BT-Drucksache 16/8443

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6734- Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert

Vom 6. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8443
16. Wahlperiode 06. 03. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6734 –

Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert

A. Problem

17 Jahre nach der Vereinigung werden die Renten Ost und West immer noch mit
unterschiedlichen Rentenwerten berechnet. Das führt nach Ansicht der Antrag-
steller zu nicht akzeptablen sozialen Ungleichbehandlungen, weil die Lebens-
haltungskosten in Ostdeutschland mittlerweile auf westdeutschem Niveau an-
gekommen sind, die Renten aber noch immer knapp zehn Prozent unter dem
westdeutschen Niveau verharren.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bis Ende 2007 einen Stufenplan
vorzulegen, nach dem schnellstmöglich in mehreren Schritten bis spätestens
2012 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben
wird. Diese Angleichung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Die erste Stufe
tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutsch-
land bleibt unverändert.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 16/8443 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6734 abzulehnen.

Berlin, den 3. März 2008

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Maria Michalk
Vorsitzender Berichterstatterin

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bis Ende Ungerechtigkeit gegenüber der künftigen Rentnergeneration

2007 einen Stufenplan vorzulegen, nach dem schnellstmög-
lich in mehreren Schritten bis spätestens 2012 der aktuelle
Rentenwert (Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben

aus. Zudem könne man nicht ausnahmslos eine Abwägung
zwischen Ost und West vornehmen. Darüber hinaus müsse
man die Folgekosten von 6 Mrd. Euro stärker beachten. Die-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8443

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

I. Verfahren

1. Überweisungen

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/
6734 ist in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages am
14. Dezember 2007 an den Ausschuss für Arbeit und So-
ziales zur federführenden Beratung sowie an den Finanzaus-
schuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Feb-
ruar 2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des
Antrages zu empfehlen. Der Finanzausschuss, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben
in ihren Sitzungen am 20. Februar 2008 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrages zu emp-
fehlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

17 Jahre nach der Vereinigung werden die Renten Ost und
West immer noch mit unterschiedlichen Rentenwerten be-
rechnet. Das führt nach Ansicht der Antragsteller zu nicht
akzeptablen sozialen Ungleichbehandlungen, weil die Le-
benshaltungskosten in Ostdeutschland mittlerweile auf west-
deutschem Niveau angekommen sind, die Renten aber noch
immer knapp zehn Prozent unter dem westdeutschen Niveau
verharren.

Seit dem 1. Juli 2007 betrage der aktuelle Rentenwert 26,27
Euro gegenüber dem aktuellen Rentenwert (Ost) von 23,09
Euro. Dadurch hätte heute ein „Eckrenter“ im Westen
1 182,15 Euro und im Osten lediglich 1 039,05 Euro. Das
sei noch immer eine Differenz von mehr als 12 Prozent. Hier
bleibe zudem unberücksichtigt, dass die Rentenwerte Ost
und West zum Nachteil des Ostens kaum vergleichbar sind,
weil im Osten höhere Renten von Menschen bezogen
werden, die im Westen keine gesetzliche Rente, sondern
eine Pension beziehen und dort deshalb nicht einbezogen
werden. Außerdem habe es in der DDR keine Betriebsrenten
und kaum Vermögensbildung für die Altersvorsorge ge-
geben, so dass die Rentnerinnen und Rentner im Osten in
der Regel ausschließlich von der gesetzlichen Rente leben
müssen.

Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutschland bleibe un-
verändert. Die Angleichung des Aktuellen Rentenwertes Ost
sei eine vereinigungsbedingte und damit gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe. Das generelle Rentenniveau und die Anglei-
chung der Ost-Renten an das Westniveau seien unverzicht-
bar, um dem Risiko der Altersarmut wirksam zu begegnen.
Da die Angleichung nicht zu Lasten anderer Gruppen gehen
dürfe, sei eine Höherbewertung der Löhne in Ostdeutschland
nach Anhang 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) beizubehalten.

III. Beratung und Abstimmungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 16/6734 in seiner 78. Sitzung am 20. Februar
2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrags zu empfehlen.

Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU lehnten den
Antrag ab. Auch die Union stehe für gleiche Lebensbedin-
gungen in Ost und West. Dazu gehöre das Ziel, die Ostrenten
so schnell wie möglich an die Westrenten anzugleichen.
Allerdings hänge die Angleichung der Renten ganz wesent-
lich von der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Die-
ser Regelmechanismus habe in den 90er Jahren unter der
unionsgeführten Bundesregierung zu einer deutlichen Be-
schleunigung des Angleichungsprozesses geführt. Dieser
Aufholprozess habe sich erst durch die Abschwächung der
konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001
bis 2005 stark verlangsamt. Daran werde deutlich, dass nur
eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung neuen
Schwung in den Rentenangleichungsprozess bringen könne.

Gegen eine sofortige Angleichung der Renten bestünden
starke Bedenken, weil im Gegenzug dazu auch die Hoch-
wertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das
Westniveau aufgegeben werden müsste. Dies ginge ganz
einseitig auf Kosten der künftigen Rentnergeneration in den
neuen Ländern. Außerdem scheide eine sofortige Anglei-
chung der Ost- an die Westrenten aus finanziellen Gründen
aus. Eine Rentenangleichung würde die Rentenkasse zusätz-
lich mit rd. 6,2 Mrd. Euro belasten. Das sei nicht zu
finanzieren.

Die Mitglieder der Fraktion der SPD lehnten den Antrag
ab. Er beantworte nicht, durch welche Maßnahmen die
Alterssicherung zukünftig armutsfester ausgestaltet werden
könne. Stattdessen würden lediglich die Bestandsrentner
besser gestellt. Damit übe der Antrag zwar „vermeintliche“
Gerechtigkeit gegenüber Einzelnen, jedoch im Gegenzug
wird. Diese Angleichung sei aus Steuermitteln zu finanzie-
ren. Die erste Stufe solle zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Die

se müssten über die Steuern oder Beiträge der noch Erwerbs-
tätigen aufgebracht werden. Das vermindere deren Möglich-

Drucksache 16/8443 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
keiten eine zukünftig notwendige zusätzliche Altersvorsorge
zu betreiben.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP stellten fest, dass die
Angleichung des Rentenwertes ein wichtiges Ziel darstelle,
in den letzten Jahren aber stagniert habe und nur die Schutz-
vorschrift des SGB VI verhindere, dass eine Anpassung des
Rentenwerts nach unten stattfinde. Für eine Anpassung dürfe
man den Rentenwert nicht gesondert betrachten. Vielmehr
müsse man den Erwerb von Entgeltpunkten betrachten. Der
aktuelle Rentenwert Ost sei zwar 12 Prozent unter dem aktu-
ellen Rentenwert West, dafür fände aber auch eine Hochwer-
tung der Rentenansprüche von 16 Prozent statt. Wenn man
also den Rentenwert anpassen wolle, ziehe das auch eine
Auseinandersetzung mit der Hochwertung nach sich. Dies
sei im Antrag der Fraktion DIE LINKE. aber nicht enthalten.
Man lehne den Antrag ab.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. führten aus, dass
noch immer keine Angleichung der Ost-Westverhältnisse
bezüglich der Renten stattgefunden habe, obwohl mittler-
weile eine Angleichung der Lebenshaltungskosten erfolgt
sei. Es sei an der Zeit die Unterschiede zwischen Rentenwert
Ost und West in einer festzulegenden Frist aufzuheben.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hielten eine Trennung nach Ost und West für nicht sachge-
recht. Der Antrag berücksichtige nicht die Neurentner, wel-
che in der Nachwendezeit schwierige Phasen in ihrer beruf-
lichen Laufbahn durchlebten und von Umbrüchen betroffen
waren. Die Bestandsrentner müsse man darauf aufmerksam
machen, dass durchaus eine Hochwertung stattgefunden
habe. Werde der Rentenwert nun einfach angehoben, so be-
günstige das die Bestandsrentner doppelt. Dies gehe zu Las-
ten der jüngeren Versicherten und der Beitragszahler.

Berlin, den 3. März 2008

Maria Michalk
Berichterstatterin

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