BT-Drucksache 16/7803

Neuordnung der Hochschulzulassung

Vom 17. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7803
16. Wahlperiode 17. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Neuordnung der Hochschulzulassung

Die Kultusministerinnen und -minister der Länder verständigten sich am
13. Dezember 2007 auf einen Umbau der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen (ZVS) zu einer Beratungs- und Servicestelle für Studienbewer-
berinnen und -bewerber sowie für die Hochschulen. Hierfür hatte sich am
27. November 2007 auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ausgespro-
chen. Deutliche Kritik formulierte dagegen der studentische Dachverband fzs in
einer Pressemitteilung vom 28. November 2007. Für internationale Studien-
bewerbungen existiert mit uni-assist e. V. bereits seit Dezember 2003 eine bun-
desweite Servicestelle, welche wegen der Gebührenpflichtigkeit ihrer Angebote
allerdings immer wieder in der Kritik stand (vgl. beispielsweise Pressemit-
teilung des Bundesverbandes ausländischer Studierender vom 1. Januar 2007).
Der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006
enthält nach dem Wegfall von Artikel 7 Abs. 6 StV nur noch Regelungen für
Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren.

Die Debatte um eine bundesweite Koordinierung der Hochschulzulassung könn-
te gerade für den dritten Bildungsweg von besonderer Bedeutung sein. Am
23. August 2007 erklärte Bundesministerin Dr. Annette Schavan in der „Zeit“:
„Kaum jemand mit einer Berufsbildung beginnt heute nach ein paar Jahren im
Job ein Studium. Der eine Grund liegt in den oft komplizierten Zugangsregeln,
die von Bundesland zu Bundesland variieren. Wer sich heute auf der Homepage
der Kultusministerkonferenz über das Thema informiert, ist verwirrter als vor-
her.“

Über die Umstrukturierung der ZVS hinaus wird gegenwärtig eine Neuordnung
des Kapazitätsrechts diskutiert. In dem bereits zitierten „Zeit“-Interview erklärte
Bundesministerin Dr. Annette Schavan: „Die Kapazitätsverordnung muss weg“.
Als Alternativen zur geltenden Rechtslage werden insbesondere das Bandbrei-
ten- sowie das Vereinbarungs- oder Vorgabemodell diskutiert. Das Bundesver-
fassungsgericht hat in seinem so genannten NC-Urteil (BVerfGE 33, 303 vom
18. Juli 1972) darauf hingewiesen, dass das Recht auf Zulassung zum Hoch-
schulstudium nur aufgrund eines Gesetzes einschränkbar ist. Absolute Zulas-
sungsbeschränkungen sind außerdem nur dann verfassungsgemäß, wenn sie in

den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der
vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden.

Der Bund hat seit der Föderalismusreform im Sommer 2006 die Möglichkeit, im
Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Regelungen zur Hochschulzulas-
sung zu erlassen. Der Bund hat hiervon bisher keinen Gebrauch gemacht.

Drucksache 16/7803 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die ZVS als bundesweite Ser-
vicestelle, die für alle Fragen der Hochschulzulassung zuständig sein soll,
aus Sicht der Bundesregierung künftig beruhen?

b) Ist hierfür im Hinblick auf das angekündigte künftige Profil der ZVS ein
neuer Staatsvertrag der Länder sinnvoll bzw. notwendig?

c) Inwieweit würde ein Staatsvertrag als rechtliche Grundlage der künftigen
ZVS nach Auffassung der Bundesregierung die Anpassung der Verfahren
der Hochschulzulassung an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse er-
schweren, weil Änderungen dann der Einstimmigkeit der Länder und der
Zeitdauer der Ratifizierung bedürften?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kultusministerinnen und
- minister der Länder, dass die ZVS künftig nicht mehr als Anstalt, sondern
als Stiftung öffentlichen Rechts organisiert werden sollte?

