BT-Drucksache 16/8266

Förderung der biologischen Vielfalt in den deutschen Waldgebieten durch die Bundesregierung

Vom 21. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8266
16. Wahlperiode 21. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef
Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung der biologischen Vielfalt in den deutschen Waldgebieten
durch die Bundesregierung

Im Mai 2008 ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonfe-
renz (VSK) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Auf
dieser Konferenz wird es schwerpunktmäßig auch um die Umsetzung des 2002
beschlossenen Arbeitsprogramms zu Wäldern, um neue Maßstäbe für die Ein-
richtung von Waldschutzgebieten sowie um die Finanzierung des Waldschutzes
gehen. Natürliche Wälder tragen durch ihre ökologischen Funktionen im erheb-
lichen Maße zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz bei.
Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, als Gastgeberin und zukünftige
Präsidentin der CBD, den Schutz der nationalen Wälder sicherzustellen.

Im Vorfeld dieser Konferenz – am 7. November 2007 – hat das Bundeskabinett
die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Zum Thema Wald
sind hier Visionen und Ziele definiert worden. Allerdings ist in dieser Strategie
nicht dargelegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung zum
Erreichen dieser Ziele beitragen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder in
Deutschland wird die Bundesregierung noch vor der 9. VSK ergreifen bzw.
abschließen?

2. Welchen nationalen Beitrag wird die Bundesregierung für die Umsetzung
des Arbeitsprogramms zu Wäldern auf der 9. VSK leisten?

3. Welche Finanzmittel wird die Bundesregierung für die effektive und zügige
Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Wäldern während und nach der
9. VSK bereitstellen?

4. Wann plant die Bundesregierung, einen Bericht über den Stand ihres natio-
nalen Beitrags zum globalen Schutzgebietsnetz an das CBD-Sekretariat

abzugeben, um ihrer Informationsverpflichtung als Vertragsstaat nachzu-
kommen?

5. Wird die Bundesregierung auf der 9. VSK nationale Waldschutzgebiete für
ein globales Register der CBD melden (Auflistung nach Lage, Größe), und
wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/8266 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das in der
nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass sich
Bäume und Sträucher der natürlichen Waldgesellschaft ganz überwiegend
naturnah verjüngen?

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in der nationalen
Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, in der Bewirtschaf-
tung der Wälder natürliche Prozesse stärker zur Förderung ökologischer
Funktionen zu nutzen?

8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen
Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass in den Wäldern Alt-
und Totholz in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind?

9. Was sieht die Bundesregierung als einen ausreichenden Anteil an Alt- und
Totholz in Menge und Qualität an?

10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das in der na-
tionalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, dass bis 2020
der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf Pro-
zent der Waldfläche beträgt?

11. In welchem Maße will die Bundesregierung dieses Ziel durch die Auswei-
sung entsprechender Schutzgebiete, und in welchem Maße durch Vertrags-
naturschutz erreichen?

12. Welchen Beitrag soll nach Auffassung der Bundesregierung der Staatswald
zur Erreichung dieses Ziels leisten?

13. Versteht die Bundesregierung unter Wäldern mit natürlicher Waldentwick-
lung Waldflächen, die vollständig aus der Nutzung genommen wurden,
und wenn nein, welche Form und welcher Umfang der Nutzung soll in
Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung noch zugelassen sein?

14. Wie hoch ist aktuell in Deutschland der Flächenanteil der Wälder mit
natürlicher Waldentwicklung?

15. Wie hat sich in Deutschland der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher
Waldentwicklung seit 1990 entwickelt (aufgelistet nach Ländern)?

16. Wie viele so genannte alte Waldstandorte sind noch in Deutschland vor-
handen (aufgelistet nach Ländern)?

17. Durch welche verbindlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung den
Erhalt der bedrohten Buchenwälder in Deutschland sicherstellen?

18. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen
Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass bei der Neubegrün-
dung von Wäldern vermehrt standortheimische Baumarten verwendet wer-
den und sich der Anteil nicht standortheimischer Baumarten kontinuierlich
reduziert?

19. Welche Instrumente wird die Bundesregierung einsetzen, um das in der na-
tionalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, großräumige,
unzerschnittene Waldgebiete zu erhalten?

20. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung das Vorhaben unter-
stützen, die großräumigen Waldgebiete durch Verbindungsbiotope mitein-
ander zu vernetzen?

