BT-Drucksache 16/8625

Fällarbeiten in der Wentorfer Lohe

Vom 14. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8625
16. Wahlperiode 14. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl,
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fällarbeiten in der Wentorfer Lohe

In den letzten Wochen sind auf dem bundeseigenen ehemaligen Truppen-
übungsplatz „Wentorfer Lohe“ (Landkreis Herzogtum Lauenburg) von den
Bundesforsten mit Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht umfangreiche
Fällungen von alten Buchen und Eichen veranlasst worden, die in der Bevölke-
rung zu großer Empörung und Protesten geführt haben. Die Notwendigkeit der
Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist für die Bürger nicht
erkennbar.

Das Unverständnis über diese Fällmaßnahmen wurde verstärkt durch den Sach-
verhalt, dass diese Fläche auf der Reserveliste für die Übertragung von bundes-
eigenen Flächen im Rahmen der Sicherung des Nationalen Naturerbes an das
Land Schleswig-Holstein steht und eine Übertragung daher durchaus möglich
ist. In diesem Zusammenhang ist der Eindruck entstanden, es ginge der Bun-
desanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) darum, vor der Abgabe der
Fläche noch einmal möglichst viele Einnahmen durch Holzverkäufe zu gene-
rieren, obwohl zwischen dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der BImA
eine Vereinbarung darüber besteht, dass die zur Übertragung vorgesehenen
Flächen nicht entwertet werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die mögliche Naturschutzerbe-Über-
tragung der Flächen der Wentorfer Lohe an das Land Schleswig-Holstein?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Bundesforsten veranlassten
umfangreichen Fällungen von alten Buchen und Eichen auf dem ehemaligen
Truppenübungsplatz „Wentorfer Lohe“ angesichts der im Rahmen der
Sicherung des Nationalen Naturerbes möglichen Übertragung dieser bun-
deseigenen Fläche an das Land Schleswig-Holstein und der Vereinbarung
zwischen dem BfN und der BImA, dass die zur Übertragung vorgesehenen
Flächen nicht entwertet werden sollen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vereinba-

rung die Tatsache, dass gerade alte Bäume standortheimischer Arten den be-
sonderen Wert von Wald-Ökosystemen darstellen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe der örtlichen Naturschüt-
zer, dass die Arbeiten völlig unsachgemäß durchgeführt wurden (zu hoch
abgesägte Stubben, zerfetzte Stümpfe, Kahlschläge der Waldränder, mit
schwerem Gerät zerstörte Quellbereiche, Entfernen für Insekten wertvoller
sonst wenig Ertrag bringender Robinienbestände)?

Drucksache 16/8625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Warum wurde in diesem Fall entgegen der Vereinbarung zwischen BfN
und BImA, dass die zur Übertragung vorgesehenen Flächen nicht entwertet
werden sollen, massiv in den Bestand eingegriffen?

6. Waren bzw. sind die Fällmaßnahmen aus Sicht der Bundesforstverwal-
tung und aus Sicht der Bundesregierung erforderlich – und damit gerecht-
fertigt, um der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden?

7. Wenn ja, welche Gefahrenquellen sollten mit diesen Fällungen beseitigt
werden, und handelt es sich dabei um naturtypische Gefahren oder um un-
vermutete, untypische Gefahren?

8. Warum wurden die Fällungen als Maßnahmen der Verkehrssicherung be-
gründet, obwohl fast nur gesunde Bäume entnommen wurden?

9. Hat es andere Gründe für diese Fällungen gegeben, und wenn ja, welche?

10. Warum sind diese Einschläge zum Teil als Knickpflege gerechtfertigt wor-
den, obwohl dort keine Knicks vorhanden sind?

11. Warum sind diese Einschläge zum Teil als Auslichtung und Pflegemaß-
nahmen gerechtfertigt worden, obwohl nach Beobachtungen der örtlichen
Naturschützer fast sämtliche Wegränder kahlgeschlagen wurden?

12. Welche Dienststelle hat die Entscheidung über die Fällmaßnahmen wann
getroffen?

13. Erfolgten die Fällmaßnahmen mit Billigung der Leitung der Bundesforst-
verwaltung, und wenn ja, warum?

14. Ist es zutreffend, dass das Land Schleswig-Holstein zunächst nicht infor-
miert war, und wenn ja, warum wurde das Land als möglicher zukünftiger
Eigner nicht informiert?

15. Warum wurde die Untere Forstbehörde nicht informiert?

16. Hat die Bundesforstverwaltung die Fällmaßnahmen selbst ausgeführt oder
hat sie einen anderen Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt?

17. Sofern sie einen anderen Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt hat, wer
hat die Entscheidung darüber getroffen, welche Bäume konkret gefällt wer-
den, und inwieweit standen diesem Betrieb Einnahmen aus dem Holzver-
kauf zu?

18. Warum wurden die Fällungen vorübergehend unterbrochen und dann ab
dem 26. Februar 2008 wieder aufgenommen?

19. Sind die Fällungen beendet, und wenn nein, bis wann werden sie beendet?

20. In welchem Umfang wird nach Abschluss der Fällungen Holz in welcher
Qualität aus der Wentorfer Lohe entnommen worden sein, und mit welchen
Erlösen ist zu rechnen, und wofür verwendet die BImA diese?

21. Welchen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen unterliegt die
BImA in Bezug auf zu erzielende Erlöse aus dem Holzverkauf?

22. Welchen Vorgaben der Leitung der BImA unterliegt der Geschäftsbereich
Bundesforst in Bezug auf zu erzielende Erlöse aus dem Holzverkauf?

23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorfall?

24. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zukünftig im Bereich von
Wäldern, die für das Nationale Naturerbe vorgesehen sind, Einschläge zu
verhindern und auszuschließen, die in die für den Naturschutz bedeutende
Substanz eingreifen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8625

25. Was unternimmt bzw. wird die Bundesregierung unternehmen, um Holz-
einschläge, die über das nachhaltige Maß hinausgehen und den naturnahen
Charakter der Wälder zerstören, im Bereich der BImA zu verhindern?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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