Wenn ja,

a) warum,

b) soll dies nach Bundesrecht oder nach dem Recht eines Bundeslandes
erfolgen (bitte begründen und gegebenenfalls betreffendes Bundesland
benennen)?

3. a) Wann wird die ZVS nach Einschätzung der Bundesregierung in ihrer
neuen Organisationsform die Arbeit aufnehmen können?

b) Welche Schritte sind bis dahin zu absolvieren, gibt es für diese einen Zeit-
plan, und wenn ja, welchen?

4. a) Welche Bundesländer haben den neuen Staatsvertrag über die Vergabe
von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 bislang nicht ratifiziert?

b) Wann wird der benannte Staatsvertrag nach Einschätzung der Bundes-
regierung in Kraft treten?

5. a) Wie kann in Anbetracht von inzwischen an die 9 000 grundständigen Stu-
dienmöglichkeiten an fast 400 Hochschulen vermieden werden, dass für
Studieninteressierte künftig ein System vollständiger Unüberschaubarkeit
entsteht?

b) Teilt die Bundesregierung das am 27. November 2007 von der HRK
formulierte Ziel, dass eine einheitliche Struktur gebildet wird und nicht
mehrere Servicestellen im Bereich der Hochschulzulassung Angebote
machen?

Wenn ja, wie kann dies gewährleistet, bzw. wie kann hierauf hingewirkt
werden?

c) Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, dass die Hochschulen nach
dem Willen der Kultusministerinnen und -minister der Länder selber ent-
scheiden können sollen, ob sie mit der ZVS zusammenarbeiten oder nicht?

d) Teilt die Bundesregierung das Ziel, dass sich alle Hochschulen beteiligen
und damit alle Informations- und Serviceleistungen für Hochschulzugang
und -zulassung unter einem Dach vereint werden?

Wenn ja, wie kann dies gewährleistet bzw. wie kann hierauf hingewirkt
werden?

e) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Länder, die planen,
ihre Hochschulen zu verpflichten, sich an der künftigen zentralen Service-

stelle zu beteiligen?

Wenn ja, welche?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7803

6. Sind der Bundesregierung spezifische Vorbehalte der Fachhochschulen ge-
genüber der geplanten Umstrukturierung der ZVS bekannt?

Wenn ja, welche?

7. a) Wie und durch welche Akteure sollen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die vorbereitenden Maßnahmen zur Umstrukturierung der ZVS ge-
troffen werden?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung hieran beteiligt?

c) Inwieweit sollte hierbei nach Auffassung der Bundesregierung auf das
Angebot von uni-assist e. V. zurückgegriffen werden, „für die umgehen-
de Implementierung eines solchen Verfahrens auch für deutsche Studien-
interessierte zur Verfügung“ zu stehen (vgl. Aussagen des Vorstands-
vorsitzenden von uni-assist e. V. nach der Mitgliederversammlung am
29. November 2007 in Berlin)?

8. a) Wird für internationale Studienbewerbungen auch nach der Umstruktu-
rierung der ZVS uni-assist e. V. zuständig bleiben?

b) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, wenn der Service rund um die
Hochschulzulassung für inländische bzw. internationale Studienbewer-
berinnen und -bewerber von unterschiedlichen Stellen angeboten wird?

c) Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, uni-assist e. V. unter
dem Dach der neuen Servicestelle anzusiedeln und damit alle Serviceleis-
tungen rund um die Hochschulzulassung sowohl für inländische, als auch
für internationale Studienbewerbungen unter einem Dach zu vereinen?

d) Hält die Bundesregierung es für denkbar bzw. sinnvoll, dass uni-assist
e. V. im Rahmen der Umstrukturierung der Serviceleistungen rund um
den Hochschulzugang auch Serviceleistungen für inländische Studien-
bewerbungen übernimmt?

Wenn ja, welche und warum?