21. Wie hat sich in Deutschland seit 1990 der Anteil unzerschnittener großräu-
miger Waldgebiete von über 100 km2 entwickelt (aufgelistet nach Ländern)?

22. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das in der nationalen

Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel erreichen, dass natürliche und
naturnahe Waldgesellschaften erhalten und entwickelt werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8266

23. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um – wie in der
nationalen Biodiversitätsstrategie formuliert – alte Waldstandorte beson-
ders zu schützen und Waldflächen mit traditionellen naturschutzfachlich
bedeutsamen Nutzungsformen zu erhalten und möglichst zu vermehren?

24. Welche Unterstützung plant die Bundesregierung, damit historische Wald-
nutzungsformen wie Mittel-, Nieder- und Hutewald mit ihrem hohen
Naturschutz- oder Erholungspotenzial weitergeführt und nach Möglichkeit
ausgebaut werden?

25. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um – wie in der na-
tionalen Biodiversitätsstrategie formuliert – im Privatwald auf mindestens
zehn Prozent der Fläche Vertragsnaturschutz zu erreichen, und an welche
inhaltlichen Vereinbarungen denkt sie hier?

26. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn auf zehn Prozent
des Privatwaldes Vertragsnaturschutz umgesetzt wird, und wer soll aus
Sicht der Bundesregierung welchen Anteil dieser Kosten tragen?

27. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um – wie in der nationalen
Biodiversitätsstrategie formuliert – bis 2010 eine abgestimmte Strategie
von Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiver-
sitätsbelangen für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand vorlegen
und bis 2020 umzusetzen zu können?

28. Wird die Bundesregierung ihr in der nationalen Biodiversitätsstrategie
formuliertes Vorhaben, die Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirt-
schaftung klarer zu fassen, bereits im Rahmen der für 2008 angekündigten
Novelle des Bundeswaldgesetzes umsetzen?

29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bis 2010 das in der
nationalen Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel einer Zertifizierung von
80 Prozent der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards zu
erreichen?

30. Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter hoch-
wertigen ökologischen Standards?

31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in der nationalen
Biodiversitätsstrategie formulierte Ziel zu erreichen, das Verhältnis zwi-
schen Waldverjüngung und Wildbesatz bis 2020 auszugleichen?

32. Welche Änderungen des Bundesjagdgesetzes sind aus Sicht der Bundes-
regierung erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen?

33. Welche Überlegungen verbindet die Bundesregierung mit ihrem in der
nationalen Biodiversitätsstrategie formulierten Ziel, die Wälder an die
Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, und welche Instru-
mente und Maßnahmen scheinen ihr hier geeignet?

34. Wie wird die Bundesregierung – wie in der nationalen Biodiversitätsstrate-
gie formuliert – sicherstellen, dass in Wäldern weiterhin keine gentech-
nisch veränderten Organismen oder deren vermehrungsfähige Teile ver-
wendet werden?

35. Wie wird die Bundesregierung die Erreichung ihrer Ziele bei der Erhaltung
und Förderung der biologischen Vielfalt in den Ländern evaluieren, und
welche Sanktionsmöglichkeiten wird sie schaffen, um die zügige Umset-
zung von Maßnahmen durchzusetzen?

36. Wann wird die Bundesregierung einen nationalen Waldschutzplan vorlegen,
um einen nationalen Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten?

Drucksache 16/8266 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
37. Plant die Bundesregierung auch in devastierten – also zerstörten – Wald-
gebieten Schutzgebiete einzurichten, um die Regenerierung, Renaturierung
und Wiederbegrünung der Wälder in Deutschland sicher zu stellen?

38. Wie viel Prozent der Fläche der in Deutschland gemeldeten Natura 2000
Gebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung Waldgebiete, und beste-
hen für diese Gebiete bereits verbindliche Managementpläne und ein regel-
mäßiges Beobachtungsprogramm (Monitoringsystem)?

39. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung von
Managementplänen und dauerhaften Beobachtungsprogrammen (Monito-
ring) in den nationalen Waldschutzgebieten?

40. Wie viel Hektar des geplanten Nationalen Naturerbes werden Waldflächen
sein, und welcher Anteil dieser Flächen soll bis wann vollständig aus der
Nutzung genommen werden?

41. Welche naturschutzfachlichen Auflagen plant die Bundesregierung bei der
Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes den Neueigentümern
aufzuerlegen?

Berlin, den 21. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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