BT-Drucksache 16/7812

Onlinedurchsuchung durch den Verfassungsschutz

Vom 17. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7812
16. Wahlperiode 17. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Onlinedurchsuchung durch den Verfassungsschutz

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ soll das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) zwischen 2006 und 2007 heimlich mindestens eine so
genannte heimliche Onlinedurchsuchung durchgeführt haben. Hilfe soll das
Bundesamt dafür vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten haben, so be-
richtet das Magazin weiter. Die Onlinedurchsuchung des Verfassungsschutzes
richtete sich demnach gegen den mutmaßlichen „Islamisten“ R. S.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung der angesprochene Bericht des Nachrichtenmaga-
zins „Focus“ bekannt?

2. Trifft es zu, dass das BfV eine heimliche Onlinedurchsuchung bei R. S. durch-
geführt hat?

3. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Durchsuchung des Heim-
computers von R. S. durch das Bundesamt?

4. In welchem exakten Zeitraum fand die Durchsuchung des Computers von
R. S. via Onlinedurchsuchung statt?

5. Wurde die Onlinedurchsuchung des betroffenen Computers über die Ent-
scheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach es für Computerrazzien
keine Rechtsgrundlage gibt, zeitlich hinaus weitergeführt oder bereits vor der
Entscheidung des BGH eingestellt oder in Folge der Entscheidung des BGH
eingestellt (bitte genaues Enddatum der Onlinedurchsuchung angeben)?

6. Handelt es sich bei der Onlinedurchsuchung des Heimcomputers von R. S.
um die einzige Onlinedurchsuchung durch das BfV?

Wenn nicht, wie viele Fälle sind der Bundesregierung darüber hinaus be-
kannt?

7. Wann wurde die Bundesregierung über die Onlinedurchsuchung des Heim-
computers von R. S. durch das BfV informiert?

8. Trifft es zu, dass die Onlinedurchsuchung durch die Versendung eines so
genannten Trojaners via E-Mail möglich gemacht wurde?
Wenn ja, wurde dieser durch Versendung einer E-Mail auf dem betroffenen
Rechner installiert?

9. Ist der Bundesregierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde bekannt, um
welchen „russischen“ Virenscanner es sich handelt, mit dem laut „Focus“-
Bericht die Installation des Trojaners des BfV bemerkt worden sein soll?

Drucksache 16/7812 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
a) Wenn ja, wie lautet die Produktbezeichnung des angesprochenen Viren-
scanners?

b) Wenn ja, ist diese Software in Deutschland erhältlich?

10. Wie ist das BfV an die E-Mail-Adresse von R. S. gelangt, um der betroffe-
nen Person eine E-Mail mit einem Trojaner zu senden?

11. Wurden durch das BfV oder weitere Behörden weitere Observierungs- oder
Abhörmaßnahmen gegen R. S. durchgeführt?

a) Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?

b) Wenn nein, warum wurde auf weitere Maßnahmen verzichtet und ledig-
lich die Onlinedurchsuchung durchgeführt?

12. Trifft es zu, dass der BND dem BfV die technischen Möglichkeiten oder
einen so genannten Trojaner zur Überwachung von R. S. zur Verfügung ge-
stellt hat?

a) Wenn ja, wann wurde die Bundesregierung über diesen „Verleih“ infor-
miert?

b) Gibt es weitere Fälle, in denen das BfV sich Trojaner oder andere tech-
nische Instrumente beim BND „ausgeliehen“ hat?

Wenn ja, bitte ausführlich aufführen.

13. Auf welcher Rechtsgrundlage durchsucht der BND online Computer?

a) Werden mit diesen Onlinedurchsuchungen ausländische Staatsbürger
beobachtet oder nur deutsche Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten
(bitte ausführlich den Personenkreis und die Anzahl der Maßnahmen
inkl. der Zeiträume darlegen)?

b) Führt der BND analog zur strategischen Fernmeldeüberwachung auch
Onlinedurchsuchungen durch?

Berlin, den 10. Januar 2008

Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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