BT-Drucksache 16/8243

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/4808- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches

Vom 21. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8243
16. Wahlperiode 21. 02. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4808 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches

A. Problem

Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen nach § 27a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zwar unter bestimmten Bedingungen auch
medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, allerdings
nur, wenn die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen,
miteinander verheiratet sind.

B. Lösung

Die Antragsteller verfolgen die Gleichbehandlung verheirateter und nicht ver-
heirateter Paare und fordern deshalb eine entsprechende Änderung von § 27a
SGB V.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs und Beibehaltung der bisherigen Regelung.

D. Kosten

Nach Angaben der Antragsteller würden den gesetzlichen Krankenkassen durch
die Kostenübernahme Mehrkosten in Höhe von ca. 18 Mio. Euro jährlich ent-
stehen.

Drucksache 16/8243 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4808 abzulehnen.

Berlin, den 20. Februar 2008

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge
Vorsitzende

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8243

Bericht der Abgeordneten Mechthild Rawert

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/4808 in seiner 126. Sitzung am 15. November
2007 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für Gesundheit sowie zur Mitbera-
tung an den Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen der
Fraktion DIE LINKE. auch bei unverheirateten Paaren die
Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen und
damit verheiratete und nicht verheiratete Paare gleichstel-
len. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünf-
ten Buches Sozialgesetzbuch veranschlagt die Fraktion da-
für Mehrkosten in Höhe von rund 18 Mio. Euro jährlich bei
den Kassen. Die Abgeordneten reagieren mit ihrem Vorstoß
auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach un-
verheiratete Paare die Kosten im Gegensatz zu Ehepaaren
allein tragen müssen. Dadurch entstehe nach Meinung der
Antragsteller eine Benachteiligung unverheirateter Partner,
„die den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht
wird“.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 20. Fe-
bruar 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratung in seiner
77. Sitzung am 20. Februar 2008 aufgenommen und abge-
schlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, mit Blick auf die
verschiedenen mit Maßnahmen zur künstlichen Befruch-
tung verbundenen medizinischen und ethischen Problem-
stellungen lehne man den Antrag ab. Gerade die Ehe biete
Rahmenbedingungen, die die Durchführung dieser Maßnah-
men und ihre Finanzierung ermöglichten. Im Übrigen führ-
ten selbst die Initiatoren des Gesetzentwurfs an, dass das

Bundesverfassungsgericht die Regelung für rechtens erklärt
habe.

Die Fraktion der SPD begrüßte, dass die Fraktion DIE
LINKE. die Bemühungen der Koalition der CDU/CSU und
SPD im Hinblick auf die Gleichstellung unterschiedlichster
Lebensmodelle anerkenne. Die Thematik sei aus familien-
politischer Sicht eine Herausforderung, die in den nächsten
Monaten erörtert werden müsse. Dabei müssten auch Ge-
rechtigkeitsfragen diskutiert werden. Betont werden müsse
jedoch der Charakter der Maßnahmen als versicherungs-
fremde Leistungen, deren Begrenzung rechtens sei.

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, bei Maß-
nahmen zur künstlichen Befruchtung handle es sich um ver-
sicherungsfremde Leistungen. Eine Ausweitung komme
deshalb allenfalls dann in Betracht, wenn eine Finanzierung
über den Bundeszuschuss gewährleistet sei. Dies sei jedoch
nach derzeitiger Rechtslage nicht der Fall. Deshalb lehne
man den Antrag ab.

Die Fraktion DIE LINKE. wiederholte ihre Forderungen
und Begründungen aus dem Gesetzentwurf, deren Kern die
Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter
Paare sei. Sie betonte, dass seit Hartz IV Unverheiratete per
Gesetz Ehepaaren gleichgestellt werden, nämlich dort, wo
sie in die Pflicht genommen werden und als so genannte Be-
darfsgemeinschaft finanziell für einander einstehen müss-
ten. Kinderlosigkeit wird beim Beitrag zur Pflegeversiche-
rung mit einem Zuschlag von 0,25 Prozent bestraft, aber
anders als Ehepaare erhalten Unverheiratete keinen Zu-
schuss zur Abwendung der Kinderlosigkeit durch künstliche
Befruchtung. Eine Finanzierung der künstlichen Befruch-
tung aus Steuer- statt aus Beitragsmitteln wäre durchaus
überlegenswert, doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht reali-
sierbar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt fest, dass
die Fraktion DIE LINKE. die lediglich 50 Prozent der Maß-
nahmekosten abdeckende Regelung in ihrem Gesetzentwurf
nicht in Frage stelle, obwohl sie sich sonst gegen Zuzahlun-
gen der Versicherten ausspreche. Trotz prinzipieller Sympa-
thie für das Anliegen enthalte man sich wegen grundsätz-
licher Bedenken der Stimme. So müssten nach der Logik
der Antragsteller z. B. auch eingetragene Lebenspartner-
schaften einbezogen werden. Außerdem sehe man eine Aus-
weitung versicherungsfremder Leistungen ebenfalls kritisch
und habe Bedenken angesichts der mit den Maßnahmen ver-
bundenen Belastungen, verglichen mit der Erfolgsquote von
lediglich 15 von 100 behandelten Frauen, die in der Folge
tatsächlich ein Kind hätten.

Berlin, den 20. Februar 2008

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

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