9. a) Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung für die laufende
Arbeit der künftigen ZVS?

b) Welche Anteile an der Finanzierung der laufenden Arbeit der künftigen
ZVS werden Bund und Länder jeweils übernehmen?

c) Sollen neben Bund und Ländern weitere Finanzquellen für die laufende
Arbeit der künftigen ZVS erschlossen werden?

Wenn ja, welche?

10. a) Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung für den Aufbau
der neuen Organisationsstruktur der ZVS?

b) Welche Anteile an der Finanzierung des Aufbaus der neuen Organisa-
tionsstruktur der ZVS werden Bund und Länder jeweils übernehmen?

c) Sollen neben Bund und Ländern weitere Finanzquellen für den Aufbau
der neuen Organisationsstruktur der ZVS erschlossen werden?

Wenn ja, welche?

11. a) Welchen Finanzbedarf hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ge-
genwärtige Arbeit von uni-assist e. V.?

b) Aus welchen Finanzquellen wird die Arbeit von uni-assist e. V. nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig zu welchen Anteilen finan-
ziert?

c) Sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Finanzierung der Ar-

beit von uni-assist e. V. erhebliche Veränderung absehbar, geplant und/
oder sinnvoll?

Drucksache 16/7803 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

12. a) Wird der Service der ZVS nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Studienbewerberinnen und -bewerber künftig gebührenpflichtig sein?

b) Hält die Bundesregierung eine ggf. zu entrichtende Gebühr für die Be-
werbung um einen Studienplatz für vertretbar bzw. sinnvoll?

Wenn ja, warum, unter welchen Bedingungen, und bis zu welcher Höhe?

c) Ist im Rahmen der Beratungen mit den Kultusministerinnen und -minis-
tern der Länder über die Umstrukturierung der ZVS darüber beraten wor-
den, inwieweit Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich in Anbe-
tracht des Mangels an Studienplätzen an mehreren bzw. vom Wohnort
entfernten Hochschulorten bewerben, Finanzierungshilfen insbesondere
für Fahrtkosten geschaffen werden sollen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. a) Sollte die neu zu schaffende Servicestelle für die Hochschulzulassung
aus Sicht der Bundesregierung spezielle Angebote für Studieninteres-
sierte ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung machen?

Wenn ja, welche?

b) Bietet die Umstrukturierung der ZVS aus Sicht der Bundesregierung
Chancen für eine Erhöhung des Anteils nichttraditioneller Studierender
(bitte mit Begründung)?

Wenn ja, warum, und in welchem Umfang?

c) Wird die Bundesregierung im Rahmen der Umstrukturierung der ZVS
darauf hinwirken, dass die Verfahren für die Zulassung von Studien-
bewerberinnen und -bewerbern ohne allgemeine Hochschulzugangs-
berechtigung bundesweit vereinheitlicht werden (bitte mit Begründung)?

14. a) Erwartet die Bundesregierung, dass die Möglichkeit einer Sonderquote
für in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Stu-
dienberechtigung verfügen (Artikel 12 Abs. 1 Satz 6 des Staatsvertrags
über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2007), vor dem Hin-
tergrund, dass die entsprechende Formulierung im Staatsvertrag über die
Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 nie Anwendung gefun-
den hat, künftig greifen wird (bitte mit Begründung)?

b) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Anteil des betreffenden
Personenkreises unter den Studienbewerberinnen und -bewerbern zu er-
höhen und damit ein Greifen der benannten Sonderquote zu befördern
(bitte mit Begründung)?

c) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Ziels, die
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu er-
höhen, bei den Ländern für einen Wegfall der einschränkenden Bedin-
gung zu Artikel 12 Abs. 1 Satz 6 des Staatsvertrags über die Vergabe von
Studienplätzen vom 22. Juni 2007 geworben (bitte mit Begründung)?

d) Anhand welcher Auswahlkriterien und Verfahren wird nach Kenntnis
der Bundesregierung die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber im
Rahmen der betreffenden Sonderquote erfolgen, sofern diese Anwen-
dung findet?

