BT-Drucksache 16/7931

Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur nicht-bundeseigener Unternehmen

Vom 25. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7931
16. Wahlperiode 25. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur nicht-bundeseigener Unternehmen

Bei der Schieneninfrastruktur zeigt sich bis heute die Notwendigkeit, Infra-
strukturausbauten und Ersatzinvestitionen durch den Bund mitfinanzieren zu
müssen. Nach dem Grundgesetz (Artikel 87e Abs. 4) hat der Bund aber nur die
Gewähr für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des
Bundes zu tragen. Diese Infrastrukturen werden zu großen Teilen über das
Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert. Es zeigt sich aber, dass Schienen-
netze, die privaten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gehören, zum
Teil sehr geeignet sind, neben dem regionalen Personen- und Güterverkehr ins-
besondere auch überregionalen Schienengüterverkehr aufzunehmen.

Die Zuständigkeit für nicht bundeseigene Eisenbahninfrastruktur liegt derzeit
in aller Regel allein bei den jeweiligen Eigentümern. Eine Mitfinanzierung
durch den Bund könnte angesichts des wachsenden Schienengüterverkehrs, ge-
rade im Hafenhinterlandverkehr, auch im Interesse des Bundes liegen, um die
nötigen Kapazitäten kostengünstiger und schneller zur Verfügung stellen zu
können als durch Neubaumaßnahmen an Bundesschienenwegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Stehen nichtbundeseigenen EIU öffentliche Mittel für Ausbau und/oder
Unterhalt ihrer Schienenstrecken zur Verfügung?

2. In welchem Umfang hat der Bund bisher Schieneninfrastruktur nicht-
bundeseigener Unternehmen seit 1990, aufgeschlüsselt nach Jahr und Art
der Infrastrukturen (z. B. Werksbahn oder öffentliche Bahnstrecke), mit-
finanziert?

3. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen ist dieses geschehen?

4. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung die Mitfinanzierung
nichtbundeseigener Bahninfrastruktur in den Jahren 2008 und 2009?

5. Um welche Arten von Mitfinanzierungen (z. B. Zuschüsse oder Darlehen)

handelt es sich?

6. Welche Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung, Ausbauten oder Ersatz-
bauten) werden mitfinanziert?

7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Gesetzes beziehungs-
weise der Öffnung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Mitfinan-
zierung nichtbundeseigener Schienenstrecken?

Drucksache 16/7931 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung ein solches Gesetz ein-
zubringen?

9. Müsste für ein solches Gesetz Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes (GG)
geändert werden?

10. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Föderalismuskommission II
für eine Änderung von Artikel 87e Abs. 4 GG ein, mit dem Ziel die Gewähr-
leistungspflicht des Bundes über Eisenbahnen des Bundes hinaus zu er-
weitern oder die öffentliche Finanzierungsverantwortung für die Eisenbahn-
infrastruktur nach funktionalen Kriterien zwischen Bund und Ländern auf-
zuteilen ?

11. Für welche nichtbundeseigenen Schienenstrecken sieht die Bundesregie-
rung im Zeitraum bis 2015 eine Notwendigkeit zur Mitfinanzierung?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Teilnetze nicht-
bundeseigener EIU auch für die Abwicklung von überregionalen Schienen-
verkehren geeignet sind?

13. Gibt es insbesondere ein Konzept zur Einbeziehung dieser Strecken zur
Kapazitätserweiterung für den Hafenhinterlandverkehr auf der Schiene?

14. Hält die Bundesregierung die Forderung des Verbandes Deutscher Ver-
kehrsunternehmen (VDV) für angemessen, den Ländern für die nicht-
bundeseigenen EIU pro Jahr 150 Mio. Euro zur zweckgebundenen Finan-
zierung von Ersatzinvestitionen und zur Instandhaltung der Bestandsnetze
dieser EIU zuzuweisen?

Berlin, den 25. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.