BT-Drucksache 16/8059

Angabe persönlicher Daten nach dem Geldwäschegesetz im Antrag für die so genannte Riester-Rente

Vom 12. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8059
16. Wahlperiode 12. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jan Korte,
Elke Reinke, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Angabe persönlicher Daten nach dem Geldwäschegesetz im Antrag für die
so genannte Riester-Rente

Mit dem Geldwäschegesetz, zuletzt geändert 2003, will die Bundesregierung
vor allem Gewinne aus schweren Straftaten aufspüren und die Finanzierung
terroristischer Organisationen unterbinden.

Dabei lässt es die Bundesregierung aber nicht bewenden: Ausgerechnet in den
Anträgen für einen Altersvorsorgevertrag im Rahmen der so genannten Riester-
Rente werden persönliche Daten der Antragsteller nach dem Geldwäschegesetz
gemäß § 4 abgefragt. Diese Ergänzungsvorsorge schließen besonders An-
gestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter ab und zahlen dabei vergleichsweise
sehr geringe Beträge ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht die praktische Erfassung und Überprüfung von Riester-Versiche-
rungsnehmern nach dem Geldwäschegesetz aus?

2. Wie viele Antragsteller und Versicherungsnehmer der so genannten Riester-
Rente wurden seit Einführung der Riester-Rente wegen Verdacht auf Ver-
stoß gegen das Geldwäschegesetz erfasst und überprüft (bitte nach Jahren
und Anzahl der Personen aufschlüsseln)?

3. In wie vielen Fällen wurde gegen Antragsteller und Versicherungsnehmer
der so genannten Riester-Rente wegen Verdacht auf Verstoß gegen das
Geldwäschegesetz ermittelt (bitte nach Jahren und Anzahl der Ermittlungs-
verfahren aufschlüsseln)?

4. In wie vielen Fällen wurde gegen Antragsteller und Versicherungsnehmer
der so genannten Riester-Rente Urteile nach dem Geldwäschegesetz ver-
hängt (bitte nach Jahren und Verurteilungen aufschlüsseln)?

5. Wie viel Geld konnte nach dem Geldwäschegesetz von Antragsteller und
Versicherungsnehmern der so genannten Riester-Rente sichergestellt werden
(bitte nach Jahren und sichergestellter Geldsumme aufschlüsseln)?
6. Wie wird festgestellt, ob Zahlungen für die so genannte Riester-Rente aus
geldwäscheverdächtigen Quellen stammen?

7. Beruhen die zugrunde liegenden Verdachtsmomente auch auf einem Ab-
gleich mit anderen Dateien oder Datenbanken, und wenn ja, mit welchen
Dateien werden diese Daten von Antragstellern der so genannten Riester-
Rente abgeglichen?

Drucksache 16/8059 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche Überlegungen, Erwägungen und praktische Erfahrungen haben dazu
geführt, eine systematische Überprüfung von Antragstellern von Lebens-
versicherungen und Zusatzrentenversicherungen nach dem Geldwäsche-
gesetz durchzuführen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge bei der Bekämp-
fung der Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Organisationen durch
die Erfassung und Überprüfung von Personen die bei Geldinstituten und
Versicherungen eine Zusatzrentenversicherung haben, und auf welche Eva-
luationsmaßnahmen stützt sie sich dabei?

Berlin, den 7. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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