Vom 23. November 2005
Deutscher Bundestag Drucksache 16/80
16. Wahlperiode 23. 11. 2005
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Umsetzung von EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich
Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD ist im Kapitel VIII, „Sicherheit
für unsere Bürger“, im Abschnitt 1.2 „Migration steuern – Integration fördern“
die Rede von „elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich“, die mit
einem zweiten Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes in nationales
Recht umgesetzt werden sollen. Dieses Gesetz soll umgehend in das parlamen-
tarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um welche „elf EU-Richtlinien“ handelt es sich dabei im Einzelnen, seit
wann gelten sie und bis wann müssen sie in nationales Recht umgesetzt
sein?
2. Warum wurden diese Richtlinien bisher nicht in nationales Recht umgesetzt?
3. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die besagten EU-Richtlinien bereits in
nationales Recht umgesetzt?
4. Welche Differenzen gibt es zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu den ver-
schiedenen Richtlinien, und welche Position hat die Bundesregierung zu
ihnen jeweils eingenommen?
Berlin, den 23. November 2005
Ulla Jelpke
Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Kleine Anfrage
Umsetzung von EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich