Sensibilisierung der Akteu-
rinnen und Akteure im sozialen Umfeld der Mädchen wie
Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher etc.
erfolgen. In Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und
Nichtregierungsorganisationen müsse die Initiative zu einer
breit angelegten und langfristigen Informations- und Öffent-
lichkeitsarbeit ergriffen werden und an einem Runden Tisch
sollten in regelmäßigen Abständen Expertinnen und Exper-
ten aus Bundes- und Landesregierungen, Justiz, Behörden,
Beratungsstellen und anderen Institutionen über Maßnah-

2. Antrag auf Drucksache 16/3842

Auch der Antrag der Fraktion der FDP weist auf die Praxis
und den Umfang weiblicher Genitalverstümmelungen hin,
wobei hier die Anzahl der Betroffenen aufgrund von
Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation mit zwischen
85 und 115 Millionen Mädchen und Frauen angegeben
wird. Jährlich seien weitere zwei Millionen von dieser grau-
samen Praxis betroffen. Auch dieser Antrag betont, die
weltweiten Wanderungsbewegungen führten zu einer Fort-
setzung der weiblichen Genitalverstümmelungen in Indus-
trieländern, und schätzt die Anzahl der in Deutschland
lebenden betroffenen oder bedrohten Frauen und Mädchen
auf ca. 30 000.

Der Antrag auf Drucksache 16/3842 umfasst einen Katalog
von zwölf Forderungen, in deren erstem Teil Maßnahmen
zur Stärkung und Durchsetzung der Rechte von Frauen, der
Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt,
der Berücksichtigung des Aspektes des Gender Main-
streaming und insbesondere der Bekämpfung weiblicher
Genitalverstümmelungen im Rahmen der Entwicklungszu-
sammenarbeit, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, im
Rahmen der Arbeit des Europarates sowie im Rahmen der
multilateralen Menschenrechtsaktivitäten der Bundesregie-
rung auf internationaler und europäischer Ebene gefordert
werden. Die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Ge-
nitalien müsse der breiten Öffentlichkeit und insbesondere
bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht
und Mädchen und Frauen müssten über Beratungs- und Zu-
fluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Hinsichtlich des
Strafrechtes sei das Bestehen etwaiger Strafbarkeitslücken
im deutschen Recht, die Aufnahme der Genitalverstümme-
lung in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische
Rechtsgüter (§ 5 StGB) oder in das Weltrechtsprinzip
(§ 6 StGB) sowie eine ausdrückliche Aufnahme in den Tat-
bestand des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu prüfen. Weitere
Forderungen betreffen die Zusammenarbeit mit den Län-
dern, Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte sowie
die Prüfung einer eventuellen ärztlichen Meldepflicht bei
drohenden Genitalverstümmelungen. Weiterhin solle die
Bundesregierung auf die Umsetzung, Evaluierung und ggf.
Überarbeitung der Empfehlungen der Bundesärztekammer
zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalver-
stümmelung sowie gemeinsam mit den Ländern auf die
Sicherstellung ausreichender Zufluchts- und Beratungsmög-
lichkeiten für betroffene Frauen und Mädchen hinwirken.

3. Antrag auf Drucksache 16/4152

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. beschreibt ebenfalls
für die Abschaffung der Genitalverstümmelungen engagier-
ten.

schlussberichts der Sonderberichterstatterin der Vereinten
Nationen, Halima Embarek Warzazi, bestehe ein direkter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8657

Zusammenhang zwischen weiblicher Genitalverstümme-
lung und dem Grad an Unwissenheit, Armut und niedrigem
sozialen Status von Frauen. Ebenso wie andere Formen der
Gewalt an Frauen diene die Genitalverstümmelung der Un-
terdrückung von Frauen, der Kontrolle ihrer Sexualität und
der Verhinderung einer freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit
als gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder.

