BT-Drucksache 16/8050

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/7135- Bodenprivatisierung neu ausrichten

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8050
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/7135 –

Bodenprivatisierung neu ausrichten

A. Problem

Agrar- und Forstflächen haben durch die zunehmende Nutzung von Biomasse
für energetische Zwecke immens an Wert gewonnen, was auch kapitalstarke,
landwirtschaftsferne Kaufinteressenten für Grund und Boden auf den Plan ruft.
Deshalb ist es für die Erhaltung lebenswerter Strukturen im ländlichen Raum
u. a. erforderlich, dass die Wertschöpfungspotenziale des Agrarsektors unabhän-
gig von der Herkunft des Käufers von Agrar- bzw. Forstflächen regional erhalten
bleiben. Dies soll im Rahmen einer Neuausrichtung der Bodenprivatisierung
durch zulässige Bevorzugung arbeitsintensiver Unternehmen sowie durch be-
sondere Berücksichtigung ortsansässiger Unternehmen bzw. Personen bei der
Vergabe bundeseigener Flächen erreicht werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/7135.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/8050 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/7135 abzulehnen.

Berlin, den 23. Januar 2008

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Gerhard Botz
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Die Fraktion der FDP befand, die vorgeschlagene Bevor-
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache

zugung von bestimmten Betrieben stehe im Widerspruch zu
der unternehmerischen Freiheit eines Landwirtes. Diese sei
auch angesichts der aktuellen schwierigen Diskussion um
Mittelbereitstellungen schädlich, insbesondere für Betriebe
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8050

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Jahr, Dr. Gerhard Botz,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/7135 in seiner 133. Sitzung am 13. Dezember 2007 bera-
ten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie sowie an den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Agrar- und Forstflächen haben durch die zunehmende Nut-
zung von Biomasse für energetische Zwecke wie Strom,
Wärme und Treibstoffe immens an Wert gewonnen, was
auch kapitalstarke, landwirtschaftsferne Kaufinteressenten
für Grund und Boden auf den Plan ruft. Deshalb ist es für die
Erhaltung lebenswerter Strukturen im ländlichen Raum u. a.
erforderlich, dass die Wertschöpfungspotenziale des Agrar-
sektors unabhängig von der Herkunft des Käufers von Ag-
rar- bzw. Forstflächen regional erhalten bleiben. Der Verkauf
bundeseigener Flächen (ca. 535 000 ha landwirtschaftliche
und ca. 130 000 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche) ist daher
nur im Allgemeininteresse, wenn er die Sicherung der Wert-
schöpfungspotenziale und der Arbeitsplatzsituation in den
Regionen beachtet.

Die Bundesregierung soll daher im Wesentlichen aufgefor-
dert werden,

– die Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Nutz-
flächen, die sich im Bundeseigentum bzw. im Eigentum
bundeseigener Unternehmen befinden, neu auszurichten
und dabei dafür Sorge zu tragen, dass arbeitsintensive
Unternehmen bei der Vergabe der Flächen im Rahmen
des verfassungs- und europarechtlich Zulässigen bevor-
zugt werden,

– dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere ortsansässige
Unternehmen bzw. Personen als Käufer bei der Vergabe
der Flächen zum Zuge kommen,

– diese Grundsätze bereits bei der geplanten Novelle des
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes umzu-
setzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 16/
7135 in seiner 81. Sitzung am 23. Januar 2008 beraten und

