BT-Drucksache 16/7953

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

Vom 29. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7953
16. Wahlperiode 29. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Petra Pau, Ulla Jelpke und der
Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

Nach Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes im August 2007 ist
entsprechend der §§ 28 Abs. 1 Satz 5 und 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Aufent-
haltsgesetzes (AufenthG) der Nachzug von Ehegatten und Lebenspartnern und
-partnerinnen aus dem Ausland grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher
Sprachkenntnisse des Niveaus A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-
rahmens (GER) abhängig.

Die Bundesregierung behauptet, diese Beschränkung des Ehegattennachzugs
diene der besseren Integration der Betroffenen und sei ein geeignetes Mittel ge-
gen Zwangsverheiratungen. Kritisch wird gegen die Neuregelung eingewandt,
dass sie unverhältnismäßig in das Recht auf Familienzusammenleben eingreife
und damit gegen die in Artikel 6 des Grundgesetzes enthaltene Schutzver-
pflichtung des Staates gegenüber Ehe und Familie verstoße. Zudem wirke die
Neuregelung sozial selektiv, da sie insbesondere den Nachzug von sozial und/
oder ökonomisch Benachteiligten und/oder Menschen aus bildungsbenachtei-
ligten Schichten be- oder gar verhindere. Schließlich gelte die Regelung nicht
für alle Herkunftsländer und sei deshalb diskriminierend, sie ziele insbesondere
auf den Ehegattennachzug aus der Türkei ab (vgl. insgesamt: Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestags-
drucksache 16/7288). Vertreter der türkischen Regierung sprachen nicht zuletzt
deswegen von einem Verstoß gegen die Menschenrechte (http://www.welt.de).

Im Rahmen ihrer Türkeireise im November 2007 versuchte die Integrations-
beauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, die Be-
schränkung des Ehegattennachzugs als Hilfe für die Betroffenen darzustellen:
„Wir wollen damit [Erwerb einfacher Deutschkenntnisse als Einreisebedin-
gung] den Menschen, die neu zu uns kommen, das Einleben in Deutschland
erleichtern“ (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23. November 2007).
Offiziell wird deshalb versucht, den Eindruck zu erwecken, das geforderte
Sprachniveau A 1 – der Erwerb von 200 bis 300 Wörtern in deutscher Sprache –
reiche aus (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer auf der Pressekonferenz zum Integrationsgipfel vom 12. Juli 2007:

http://www.bundesregierung.de).

Der wegen seines Selektionscharakters von Kritikern und Kritikerinnen der
neuen Regelung befürchtete Rückgang des Ehegattennachzuges scheint bereits
einzutreten. Im dritten Quartal des Jahres 2007 war ein Rückgang der erteilten
Visa zum Ehegattennachzug feststellbar, obwohl die gesetzliche Neuregelung
erst seit dem 28. August 2007 in Kraft ist (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundes-
tagsdrucksache 16/7288): Nur noch 8 603 Visa zum Ehegattennachzug wurden

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im dritten Quartal erteilt, gegenüber 9 267 im zweiten Quartal und gegenüber
durchschnittlich noch knapp 10 000 Visa pro Quartal im Jahr 2006.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 4. Quartal des Jahres 2007
erteilt (bitte differenzieren nach den 15 Ländern, in denen die meisten Visa
zum Ehegattennachzug erteilt wurden, und jeweils die Vergleichszahlen des
1., 2. und 3. Quartals benennen)?

2. Welche ersten konkreten Erfahrungen hat die Bundesregierung hinsichtlich
der praktischen Umsetzung und Anwendung der Neuregelung nach §§ 28
und 30 AufenthG, und welche Probleme sind bzw. welcher Änderungs-
bedarf ist in welchen Ländern bzw. allgemein bereits ersichtlich geworden?

3. Wie viele Sprachnachweise wurden den deutschen Auslandsvertretungen im
Jahr 2007 im Rahmen von Visumverfahren zum Ehegattennachzug vor-
gelegt, und wie viele dieser Nachweise wurden anerkannt (bitte nach Stand-
orten der deutschen Auslandsvertretungen in Bezug auf die 15 herkunfts-
stärksten Länder differenzieren)?

