BT-Drucksache 16/8047

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz darf nicht durch europäische Vorgaben für einen Zertifikatehandel unterlaufen werden

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8047
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Antrag
der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Katherina Reiche (Potsdam), Michael Brand,
Cajus Caesar, Dr. Maria Flachsbarth, Josef Göppel, Andreas Jung (Konstanz),
Jens Koeppen, Hartmut Koschyk, Katharina Landgraf, Ingbert Liebing, Dr. Georg
Nüßlein, Ulrich Petzold, Dr. Norbert Röttgen, Volker Kauder, Dr. Peter Raumsauer
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dirk Becker, Marco Bülow, Dr. Axel Berg, Petra Bierwirth,
Gerd Bollmann, Martin Burkert, Ulrich Kelber, Lothar Mark, Dr. Matthias Miersch,
Marko Mühlstein, Detlef Müller (Chemnitz), Thomas Oppermann, Christoph Pries,
Heinz Schmitt (Landau), Frank Schwabe, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz darf nicht durch europäische Vorgaben
für einen Zertifikatehandel unterlaufen werden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag hat die Einigung des Europäischen Rates im März
2007 unter Leitung der deutschen Präsidentschaft begrüßt, wonach bis zum
Jahr 2020

– die Energie-Effizienz um 20 Prozent gesteigert werden soll,

– der Ausstoß der Treibhausgase um 30 Prozent reduziert werden soll, wenn
andere Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen unternehmen,

– der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung auf mindes-
tens 20 Prozent gesteigert werden soll.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die EU-Kommission in der Absicht, mit
einer einheitlichen Richtlinie den Ausbau der erneuerbaren Energien in den
Sektoren Elektrizität, Wärme/Kälte und Kraftstoffe bis 2020 auf mindestens
20 Prozent zu steigern.

Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass die Kommission versucht, dem
Wunsch einiger Mitgliedstaaten nach zusätzlicher Flexibilität bei der Zielerfül-
lung nachzukommen. Er ist allerdings der Auffassung, dass ein europaweiter
Zertifikathandel zwischen Unternehmen dazu kein geeignetes Instrument ist.
Die Harmonisierung der Förderinstrumente für erneuerbare Energien auf ein

solches System würde nicht nur massiv das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) und vergleichbare Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten gefähr-
den. Im Ergebnis wäre der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien in
Deutschland selbst bedroht und in letzter Konsequenz auch das 20-Prozent-Ziel
auf EU-Ebene insgesamt in Frage gestellt.

Drucksache 16/8047 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zudem ist auf der Basis vorhandener Gutachten zu befürchten, dass ein solches
System sehr hohe Kosten verursachen würde, die die Stromkunden europaweit
zu tragen hätten, ohne dass diesen Kosten ein zusätzlicher Nutzen für den
Klimaschutz gegenüberstünde.

Der Deutsche Bundestag stellt daher fest:

Bei der Markteinführung erneuerbarer Energien hat sich das System der Einspei-
sungsvergütung im Vergleich zu anderen Fördermodellen empirisch bewährt.
Vorteile haben sich sowohl hinsichtlich der Effektivität als auch der Effizienz
des Einspeisungsmodells herausgestellt. Dies hatte auch die EU-Kommission
festgestellt.

Deutschland konnte den Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromerzeu-
gung in den letzten zehn Jahren um knapp 10 Prozent auf 14 Prozent erhöhen.
In Ländern mit anderen Fördersystemen wie Großbritannien und Italien wird
Windstrom mit deutlich höheren Beträgen gefördert. Dennoch findet dort ein
weitaus geringerer Ausbau statt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● sich bei der Kommission und im Ministerrat dafür einzusetzen,

– dass im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Entscheidungsfreiheit der
Mitgliedstaaten über geeignete Förderinstrumente zur Zielerfüllung nicht
eingeschränkt wird;

– dass kein europaweiter virtueller Zertifikathandels zur Förderung erneuer-
barer Energien auf der Ebene der Unternehmen eingeführt wird, da dieser
ein untaugliches und den Ausbau erneuerbarer Energien gefährdendes
Instrument wäre;

– dass den Staaten die Möglichkeit gegeben wird, Zielüberfüllungen von
Staaten mit Defiziten anderer Staaten auszugleichen;

● bei der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten – insbesondere bei der
slowenischen und französischen Ratspräsidentschaft – für diese Positionen
zu werben.

Berlin, den 13. Februar 2008

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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