BT-Drucksache 16/8349

Gemeinnützigkeit des antisemitischen Collegium Humanum

Vom 4. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8349
16. Wahlperiode 04. 03. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Gemeinnützigkeit des antisemitischen Collegium Humanum

Das Collegium Humanum – Akademie für Umwelt- und Lebensschutz e. V. in
der ostwestfälischen Kleinstadt Vlotho ist eines der ältesten Tagungshäuser der
extremen Rechten in Deutschland. In den letzten Jahren entwickelte es sich zum
Zentrum der Holocaustleugner. Seit 2003 gehört beispielsweise der Antisemit
und Holocaustleugner Horst Mahler zu den ständigen Referenten. Im Collegium
Humanum ist auch der zum Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November
2003 von international bekannten Rechtsextremisten wie Ernst Zündel, Germar
Rudolf, Manfred Röder, Frank Rennicke und Robert Faurisson gegründete
„Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“
angesiedelt. Kalkül dieser Vereinigung ist es, durch die massenhafte und pro-
vokative Verbreitung von Holocaustleugnungen eine Normalisierung und
Straffreiheit für derartige Aussagen zu erreichen. (Das Collegium Humanum –
Zentrum der Holocaustleugner, Antifaschistisches Informationsblatt Nr. 70, Ja-
nuar 2006, 30–33, http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/70/30.php)

Nach Recherchen der „Tagesschau“ ist das Collegium Humanum als gemeinnüt-
ziger Verein anerkannt. In einem der Redaktion vorliegenden Brief bestätigte der
Verein Collegium Humanum auf die Frage, ob Spenden steuerlich abgesetzt
werden könnten, dass entsprechende Spendenquittungen ausgestellt werden.
(Gemeinnützige Holocaustleugner: http://www.tagesschau.de/inland/holocaust-
leugnung2.html)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Verein Collegium Humanum in
Nordrhein-Westfalen den Status eines gemeinnützigen Vereins mit den damit
verbundenen entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen genießt?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in ihrer Ant-
wort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksa-
che 16/4675, S. 47) erklärte Absicht, „die Vermeidung der steuerrechtlichen
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von verfassungswidrigen Körperschaf-
ten ist Teil der ganzheitlichen Strategie der Bundesregierung“ tatsächlich
umzusetzen, und rechnet die Bundesregierung das Collegium Humanum in
diesem Sinne zu den verfassungswidrigen Einrichtungen?
3. Welche Maßnahmen der Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt,
um ihren oben dargstellten Grundsatz umzusetzen?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es sich
beim Collegium Humanum um eine Einrichtung zur Förderung rechts-
extremer Inhalte handelt, und wenn ja, welche praktischen Konsequenzen er-

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geben sich dann aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/7921, S.5), wonach die
Förderung rechtsextremer Inhalte nach geltendem Recht nicht gemeinnützig
ist und die Finanzämter angewiesen sind, Vereine, die derartige Ziele verfol-
gen, nicht als gemeinnützig zu behandeln?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nordrhein-westfäli-
schen Behörden im Falle des Collegium Humanum zur Umsetzung der auf
der Innenministerkonferenz im Dezember 2007 gefassten Beschlüsse gegen
Rechtsextremismus zu bewegen?

6. Welche Möglichkeiten haben Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundes-
regierung, Vereine, die rechtsextreme und verfassungswidrige Ziele verfol-
gen, auch als solche zu erkennen?

Berlin, den 3. März 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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