Der Antrag auf Drucksache 16/4152 enthält einen umfang-
reichen Forderungskatalog, der sich in Maßnahmen der Bun-
desregierung im Rahmen der internationalen Zusammen-
arbeit auf europäischer Ebene, auf Bundesebene in Zusam-
menarbeit mit den Bundesländern und in Zusammenarbeit
mit der Bundesärztekammer und anderen Organisationen
untergliedert. Im ersten Teil betreffen die Forderungen die
Bekämpfung jedweder Gewalt an Frauen, die Armuts-
bekämpfung sowie Bildungsförderprogramme und Aufklä-
rungskampagnen gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Für die Arbeit auf europäischer Ebene fordert der Antrag
u. a., dass Länder, in denen die Praxis weiblicher Genitalver-
stümmelungen verbreitet sei, europaweit nicht als sichere
Herkunftsländer eingestuft werden dürften. Eine entspre-
chende Forderung wird auch für die Bundesebene aufge-
stellt; weiterhin solle die Bundesregierung die finanzielle
Unabhängigkeit aller sich in Deutschland aufhaltenden be-
troffenen Frauen und Mädchen sichern, Initiativen zur Ver-
hinderung von Genitalverstümmelung und anderen Formen
der Gewalt an Kindern und Frauen unterstützen, Aufklä-
rungskampagnen organisieren und eine zentrale Stelle zur
Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen Genital-
verstümmelungen schaffen. Weitere Forderungen betreffen
Aspekte des Asylverfahrens betroffener Frauen, die kosten-
freie Inanspruchnahme von Dolmetscherinnen bei Arztbesu-
chen sowie die Abwendung der Abschiebung. Für die Zu-
sammenarbeit mit den Bundesländern fordert der Antrag die
Schulung und Information aller professionell Betroffenen,
die Bereitstellung mehrsprachiger Informationen für Asyl-
suchende und Migrantinnen, die Unterstützung von Migran-
tinnenorganisationen und besonders geschulten Beratungs-
und Hilfseinrichtungen für betroffene und bedrohte Frauen
und Mädchen sowie allgemein eine verbesserte medizi-
nische und psychologische Betreuung von Asylbewerberin-
nen. In Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer, den
Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften
solle schließlich auf eine umfangreiche Information zum
Thema Genitalverstümmelung hingewirkt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/3542

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 60. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 63. Sitzung am 12. März
2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion

Der Rechtsausschuss hat kein Votum abgegeben.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 79. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 55. Sitzung am 12. März 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 59. Sitzung am 12. März 2008
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

2. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/3842

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 60. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 63. Sitzung am 12. März
2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat kein Votum abgegeben.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 79. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 55. Sitzung am 12. März 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 59. Sitzung am 12. März 2008
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/4152

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 60. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Drucksache 16/8657 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Innenausschuss hat in seiner 63. Sitzung am 12. März
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat kein Votum abgeben.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 79. Sitzung am
12. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 55. Sitzung am 12. März 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 59. Sitzung am 12. März 2008 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

A. Allgemeiner Teil
1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 16/3542.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 16/3842.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 16/4152.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
zu den Vorlagen in seiner 40. Sitzung am 19. September
2007 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dabei fol-
gende Sachverständige angehört:

Alice Berendt (Plan International Deutschland e. V.),
Dagmar Freudenberg (Deutscher Juristinnenbund), Dr. Cor-
nelia Goesmann (Bundesärztekammer), Franziska Gruber
(Integra/TERRES DES FEMMES e. V.), Prof. Dr. Tobe

Zusammenarbeit GmbH – GTZ), Heike Rudat (Bund Deut-
scher Kriminalbeamter) sowie Dr. Christiane Tennhardt
(Familienplanungszentrum BALANCE).

Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Wort-
protokoll der 40. Sitzung verwiesen.

