BT-Drucksache 16/8469

Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3960- Sicherheit geht vor - Besonders terroranfällige Atomreaktoren abschalten

Vom 10. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8469
16. Wahlperiode 10. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3960 –

Sicherheit geht vor – Besonders terroranfällige Atomreaktoren abschalten

A. Problem

Nach den Angriffen von Terroristen auf das World Trade Center in New York
und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 ist die Sicherheit von
Kernkraftwerken in Bezug auf gezielt herbeigeführte Abstürze von Verkehrs-
flugzeugen auf Atomkraftwerke diskutiert worden. Mit dem Antrag soll die
Bundesregierung zu der Feststellung aufgefordert werden, dass die Pläne der
Betreiber von Atomkraftwerken gescheitert seien, diese durch Vernebelungsan-
lagen gegen Terrorangriffe mit Verkehrsflugzeugen zu schützen. Auf die Betrei-
ber soll eingewirkt werden, diejenigen Atomkraftwerke, die lediglich gegen den
Absturz leichter Sportflugzeuge geschützt sind bzw. nur einen Schutz gegen den
Absturz einer leichten Militärmaschine aufweisen, stillzulegen. Für alle übrigen
Anlagen sollen von den Betreibern bauliche Schutzmaßnahmen und der Nach-
weis verlangt werden, dass es beim Angriff mit einem Verkehrsflugzeug nicht
zu einer nuklearen Katastrophe kommt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/8469 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3960 abzulehnen.

Berlin, den 13. Februar 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass in dem
Antrag auf Drucksache 16/3960 unvollständig aus der
IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/3960 in seiner
34. Sitzung am 9. Mai 2007, in geheimer Sitzung am

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitiert worden sei.
Die Bundesregierung habe nämlich darüber hinaus geant-
wortet, Hinweise und Einschätzungen internationaler Orga-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8469

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Christoph Pries, Angelika
Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/3960 wurde in der 91. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 29. März 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.

II.

Nach den Angriffen von Terroristen auf das World Trade
Center in New York und das Pentagon in Washington am
11. September 2001 ist die Sicherheit von Kernkraftwerken
in Bezug auf gezielt herbeigeführte Abstürze von Verkehrs-
flugzeugen auf Atomkraftwerke diskutiert worden. Vor die-
sem Hintergrund soll die Bundesregierung mit dem Antrag
aufgefordert werden,

– festzustellen, dass die Pläne der Betreiber, ihre Atom-
kraftwerke durch Vernebelungsanlagen gegen Terror-
angriffe mit Verkehrsflugzeugen zu schützen, gescheitert
seien;

– auf die Betreiber einzuwirken, die besonders verwund-
baren Atomkraftwerke, die lediglich gegen den Absturz
leichter Sportflugzeuge geschützt sind bzw. nur einen
Schutz gegen den Absturz einer leichten Militärmaschine
(Starfighter) aufweisen, stillzulegen, indem Reststrom-
mengen auf jüngere Atomkraftwerke übertragen werden,
was im Rahmen des Atomkonsenses und des Atomgeset-
zes möglich ist;

– von den Betreibern mit einer klaren Fristsetzung für alle
übrigen Anlagen bauliche Schutzmaßnahmen und den
Nachweis zu verlangen, dass es beim Angriff mit einem
Verkehrsflugzeug nicht zu einer nuklearen Katastrophe
kommt.

III.

