BT-Drucksache 16/8470

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/8188- Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (16. WSGÄndG)

Vom 11. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8470
16. Wahlperiode 11. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/8188 –

Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
(16. WSGÄndG)

A. Problem

Die letzte allgemeine Wehrsolderhöhung um eine Deutsche Mark pro Tag für
alle Wehrsoldgruppen wurde zum 1. Januar 1999 vorgenommen. Das konse-
quente Festhalten an dem Bestehen der allgemeinen Wehrpflicht verpflichtet
dazu, den jungen Soldaten, die im Rahmen der Wehrpflicht einen wichtigen
Dienst für unser Land erbringen, nach neun Jahren eine Anpassung des Wehr-
soldes zu gewähren. Die Erhöhung des Wehrsoldtagesatzes wirkt sich über § 35
des Zivildienstgesetzes unmittelbar auch auf den Sold für die Zivildienstleisten-
den aus.

B. Lösung

Erhöhung des Wehrsoldtagesatzes rückwirkend zum 1. Januar 2008 für alle
Wehrsoldgruppen um zwei Euro.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von circa 79 Mio. Euro (für die

Wehrdienstleistenden circa 46 Mio. Euro, für die Zivildienstleistenden circa
33 Mio. Euro) können nach derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung
der im Haushaltsplan 2008 im Einzelplan 60 etatisierten Personalverstärkungs-
mittel aus den veranschlagten Haushaltsansätzen erwirtschaftet werden.

2. Vollzugsaufwand

Kein zusätzlicher Aufwand.

Drucksache 16/8470 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, ent-
stehen nicht. Im Hinblick auf das Gesamtvolumen der Einkünfte von Wehrsold-
empfängern sind durch die Wehrsolderhöhung keine Auswirkungen auf Einzel-
preise, das Preisniveau sowie keine Auswirkungen auf die Verbraucherinnen
und Verbraucher zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Keine

Es werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bür-
ger sowie die Verwaltung eingeführt/vereinfacht/abgeschafft.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8470

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8188 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. März 2008

Der Verteidigungsausschuss

Ulrike Merten
Vorsitzende

Bernd Siebert
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Bartels
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage in seiner
75. Sitzung am 5. März 2008 beraten und einvernehmlich
die Annahme empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU weist darauf hin, dass seit der
letzten Wehrsolderhöhung im Jahr 1999 vielfältige neue
Aufgaben auf die Wehrpflichtigen zugekommen seien. Inso-

hinaus sei der Vorschlag einer Dynamisierung durchaus be-
grüßenswert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den
Gesetzentwurf, bedauert jedoch, dass es der Politik nicht
schon in den Jahren zuvor gelungen sei, für eine angemes-
sene Wehrsolderhöhung Sorge zu tragen.

Berlin, den 5. März 2008

Bernd Siebert
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Bartels
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter
Drucksache 16/8470 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bernd Siebert, Dr. Hans-Peter Bartels, Birgit Homburger,
Paul Schäfer (Köln) und Winfried Nachtwei

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/8188 in der 145. Sitzung am 21. Februar 2008 an
den Verteidigungssausschuss zur federführenden Beratung
und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung und nach
§ 96 GO sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
54. Sitzung am 5. März 2008 beraten und einvernehmlich
die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 5. März
2008 beraten und einvernehmlich die Annahme empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

fern sei es nur recht und billig, deren Leistungen auch ent-
sprechend zu honorieren. Besonders erfreulich sei in diesem
Zusammenhang, dass man gewisse haushalterische Beden-
ken habe ausräumen können. Insgesamt werde der Wehr-
solderhöhung mit voller Überzeugung zugestimmt.

Die Fraktion der SPD hält die Wehrsolderhöhung für einen
überfälligen Schritt. Seit der letzten Erhöhung unter der rot-
grünen Regierung 1999 sei es nicht mehr zu eigentlich not-
wendigen Anpassungen gekommen, was neben haushälte-
rischen Gründen auch etwas mit der Sichtweise und den
Finanzierungsmöglichkeiten der für den zivilen Ersatzdienst
Verantwortlichen zu tun habe. Bedenkenswert wäre es
schließlich, zukünftig den Wehrsold entsprechend den stei-
genden Lebenshaltungskosten zu dynamisieren.

Die Fraktion der FDP betont, dass sich der vorliegende
Gesetzentwurf auch mit einer Initiative der Fraktion der FDP
verbinde. Insofern könne man ihm uneingeschränkt zustim-
men.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, den Gesetzentwurf
ebenfalls uneingeschränkt mittragen zu können. Darüber

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