BT-Drucksache 16/789

Kündigungsschutz für Väter bei Innanspruchnahme von Elternzeit

Vom 28. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/789
16. Wahlperiode 28. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Jörn Wunderlich, Diana Golze und der Fraktion
DIE LINKE.

Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Die Bundesregierung hat es als Ziel bezeichnet, die Zahl der Väter, die Elternzeit
in Anspruch nehmen, zu erhöhen. Diesem Ziel stehen u. a. rechtliche Aspekte
entgegen, die durch die Bundesregierung im Rahmen der Einführung eines
Elterngeldes zu überwinden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Zahl der Väter, die in den Jahren 2000 bis 2005 den ihnen
nach Bundeserziehungsgeld zustehenden Anspruch auf Elternzeit in An-
spruch genommen haben, und wie verhielt sich diese Zahl zu der Inanspruch-
nahme von Elternzeit durch Mütter (bitte differenzieren nach Jahr sowie Ost,
West und gesamtem Bundesgebiet)?

2. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis?

3. Trifft es zu, dass Väter bei der Beantragung von Elternzeit aufgrund der Re-
gelungen in § 16 Abs. 1 sowie § 18 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz zwar
mindestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit die Inanspruchnahme ge-
genüber dem Arbeitgeber mitteilen müssen, aber auch nur maximal acht
Wochen vor Antritt der Elternzeit Kündigungsschutz genießen und ihnen
deshalb nur konkret ein Tag bleibt, um durch Kündigungsschutz abgesichert
Elternzeit zu beantragen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die-
sen Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der von ihr angestrebten Steigerung
der Zahl von Vätern, die Elternzeit in Anspruch nehmen?

4. Seit wann ist der Bundesregierung, z. B. durch Medienberichte oder Erfah-
rungsberichte von Betroffenen das genannte Problem ggf. bekannt, und
warum hat sie dann gleichwohl keine entsprechende Initiative unternommen?

5. Plant die Bundesregierung im Rahmen der von ihr angestrebten Einführung
eines Elterngeldes die Änderung dieser Regelung in dem Sinne, dass Väter,
die Elternzeit beantragen, unmittelbar vom Kündigungsschutz erfasst sind
bzw. durch Ausdehnung der Kündigungsschutzfrist auf 12 Wochen, und
wenn ja, wie könnte eine solche Regelung aussehen bzw. wenn nein, warum

nicht?

6. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Väter, die aufgrund der genannten Regelun-
gen Nachteile, wie z. B. Arbeitsplatzverlust hinnehmen mussten, und, sollten
der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vorliegen, wie hoch schätzt sie
die Zahl der von Nachteilen betroffenen ursprünglichen elternzeitwilligen
Väter und wie bewertet sie dies?

Drucksache 16/789 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Was plant die Bundesregierung, um diese ggf. drohenden Nachteile für Väter
zu verhindern?

Berlin, den 24. Februar 2006

Bodo Ramelow
Jörn Wunderlich
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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