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 16/3960 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/3960 abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte zur
Begründung ihres Antrags aus, die Bundesregierung habe
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN u. a. geantwortet, ein Anschlag auf kerntechni-
sche Einrichtungen müsse als mögliche Option des islamis-
tischen Terrorismus angesehen werden und könne nicht völ-
lig ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung müsse sich
deshalb um die damit verbundenen Gefahren kümmern und
alles tun, um Anschläge zu verhindern. Eine der größten Be-
drohungen sei ein Terrorangriff auf einen Kernreaktor mit
der möglichen Folge einer Kernschmelze. Während nach
einem Krieg in aller Regel ein Wiederaufbau in den betroffe-
nen Gebieten zu beobachten sei, sei dies nach einem Atom-
unfall nicht der Fall. Der frühere Bundesminister für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin habe
nach dem 11. September 2001 den Atomkraftwerksbetrei-
bern sehr schnell auferlegt, einen wirksamen Schutz vor
Terrorangriffen für Atomreaktoren nachzuweisen. Das
daraufhin von den Atomkraftwerksbetreibern entwickelte
Sicherheitskonzept beruhe im Wesentlichen darauf, dass
eine Vernebelung der Atomkraftwerke erfolgen solle, damit
ein entführtes Verkehrsflugzeug diese nicht direkt angreifen
könne und Zeit bis zu einem Abschuss des Verkehrsflug-
zeuges gewonnen werden könne. Dieses Konzept müsse als
gescheitert angesehen werden, weil das Bundesverfassungs-
gericht im Februar 2006 das Luftsicherheitsgesetz als
Rechtsgrundlage für einen derartigen Abschuss für verfas-
sungswidrig erklärt habe. Selbst wenn man dennoch einen
eventuellen Abschuss eines entführten Verkehrsflugzeuges
anstrebte, so sei zu berücksichtigen, dass eine Nebelwand
nur für kurze Zeit aufrechterhalten werden könnte. Nach
Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müs-
se der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität haben. Des-
halb solle die Bundesregierung auf die Betreiber einwirken,
die besonders verwundbaren Atomkraftwerke abzuschalten.
Der Betrieb von Atomkraftwerken sei im Übrigen zur Auf-
rechterhaltung der Energiesicherheit nicht notwendig. Zu der
weiteren Forderung in dem Antrag, von den Betreibern bau-
liche Schutzmaßnahmen und den Nachweis zu verlangen,
dass es beim Angriff mit einem Verkehrsflugzeug nicht zu
einer nuklearen Katastrophe komme, habe der Deutsche
Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2001 die
Bundesregierung um einen Bericht gebeten. Auf eine kürz-
lich erfolgte Nachfrage hierzu habe die Bundesregierung
erklärt, sie sehe für einen solchen Bericht keine Notwendig-
keit. Die Bundesregierung halte es somit offenbar nicht für
notwendig, die Bevölkerung über die Gefahren zu informie-
ren, und könne zudem nicht schlüssig darlegen, wie eine wir-
kungsvolle Gefahrenabwehr erfolgen solle.
20. Juni 2007 (42. Sitzung) und – abschließend – in seiner
54. Sitzung am 13. Februar 2008 beraten.

nisationen würden bei der Gefährdungsbewertung der Situa-
tion Deutschlands berücksichtigt. Aktuell lägen aber – so die

Drucksache 16/8469 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundesregierung – keine Hinweise vor, aus denen sich eine
unmittelbare Gefährdung von Kernkraftwerken oder die be-
absichtigte Verwendung einer „schmutzigen“ Bombe in
Deutschland herleiten ließe. Es sei nicht in erster Linie eine
Aufgabe der Betreiber, sondern des Bundes, die genehmig-
ten Atomanlagen vor terroristischen Gefahren zu schützen.