15. a) Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ein-
führung von Auswahlverfahren durch die Hochschulen davon aus, dass
die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife in den letzten Jahren
an Prognosewert für das erfolgreiche Absolvieren eines Studiums ver-
loren hat?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7803

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass es bei den Studienbewerbe-
rinnen und -bewerbern zunehmende Qualifikationsdefizite bzw. eine
mangelnde Studierfähigkeit gibt?

Wenn ja, wie lassen sich diese Defizite im Einzelnen spezifizieren, und
wie kann dieser Situation politisch begegnet werden?

c) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Recht auf Zulas-
sung zum Hochschulstudium vereinbar, wenn Bewerberinnen und Be-
werber durch die Einführung von hochschulspezifischen Auswahlver-
fahren nicht mehr anhand ihrer möglichst umfassend betrachteten
Qualifikation, sondern im Hinblick auf ihre Passfähigkeit zu einem spe-
zifischen Hochschulprofil ausgewählt werden (bitte mit Begründung)?

16. a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass vor dem Hintergrund der zu-
nehmenden Einführung von Auswahlverfahren durch die Hochschulen
Vorbereitungsangebote für entsprechende Prüfungen bzw. Auswahlge-
spräche entstehen werden?

Wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass solche Angebote pri-
vatwirtschaftlich organisiert und gebührenpflichtig sein werden?

b) Hält die Bundesregierung die Entstehung eines Marktes gebührenpflich-
tiger Vorbereitungskurse für Hochschulauswahlverfahren für mit dem
vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsatz vereinbar, dass
Hochschulzulassungsverfahren jedem „an sich hochschulreifen Bewer-
ber“ eine Chance bieten müssen (BVerfGE 33, 303)?

17. a) Sind eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitä-
ten und eine vergleichbare Auslastung der verschiedenen Hochschulen
weiterhin Leitlinien der Politik der Bundesregierung (bitte mit Begrün-
dung)?

b) Gilt dies für Bachelor- und Masterstudiengänge gleichermaßen?

18. a) Strebt die Bundesregierung eine vollständige Abschaffung der Kapa-
zitätsverordnungen an (vgl. eingangs zitiertes „Zeit“-Interview mit Bun-
desministerin Dr. Annette Schavan) (bitte mit Begründung)?

b) Hält die Bundesregierung die Einführung des so genannten Bandbreiten-
modells zur Spreizung von Curricularnormwerten für sinnvoll (bitte mit
Begründung)?

c) Hält die Bundesregierung die Einführung des so genannten Vereinba-
rungs- oder Vorgabemodells zur Ablösung der bisher geltenden Kapazi-
tätsverordnungen für sinnvoll (bitte mit Begründung)?

d) Welches der unter den Buchstaben b und c genannten Modelle wird den
politischen Anforderungen aus Sicht der Bundesregierung am ehesten
gerecht, oder gibt es aus Sicht der Bundesregierung bessere Modelle zur
Neuordnung des Kapazitätsrechts?

19. a) Welche besonderen bildungs- oder forschungspolitischen Ziele können
aus Sicht der Bundesregierung eine Spreizung der Curricularnormwerte
in eine Bandbreite rechtfertigen?

b) Welche besonderen bildungs- oder forschungspolitischen Ziele können
aus Sicht der Bundesregierung den Beschluss besonderer Kapazitätsver-
einbarungen oder -vorgaben durch die Länder rechtfertigen, welche die
bisher gültigen Kapazitätsverordnungen unterschreiten und damit zu
einem Ausschluss zusätzlicher Studienbewerberinnen und -bewerber
führen?

