BT-Drucksache 16/8057

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge

Vom 12. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8057
16. Wahlperiode 12. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Jan Korte und der
Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge

Asylstatistiken beinhalten zumeist lediglich Zugangs-, Antrags- und Anerken-
nungsdaten. Die Größe der Abwanderung von abgelehnten oder auch anerkann-
ten Flüchtlingen bzw. die IST-Zahl der aktuell in der Bundesrepublik Deutsch-
land lebenden (anerkannten) Flüchtlinge sowie genauere Angaben zu ihrem
aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen öffentlich nicht oder nur schwer
verfügbar. Auf der Grundlage bekannter Daten und Entwicklungen ergibt sich
die Vermutung, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
(anerkannten) Flüchtlinge sinkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezem-
ber 2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht differenzieren)?

a) Wie viele Familienangehörige von Asylberechtigten lebten zu den ge-
nannten Zeitpunkten in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ge-
schlecht differenzieren)?

b) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten und ihre Fami-
lienangehörigen zum jeweiligen Zeitpunkt?

c) Welches waren dabei die jeweils zehn stärksten Herkunftsländer zum
jeweiligen Zeitpunkt?

d) Wie verteilten sich die Asylberechtigten und ihre Familienangehörigen
zum jeweiligen Zeitpunkt auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(§ 60 Abs. 1 AufenthG bzw. § 51 AuslG) lebten zum 31. Dezember 1997,
zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundes-
republik Deutschland (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

a) Wie viele Familienangehörige dieser anerkannten Flüchtlinge lebten zu
den genannten Zeitpunkten in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht differenzieren)?

b) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese anerkannten Flüchtlinge und ihre
Familienangehörigen zum jeweiligen Zeitpunkt?

c) Welches waren die jeweils zehn stärksten Herkunftsländer zum jeweili-
gen Zeitpunkt?

d) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge und ihre Familienangehö-
rigen zum jeweiligen Zeitpunkt auf die Bundesländer?

Drucksache 16/8057 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2
bis Abs. 7 AufenthG bzw. § 53 AuslG festgestellt wurde lebten zum
31. Dezember 1997, zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezember 2007
in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

a) Wie viele Familienangehörige dieser Flüchtlinge lebten zu den genannten
Zeitpunkten in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht
differenzieren)?

b) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Flüchtlinge und ihre Familien-
angehörigen zum jeweiligen Zeitpunkt?

c) Welches waren die jeweils zehn stärksten Herkunftsländer zum jeweili-
gen Zeitpunkt?

d) Wie verteilten sich diese Flüchtlinge und ihre Familienangehörigen zum
jeweiligen Zeitpunkt auf die Bundesländer?

4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-
rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
1997, zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 anhängig
(bitte jeweils nach Datum, Status/Personengruppe und den zehn stärksten
Herkunftsländern differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
deren Flüchtlingsstatus bereits widerrufen worden ist, und über welchen
Status verfügten sie (bitte jeweils nach Datum, vorherigem Status, Ge-
schlecht und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach
§ 60a AufenthG bzw. § 54 AuslG erteilt wurde (bitte jeweils nach Ge-
schlecht, Bundesländern und den Herkunftsländern differenzieren)?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen nach
§ 23 Abs. 1 AufenthG bzw. eine Aufenthaltsbefugnis nach § 32 AuslG er-
teilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn
stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge lebten zum
31. Dezember 1997, zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezember
2007 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Niederlassungs-
erlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG oder ein anderer Aufenthaltstitel in
analoger Anwendung des früheren Gesetzes über die Aufnahme im Rah-
men humanitärer Hilfsaktionen erteilt wurde (bitte jeweils nach Ge-
schlecht, Bundesländern und Status differenzieren)?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezem-
ber 2007 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Niederlassungs-
erlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt
wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und Herkunftslän-
dern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2006 bzw. zum 31. Dezem-
ber 2007 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthalts-
erlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde
(bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn stärksten Her-
kunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8057

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gesetzlichen
„Altfallregelung“ nach § 104a bzw. b AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war (bitte nach
Geschlecht, Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern
differenzieren)?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1
Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätig-
keit noch nicht gesichert war (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und
den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2
Satz 1 AufenthG als Minderjährige erhalten (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2
Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten (bitte nach Ge-
schlecht, Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach Ausreise ihrer Eltern
erhalten (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn stärksten
Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger geduldetem Aufenthalt nach
§ 25 Abs. 5 AufenthG bzw. eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3
oder 4 AuslG erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern
und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
denen eine Duldung erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundes-
ländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

a) In wie vielen dieser Fälle lag ein rechtliches Abschiebungsverbot vor?

b) In wie vielen dieser Fälle lagen tatsächliche Abschiebungshindernisse
vor?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchenden erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn stärksten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 1997, zum 31. Dezember
2006 bzw. zum 31. Dezember 2007 in der Bundesrepublik Deutschland,
die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsge-
stattung besaßen (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn stärksten
Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele von ihnen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach
Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

Drucksache 16/8057 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Wie viele von ihnen verfügten über eine Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 Abs. 5 AufenthG (bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten
Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele von ihnen verfügten über eine Grenzübertrittsbescheinigung
oder ähnliche behördliche Bescheinigungen (bitte nach Bundesländern
und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Wie viele von ihnen verfügten über eine Bescheinigung über die Aus-
setzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 4 AufenthG (bitte nach
Bundesländern und Herkunftsländern differenzieren)?

e) Wie viele von ihnen kamen aus anderen Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union (bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten Her-
kunftsländern differenzieren)?

f) Wie viele von ihnen kamen aus Ländern, die nach § 41 AufenthV keine
Aufenthaltserlaubnis und kein Visum benötigen (bitte nach Bundes-
ländern und Herkunftsländern differenzieren)?

g) Welche sonstigen Personengruppen ohne Aufenthaltstitel wurden in
welchen Größen zum jeweiligen Zeitpunkt erfasst (bitte nach Bundes-
ländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen wurden im Jahr 1997, 2006 bzw. 2007 aus der Bundes-
republik Deutschland abgeschoben (bitte jeweils nach Geschlecht, den
zehn stärksten Herkunftsländern, den zehn häufigsten Zielländern und den
aufenthaltsrechtlich zuvor zuständigen Bundesländern differenzieren)?

a) Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten in andere Mitgliedstaaten der
Europäischen Union im Rahmen von Asylzuständigkeitsvereinbarungen
(Dublin, Dublin II)?

b) Von wie vielen dieser Abschiebungen waren abgelehnte Asylsuchende
betroffen (bitte auch nach den zehn häufigsten Zielländern der Abschie-
bungen differenzieren)?

c) Von wie vielen dieser Abschiebungen waren zuvor Geduldete, die
niemals einen Asylantrag gestellt haben, betroffen (bitte auch nach den
zehn häufigsten Zielländern der Abschiebungen differenzieren)?

d) Von wie vielen dieser Abschiebungen waren Personen betroffen, die zu-
vor einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel hatten, und was ist Genaueres
über deren vorherige Aufenthaltsdauer, den vorherigen Aufenthaltstitel,
die Gründe des Widerrufs oder einer Ausweisung usw. bekannt (bitte
auch nach den zehn häufigsten Zielländern der Abschiebungen differen-
zieren)?

e) Wie vielen dieser Abschiebungen ging eine bestandskräftige Aus-
weisung bzw. ein Ausweisungsverfahren voraus (bitte auch nach den
zehn häufigsten Zielländern der Abschiebungen differenzieren)?

Berlin, den 11. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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