BT-Drucksache 16/835

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/635- Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Vom 8. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/835
16. Wahlperiode 08. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/635 –

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanz-
reformgesetzes

A. Problem

Bei der Ermittlung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Auf-
kommen der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie aus dem Zins-
abschlag werden die Einkommensteuerbeträge bis zu bestimmten Höchst-
beträgen des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Der Verteilungs-
schlüssel soll auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001
umgestellt werden. Die Anpassung der Höchstbeträge ist im Zuge der Um-
stellung zu überprüfen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf werden im Zuge der Umstellung des Verteilungs-
schlüssels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die Höchstbeträge
in den neuen Ländern auf 30 000/60 000 Euro angehoben. Damit wird gleich-
zeitig auch die Angleichung der bisher unterschiedlichen Höchstbeträge in den
alten und neuen Ländern erreicht.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/835 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

Die neuen Verteilungsschlüssel haben keine Auswirkungen auf das Vertei-
lungsvolumen der einzelnen Länder und berühren ausschließlich die Verteilung
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die einzelnen Kommunen im
jeweiligen Land.

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch das Gesetz entstehen keine Kosten.

2. Vollzugsaufwand

Zusätzliche Kosten in der Finanzverwaltung der Länder entstehen nicht. Auch
für die statistischen Ämter des Bundes und der Länder entstehen durch dieses
Gesetz keine zusätzlichen Kosten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/835

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/635 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 8. März 2006

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Antje Tillmann
Berichterstatterin

desgesetzlich geregelten Verteilungsmaßstab von jedem
Land auf die Gemeinden seines Gebiets aufgeteilt. Die
Schlüsselzahl beruht auf dem Anteil der Einkommensteuer-
leistungen der Bürger der jeweiligen Gemeinde an den ge-
samten Einkommensteuerleistungen aller Bürger des Lan-
des. Die Höhe der Einkommensteuerleistungen wird der
jeweils neuesten Bundesstatistik über die Lohn- und Ein-
kommensteuer entnommen. Bei der Ermittlung der Ver-
teilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge be-
rücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu be-
stimmten Höchstbeträgen entfallen. Die Höchstbeträge sind
in Modellrechnungen, die vom Statistischen Bundesamt in
Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern auf
der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das
Jahr 2001 durchgeführt und überprüft worden. Die Ergeb-
nisse der Modellrechnungen zeigen, dass eine Anpassung
der Höchstbeträge in den neuen Ländern auf 30 000/60 000
Euro geboten ist, um den Zielen der Gemeindefinanz-

4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetz-
entwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE.

Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme
des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

5. Stellungnahme des federführenden Ausschusses

Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetz-
entwurfs. Die Annahme erfolgte einstimmig.

Berlin, den 8. März 2006

Antje Tillmann
Berichterstatterin
Drucksache 16/835 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Tillmann

1. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf – Druck-
sache 16/635 – in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mit-
beratung überwiesen.

Der Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse
haben die Vorlage in ihren Sitzungen am 8. März 2006
abschließend beraten.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Artikel 106 Abs. 5 des Grundgesetzes wird der Ge-
meindeanteil an der Lohn- und veranlagten Einkommen-
steuer sowie aus dem Zinsabschlag entsprechend dem bun-

reform – Verteilung auf der Grundlage der Einkommen-
steuerleistungen der Einwohner, Verringerung der Steuer-
kraftunterschiede zwischen Gemeinden gleicher Funktion
und Größe, Wahrung des Steuerkraftgefälles zwischen
großen und kleinen Gemeinden – möglichst weitgehend zu
entsprechen. So wird auch die Angleichung der bisher
unterschiedlichen Höchstbeträge in den alten und neuen
Ländern erreicht.

3. Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar
2006 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes be-
schlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen
zu erheben.

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