a) Wie viele Visumanträge im Rahmen des Ehegattennachzugs wurden im
Jahr 2007 abgelehnt, weil das geforderte Sprachniveau A 1 nicht nachge-
wiesen werden konnte (bitte nach Standorten der deutschen Auslandsver-
tretungen in Bezug auf die 15 herkunftsstärksten Länder differenzieren)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl derjenigen,
die trotz Eheschließung mangels Deutschkenntnissen (noch) keinen Vi-
sumantrag zum Ehegattennachzug gestellt haben oder deren Visumver-
fahren für sechs Monate ausgesetzt wurde, um den Sprachnachweis nach-
liefern zu können (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu
Frage 4b; bitte nach Standorten der deutschen Auslandsvertretungen in
Bezug auf die 15 herkunftsstärksten Länder differenzieren)?

c) In wie vielen Fällen wurden Visa wegen offenkundig vorhandener
Sprachkenntnisse ohne gesonderte Sprachnachweise erteilt (bitte nach
Standorten der deutschen Auslandsvertretungen in Bezug auf die 15 her-
kunftsstärksten Länder differenzieren)?

d) Wie viele Feststellungen einfacher Deutschkenntnisse durch örtlich zu-
ständige deutsche Auslandsvertretungen gab es im Jahr 2007, und in wie
vielen dieser Fälle wurde das erforderte Sprachniveau positiv festgestellt
bzw. abgelehnt (bitte nach Ländern differenzieren)?

e) Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden bislang erteilt, um bereits in
Deutschland lebenden Eheleuten, denen noch keine Aufenthaltserlaub-
nis erteilt wurde, den Spracherwerb und -nachweis zur Erfüllung der
Erteilungsvoraussetzungen zu ermöglichen (vgl. Bundestagsdrucksache
16/7288, Antwort zu Frage 4c)?

4. Welche statistischen Daten genau erhebt das Auswärtige Amt seit dem
28. August 2007 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7259, Antwort zu Frage 9),
und wie lauten diese Daten für das Jahr 2007 bzw. für das vierte Quartal 2007?

5. Plant die Bundesregierung Deutsch-Sprachkurse zum Erwerb des Sprach-
niveaus A 1 für Menschen, die mit in Deutschland Lebenden verheiratet sind,
im Ausland kostenfrei anzubieten – vergleichbar der vom französischen Par-
lament im Oktober 2007 beschlossenen Regelung (vgl. Bundestagsdruck-
sache 16/7288, Antwort zu Frage 6) –, und wenn nein, warum nicht?

6. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Deutsch-

Sprachkursen an den Goethe-Instituten im Ausland seit August 2007 quanti-

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tativ entwickelt (bitte differenzieren nach den zehn stärksten Herkunftslän-
dern nachziehender Ehegatten)?

a) Wie viele Sprachtests über das Niveau A 1 gab es seit August 2007, und
wie waren die Erfolgsquoten (bitte differenzieren nach den zehn stärksten
Herkunftsländern nachziehender Ehegatten)?

b) Wie haben sich die Kosten für die Kursteilnahme bzw. für die Sprachtests
seit August 2007 entwickelt?

c) Wie haben sich die öffentlichen Ausgaben für solche Sprachkurse und
-tests der Goethe-Institute im Ausland seit August 2007 entwickelt?

7. Inwieweit sind der Bundesregierung Äußerungen von Verantwortlichen für
Prüfungsaufgaben bspw. beim Goethe-Institut in München bekannt, wonach
300 Wörter in keinem Falle für den Sprachtest Stufe A 1 GER ausreichen, da
bedacht werden muss , dass Wörter noch dekliniert, konjugiert usw. werden
müssen, um ganze Sätze verstehen oder bilden zu können*, und wie verhält
sich die Bundesregierung angesichts der Ausführungen von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zu diesem Thema
zu dem Vorwurf, viele Politikerinnen und Politiker wollten die Sprachanfor-
derungen bewusst herunterspielen (siehe Vorbemerkung, bitte begründen)?

8. Ist die Bundesregierung bereit zuzugestehen, dass die Grundsatzentschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattennachzug (BVerfG
2 BvR 1226/83, vom 12. Mai 1987), auf den die Bundesregierung bei ihrer
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 16/6914 Bezug genommen hat (vgl. Bundestagsdrucksache
16/7288, Antwort zu Frage 7c), nicht nur den von der Bundesregierung her-
angezogenen Leitsatz enthält, wonach es keinen grundrechtlichen Anspruch
ausländischer Ehegatten auf Nachzug gebe, sondern auch den Leitsatz, dass
die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, auch
für Nichtdeutsche gilt, und dass Behörden und Gerichte bei Nachzugs-
entscheidungen familiäre und eheliche Bindungen in einer Weise berück-
sichtigen müssen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grund-
gesetz dem Schutz von Ehe und Familie beimisst – und dass vor diesem
Hintergrund die damals eingeführte dreijährige Wartezeit als verfassungs-
widrig beurteilt wurde (wenn nein, bitte begründen)?

a) Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der weite Gestal-
tungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1987 dem
Staat „auf dem Gebiet des Fremdenrechts“ zubilligte, angesichts der ge-
sellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung seit 1987, die insgesamt
von dem Anerkenntnis der über eine lange Zeit geleugneten Einwande-
rungssituation und einer Stärkung der Rechtsansprüche von Migrantin-
nen und Migranten gegenüber dem Staat geprägt ist, heute anders bewer-
tet werden müsste (bitte begründen)?

b) Sieht die Bundesregierung die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in
dem genannten Grundsatzurteil gewahrt, wonach bei Einschränkungen
des Ehegattennachzugs besonders berücksichtigt werden müsse, dass
ausnahmslos junge Ehen getroffen würden, die durch Wartefristen erheb-
lich belastet oder gar gefährdet würden – und welche Überlegungen hat
sie diesbezüglich bei der Neuregelung des Ehegattennachzugs angestellt,
etwa in Konstellationen, in denen die Eheleute aufgrund des Analphabe-
tismus der nachzugswilligen Person oder aufgrund sozialer, ökonomi-
scher oder anderer Hürden beim Spracherwerb weit über ein Jahr vonein-
ander getrennt leben müssen (bitte begründen)?
* http://www.jurblog.de/2007/12/07/goethe-institut-politiker-spielen-anforderungen-bewusst-herunter-
300-woerter-sind-nicht-ausreichend-fuer-den-sprachtest-beim-ehegattennachzug/

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c) Inwieweit ist für die Bundesregierung eine durch die Anforderung von
Sprachnachweisen beim Ehegattennachzug bedingte – und sei es kurze –
Trennung von Eheleuten in der Konstellation zumutbar und verfassungs-
gemäß, dass die Geburt eines Kindes bevorsteht oder gerade ein Kind
geboren wurde, angesichts des Umstandes, dass gerade in dieser Zeit das
Baby beider Eltern und einer gefestigten und stabilen Umgebung am drin-
gendsten bedarf?

d) Inwieweit ist die grundrechtliche Verpflichtung staatlicher Behörden
zum Schutz und zur Förderung von Ehe und Familie durch die Reform
des Kindschaftsrechts im Jahr 1997, mit dem ein Recht des Kindes auf
den Umgang mit beiden Elternteilen verankert wurde, bei der Zumut-
barkeit ausländerrechtlicher Ehegattennachzugsbeschränkungen zu be-
rücksichtigten – und welche konkreten Schlussfolgerungen ergeben sich
hieraus für die Situation, dass ein neugeborenes Kind in einer entschei-
denden Lebensphase von einem Elternteil zumindest zeitweilig getrennt
aufwachsen muss, weil Sprachanforderungen im Rahmen der Ehe-
gattennachzugsregelungen einer Einreise und damit dem Zusammen-
leben der Familie entgegenstehen?

9. Auf welche genauen Informationen oder empirischen Untersuchungen oder
Erhebungen stützte sich Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, als sie gegen-
über dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan sagte,
dass türkische Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verbieten würden,
an Deutschkursen teilzunehmen (FAZ vom 24. November 2007), und in
welchem Umfang findet dies in Deutschland nach Auffassung der Bundes-
regierung statt, und auf welche Quellen stützt sie sich dabei?

10. Was meinte Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, als sie der Kritik an diskri-
minierenden Aspekten der Neuregelung bzw. möglichen Verstößen gegen
die Menschenrechte (Schutz des Privat- und Familienlebens) laut Presse-
mitteilung der Bundesregierung vom 23. November 2007 entgegnete: „Bil-
dung ist ein Bürgerrecht, keine Menschenrechtsverletzung“?

a) Meinte sie, die Kritik an der Neuregelung des Ehegattennachzugs be-
haupte, Spracherwerb bzw. Bildung sei eine Menschenrechtsverletzung,
und wenn ja, bitte begründen?

b) Ist die Aussage der Staatsministerin überhaupt aufrechtzuerhalten an-
gesichts des von der Kritik vorgebrachten Arguments, in Deutschland
lasse sich die deutsche Sprache leichter und schneller erlernen als im
Ausland?

c) Hält die Staatsministerin bzw. die Bundesregierung das Ehe- und Fami-
lienzusammenleben nicht ebenfalls für ein Bürger- bzw. Menschen-
recht?

d) Was nutzt es nachzugswilligen Lebens- bzw. Ehepartnern und -partne-
rinnen, die mangels Deutschkenntnissen – in den Fällen von Analphabe-
tismus beispielsweise auf unabsehbare Zeit – nicht mit ihren Lebens-
und Ehepartnern bzw. -partnerinnen in Deutschland zusammen leben
können, dass die Staatsministerin sie darauf hinweist, dass Bildung ein
Bürgerrecht ist?

