BT-Drucksache 16/8382

Neuausrichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8382
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Antrag
der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina
Reiche (Potsdam), Hartwig Fischer (Göttingen), Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Eberhard Gienger, Monika Grütters, Anette Hübinger, Hartmut Koschyk, Carsten
Müller (Braunschweig), Dr. Norbert Röttgen, Marion Seib, Marcus Weinberg, Volker
Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Ulla Burchardt, Dieter
Grasedieck, Klaus Hagemann, Christel Humme, Dr. Uwe Küster, Lothar Mark,
Gesine Multhaupt, Thomas Oppermann, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Renate Schmidt (Nürnberg), Heinz Schmitt (Landau), Swen Schulz (Spandau),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Neuausrichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (European Training Foundation –
ETF) ist eine dezentrale Einrichtung der EU, die mit der Verordnung (EWG)
Nr. 1360/90 vom 7. Mai 1990 geschaffen wurde. Der Sitz der ETF befindet sich
in Turin (Italien). Das in der Gründungsverordnung formulierte Ziel der ETF
besteht darin, in den Partnerländern einen Beitrag zur Entwicklung der Berufs-
bildungssysteme zu leisten.

Die ETF war ursprünglich eingerichtet worden, um die Umsetzung des Außen-
hilfeprogramms PHARE auf dem Gebiet der Berufsbildung zu unterstützen. Im
Laufe der Zeit wurde der geografische Wirkungsbereich der ETF jedoch durch
drei aufeinanderfolgende Änderungen der Gründungsverordnung auch auf die
Zielländer der Programme TACIS, CARDS und MEDA ausgedehnt. 2007 wur-
den diese Programme durch neue politische Instrumente für die Außenbezie-
hungen ersetzt, hauptsächlich durch das Instrument für Heranführungshilfe
(IPA) und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument
(ENPI).

Gemäß Artikel 17 der ETF-Gründungsverordnung in der Fassung der Verord-
nung (EG) Nr. 1572/98 des Rates wurde 2005 eine externe Bewertung der
Tätigkeit der Stiftung im Zeitraum von 2002 bis 2005 vorgenommen. Im Jahr

2006 wurden der Kommission die abschließenden Ergebnisse dieser Bewertung
zusammen mit einer Reihe von Empfehlungen vorgelegt.

Bei der Bewertung wurde festgestellt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
Arbeit der Stiftung als gut einzustufen sei und dass die Dienststellen der Kom-
mission sowie die Delegationen der Gemeinschaft die Fachkompetenz der ETF
im Bereich Berufsbildung positiv beurteilten.

Drucksache 16/8382 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auf der Grundlage der Bewertung veröffentlichte die Kommission einen Legis-
lativvorschlag mit folgenden Eckpunkten:

Das thematische Arbeitsgebiet der ETF soll auf die gesamte Humanressourcen-
entwicklung, insbesondere die allgemeine und berufliche Bildung unter dem
Gesichtspunkt des Lebenslangen Lernens, sowie auf damit verbundenen Arbeits-
marktfragen ausgeweitet werden. Insbesondere wird vorgeschlagen, den primä-
ren Zuständigkeitsbereich der ETF unter Bezugnahme auf das Instrument für
Heranführungshilfe (IPA) und das Europäische Nachbarschafts- und Partner-
schaftsinstrument (ENPI) festzulegen.

Der geografische Wirkungsbereich der ETF soll unter Bezugnahme auf die
neuen Instrumente und Prioritäten der Europäischen Union im Bereich der
Außenbeziehungen aktualisiert und neu definiert werden. Damit die ETF ent-
sprechend den Prioritäten für die Außenbeziehungen auch für Regionen tätig
werden kann, die außerhalb ihres primären geografischen Zuständigkeitsbe-
reichs liegen (beispielsweise für die Länder Zentralasiens), soll die Möglichkeit
geschaffen werden, dass der ETF-Vorstand auf Vorschlag der Kommission ent-
sprechende Ad-hoc-Entscheidungen treffen kann.

Die Aufgaben der ETF sollen an den neuen Kontext angepasst werden, wäh-
rend ihre Umsetzung weiter anhand von Prioritäten erfolgen soll, die in Ab-
stimmung mit der Kommission festgelegt werden sollen.

Die Lenkungsstrukturen der Stiftung sollen modernisiert werden, um eine wirk-
same Entscheidungsfindung zu erreichen und die langfristige Konvergenz der
Strukturen mit denen anderer Agenturen zu verbessern. Der Vorstand soll auf
15 Personen reduziert werden und aus je sechs Vertretern der Mitgliedstaaten
und der Kommission sowie drei nicht stimmberechtigten Vertretern der Part-
nerländer bestehen. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder soll von drei Jahren
auf fünf Jahre verlängert werden.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. die im Rahmen der Evaluierung durchgeführte Aufgabenüberprüfung der
ETF,

2. die geplanten Veränderungen bezüglich der Beratungsstrukturen der ETF.
Hierdurch wird ein Beitrag zur Verschlankung der Entscheidungswege so-
wie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands (insbesondere Reisekosten)
geleistet.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. darauf hinzuwirken, dass bei der neuen Aufgabenbeschreibung der ETF die
Grenzen des EG-Vertrages (Artikel 149, 150 EGV) beachtet werden;

2. darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten weiterhin mit mehr Stimmen
als die EU-Kommission in den Gremien der ETF vertreten sind. Insbeson-
dere ist die vorgeschlagene gleichmäßige Besetzung mit Vertretern der Mit-
gliedstaaten und der Kommission nicht akzeptabel. Sie entspricht nicht der
nur subsidiären Zuständigkeit der EU für den Bildungsbereich. Darüber hin-
aus ist sicherzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin an-
gemessen in den ETF-Entscheidungsgremien vertreten ist;

3. darauf hinzuwirken, dass künftig auch wieder mehr Fachleute in der ETF an
verantwortlicher Stelle tätig sind, die über spezifische Kenntnisse des dualen
Ausbildungssystems verfügen und die dafür Sorge tragen, dass die Vorzüge
dieses Ausbildungssystems hinreichend bei der Arbeit der ETF berücksich-

tigt werden;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8382

4. darauf hinzuwirken, dass durch die neue Aufgabenbeschreibung der ETF
kein Mittelmehrbedarf begründet wird;

5. darauf hinzuwirken, dass die ETF als Fachinstitution sich zukünftig bei
ihren Tätigkeiten, insbesondere in sich entwickelnden Ländern und Regio-
nen, mit den Durchführungsorganisationen der Entwicklungsarbeit eng ab-
stimmt und nach den Grundsätzen, wie sie in der Pariser Deklaration verein-
bart wurden, auf eine mit anderen Gebern koordinierte Arbeit achtet.

Berlin, den 5. März 2008

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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