Der Ausschuss hat sodann in seiner 52. Sitzung am 12. März
2008 die Vorlagen abschließend beraten. Dabei betonte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jeden Tag würden
ungefähr 6 000 Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt.
Dabei handele es sich nicht nur um ein Problem in Afrika,
sondern diese grausame Praxis werde auch in Deutschland
durchgeführt. Nach den neuesten Schätzungen von TERRE
DES FEMMES e. V. seien in Deutschland ca. 24 000 Frauen
und Mädchen von Genitalverstümmelungen bedroht. Es
handele sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung
und eine schwere Körperverletzung. Ein Drittel der Mäd-
chen und jungen Frauen komme bei diesem gewaltsamen
Akt zu Tode und die anderen litten für den Rest ihres Lebens
unter dem Trauma.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN for-
dere in erster Linie, dass Länder, in denen Genitalverstüm-
melungen in einem großen Ausmaß stattfänden, nicht als
sichere Herkunftsstaaten betrachtet werden dürften. Es sei
vorgesehen, Staaten wie Benin, Mali und Senegal in die EU-
weite Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen.
Deshalb dürfe die Bundesregierung dem bei den laufenden
Beratungen nicht zustimmen und müsse auch sicherstellen,
dass Ghana von der deutschen Liste der sicheren Herkunfts-
staaten gestrichen werde. Außerdem müsse die Genitalver-
stümmelung ausdrücklich in den Straftatbestand der schwe-
ren Körperverletzung gemäß § 226 StGB aufgenommen
werden. Damit werde unzweifelhaft auch gegenüber den hier
lebenden Migrantinnen und Migranten deutlich gemacht,
dass Deutschland derartige Praktiken nicht dulde. Hiergegen
könne auch nicht eingewandt werden, dies führe zur Inhaf-
tierung und Ausweisung der Eltern der betroffenen Mäd-
chen, so dass diese erneut Schaden erlitten. Erforderlich sei
eine konsequente Ahndung der Menschenrechtsverletzung.
Allerdings nähmen in den meisten Fällen die Eltern das
grausame Ritual nicht selbst vor und seien deshalb „nur“ der
Beihilfe schuldig, so dass ein Ausweisungsgrund nicht gege-
ben sei. Außerdem fordere der Antrag die weitere Schulung
der Akteurinnen und Akteure im sozialen Umfeld der Mäd-
chen wie Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzie-
her etc., die Finanzierung von Beratungsstellen für Betroffe-
ne und die Einrichtung eines Runden Tischs zu diesem
Thema auf Bundesebene. Ferner sollten in der Entwick-
lungszusammenarbeit Projekte unterstützt werden, die die
Abschaffung der Genitalverstümmelung zum Ziel haben.

Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gab abschließend ihrem Bedauern Ausdruck, dass es nicht
gelungen sei, zu diesem wichtigen Thema einen gemeinsa-
men Antrag aller Fraktionen zu formulieren.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an die durchgeführte
Anhörung, in der zum ersten Mal auch eine Betroffene zu
Wort gekommen sei. Auch aus Sicht der Fraktion der CDU/
CSU müsse die Praxis der Genitalverstümmelungen ent-
schieden verurteilt werden; es handele sich um eine schwer-
wiegende Menschenrechtsverletzung und um eine Körper-
Levin und Fadumo Korn (FORWARD-Germany e. V.),
Kerstin Lisy (Deutsche Gesellschaft für Technische

verletzung. Mittlerweile habe zu diesem Problembereich
eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit stattgefunden, wozu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8657

sicherlich die Bücher von Waris Dirie und Fadumo Korn
sowie die Medienberichterstattung beigetragen hätten. Die
Bundesärztekammer habe „Empfehlungen zum Umgang mit
Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ gege-
ben und die Bundesregierung berücksichtige die Problema-
tik in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen
Frauen.

Die Fraktion der CDU/CSU betrachte allerdings nach dem
Ergebnis der durchgeführten Anhörung die Forderung kri-
tisch, Genitalverstümmelungen ausdrücklich in den Tatbe-
stand des § 226 StGB aufzunehmen. Eine Verurteilung nach
dieser Vorschrift habe bei Ausländerinnen und Ausländern
die Ausweisung zur Folge, könne also zu einem Auseinan-
derreißen der Familie führen, denn oft seien die Eltern als
Mittäter zu betrachten. In der Anhörung hätten Sachverstän-
dige darauf hingewiesen, dass eine solche Folge den betrof-
fenen Mädchen nicht helfen, sondern sie weiter schädigen
würde. Sinnvoll wäre allerdings eine Aufnahme der Genital-
verstümmelung in den Tatbestand des § 78b StGB, um das
Problem der Verfolgungsverjährung zu lösen. Oft würden
die Taten begangen, wenn die Kinder noch sehr klein seien,
und die regelmäßige Verjährungsfrist von zehn Jahren führe
dann dazu, dass dies nicht bestraft werden könne. Eine Auf-
nahme in das Weltrechtsprinzip könne demgegenüber nur er-
folgen, wenn es sich um ein weltweit respektiertes Rechtsgut
handele. Bei Genitalverstümmelungen sei dies jedoch in
manchen Staaten immer noch nicht anerkannt.