11. Wie ist die Äußerung der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, die laut
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23. November 2007 aufgrund
ihrer Erfahrungen in der Türkei erklärte: „Die jungen Menschen freuen
sich auf Deutschland, und es macht ihnen ganz offensichtlich Spaß, die
Sprache zu lernen“, zu vereinbaren mit der verzweifelten Lage derjenigen,
die sich zwar auch auf das Zusammenleben mit ihren Ehe- oder Lebens-

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partnern oder -partnerinnen in Deutschland freuen, denen aber eine Einreise
mangels Sprachkenntnissen (zeitweilig oder dauerhaft) verwehrt wird?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer bzw. der Mitarbeiter der Visastelle der Deutschen Botschaft in An-
kara bzw. Istanbul, die laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom
23. November 2007 sagte(n), dass das deutsche Zuwanderungsgesetz mit-
telfristig dazu führen werde, dass Eltern in der Türkei ihre Töchter länger
in die Schule schicken würden – und inwieweit sieht sie insofern eine
Benachteiligung von Mädchen in Ländern, die von der Neuregelung nicht
betroffen sind?

Ist eine weitere Erhöhung des geforderten Sprachniveaus als Einreise-
voraussetzung geplant, um den Schulbesuch von Mädchen in der Türkei
weiter zu fördern und zu verlängern?

13. Was entgegnete Staatsministerin Dr. Maria Böhmer dem türkischen Staats-
minister Said Yizicioglu, der laut Presseberichten ihr gegenüber verlangt
haben soll, wenn Deutschland die türkische Minderheit besser integrieren
wolle, sollten die Türken in der Bundesrepublik Deutschland das kommu-
nale Wahlrecht erhalten (vgl. z. B. AFP vom 23. November 2007)?

14. Plant die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Ein-
führung von Türkisch-Sprachtests für Deutsche, die in der Türkei mit ihren
türkischen Lebens- bzw. Ehepartnerinnen oder -partnern zusammenleben
wollen, und hat sich Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan wegen der
Einschränkungen des Ehegattennachzugs inzwischen an Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel gewandt, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und wie hat
die Bundeskanzlerin reagiert (vgl. AFP vom 23. November 2007)?

15. Ist bereits eine Abnahme von Zwangsverheiratungen in der Türkei infolge
der geänderten Nachzugsbestimmungen Deutschlands zu erkennen/nach-
zuweisen, und wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundes-
regierung dabei, und wenn nein, welche Schritte unternimmt die Bundes-
regierung, um die Auswirkungen dieses von ihr angegebenen Gesetzes-
zwecks zu evaluieren?

16. Inwieweit ist der Bundesregierung der Fall einer in der Bundesrepublik
Deutschland geborenen Frau Funda Ileri aus Duisburg bekannt, deren Ehe-
gatte aus der Türkei die Familienzusammenführung in der Bundesrepublik
Deutschland verweigert wurde, da ihm die geforderten Deutschkenntnisse
fehlen, so dass diese zum Vollzug der Ehe in die Türkei ausreisen musste
(Hürriyet Avrupa vom 6. Januar 2008, S. 13), und inwieweit sind der Bun-
desregierung weitere derartige Fälle bekannt?

17. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle aus den Niederlanden bekannt,
bei denen eine Familienzusammenführung in den Niederlanden wegen
mangelhafter Sprachkenntnisse verweigert wurde und deshalb die Ehe im
Herkunftsland der Ehegattin bzw. des Ehegatten vollzogen wird?

18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass wegen der Unruhen und
der gespannten politischen Situation in Kenia, insbesondere in der Haupt-
stadt Nairobi, das Goethe-Institut bzw. die zwei Sprachschulen in Mom-
basa (German Institute und German Embassy Language Courses) ein regel-
mäßiges Kursangebot einschließlich Deutschkurse nicht gewährleisten
können, so dass der Erwerb der Sprachkenntnisse für dort angemeldete
Menschen wegen der weiten und oft vergeblichen Anreise zu erheblichen
zusätzlichen Aufwand, Verzögerungen und Kosten führt und dadurch für
viele unmöglich wird?

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19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in Frage 18 an-
gesprochenen Situation, um eine Familienzusammenführung für die Be-
troffenen zu erleichtern?

Berlin, den 25. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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