der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/7135 in seiner 54. Sitzung am
23. Januar 2008 beraten und empfiehlt die Ablehnung des
Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 16/7135 in seiner 54. Sitzung
am 23. Januar 2008 beraten und empfiehlt die Ablehnung
des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/7135 in seiner
68. Sitzung am 23. Januar 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Vorgängerregie-
rungen hätten im Bereich der Bodenprivatisierung einen gu-
ten Kompromiss gefunden. Das seit dem 1. Januar 2007 gel-
tende Privatisierungskonzept sei ausgewogen. Es setze auf
Marktwirtschaft unter gleichzeitiger Berücksichtigung
agrarstruktureller Belange der neuen Bundesländer. Ein
plötzlicher, unkontrollierbarer Verkauf landwirtschaftlicher
Flächen finde auch nicht statt. Entsprechende Maßnahmen
seien getroffen worden, z. B. Begrenzung von Verkehrswert-
verkäufen auf 25 000 ha pro Jahr, Vergabe von 2 000 ha
Nutzfläche im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung
an arbeitsintensive Betriebe sowie Vorkehrungen zum
Schutz agrarstruktureller Belange. Ein mehr an Planwirt-
schaft sei nicht wünschenswert. Daher bestehe für die An-
nahme des vorgelegten Antrags auch kein Grund.

Die Fraktion der SPD ergänzte, der u. a. mit der 20-jähri-
gen Bindefrist verbundene Verwaltungs- und Kontrollauf-
wand sei auch einer der Hauptgründe für die Ablehnung des
Antrags. Dieser stehe im Widerspruch zu den Bemühungen
des Bürokratieabbaus in diesem Bereich. Die Verwaltungs-
vereinbarung mit den beiden Schutzkomponenten sei ein
vernünftiger Kompromiss. Das BVVG-Bürgschaftsmodell
(BVVG – Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) sei
wiederholt bestätigt und gebilligt worden. Man sei auf einem
vernünftigen Weg, weshalb der Antrag abzulehnen sei.
16/7135 in seiner 61. Sitzung am 23. Januar 2008 beraten
und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen

in den neuen Ländern. Kritisch sehe man zudem die erneute
Differenzierung zwischen ökologischem und konventionel-

Drucksache 16/8050 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
lem Landbau. Abzulehnen sei auch das 20-jährige Rück-
trittsrecht des Verkäufers im Falle der Nichteinhaltung des
für den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzeptes durch den
Käufer. Angesichts von Veränderungen z. B. im Energie-
oder Milchbereich, sei eine solche Frist realitätsfern, plan-
wirtschaftlich und wettbewerbsfeindlich. Deshalb lehne man
den Antrag ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, dass angesichts der
gegenwärtigen Situation extremer Bodenspekulationen in
Ostdeutschland bei der Verwertung des Bodens neben be-
triebswirtschaftlichen auch gesellschaftliche oder regionale
Interessen Berücksichtigung finden sollten. In diesem Zu-
sammenhang sei auch die beachtliche Rolle der BVVG zu
erwähnen. Die Durchsetzung des Grundstücksverkehrsge-
setzes auch im Bereich der BVVG erscheine dringend gebo-
ten. Der Kritik an der erneuten Trennung von ökologischen
und konventionellen Betrieben schließe man sich an. Der
Auffassung, gesellschaftliche Interessen, etwa Arbeitsplatz-
bindung, als weitere Vergabekriterien einzuführen, stimme
man zu. Insgesamt halte man den vorgeschlagenen Weg je-

doch für ungeeignet, weshalb man sich der Stimme enthalten
werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, An-
lass für diesen Antrag sei die Tatsache, dass die bevorzugte
Vergabe von 2 000 ha Nutzfläche pro Jahr an arrondierungs-
willige, arbeitsintensive Betriebe nicht ausreiche. Die stei-
gende Zahl nicht ortsansässiger Flächeneigentümer werde
mit Blick auf regionale Wertschöpfungsketten ebenfalls pro-
blematisch gesehen. Man sei der Auffassung, eine zulässige
Bevorzugung von arbeitsintensiven und ortsansässigen Un-
ternehmen bzw. Betrieben, etwa Tierhaltungs- oder Ökobe-
triebe, gewährleiste den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Re-
gion. Deshalb bitte man um Zustimmung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Antrag auf Drucksache 16/7135
abzulehnen.

Berlin, den 23. Januar 2008

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Gerhard Botz
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.