Drucksache 16/7803 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

20. a) Welche Planungen bzw. Aktivitäten einzelner Länder für neue gesetz-
liche Regelungen zur Hochschulzulassung und/oder neue Kapazitäsver-
ordnungen und/oder Kapazitätsvorgaben bzw. -vereinbarungen sind der
Bundesregierung bekannt?

b) Auf welche Modelle orientieren sich hierbei die einzelnen Länder, und
welche Länder wollen das bisherige Kapazitätsrecht beibehalten?

c) Beabsichtigen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine Re-
gelung der Zulassungsverfahren durch Gesetz, oder sollen die Landes-
ministerien ermächtigt werden, entsprechende Rechtsverordnungen zu
erlassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

d) Beabsichtigen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine Re-
gelung der konkreten Zulassungszahlen durch Rechtsverordnungen oder
durch Hochschulsatzung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

e) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, die in Modellprojek-
ten ohne neue gesetzliche Grundlage die Kapazitäten abweichend vom
bisherigen Modell definieren und/oder ein Nachtragsverfahren zum
Haushalt 2008 anstreben, um das neue Zulassungsverfahren möglichst
schnell zu etablieren?

21. a) Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der eingangs geschil-
derten verfassungsrechtlichen Situation für notwendig, dass die Kapazi-
täten der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge in etwa den bisheri-
gen Kapazitäten in vergleichbaren Diplom- und Magisterstudiengängen
entsprechen (bitte mit Begründung)?

Wenn ja, müssen hierbei aus Sicht der Bundesregierung auch die Auf-
nahmekapazitäten der Hochschulen beibehalten werden (bitte mit Be-
gründung)?

b) Inwieweit planen einzelne Bundesländer nach Kenntnis der Bundes-
regierung den Hochschulen die Vorgabe zu machen, dass Veränderungen
des Kapazitätsrechts nicht zu einer Reduzierung der Aufnahmekapazitä-
ten führen dürfen?

c) Inwieweit sind der Bundesregierung vergleichbare Vorgaben der Bun-
desländer für Masterstudiengänge bekannt?

22. a) In welchem Verhältnis stehen ein besseres Betreuungsverhältnis für die
Studierenden und eine steigende Quote an Akademikerinnen und Akade-
mikern als politische Ziele der Bundesregierung?

b) Inwieweit wird die Bundesregierung auch nach dem Hochschulpakt wei-
tere Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Studienplätze insgesamt
zu erhöhen?

c) Ist aus Sicht der Bundesregierung zu befürchten, dass eine Einschrän-
kung des Rechts auf Hochschulzulassung durch Landesgesetze den Aus-
bau der Studienkapazitäten als zentrales Ziel des Hochschulpaktes kon-
terkariert, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um dies zu verhindern?

d) Wird die Bundesregierung gegenüber den Ländern zur Geltung bringen,
dass absolute Zulassungsbeschränkungen nur als vorübergehende Maß-
nahmen zulässig sind, und mit den Ländern gemeinsam definieren,
innerhalb welchen Zeitraums ein Ausgleich der derzeit bestehenden
Kapazitätslücke möglich ist sowie welche Maßnahmen ergriffen werden,
um dieses Zeil zu erreichen (bitte mit Begründung)?

e) Zu welchem Zeitpunkt sollten nach Auffassung der Bundesregierung ab-

solute Zulassungsbeschränkungen überflüssig werden, weil ausreichend
Studienplätze zur Verfügung stehen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7803

23. a) In welchen Ländern bleiben nach Kenntnis der Bundesregierung Finanz-
mittel aus Studienbeiträgen bei der Ermittlung der Kapazitäten unbe-
rücksichtigt, und welche Länder planen entsprechende Regelungen?

b) Hält die Bundesregierung entsprechende Regelungen für vereinbar mit
dem geltenden Kapazitätsrecht?

24. a) Inwieweit hält die Bundesregierung bundesweit gültige Rahmenstandards
für die Hochschulzulassung für notwendig?

b) Unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung ihr Recht nutzen,
im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Eckpunkte für die Hoch-
schulzulassung per Bundesgesetz zu definieren?

Berlin, den 17. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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