BT-Drucksache 16/8295

Bildungspolitische Konsequenzen der verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie

Vom 20. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8295
16. Wahlperiode 20. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Bildungspolitische Konsequenzen der verabschiedeten
EU-Dienstleistungsrichtlinie

Am 14. Februar 2006 hat das europäische Parlament mit den Stimmen der
sozialdemokratischen und konservativen Fraktionen die als „Bolkestein-Richt-
linie“ bezeichnete Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Vorausgegangen wa-
ren Proteste außerparlamentarischer Bewegungen, bei denen auch das Thema
Bildung eine entscheidende Rolle spielte. In der verabschiedeten Neufassung
wurde somit gegenüber dem ersten Entwurf zum einen eine klarere Abgrenzung
zwischen privatem und öffentlichen Bildungssystem versucht. Zum anderen
wurden Formulierungen hinzugefügt, die die nationale Eigenständigkeit der
jeweiligen Bildungssysteme gewährleisten sollen. Bildungspolitische Organisa-
tionen – wie die europäische Bildungsgewerkschaft – hielten diese Änderungen
allerdings nicht für ausreichend.

Rund zwei Jahre nach der Verabschiedung der Richtlinie stellt sich die Frage,
welche Konsequenzen sich daraus für das deutsche Bildungssystem ergeben und
inwieweit sich die Befürchtungen einer weiteren Privatisierung im Bildungs-
bereich bewahrheitet haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche Evaluationen zu bildungspolitischen Konsequenzen der Umset-
zung der Dienstleistungsrichtlinie liegen der Bundesregierung vor?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihnen?

c) Hält sie die in Frage 1a benannten Evaluationen für ausreichend, um die
bildungspolitischen Konsequenzen der Dienstleistungsrichtlinie umfas-
send einschätzen zu können?

2. Hält die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen seit der Verabschiedung
der Richtlinie den darin zu Bildungsfragen gefundenen Kompromiss für aus-
reichend?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

3. a) Bei welchen Bildungsangeboten in Deutschland handelt es sich derzeit
nicht um einen nach der Definition der Dienstleistungsrichtlinie „in natio-
nalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“?

b) Nehmen solche Bildungsangebote seit der Verabschiedung der Dienstleis-
tungsrichtlinie ab oder nehmen sie zu?

Drucksache 16/8295 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Welche Veränderungen in Qualität und Kosten haben sich für diese Bil-
dungsangebote in den letzten beiden Jahren ergeben?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in Frage 4b
und 4c genannten Entwicklungen?

4. Inwieweit konnte die Dienstleistungsrichtlinie dazu beitragen, die Situation
der Beschäftigten in Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung zu verbessern
(bitte mit Begründung)?

5. a) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits grundständige Studien-
gänge, die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in
nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?

Wenn ja, welche?

b) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits Masterstudiengänge, die
nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen
Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?

Wenn ja, welche?

c) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits sonstige Weiterbildungs-
angebote, die nicht unter die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von
„in nationalen Bildungssystemen erteilten Unterricht“ fallen?

Wenn ja, welche?

d) Gibt es an den deutschen Hochschulen bereits Zusatzangebote wie
Sprachkurse, Bewerbungstrainings, Medientrainings etc., die nicht unter
die Definition der Dienstleistungsrichtlinie von „in nationalen Bildungs-
systemen erteilten Unterricht“ fallen?

Wenn ja, welche?

6. a) Waren der Bundesregierung die in Frage 5a bis 5d genannten Angebote
bei der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie bekannt bzw. die
Entwicklung dorthin absehbar?

b) Welche Auswirkungen hat die Dienstleistungsrichtlinie auf diese Bil-
dungsangebote?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser
Auswirkungen?

7. a) Welche Bereiche und Angebote in der beruflichen Bildung fallen aktuell
unter den Geltungsbereich der Richtlinie?

b) Wie haben sich die in Frage 7a genannten Bereiche und Angebote seit der
Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser
Entwicklung?

8. a) Welche Bereiche und Angebote in der Weiterbildung fallen aktuell unter
den Geltungsbereich der Richtlinie?

b) Wie haben sich die in Frage 8a genannten Bereiche und Angebote seit der
Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Ent-
wicklung?

9. a) Welche Bereiche und Angebote in der frühkindlichen Bildung fallen
aktuell unter den Geltungsbereich der Richtlinie?

b) Wie haben sich die in Frage 9a genannten Bereiche und Angebote seit der
Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie entwickelt?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Ent-
wicklung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8295

10. Um was für Angebote handelt es sich im deutschen Bildungssystem bei den
„sonstigen Bildungsdienstleistungen“, die unter den Geltungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie fallen, genau?

11. a) Wie haben sich seit der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie
diese sonstigen Bildungsdienstleistungen quantitativ und qualitativ ent-
wickelt?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Ent-
wicklung?

12. Hat in den Debatten über die Dienstleistungsrichtlinie der geplante Euro-
päische Qualifikationsrahmen eine Rolle gespielt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum wurde diese Planung nicht berücksichtigt?

13. a) Wie wird sich die Einführung des geplanten nationalen Qualifikations-
rahmens auf die Bedeutung der sonstigen Bildungsdienstleistungen aus-
wirken?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser
Auswirkungen?

14. Sieht die Bundesregierung auf nationaler und/oder europäischer Ebene an-
gesichts der Erfahrungen bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Handlungsbedarf im bildungspolitischen Bereich?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

15. a) Gibt es im Zuge der jüngsten Entwicklungen der WTO-Verhandlungs-
runde Forderungen einzelner Staaten, die den Bildungsbereich betreffen
bzw. die Auswirkungen auf den Bildungsbereich haben könnten?

Wenn ja, welche?

b) Wie ist die Position der Bundesregierung dazu?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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