Die Berichterstatterin der Fraktion der CDU/CSU wies wei-
ter darauf hin, dass die im Antrag der Fraktion der FDP unter
Nummer 5 geforderte Projektförderung mittlerweile bis zum
Jahr 2011 gewährleistet sei und dass hierfür zusätzlich 3,9
Mio. Euro zur Verfügung stünden. Die in diesem Antrag
ebenfalls angesprochene Meldepflicht von Ärzten erachte
die Fraktion der CDU/CSU indes nicht als den richtigen
Weg. In der Anhörung sei deutlich geworden, dass dies auch
dazu führen könnte, dass betroffene und gefährdete Frauen
und Mädchen noch weniger ärztliche Hilfe in Anspruch näh-
men. Soweit der Antrag der Fraktion DIE LINKE. die Über-
nahme von Dolmetscherinnenkosten fordere, wäre dies von
der Sache sicherlich wünschenswert; es stelle sich indes die
Frage der Finanzierung.

Den Hauptansatz zur Bekämpfung von Genitalverstümme-
lungen sehe die Fraktion der CDU/CSU in der Entwick-
lungszusammenarbeit. So hätten die vor Ort Tätigen immer
wieder darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, Alternativ-
rituale zur Genitalverstümmelung zu schaffen und auch
alternative Berufsperspektiven für die Beschneiderinnen zu
eröffnen, die in ihren Regionen oft über eine hohe soziale
Akzeptanz verfügten.

Auch die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU bedauerte,
dass ein interfraktioneller Antrag zu der Problematik nicht
zustande gekommen sei. Da die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD in Kürze einen eigenen Antrag zu dem
Thema vorlegen wollten, wäre es aber auch zu begrüßen ge-
wesen, hätte man einen gemeinsamen Termin zur Beratung
aller Anträge zu diesem Thema gefunden.

Auch die Fraktion der FDP bedauerte, dass man sich nicht
auf einen gemeinsamen Antrag habe verständigen können.
Zur Problematik der Genitalverstümmelungen müsse welt-

und Migranten, sondern auch um ein in Deutschland virulen-
tes Problem. Eine Genitalverstümmelung sei eine Men-
schenrechtsverletzung und eine Körperverletzung, und zwar
unabhängig davon, welche Tradition der grausamen Praxis
im Einzelfall zugrunde liege. Sie führe immer zu einer Trau-
matisierung der betroffenen Mädchen und Frauen, die in
ihrem gesamten weiteren Leben eingeschränkt seien und
sich aus familiären Gewaltstrukturen nur schwer lösen könn-
ten.

Im Antrag der Fraktion der FDP werde eine gesonderte
Strafbarkeitsnorm für Genitalverstümmelungen nicht gefor-
dert, denn dies sei bereits nach geltendem Recht strafbar. Die
Strafverfolgung dieser Taten müsse jedoch konsequent um-
gesetzt werden. Dies sei in erster Linie die Aufgabe der Län-
der; die Bundesregierung solle jedoch über die Ressorts für
Justiz und für Frauen und Familie die Länder entsprechend
sensibilisieren. Um die Strafverfolgung zu ermöglichen, sei
es auch erforderlich, die betroffenen Frauen und Mädchen zu
einer klaren Aussage zu bewegen, so dass eine einfühlsame
Beratung sichergestellt werden müsse. Wichtig sei auch der
Ausbau sogenannter flankierender Maßnahmen wie der För-
derung der Sensibilität in der Öffentlichkeit und in Fachkrei-
sen sowie der entsprechenden Fortbildung der beruflich be-
fassten Kreise, damit diese die Problematik begriffen und
den Opfern eine sachkundige Unterstützung bieten könnten.
In diesem Zusammenhang sei erneut darauf hinzuweisen,
dass aus Sicht der Fraktion der FDP die Finanzierung von
Schutzräumen wie beispielsweise Frauenhäusern oftmals
unzureichend sei und verbessert werden müsse.

Die Fraktion der SPD bedauerte sowohl das Scheitern eines
gemeinsamen Antrags zum Problem der Genitalverstümme-
lungen als auch den langen Diskussionsprozess innerhalb
der Koalitionsfraktionen, der letztlich eine gemeinsame Be-
ratung aller Anträge verhindert habe. Nach Vorlage des An-
trags der Koalitionsfraktionen werde man indes die Mög-
lichkeit haben, mit einer erneuten Aussprache zu diesem
Thema dessen Wichtigkeit zu unterstreichen.

