BT-Drucksache 16/8521

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 16/8307 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)

Vom 12. März 2008


Bericht der Abgeordneten Michael Leutert, Bernhard Schulte-Drüggelte, Andreas Weigel,
Ulrike Flach und Anna Lührmann

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das deutsche Che-
mikalienrecht an die Vorgaben der am 18. Dezember 2006
verabschiedeten Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäi-
schen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richt-
linie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der
Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie
der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und
2000/21/EG der Kommission (ABl. EU Nr. L 396 S. 1, 2007
Nr. L 136 S. 3) anzupassen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

nung (§ 21 Abs. 1 des Gesetzentwurfs). Gegenüber dem bis-
herigen chemikalienrechtlichen Normenbestand führt die
REACH-Verordnung zu einem erheblichen Zuwachs an
Überwachungsaufgaben. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf die Registrierungspflichten für Phase-in-Stoffe, die
Pflichten nachgeschalteter Anwender nach Titel V der
REACH-Verordnung und die Zulassungsvorschriften für
Verwendungen besonders besorgniserregender Stoffe, die
sämtlich im bisherigen Chemikalienrecht nicht vorhanden
waren und teilweise sehr viele Anwender betreffen werden.
Die Länder haben in der Anhörung ihren Mehrbedarf an Per-
sonal und Sachausstattung überwiegend als noch nicht hin-
reichend konkret abschätzbar bezeichnet. Bezifferungen des
Personalmehrbedarfs wurden vorgenommen von Bayern
(10 Stellen), Brandenburg (7 Stellen), Nordrhein-Westfalen
(16 Stellen) und Thüringen (8 Stellen).
(REACH-Anpassungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8521
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8307 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsunabhängige Kosten für Bund, Länder und Ge-
meinden entstehen durch das Gesetz nicht.

2. Vollzugsaufwand

Den Ländern entstehen Vollzugskosten für die ihnen oblie-
gende Überwachung der Durchführung der REACH-Verord-

Dem Bund entstehen Vollzugskosten bei den nach § 4 des
Gesetzentwurfs beteiligten Bundesoberbehörden (Bundes-
anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Um-
weltbundesamt, Bundesinstitut für Risikowertung). Diesen
werden in den §§ 5 und 6 des Gesetzentwurfs neue Aufga-
ben übertragen, für deren Erledigung qualifiziertes Personal
benötigt wird. Der Personalbedarf (brutto und netto) sowie

bis zum Jahr 2012 auf 42,2 Stellen. Nach 2012 ist damit zu
rechnen, dass der Personalbedarf nicht weiter ansteigt.

Nettopersonalbedarf

Für die Jahre 2008 bis 2012 ergibt sich beim gehobenen/
höheren Dienst ein Gesamtnettobedarf von 87,7 Stellen
(131,1 Sollstellen – 43,6 Iststellen aus dem wegfallenden
Neu- und Altstoffverfahren) und beim mittleren Dienst von
29,1 Stellen (42,2 Sollstellen – 13,1 Iststellen).

Kostenauswirkungen

Eine generelle Kostenabschätzung für den o. g. Zeitraum er-
folgt auf der Basis des ermittelten Personalbedarfs inklusive
der entsprechenden Sach- und Gemeinkosten. Danach ergibt
sich eine Bruttogesamtsumme für den höheren, gehobenen
und mittleren Dienst von 4,6 Mio. Euro für das Jahr 2008
(ohne Berücksichtigung der Personalkosten aus den noch in
2008 abzuschließenden Neu- und Altstoffverfahren). Bis
zum Jahr 2012 steigt dieser Bedarf auf ca. 15,5 Mio. Euro
an. Dabei wurden Durchschnittswerte der Personalkosten-
sätze des Bundesministeriums der Finanzen für Kosten-
berechnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Quelle:
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, II A 3
– H 1012 – 10/07/0001) zugrunde gelegt. Für den höheren
und gehobenen Dienst wurde mit einer Summe von
96 800 Euro, für den mittleren Dienst mit einer Summe von
65 800 Euro gerechnet. Unter Anrechnung der Kosten der

Der vorliegende Gesetzentwurf führt durch den Wegfall von
sechs Informationspflichten der Wirtschaft im Chemikalien-
gesetz zu einer Gesamtentlastung von ca. 1,5 Mio. Euro/Jahr
(Basisjahr: 2006) und leistet damit einen Beitrag zur Redu-
zierung bürokratischer Lasten der Wirtschaft. Diese Infor-
mationspflichten sind zudem mit gebührenpflichtigen Amts-
handlungen der BAuA verbunden, die künftig ebenfalls
wegfallen. Hierdurch resultiert eine Gebührenentlastung der
Wirtschaft in Höhe von ca. 634 000 Euro/Jahr (Basisjahr:
2006). Dieser Bürokratiekostenabbau geht allerdings mit der
Einführung von Informationspflichten auf europäischer
Ebene einher.

Es erfolgte keine Betrachtung möglicher wegfallender bzw.
entstehender Informationspflichten der Verwaltung und der
Bürger.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 12. März 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Michael Leutert
Berichterstatter

Bernhard Schulte-Drüggelte
Berichterstatter

Andreas Weigel
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Anna Lührmann
Drucksache 16/8521 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die hieraus resultierenden Kosten sind nachstehend für den
Zeitraum 2008 bis 2012 dargestellt. Der Personalbedarf für
das Jahr 2008 wird im Rahmen bestehender Ressourcen
(z. B. durch behördeninterne Prioritätensetzung und ggf. mit
befristet beschäftigten Arbeitskräften) aufgefangen, der von
den betroffenen Behörden ermittelte Ressourcenbedarf ab
dem Jahr 2009 wird Gegenstand der Entscheidungen im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens sein.

Bruttopersonalbedarf

Für den o. g. Zeitraum ergibt sich ein Gesamtbedarf von
131,3 Stellen des gehobenen (25,9 Stellen) und des höheren
Dienstes (105,4 Stellen). Entsprechend eines behördenspe-
zifischen Schlüssels werden darüber hinaus Stellen im mitt-
leren Dienst benötigt. Hier beläuft sich der Gesamtbedarf

vorhandenen Iststellen (Ist 2007: ca. 5,1 Mio. Euro) ergeben
sich für 2012 Nettoausgaben von ca. 10,4 Mio. Euro.

Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entstehen für die
Wirtschaft über die sich unmittelbar aus der REACH-Ver-
ordnung ergebenden Belastungen hinaus keine Kosten.
Vielmehr werden durch die Streichung der Vorschriften zum
Anmeldeverfahren und der bisherigen nationalen Mittei-
lungspflichten bislang kostenträchtige Pflichten der Wirt-
schaft abgeschafft. Messbare Auswirkungen auf das Preis-
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht
zu erwarten.

Bürokratiekosten
Berichterstatterin

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