BT-Drucksache 16/8265

Hochrheinautobahn A 98, Bauabschnitt A 98.5 Abschnitt Karsau-Wehr

Vom 21. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8265
16. Wahlperiode 21. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter,
Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hochrheinautobahn A 98, Bauabschnitt A 98.5 Abschnitt Karsau–Wehr

Der Bau der Bundesautobahn 98, Abschnitt 98.5 Karsau–Wehr ist ein Vorhaben
aus der Bundesverkehrswegeplanung der 1980er-Jahre. Laut Bundesverkehrs-
wegeplan (2003) ist die Bundesautobahn 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr ein-
gestuft als Projekt des Vordringlichen Bedarfs. Da beim Bau der A 98.5 natur-
schutzfachliche Konflikte erwartet werden, ist sie zudem eingestuft als „Neues
Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“. Ferner wird
die A 98.5 im aktuellen Investitionsrahmenplan der Bundesregierung als zwei-
streifiges planfestgestelltes Neubauprojekt ausgewiesen.

Das Regierungspräsidium Freiburg plant die Weiterführung der A 98 von Rhein-
felden–Karsau–Wehr auf der so genannten Bergtrasse. Konkrete Planungs-
alternativen wie die „Kleine Talvariante“ (Stefanslochvariante) oder der drei-
spurige Ausbau der B 34 mit Umfahrungen der Städte und Ortschaften im
Rheintal als naturschutzverträgliche Alternativen zur Autobahnplanung werden
ausgeschlossen. Seit Offenlegung des Planfeststellungsverfahrens liegen nach
Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg bereits rund 900 private Ein-
wendungen vor.

Der geplante Bau der Bergtrasse hätte die Durchschneidung und Zerstörung
von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) sowie die Zerstörung von amtlich
geschützten Biotopen und den Verlust landwirtschaftlichen Flächen zur Folge.
Es ist nicht erkennbar, dass die geplante Trassenführung dem gesetzlichen Auf-
trag des Bundesverkehrswegeplans 2003 für „Vorhaben mit besonderem natur-
schutzfachlichen Planungsauftrag“ gerecht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Bau des Autobahnabschnittes A 98.5
Karsau–Wehr?

2. Wann wurde die geplante Variante der Bergtrasse vom Bund genehmigt?
3. Wurde eine Trassenvariante auf Grundlage des vorhandenen Straßennetzes
untersucht, wie es der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag er-
fordert?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

4. Hat seitdem eine Kostenanpassung stattgefunden?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Drucksache 16/8265 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie hoch sind die Kosten für die ursprünglich vom Bund genehmigte Tras-
senführung?

6. Wie hoch sind die Kosten für die derzeit vom Regierungspräsidium Frei-
burg geplante Trassenführung?

7. Wann wurden die Kostendaten erstellt, die die Grundlage für das errech-
nete Nutzen-Kosten-Verhältnis für die A 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr
sind?

8. Entspricht das im Bundesverkehrswegeplan errechnete Nutzen-Kosten-Ver-
hältnis für die A 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr noch dem aktuellen
Stand?

9. Inwieweit wurden bei der Nutzen-Kosten-Analyse der A 98.5 Umwelt-
effekte und induzierte Verkehre berücksichtigt?

10. Ist eine überarbeitete Trassenvariante bekannt?

Wenn ja, wann ist die Trassenvariante überarbeitet worden?

11. Wurden die FFH-Gebiete in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksich-
tigt?

Wenn ja, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis?

12. Wie wurde der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbei-
tet?

13. Gibt es einen landschaftspflegerischen Begleitplan?

Wenn ja, wann wurde dieser erstellt?

14. Wurden die Kosten, die sich aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan
ergeben, bestätigt und in die Nutzen-Kosten-Analyse eingerechnet?

15. Übernimmt der Bund die zusätzlichen entstehenden Kosten oberhalb des
genehmigten Kostenrahmens?

Wenn nein, wer kommt für die Kosten auf?

Berlin, den 21. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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