Es sei ein unrealistischer Politikansatz, aus einer nur allge-
mein bestehenden Gefährdungssituation die als panisch an-
zusehende Schlussfolgerung zu ziehen, man müsse sofort
aus der Kernkraft aussteigen. Soweit in dem Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hingewiesen
werde, dass die Attentäter vom 11. September 2001 erwogen
hätten, ein Kernkraftwerk anzugreifen, dies dann aber als zu
riskant und – aus ihrer Sicht – nicht erfolgversprechend ver-
worfen hätten, so zeige dies im Umkehrschluss, dass die
Regierung der USA offenbar in der Lage sei, die dortigen
Atomanlagen zu schützen und die Sicherheit zu gewährleis-
ten. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei im Jahr
2001 an der Regierungskoalition beteiligt gewesen und hätte
aufgrund der ihrer Ansicht nach bestehenden Gefahren für
Kernkraftwerke vor terroristischen Anschlägen konsequen-
terweise den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie zur
Koalitionsfrage machen müssen, wenn sie diesen Punkt
tatsächlich als derart zentral für ihre Politik angesehen hätte,
wie sie es heute darstelle. Vor diesem Hintergrund sei es
unglaubwürdig, wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN als Opposition nunmehr permanent die Abschal-
tung von Kernkraftwerken fordere. Dies sei energiepolitisch
in keiner Weise vertretbar und letztlich nicht realisierbar. Die
Kernenergie werde vielmehr als Brücke in einen neuen
Energiemix gebraucht. In Bezug auf die Gefahr vor terro-
ristischen Anschlägen spiele es keine Rolle, ob sich ein
Kernkraftwerk auf der deutschen oder auf der französischen
Seite des Rheins befinde.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass Atomkraftwerke ein
potenzielles Ziel für terroristische Angriffe darstellten. Die
Risiken seien in der geheimen Sitzung am 20. Juni 2007
dargelegt worden. Die Fraktion der SPD befürworte aus
Gründen der Abwehr von Gefahren vor terroristischen An-
schlägen und aus Gründen der Anlagensicherheit, dass Rest-
strommengen von älteren auf neuere, sicherere Atomkraft-
werke übertragen würden. Das Atomgesetz sehe dafür
entsprechende Möglichkeiten vor. Die von Bundesminister
Sigmar Gabriel im vergangenen Jahr angestrebte Übertra-
gung der Reststrommengen von älteren auf neuere Kern-
kraftwerke sei von der Fraktion der SPD unterstützt worden.
Leider habe die Energiewirtschaft dieses Angebot nicht auf-
gegriffen. Die gegenläufigen Anträge der Betreiberfirmen,
Reststrommengen von neuen auf alte Atomkraftwerke zu
übertragen, um deren Laufzeiten zu verlängern, werde von
der Fraktion der SPD abgelehnt. Die Fraktion der SPD stehe
weiterhin klar und eindeutig zum Atomkonsens und dessen
Umsetzung im derzeit geltenden Atomgesetz. Bis zur Ab-
schaltung der besonders alten Atomkraftwerke werde von
der Bundesregierung, den zuständigen Landesbehörden und
den Betreibern erwartet, dass im Rahmen der Gefahrenvor-
sorge alle notwendigen Maßnahmen sowohl an den Anlagen
selbst als auch im Bereich der Sicherheitskontrollen an den
Flughäfen ergriffen würden, um die Gefahr eines potenziel-
len terroristischen Angriffs auf ein Atomkraftwerk zu mini-

Die Fraktion der FDP stellte fest, in dem Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde die Gefahr eines
gezielten Flugzeugabsturzes auf ein Kernkraftwerk als kon-
kret und deren Eintritt als sehr wahrscheinlich dargestellt.
Die Fraktion der FDP schließe nach dem derzeitigen Er-
kenntnisstand den Eintritt eines solchen Ereignisses zwar
nicht grundsätzlich aus, halte ihn aber für eher unwahr-
scheinlich. Es gebe Untersuchungen verschiedener Institute
zu der Thematik, die teilweise – wie sich auch bei einer
internen Anhörung der Fraktion der FDP im Oktober 2007
anlässlich der Ereignisse um die Kernkraftwerke Brunsbüttel
und Krümmel ergeben habe – noch nicht abgeschlossen
seien. Bei der Untersuchung der Hauptabteilung für die
Sicherheit der Kernanlagen (HSK) des Schweizer Bundes-
amtes für Energie seien Flugzeugangriffe auf ein Kern-
kraftwerk simuliert worden. Hierbei seien dynamische
Grenzlastanalysen erstellt sowie die Auswirkungen auf die
strukturelle Integrität und die Stabilität der Bauhülle unter-
sucht worden. Es sei festgestellt worden, dass die Bauhüllen
teilweise höheren Belastungen standhielten als es ihrer Aus-
legung entspreche. In der Zusammenfassung dieser Untersu-
chung werde ausgeführt, ein zielgenauer Anflug mit einem
Großflugzeug auf die sicherheitsrelevanten Strukturen der
Kernkraftwerke sei aus fliegerischen, flugtechnischen und
topografischen Gründen sowie auf Grund der spezifischen
Anordnung der Bauten bei Kernkraftwerken bei hohen Ge-
schwindigkeiten kaum machbar.

