BT-Drucksache 16/8099

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/5613- Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Ulla Lötzer, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6772- Telemediengesetz verbessern - Datenschutz und Verbraucherrechte stärken 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/6394- Fehlende Verbraucherschutzregeln und Rechtsunsicherheiten im Telemediengesetz beseitigen

Vom 14. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8099
16. Wahlperiode 14. 02. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph
Waitz, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5613 –

Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Ulla Lötzer, Dr. Petra Sitte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6772 –

Telemediengesetz verbessern – Datenschutz und Verbraucherrechte stärken

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6394 –

Fehlende Verbraucherschutzregeln und Rechtsunsicherheiten im
Telemediengesetz beseitigen

A. Problem

In den Anträgen wird eine Novellierung des Telemediengesetzes befürwortet.
Dabei sollen unklare Begrifflichkeiten eindeutig definiert werden.

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, den Anbietern von Tele-

mediengesetzen keine unerfüllbaren Haftungs- und Verantwortungsregeln auf-
zuerlegen und bei Haftung und Verantwortung dem Verursacherprinzip zu fol-
gen.

Zu den Nummern 2 und 3

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Zusendung unver-
langter Spams als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und ein Kopplungsverbot zwi-

Drucksache 16/8099 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schen der Nutzung persönlicher Daten und der Nutzung von Diensten in einer
Novelle festzuschreiben.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5613 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu den Nummern 2 und 3

Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 16/6772 und 16/6394 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8099

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/5613 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/6772 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 16/6394 abzulehnen.

Berlin, den 23. Januar 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Martin Dörmann
Berichterstatter

ten, um mehr Rechtssicherheit in den digitalen Medien zu er- Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf

reichen.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert,

Drucksache 16/6394 in seiner 44. Sitzung am 14. November
2007 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
Drucksache 16/8099 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Martin Dörmann

I. Überweisung

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/5613
wurde in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am
11. Oktober 2007 dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss
für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/6772 wurde in der 121. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 25. Oktober 2007 dem Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwie-
sen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/6394 wurde in der 115. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 20. September 2007 dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie zur federführenden Beratung
sowie dem Ausschuss für Ernährung. Landwirtschaft und
Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Anträge

In allen drei Anträgen wird eine Novellierung des Tele-
mediengesetzes aus dem Jahre 2007 gefordert, weil darin die
Begrifflichkeiten zum Teil nicht klar genug definiert worden
seien.

Zu Nummer 1

Es werde zwar grundsätzlich begrüßt, dass die verschiede-
nen Gesetze zum Telemedienrecht zusammengefasst wor-
den seien, bestimmte Begriffe wie Haftungs- und Ver-
antwortungsbestimmungen entsprächen jedoch nicht den
Anforderungen einer elektronischen Geschäftskommunika-
tion. Deshalb werde der Deutsche Bundestag unter ande-
rem aufgefordert,

● die Definition von Telemediendiensten, Telekommunika-
tionsdiensten und Rundfunk eindeutiger vorzunehmen,

● die allgemeinen Informationspflichten sachgerecht zu
bestimmen, sodass private Anwendungen nicht mit über-
zogenen Anforderungen belastet werden,

● Anbieter von Telemediendiensten nicht mit nur schwer
erfüllbaren Haftungs- und Verantwortlichkeitsregeln
oder Überwachungspflichten zu belasten und

● bei Haftung und Verantwortung das Verursacherprinzip
anzuwenden.

Zu Nummer 2

Eine Novellierung des Gesetzes wird für erforderlich gehal-

● die Kopplung zwischen der Nutzung persönlicher Daten
und der Nutzung von Diensten zu verbieten,

● Nutzerprofile nur anzulegen, wenn es der Nutzer aus-
drücklich erlaubt hat und

● Spams als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, es sei denn
der Empfänger habe der Zusendung vorher zugestimmt.

Zu Nummer 3

Auch in diesem Antrag wird eine Novellierung wegen unkla-
rer Rechtsbegriffe gefordert.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert,

● eine positiv rechtliche Definition von Telemedien in das
Gesetz einzubringen,

● kommerzielle unverlangte Spams als Ordnungswidrig-
keit zu behandeln, die von der Bundesnetzagentur ver-
folgt werden sollen und

● zu verbieten, dass an die Nutzung von Diensten die Preis-
gabe persönlicher Daten gekoppelt wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 16/5613 in seiner 44. Sitzung am 14. November
2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags.

Zu Nummer 2

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 16/6772 in seiner 44. Sitzung am 14. November
2007 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Zu Nummer 3

Der Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 16/6394 in
seiner 68. Sitzung am 23. Januar 2008 beraten. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags.
● im Gesetz die Legaldefinition des Begriffs Telemedien
einzuführen,

tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8099

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Anträge in seiner 54. Sitzung am 23. Januar 2008 ohne Aus-
sprache abschließend beraten.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5613 zu empfeh-
len.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6772 zu empfeh-
len.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6394 zu empfeh-
len.

Berlin, den 23. Januar 2008

Martin Dörmann
Berichterstatter

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