In vielen Bereichen bestehe mit Blick auf die zur Bekämp-
fung von Genitalverstümmelung zu ergreifenden Maßnah-
men Einvernehmen unter den Fraktionen. Unterschiedlich
bewerte man allerdings die Notwendigkeit einer expliziten
Aufnahme in § 224 oder § 226 StGB; hier habe die Vertrete-
rin der Fraktion der CDU/CSU den Standpunkt der Koali-
tionsfraktionen bereits erläutert. Die in den vorliegenden An-
trägen enthaltene Anregung zur Einrichtung eines Runden
Tischs bzw. einer interministeriellen Gesprächsrunde sei hin-
gegen erwägenswert. Gerade die Tatsache, dass die Wurzel
des Problems in den Entwicklungsländern liege – was leider
im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht
thematisiert werde – mache die Notwendigkeit deutlich, alle
mit dem Problem der Genitalverstümmelungen befassten
Ressorts und auch die Nichtregierungsorganisationen einzu-
beziehen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte ebenfalls, Genitalver-
stümmelung sei eine Menschenrechtsverletzung und eine
schwere Körperverletzung mit gravierenden psychischen
Folgen. Die zu diesem Problem vorgelegten Anträge unter-
schieden sich lediglich in Nuancen ihrer Forderungen. Auch
die Fraktion DIE LINKE. halte eine ärztliche Meldepflicht
weit eine Debatte erfolgen, denn es handele sich nicht nur
um einen Ritus in den Herkunftsländern von Migrantinnen

aus den bereits von der Vertreterin der Fraktion der CDU/
CSU vorgetragenen Gründen für kein geeignetes Mittel, um

Drucksache 16/8657 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
drohende Genitalverstümmelungen zu verhindern. Ebenso
sei es nicht erforderlich, Genitalverstümmelungen ausdrück-
lich in den Tatbestand des § 226 StGB aufzunehmen, denn
sie seien von dieser Vorschrift bereits erfasst. Darüber hinaus
würde den betroffenen Mädchen weiterer Schaden zugefügt,
wenn ein Strafverfahren zur Trennung der Familie führe.
Deshalb müssten die Familien hier in Deutschland soziali-
siert werden. In diesem Zusammenhang plädierte der Ver-
treter der Fraktion DIE LINKE. dafür, die Abschiebepraxis
in Deutschland einer grundsätzlichen Überprüfung zu unter-
ziehen, und hielt es für unerträglich, es im Asylverfahren als
gesteigertes Vorbringen zu bewerten, wenn eine Genitalver-
stümmelung oder drohende Genitalverstümmelung erst im
Laufe des Verfahrens vorgetragen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, der von ihr vorgelegte
Antrag halte Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene erforderlich. Zum einen müssten die
Ursachen der Praxis der Genitalverstümmelungen in den
Herkunftsländern bekämpft werden, und zwar nicht nur im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch
durch Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen vor
Ort, die sich gegen diese Tradition auflehnten. Ebenso sei es
erforderlich, sowohl auf europäischer Ebene als auch in

Deutschland selbst aufklärerisch zu wirken. Schließlich
müsse die soziale Situation der betroffenen Frauen massiv
verbessert werden.

Der Vertreter der Bundesregierung betonte, auch die Bun-
desregierung betrachte die Bekämpfung von Genitalver-
stümmelungen als große Herausforderung. Der Zweite
Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Ge-
walt gegen Frauen widme sich ausführlich diesem Thema.
Der Vertreter der Bundesregierung wies auf bereits erfolgte
Maßnahmen wie die Empfehlungen der Bundesärztekammer
und bestehende gesetzliche Regelungen im neuen Zuwande-
rungsgesetz und in Gestalt des Schutzauftrags nach § 8a des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes hin. Damit sei das Problem
jedoch noch keinesfalls bewältigt. In der Bundesregierung
seien nahezu alle Ressorts mit diesem Problem befasst und
es bleibe Aufgabe der deutschen Institutionen auf allen staat-
lichen Ebenen, zur Bekämpfung von Genitalverstümmelun-
gen national wie auch international tätig zu werden.

Darüber hinaus sagte der Vertreter der Bundesregierung zu,
er werde die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Forderung bezüglich der Definition als sichere Her-
kunftsländer prüfen lassen.

Berlin, den 12. März 2008

Michaela Noll
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

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