Darüber hinaus seien Fachexperten zu dem Schluss gekom-
men, dass aus technischen Gründen ein auf ein Kernkraft-
werk stürzendes Flugzeug bereits außerhalb der Hülle des
Kernkraftwerks explodieren würde. Ende 2007 habe das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit in der Antwort auf eine schriftliche Frage festge-
stellt, die Gefahr eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ein
Kernkraftwerk könne nicht grundsätzlich ausgeschlossen
werden. Erkenntnisse, die auf eine konkrete Gefährdung
kerntechnischer Einrichtungen in Deutschland hindeuten
könnten, lägen den Sicherheitsbehörden derzeit nicht vor.
Aufgrund der jetzigen Lage bedürfe es – so das Bundesminis-
terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit –
keiner weiteren Sicherheitsvorkehrungen. Nach Einschät-
zung eines Experten des TÜV sei der Standard der Sicher-
heitstechnik bei älteren Kernkraftwerken in Deutschland un-
gefähr zehnmal so hoch wie im internationalen Vergleich.
Die Fraktion der FDP wolle die Ergebnisse noch ausstehen-
der Untersuchungen abwarten und sich nach dem Vorliegen
weiterer Erkenntnisse eine abschließende Meinung zu der
Thematik bilden.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass der Atom-
meiler Biblis A, der nicht weit vom Großflughafen Frankfurt
entfernt sei, zurzeit wieder hochgefahren werde, ohne dass
es eine abschließende Klärung über die Terrorgefahr für
diese veraltete Anlage gegeben habe. Dies sei unverantwort-
lich, da mit dem Wiederanfahren gefährlicher Atommeiler
das Risiko für die Bevölkerung steige. Auf Grund der gege-
benen realen Terrorgefahr sollte die Bundesregierung konse-
quent sein und die veralteten Atomkraftwerke abschalten.
Ein weiterer Grund hierfür ergebe sich aus den kürzlich er-
schienenen Ergebnissen der Epidemiologischen Studie zu
Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK-
mieren. Die Fraktion der SPD werde den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.

Studie). Auf Grund der zu erwartenden irrreparablen Schä-
den durch einen terroristischen Angriff auf ein Atomkraft-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8469

werk sei ein hundertprozentiger Schutz gegenüber Angriffen
aus der Luft notwendig. Werde ein solcher Schutz nicht
nachgewiesen, so müssten die entsprechenden Atomanlagen
sofort vom Netz genommen werden. Auch der General-
sekretär der FDP habe im August 2007 den Verzicht auf un-
sichere Atomkraftwerke unter Bezugnahme auf die Terror-
gefahr gefordert.

Es sei auf Grund der technischen Möglichkeiten, ein be-
stimmtes Ziel zu finden und zu treffen, unrealistisch zu glau-
ben, man könne Atomkraftwerke mit Nebel schützen. Wenn
der Bundesminister des Innern Wolfgang Schäuble feststelle,
dass Terroristen insbesondere versuchten, größtmögliche
Personenschäden zu erzielen, und Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel
erkläre, es käme unweigerlich zu einer Katastrophe unvor-
stellbaren Ausmaßes, wenn es Terroristen gelingen würde,
ein Verkehrsflugzeug in ein Atomkraftwerk zu lenken, so
müsse die Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen
hieraus ziehen. Hierbei sei auch zu prüfen, ob eine Über-
tragung von Reststrommengen der terrorgefährdeten Atom-
kraftwerke auf neuere Atomkraftwerke vorgenommen wer-
den müsse. Unabhängig davon müsse bei älteren Atomkraft-
werken auf Grund der eklatanten Sicherheitsmängel die

Betriebsgenehmigung versagt werden. Die Fraktion DIE
LINKE. werde dem Antrag zustimmen.

Die Bundesregierung führte aus, ein Flugzeugangriff auf
Kernkraftwerke könne nach den Ereignissen des 11. Septem-
ber 2001 nicht ausgeschlossen werden. Dies gelte freilich
auch noch für andere Ziele, die als ähnlich brisant zu bewer-
ten seien. Bei einer politischen und gesellschaftlichen Be-
wertung von Risiken seien beide Komponenten, die Ein-
trittswahrscheinlichkeit und der mögliche Schadensumfang,
zu berücksichtigen. In Bezug auf das Konzept der Vernebe-
lung werde derzeit – auch im Hinblick auf die rechtliche
Situation nach der Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichts im Februar 2006 – geprüft, welcher Stellenwert ihm
im Rahmen der Gefahrenvorsorge zukomme. Das Atomaus-
stiegsgesetz, das u. a. die Möglichkeit einer Übertragung
von Strommengen von älteren auf neuere Anlagen enthalte,
leiste einen Beitrag dazu, auf terroristische Bedrohungen an-
gemessen zu reagieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/3960 abzulehnen.

Berlin, den 13. Februar 2008

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Christoph Pries
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill Hans-Josef Fell

Berichterstatter Berichterstatter

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